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Maschine gekauft , was jetzt??

Yamaha YZF R 600
Themenstarteram 8. Oktober 2012 um 18:17

hallo zusammen,

bin neu hier und habe eine dringende frage an euch

aber erstmal eine kurze info:

ich habe mir am samstag eine yamaha r6 gekauft, dieses wochenende hol ich sie dann mit nem kumpel via transporter ab.

über winter bleibt sie dann in einer garage eingeschlossen:( und ab april gehts los!

so nun die fragen

was muss ich noch alles machen/erledigen, um die maschine " legal " auf deutschen straßen bewegen zu dürfen (zu fahren :)) ?

eine reihenfolge , was nach was kommt ,wäre sehr wünschenswert;)

 

ich danke euch schon mal in vorraus!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von verleihnicks

Du holst Dir von Deiner Versicherung eine Karte, damit Du schon mal Versicherungsschutz hast, sagst denen, daß Du ohne Kennzeichen zum TÜFFF fährst, danach zum Anmelden, danach wieder zum TÜFFF für den Aufkleber. Dann zur Versicherung, damit die die Daten von dem Mopped aufnehmen.

Ich hoffe, ich habe nichts vergessen.:confused:

So geht das nicht! Ohne Kennzeichen zum TÜV ist nicht gestattet. Auskunft von der Zulassungsstelle, ca 4 Monate alt:

Von der Versicherung EVBN - elektronische Versicherungsbestätigung. 

Damit und den Papieren (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) zur Zulassungsstelle. Dort bekommst Du ein vorläufiges Kennzeichen mit der Auflage, innerhalb von 14 Tagen TÜV-Prüfbericht mit den Kennzeichen vorzulegen, damit sie die Plakette erhalten.

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so wie bei jedem KFZ...

zur versicherung einen haftpflichtvertrag abschließen (mindestanforderung). der versicherer übermittelt die versicherungsbestätigung online, damit sie für die zulassungsstelle abrufbar ist. ebenfalls gibt der versicherer eine abrufnummer für die zulassungstelle mit in die hand.

zur zulassungsstelle und zulassen. personalausweis, kfz brief ( oder neu teil 2 ), versicherungsbestätigung bargeld oder ec-karte für gebühren mitnehmen, auswählen ob saisonzulassung haben will oder ganzjahreszulassung (sollte vorher mit dem versicherer abgesprochen sein). kennzeichen prägen lassen, ans mopped schrauben, volltanken, verkehrssicherheit prüfen ... spass haben.

irgendwas vergessen?

kurzzeitzulassung ist auch möglich, sofern du nur noch dieses jahr kurz fahren möchtest. (versicherung kann sogar online abschließen).

meiner meinung nach ist jedoch eine kurzzeitzulassung rausgeschmissenes geld.

am 8. Oktober 2012 um 20:20

Zitat:

Original geschrieben von gttom

irgendwas vergessen?

Das er zuerst einen Führerschein machen muss :)

am 9. Oktober 2012 um 8:37

... und vorher überprüft daß die Kiste nicht illegal aufgerüstet wurde und schön TüV-konform ist. A propos TüV: Du brauchst einen gültigen zum Zulassen. Ansonsten ist im Biker-Forum gerade ein schöner Thread wie man genau ein Mopped zuläßt, schau da mal rein.

Themenstarteram 9. Oktober 2012 um 18:16

Zitat:

Original geschrieben von huskycrosser

Zitat:

Original geschrieben von gttom

irgendwas vergessen?

Das er zuerst einen Führerschein machen muss :)

Den habe ich schon :D

Themenstarteram 9. Oktober 2012 um 18:21

muss ich die maschine jetzt schon versichern oder kann ich das im frühjahr machen?

Die hättest schon vor dem Kauf versichern müssen... :confused:

Bitte...das kannst du doch jetzt nicht ernst meinen, oder?!

am 10. Oktober 2012 um 5:23

Motorrad oder Auto must du erst versichern wenn du es im Straßenverker oder auf Öffentlicher Straßen oder Parkplatz abstellst :eek:

am 10. Oktober 2012 um 8:00

Du holst Dir von Deiner Versicherung eine Karte, damit Du schon mal Versicherungsschutz hast, sagst denen, daß Du ohne Kennzeichen zum TÜFFF fährst, danach zum Anmelden, danach wieder zum TÜFFF für den Aufkleber. Dann zur Versicherung, damit die die Daten von dem Mopped aufnehmen.

Ich hoffe, ich habe nichts vergessen.:confused:

am 10. Oktober 2012 um 11:07

Zitat:

Original geschrieben von MaSc73

Die hättest schon vor dem Kauf versichern müssen... :confused:

Bitte...das kannst du doch jetzt nicht ernst meinen, oder?!

Ironie des Lebens .............

 

Was soll denn der arme Bub machen wenn gerade

Vati oder Mutti nicht da ist :D:D

 

Zitat:

Original geschrieben von HermannR1

Motorrad oder Auto must du erst versichern wenn du es im Straßenverker oder auf Öffentlicher Straßen oder Parkplatz abstellst :eek:

Das ganze könnte er auch umgehen indem er das Moped mietet.

Da braucht er gar nichts machen:)

 

 

 

Wie allerdings so mache ohne Forum ihren Führerschein bestehen, frag ich mich immer wieder :D

 

 

am 10. Oktober 2012 um 11:26

Zitat:

Original geschrieben von huskycrosser

 

Wie allerdings so mache ohne Forum ihren Führerschein bestehen, frag ich mich immer wieder :D

Weiß man das? Bei den heutigen e-phones? Vielleicht sitzt er gerade in der Prüfung!

Zitat:

Original geschrieben von verleihnicks

Du holst Dir von Deiner Versicherung eine Karte, damit Du schon mal Versicherungsschutz hast, sagst denen, daß Du ohne Kennzeichen zum TÜFFF fährst, danach zum Anmelden, danach wieder zum TÜFFF für den Aufkleber. Dann zur Versicherung, damit die die Daten von dem Mopped aufnehmen.

Ich hoffe, ich habe nichts vergessen.:confused:

So geht das nicht! Ohne Kennzeichen zum TÜV ist nicht gestattet. Auskunft von der Zulassungsstelle, ca 4 Monate alt:

Von der Versicherung EVBN - elektronische Versicherungsbestätigung. 

Damit und den Papieren (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) zur Zulassungsstelle. Dort bekommst Du ein vorläufiges Kennzeichen mit der Auflage, innerhalb von 14 Tagen TÜV-Prüfbericht mit den Kennzeichen vorzulegen, damit sie die Plakette erhalten.

Richtig, ohne Kennzeichen geht gar nichts. Dann würde ich meine auch abmelden und ohne Schilder durch die Stadt heizen. Man kann nicht geblitzt werden, und wenn man aufgehalten wird sagt man, ich fahre nur zum TÜV. Leider (oder Gott sei dank) nur ein Wunschtraum

Zitat:

Original geschrieben von twindance

So geht das nicht! Ohne Kennzeichen zum TÜV ist nicht gestattet. Auskunft von der Zulassungsstelle, ca 4 Monate alt:

Von der Versicherung EVBN - elektronische Versicherungsbestätigung. 

Damit und den Papieren (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) zur Zulassungsstelle. Dort bekommst Du ein vorläufiges Kennzeichen mit der Auflage, innerhalb von 14 Tagen TÜV-Prüfbericht mit den Kennzeichen vorzulegen, damit sie die Plakette erhalten.

Ups, auf Nachfrage beim TÜFFF bekam ich eben diese Antwort. Ich habe mein Mopped abgemeldet. Es mußte im Juli zum TÜFFFF. Da war ich beim TÜV und fragte nach, wie ich einen neuen Aufkleber kriegen könnte. Er sagte mir genau diese Reihenfolge. Der sagte nichts von vorläufigen Kennzeichen......Sollte er etwa keine Ahnung haben?!?!! :confused:

am 10. Oktober 2012 um 17:28

Zitat:

Original geschrieben von verleihnicks

..Sollte er etwa keine Ahnung haben?!?!! :confused:

Die Vorgehensweise zwischen TÜV und Zulassung sind unterschiedlicher Art :D

Zur Zulassung ohne Tüv geht nicht

und

ohne letzteres auch nicht zur Zulassung

................

nur das ist identisch *lol*

Wer ein gebrauchtes Moped kauft hat ja schon ein Kennzeichen dran.

Man nehme dieses und fahre damit mit der Nummer vom versicherer zur Zulassung.

Wer schiss hat fragt vorher bei der " Pullerei " an und meldet die Fahrt offiziell an :)

Armes Deutschland,

mal gut das ich das nicht mehr mitmachen muss :cool:

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