Mangel nach Kaufabwicklung entdeckt :(
Guten Tag zusammen,
ich habe mir letzten Samstag einen 320d Bj 03/05 als E90 zugelegt. Nun habe ich bei der Probefahrt keine Auffälligkeiten bemerkt, nur als ich den Kaufvertrag unterschrieben hatte und mich reinsetzte, sah ich sofort das die Klimaautomatik schon mal einen defekt haben musste da dessen Plastik angeschmort ist.
Nun habe ich zwar nen schönes Auto mit dem ich rund um zufrieden bin, nur auf diesen Mangel hat mich keiner Hingewiesen 🙁
Nun meine Frage: Kann ich den BMW Vertragshändler noch irgendwie belangen?
Und bevor die Kommentare kommen. Ich habe diesen Mangel bei der Probefahrt bei Einfluss der Dunkelheit leider nicht gesehen und vor dem Kauf nicht mehr betrachtet 🙁 Was soll ich eurer Meinung nach tun??? Den kann ich doch nur noch mit viel Verlust verkaufen...
Wer erwartet denn sowas bei einem Vertragshändler? Als ich den Verkäufer nochmal damit konfrontierte sagte er mir er würde sich dafür einsetzen zumindest die äußere Blende zu wechseln wenn ich den nächsten Service dort verrichten lassen würde (260km entfernt). Das würde er mir schriftlich geben.
Ach menno....
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von V64Motion
Hallo,sollte kein Problem sein.
Nur dranbleiben, Du kannst 14 Tage von jedem Vertrag zurücktreten - also wird er es richten.Gruß
Nicco
das ist leider unrichtig. Ein Rüchtrittsrecht hat er nur, falls dieses im Kaufvertrag so vereinbart wurde (unwahrscheinlich). Ein 14 tägiges Widerrufsrecht gibt es nur bei Haustürgeschäften und Fernabsatzverträgen.
50 Antworten
Ehrliche Meinung, mich würde es verdammt stark stören.
Du hast für den Wagen viel Geld gezahlt/zahlst es noch, du hast den Schaden nicht verursacht, also soll es auch gemacht werden.
Die sollen dir die Teile sofort bestellen und es dir zuschicken, dann kannst du es deinem Bekannten machen lassen. Die Frage ist ob die das so machen, oder selbst einbauen wollen.
Wenn die auf Zeit spielen, wird es irgendwann vergessen von denen. Dann musst du alles selber zahlen.
Wie gesagt sieht echt übel aus.
Ja hast eigentlich recht, sollte es wirklich so schnell wie möglich erledigen lassen. Werd mich morgen mal mit ihm in Verbindung setzen und versuchen eine gemeinsame Lösung zu finden.
Fakt ist ich könnte sagen wenn sie mir nicht entgegenkommen machen ich vom Wiederrufsrecht gebrauch oder wie?
In wie fern läuft das ab? Habe mich mit sowas noch nie auseinander gesetzt.
Hast du mal in die Vertragsunterlagen geschaut? Wenn die 2-Wochen-Frist gilt und dazu was im Vertrag steht, kannst du nur innerhalb von 2 Wochen ab Unterschrift widerrufen!! Klar musst du dir das genau überlegen, denn du hast sicher was angezahlt und der Händler wird dir wohl freiwillig nicht alles zurückgeben (Nutzungsentschädigung etc. ...). Wenn es was Harmloses war, reicht es sicher aus, die Teile zu tauschen, aber das würde ich klären wollen. Sonst bleibt immer ein blödes Gefühl.
Also soviel Ahnung habe ich da auch nicht, aber wie die anderen User schon sagten wegem dem 14 tage Frist.
Die Email von denen klang ja schon positiv, aber auch leicht nach Zeitspiel.
Sag halt das du es erst spät gesehen hast, die wissen ja das du es nicht warst. Wenn ich ins Auto einsteigen würde, würde mir das Teil direkt ins Auge stechen, sogar beim fahren.
Erwähn sowas, die hätten dich ja auch vor dem Kauf warnen können/müssen. Die haben den Wagen öfter als du begutachtet und wissen was da nicht stimmt.
Aber renn nicht direkt mit ner Waffe darein, und schön bedrohen. 😉
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Ich finde es ja äußerst kulant dass BMW dies übernehmen will (obwohl in der Mail doch nichts von Kostenübernahme stand!?)
Aber dies ist eindeutlig ein optischer Mangel, was hat dies mit Garantie zu tun?
Würdest du dich jetzt auch beschweren wenn du einen Kratzer in der Motorhaube übersehen hättest?
Rückgaberecht/Rücktrittsrecht hast du nur bei Fernabsatz, sonst nur wenn es dir dein Händler expliziet zugesagt hat. Kann ich mir aber nicht vorstellen...
@Snowfi
Der Threadsteller hat den Wagen finanziert. Und jeder Kreditvertrag ist widerrufbar. 14 Tage bis 1 Monat ist hier die Frist, je nach Bank.
Und dieser optische Mangel geht über normale Verschleißspuren hinaus. Und wer bei BMW kauft, bekommt auch kein Auto mit richtign Kratzern, da die Autos aufbereitet werden und zur Not beilackiert. Tiefe Kratzer gibt es nicht. Ausnahmen bestätigen natürlich auch hier das Gegenteil.
Zitat:
Original geschrieben von benprettig
@SnowfiDer Threadsteller hat den Wagen finanziert. Und jeder Kreditvertrag ist widerrufbar. 14 Tage bis 1 Monat ist hier die Frist, je nach Bank.
Dies kann durchaus sein, also kommt er von der FINANZIERUNG wieder raus. Vom Kaufvertrag allerdings nicht! Was meinst was des für die Händler für Verluste wären?
Hast du vertraglichen Anspruch auf "Kratzerfreiheit"?
Versteh mich nicht falsch, ich gönne dem TE ein "schönes" Auto aber ich finde es lächerlich welche Behauptungen hier aufgestellt werden!
Ich würde meinen Dackelblick aufsetzen und mal beim Händler anfragen und mich dann ganz artig bedanken!!! Des hilft wohl mehr wie sinnlose Behauptungen.
So wie ich des sehe ist alles vom Händler freiwillig, einen Anspruch hat er nicht. Oder seht ihr des als versteckten Mangel?
Zitat:
Original geschrieben von minion
Das Autohaus hat mir gemailt nach dem ich ihnen das selbe Foto hab zukommen lassen. Sie haben unter anderem diese äußerung getroffen:Nach Rücksprache mit unseren Meister Herr ... wird ein schmoren der Elektronik am Bedienteil ausgeschlossen (wenn alle Knöpfe funktionieren),er vermutet das Flüssigkeit aus einen Duftstoffbehälter ausgelaufen ist was ab und zu schon mal passiert und danach die Bedienteile so aussehen.
Wir tauschen Ihnen die betroffenen Teile beim nächsten Service aus, bitte rufen Sie eine Woche vorher an bevor Sie zu uns Kommen,so das wir die Teile
bestellen können.Würdet ihr das so hinnehmen? Kann ich mir das schriftlich geben lassen und wenn in welcher Form müsste es am besten sein um bindend zu sein?
Ist ja eigentlich eine positive Antwort, aber das die einfach die Kosten von ca. 300€ übernehmen kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.
schreiben sie doch was willst du denn mehr, wenn alle Autohändler so unkompliziert reagieren würden wäre die Welt ein bischen besser... 😁
lg
Peter
Zitat:
Original geschrieben von Snowfi
Dies kann durchaus sein, also kommt er von der FINANZIERUNG wieder raus. Vom Kaufvertrag allerdings nicht! Was meinst was des für die Händler für Verluste wären?
Das ist so leider nicht korrekt! Falls er den Finanzierungsvertrag beim Händler unterschrieben hat, handelt es sich um ein sog. verbundenes Geschäft. Wenn der TE dann den Kreditvertrag widerruft, ist er auch an den Kaufvertrag nicht mehr gebunden. Nur wenn er den Kredit unabhängig vom Händler bei irgendeiner Bank isoliert aufgenommen hat, hat der Widerruf des Kreditvertrages keinen Einfluss auf den Kaufvertrag.
Zitat:
Original geschrieben von Snowfi
Dies dürfte aber dann auch zu Schadensersatzansprüchen führen (Wertverlust durch Anmeldung und km)
Schadensersatzansprüche im klassischen Sinn bestehen nicht, da dies ja gerade dem Sinn und Zweck des Widerrufsrecht zuwiderlaufen würde, was den Verbraucher schützt. Auf den Kosten des Vertrags bleibt der Händler sitzen (zumindest theoretisch). Er kann nur für die Nutzung des Pkw einen entsprechenden Betrag verlangen. Das Problem ist, dass der TE ja schon einen Teil des Kaufpreises und ggf. die Zulassungskosten bezahlt hat, und das wird der Händler nicht so einfach wieder rausrücken!
Hm du meinst den Wertverlust des Autos müsste der Händler tragen?
Beim Fernabsatzgesetz (wohl des "beste" für Konsumenten) erlaubt ja den "kostenlosen" Test nur im Rahmen des im Ladengeschäft üblichen.
Dann müsste es ja zu den Wochen ja fast noch ne km-Beschränkung geben!? Wer kommt für Steinschläge und Kratzer auf? Alles der Händler?
Zitat:
Original geschrieben von benprettig
@SnowfiDer Threadsteller hat den Wagen finanziert. Und jeder Kreditvertrag ist widerrufbar. 14 Tage bis 1 Monat ist hier die Frist, je nach Bank.
Und dieser optische Mangel geht über normale Verschleißspuren hinaus. Und wer bei BMW kauft, bekommt auch kein Auto mit richtign Kratzern, da die Autos aufbereitet werden und zur Not beilackiert. Tiefe Kratzer gibt es nicht. Ausnahmen bestätigen natürlich auch hier das Gegenteil.
*lach* sorry, das ich lachen muss... kann dir da ganz andere dinge erzaehlen von renomierten bmw-haendlern... da werden durchgerostete auspufftoepfe geschweisst, eingedrueckte radlaeufe uebersehen, leuchtende airbag-konrollleuchten verschwiegen, usw. alles schon erlebt. einmal wurden vor auslieferng neue reifen montiert,deren geschwindigkeitsindex nicht ausreichend war und ich beim naechsten tuev neue reifen kaufen durfte...
von verkratzten bzw auch verschrammten sachen an fahrzeugen, die laut telefonischer auskunft "wie neu und ohne jegliche maengel" sein sollten ganz zu schweigen.. die floskel "ich bin extra fuer sie nochmal um den wagen herumgelaufen, der ist absolut in ordnung" ist auch fuer den hohlen zahn. ist eher die ausnahme, dass ein wagen wirklich der beschreibung entspricht. obwohl ich mit grossen niederlassungen, bei denen die gebrauchtwagen aufbereitet in einer halle stehen, eigentlich nur positives erfahren habe.
Zitat:
Original geschrieben von Snowfi
Hm du meinst den Wertverlust des Autos müsste der Händler tragen?Beim Fernabsatzgesetz (wohl des "beste" für Konsumenten) erlaubt ja den "kostenlosen" Test nur im Rahmen des im Ladengeschäft üblichen.
Dann müsste es ja zu den Wochen ja fast noch ne km-Beschränkung geben!? Wer kommt für Steinschläge und Kratzer auf? Alles der Händler?
Wie gesagt, zunächst muss er nur die Zeit der Nutzung bezahlen (ist aber bei einem Zeitraum von zwei Wochen überschaubar). Wenn der Wagen nicht in dem Zustand zurückgegeben werden kann, wie er ihn erhalten hat (z. B. Kratzer, oder gar Schäden) muss er dafür natürlich Wertersatz leisten und da kann der Händler natürlich erfinderisch sei. Den Wertverlust (den der Wagen allein durch die Benutzung erleidet) trägt er auf keinen Fall. Etwas anderes könnte allerdings gelten, wenn der TE in den 2 Wochen meintwegen 10000 km runterschrubbt, also eine völlig unübliche Benutzung des Fahrzeugs vorliegt.
Zitat:
Original geschrieben von ostzone
Denk aber dran: Gewährleistung hast du nur! bei dem Händler, wo du gekauft hast!! Das ist keine Werksgarantie (wie bei Neuwagen). Aber zur Überprüfung würde ich auch zu einem anderen Händler gehen.
BWM gibt doch selbst bei den Neuwagen nur eine Gewährleistung und keine Garantie, oder hat sich da was geändert?
Die Gewährleistung bei gebrauchten Dingen kann lt. Gesetz auf 12 Monate verkürzt werden.
Wichtig bei der Gewährleistung (im Gegensatz zu einer Garantie) ist jedoch der Zustand der Sache zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer.
Da die Klimaautomatik ja offensichtlich bei der erste Probefahrt schon optisch fehlerhaft war, kann ich mir kaum vorstellen, dass man als Käufer da rein rechtlich was machen kann. Es handelt sich ja auch nicht um einen versteckten oder arglistig verschwiegenen Mangel, den man erst im späteren laufenden Betrieb feststellen kann und der beim Kauf nicht offensichtlich war.
Ich denke (wobei wenn jemand mehr weiß er mich gerne verbessern kann) du bist da auf die Kulanz des Händlers selbst angewiesen.