Mangel nach Kaufabwicklung entdeckt :(

BMW 3er E90

Guten Tag zusammen,

ich habe mir letzten Samstag einen 320d Bj 03/05 als E90 zugelegt. Nun habe ich bei der Probefahrt keine Auffälligkeiten bemerkt, nur als ich den Kaufvertrag unterschrieben hatte und mich reinsetzte, sah ich sofort das die Klimaautomatik schon mal einen defekt haben musste da dessen Plastik angeschmort ist.
Nun habe ich zwar nen schönes Auto mit dem ich rund um zufrieden bin, nur auf diesen Mangel hat mich keiner Hingewiesen 🙁

Nun meine Frage: Kann ich den BMW Vertragshändler noch irgendwie belangen?

Und bevor die Kommentare kommen. Ich habe diesen Mangel bei der Probefahrt bei Einfluss der Dunkelheit leider nicht gesehen und vor dem Kauf nicht mehr betrachtet 🙁 Was soll ich eurer Meinung nach tun??? Den kann ich doch nur noch mit viel Verlust verkaufen...
Wer erwartet denn sowas bei einem Vertragshändler? Als ich den Verkäufer nochmal damit konfrontierte sagte er mir er würde sich dafür einsetzen zumindest die äußere Blende zu wechseln wenn ich den nächsten Service dort verrichten lassen würde (260km entfernt). Das würde er mir schriftlich geben.

Ach menno....

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Zitat:

Original geschrieben von V64Motion


Hallo,

sollte kein Problem sein.
Nur dranbleiben, Du kannst 14 Tage von jedem Vertrag zurücktreten - also wird er es richten.

Gruß

Nicco

das ist leider unrichtig. Ein Rüchtrittsrecht hat er nur, falls dieses im Kaufvertrag so vereinbart wurde (unwahrscheinlich). Ein 14 tägiges Widerrufsrecht gibt es nur bei Haustürgeschäften und Fernabsatzverträgen.

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Zitat:

Original geschrieben von Gloi


BWM gibt doch selbst bei den Neuwagen nur eine Gewährleistung und keine Garantie, oder hat sich da was geändert?

Es gibt den BMW Qualitätsbrief für 2 Jahre. Der ist so viel Wert wie eine Garantie.

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix



Zitat:

Original geschrieben von Gloi


BWM gibt doch selbst bei den Neuwagen nur eine Gewährleistung und keine Garantie, oder hat sich da was geändert?
Es gibt den BMW Qualitätsbrief für 2 Jahre. Der ist so viel Wert wie eine Garantie.

Also rein rechtlich gesehen gibt BMW keine Gewährleistung sondern eine Werksgarantie (genannt Qualitätsbrief), wie Gloi richtig schreibt. Ist aber schon ein Unterschied.

Zitat:

Original geschrieben von ostzone


Also rein rechtlich gesehen gibt BMW keine Gewährleistung sondern eine Werksgarantie (genannt Qualitätsbrief), wie Gloi richtig schreibt. Ist aber schon ein Unterschied.

Du schreibst es jetzt genau verkehrtrum, wies Gloi gesagt hat - BMW gibt Gewährleistung ohne Beweislastumkehr für 2 Jahre - Qualitätsbrief genannt. Und nenn mir bitte einen Unterschied zur Garantie, der einen Nachteil darstellen würde für den Kunden. JEDE Autozeitschrift hat mittlerweile diesen Qualitätsbrief als Garantie in den Fahrzeugtests anerkannt, weil es eben eine Garantie ist.

Kein Hersteller könnte es sich heute noch leisten, ein Auto ohne Garantie zu verkaufen, auch BMW nicht.

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix



Zitat:

Original geschrieben von ostzone


Also rein rechtlich gesehen gibt BMW keine Gewährleistung sondern eine Werksgarantie (genannt Qualitätsbrief), wie Gloi richtig schreibt. Ist aber schon ein Unterschied.
Du schreibst es jetzt genau verkehrtrum, wies Gloi gesagt hat - BMW gibt Gewährleistung ohne Beweislastumkehr für 2 Jahre - Qualitätsbrief genannt. Und nenn mir bitte einen Unterschied zur Garantie, der einen Nachteil darstellen würde für den Kunden. JEDE Autozeitschrift hat mittlerweile diesen Qualitätsbrief als Garantie in den Fahrzeugtests anerkannt, weil es eben eine Garantie ist.

Kein Hersteller könnte es sich heute noch leisten, ein Auto ohne Garantie zu verkaufen, auch BMW nicht.

und was fats noch wichtiger ist, das wird auch so gehandhabt. Da gibt es keine Diskussionen, auf die freundliche Reklamation folgt die freundliche und zuvorkommende Rparatur. Im Gegenteil, bei mir war die Lenksäulenverriegelung (dieses bekannte Problem) defekt und die habe neben der Lenksäule das ganze Auto durchgesehen und alles gemacht was auch nur ansatzweise reklamationswürdig war. Zum Abschluss lag sogar noch eine kostenlose Navi DVD auf dem Beifahrersitz. Das war mir dann aber auch einen Brief nach M Wert......

lg
Peter

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Sorry, meine Bezugnahme auf die Aussage von Gloi bezog sich auf den Qualitätsbrief, insoweit war das missverständlich!

BMW gibt eine Garantiezusage ab, dass sie innerhalb der Garantiezeit Mängel am Fahrzeug beheben. Das ist aber nur ein Teil der Gewährleistungsrechte (Anspruch auf Nachbesserung). Demgegenüber ist der Händler (als Vertragspartner) rechtlich zur Gewährleistung verpflichtet! Das beinhaltet z. B. die Rückgängigmachung des Vertrags oder die Herabsetzung des Kaufpreises, wenn Mängel nicht behoben werden können. Die Garantie (die vielfach von dem Hersteller eines Produktes gewährt wird), kann dieser ausgestalten wie er will (Laufzeit, Austauschgerät, vor-Ort-Service oder bei BMW Ersatzwagen während der Reparatur).

hmmm... ich verstehe die ganze diskussion bzgl. rueckgabe ueberhaupt nicht. der haendler hat doch bereits schriftlich mitgeteilt, dass er den mangel auf seine kosten beheben will. der fredsteller hat ausserdem schon kundgetan, dass ihn der mangel garnicht soooo stoert. also soll er das bei der naechsten inspektion, auch wenn es 260km sind, dort beheben lassen. andere moeglichkeit waere natuerlich die, dass er, sollte er mal zufaellig in der naehe des haendlers sein, das der haendler sich die ganze sache anschaut, die notwendigen teile hierfuer bestellt und diese ihm dann zukommen laesst. der einbau kann normalerweise so schwer nicht sein, sodass dies bestimmt der verwandte des fredstellers austauschen kann... oder fuer kleines geld eine andere werkstatt. normalerweise sind bmw-teile in diesem bereich leicht zu ersetzen. sicherlich wird ihm diesbezueglich auch hier jemand nuetzliche tipps fuer die demontage geben koennen, oder?

sei froh, dass du deinen "traumwagen" gefunden hast und aerger dich nicht ueber solche sachen...

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