maximale Breite des Touran
Sorry Leutz, wenn ich eine für viele vielleicht absolut blödsinnige Frage stelle. Aber wo finde ich für meinen Truthahn (Bj 2008) die maximale Breite (also inkl. Spiegel)?
35 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Frank CX 500 C
Hallo,hier die Fahrzeugmaße für Touran BJ 2009 mit Spiegel: 2047 mm oder 2,047 m. Sollte bei den Modellen nach dem Facelift bei allen gleich sein. Eine Änderung der Karosserie wäre doch etwas zu teuer.
Die Maße findet Ihr auch in der angehängten Datei oder Bild.
Habe auch lange nach Daten gesucht, da diese auch auf der VW Homepage nicht vorhanden sind
Euch allzeit Strafzettel- und Unfallfreie Fahrt.
Herzliche Grüße
Frank
Die Spiegel meines FL2 unterscheiden sich schon deutlich von meinem Vorgänger-Touran (Vor-FL1). Und auch das FL1 hat, zumindest der Wagen einer Kollegin (FL1, BJ 2008), die alten Spiegel.
Soviel ich weiss, nicht.
Wie dem auch sei: wenn ein zweiter Spiegel montiert ist, muss er auch einsetzbar sein. Das war eine andere Regelung, von der ich mal gehört hatte, als es um ein verrostetes Spiegelglas rechts ging.
Den Spiegel einfach einzuklappen, wäre eine Maßnahme, die DIESER Regelung zuwiderlaufen würde. Vermutlich.
Zitat:
Original geschrieben von mack3457
Soviel ich weiss, nicht.Wie dem auch sei: wenn ein zweiter Spiegel montiert ist, muss er auch einsetzbar sein. Das war eine andere Regelung, von der ich mal gehört hatte, als es um ein verrostetes Spiegelglas rechts ging.
Den Spiegel einfach einzuklappen, wäre eine Maßnahme, die DIESER Regelung zuwiderlaufen würde. Vermutlich.
§ 56 StVO und insbesondere die
Anlage IIIschreiben die Spiegelvariationen vor. Dass ein defekter rechter Aussenspiegel wieder funktionstüchtig gemacht werden muss, kann ich dort nicht entnehmen. Natürlich darf der eingeklappte rechte Spiegel keine Gefahr darstellen und die Sicht durch die Heckscheibe muss gewährleistet sein. Wenn dort eine zu dunkle Folie verklebt ist oder Gepäck, etc. die Sicht versperrt, ist der rechte Spiegel natürlich grundsätzlich funktionstüchtig vorzuhalten.
Ja, habe gerade mal die StVO durchgescannt, und da habe ich auch nichts entsprechendes gefunden. Ebensowenig in der StVZO.
Wenn man nach TÜV Problemen sucht, sieht es allerdings beliebig anders aus, z.B.:
http://www.wer-weiss-was.de/theme107/article275748.html (TÜV bemängelt Defekt des re. Spiegels; re. Spiegel seien Pflicht seit 1988)
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=11713 (alles was da ist, muss funktionsfähig sein; Spiegelpflicht rechts bei Kombis etc.)
http://www.fahrtipps.de/forum/lesen.php?nr=17471&forum=6 (TÜV bemängelt fehlenden re. Spiegel, weil die Halterung noch vorhanden ist)
http://www.astraforum.org/.../viewtopic.php?... (TÜV bemängelt sogar nicht funktionierenden Heckscheibenwischer)
Usw. usf..
Also scheint es doch irgendwo eine Pflicht zu geben, dass das, was da ist, auch betriebsfähig ist. Ob man also mit eingeklapptem re. Außenspiegel fahren darf, bleibt unklar, meine ich.
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Zitat:
Original geschrieben von mack3457
Ja, habe gerade mal die StVO durchgescannt, und da habe ich auch nichts entsprechendes gefunden. Ebensowenig in der StVZO.Wenn man nach TÜV Problemen sucht, sieht es allerdings beliebig anders aus, z.B.:
www.wer-weiss-was.de/theme107/article275748.html (TÜV bemängelt Defekt des re. Spiegels; re. Spiegel seien Pflicht seit 1988)
www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=11713 (alles was da ist, muss funktionsfähig sein; Spiegelpflicht rechts bei Kombis etc.)
www.fahrtipps.de/forum/lesen.php?nr=17471&forum=6 (TÜV bemängelt fehlenden re. Spiegel, weil die Halterung noch vorhanden ist)
http://www.astraforum.org/.../viewtopic.php?f=4&t=16437&view=previous (TÜV bemängelt sogar nicht funktionierenden Heckscheibenwischer)
Usw. usf..Also scheint es doch irgendwo eine Pflicht zu geben, dass das, was da ist, auch betriebsfähig ist. Ob man also mit eingeklapptem re. Außenspiegel fahren darf, bleibt unklar, meine ich.
Im Zweifelsfalls war es eine temporäre technische Fehlfunktion (Spiegel von selbst eingeklappt) wodurch andererseits die zulässige Breite zufällig eingehalten worden ist 😁
Hallo,
genauso sehe ich es auch.
Eine technische Fehlfunktion wäre auch mein Argument.
Und es muss ersteimal nachgewiesen werden das ich in den Baustellen den Spiegel rechts einklappe.
Mehrfach wohlgemerkt.
Das funktioniert nur wenn die Beamten über mindestens zwei Baustellen hinterherfahren.
Soweit mir bekannt ist wird derzeit das blitzen von Brücken in Baustellen ausgeübt (Beweisfoto mit Post)
ich denke eine persönliche Kontrolle machen die Beamten wenn ich schon "aufgefallen" bin.
Sprich die wahrscheinlichkeit wird immer geringer außer bei Brückenfotos.