mal ne frage an insider zu "händlergeschäften"

BMW 3er

unter dem link unten gibts einen 3er, der (ich habe da angerufen) nur an händler verkauft wird. ich habe gesagt: "ja ich habe ein gewerbe und will mit dem wagen handeln"..antwort: "nein, nein - der ist wirklich nur für autohändler"....

warum?

http://suchen.mobile.de/.../showDetails.html?...

kann mir den einer von euch "besorgen"?

- also jetzt ernst gemeint - vielleicht per PN anbieten -

23 Antworten

yupp, nur ist der Händler dennoch aus der Gewährleistung heraus weil der Käufer vorgetäuscht hat Händler zu sein.

lg
Peter

Zitat:

Original geschrieben von pfirschau


yupp, nur ist der Händler dennoch aus der Gewährleistung heraus weil der Käufer vorgetäuscht hat Händler zu sein.

lg
Peter

Hab das bei einer fernsehreportage auch so gesehen... da gings um einen getriebeschaden, der käufer hat vor gericht kein recht bekommen.

gretz

Zitat:

Original geschrieben von pfirschau


yupp, nur ist der Händler dennoch aus der Gewährleistung heraus weil der Käufer vorgetäuscht hat Händler zu sein.

lg
Peter

Nicht bei dem von mir beschriebenen Fall. Sofern zwischen Käufer und Verkäufer eine Vereinbarung über die Unternehmereigenschaft erfolgt, handelt es sich um ein Umgehungsgeschäft im Sinne des § 475 Abs. 1 Satz 2 BGB.

Sofern es zu einer arglistigen Täuschung kommen sollte - die hier ja nicht gegeben ist - liegt nach der Rechtsprechung des BGH ein Auschluss unter dem Grundsatz von Treu und Glauben vor.

Zitat:

Original geschrieben von Tietze83


Der Grund an der ganzen Geschichte liegt im folgenden: Der Autohändler muss als Unternehmer (§ 14 BGB) bei einem Kaufvertrag mit einem Verbraucher (§ 13 BGB) die gesetzliche Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB sicher stellen und kann diese vor Mitteilung eines Mangels auch nicht wirksam ausschließen, § 475 Abs. 1 BGB.
Bei bestimmten Autos droht dann ein Verlustgeschäft, da abzusehen ist, dass das Fahrzeug wohl einige Mängel haben wird und der Verkäufer dann Nachbesserung auf seine Kosten (vgl. § 439 Abs. 2 BGB) zu leisten hat.

Wird der Kaufvertrag jedoch zwischen zwei Unternehmern abgeschlossen, gilt § 475 BGB nicht und der Verkäufer kann die Gewährleistungsrechte voll ausschließen. Unternehmer ist derjenige, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit handelt. Bei der Bestimmung, ob der Käufer Unternehmer ist, kommt es also nicht darauf an, ob der Käufer einen Gewerbeschein oder ähnliches hat. Es kommt einzig darauf an, ob er das Auto für berufliche oder private Zwecke erwirbt. Auf Grund der Schutzgeddanken des Gesetzes für Verbraucher kann ein Käufer, der eigentlich Verbraucher ist auch nicht wirksam mit dem Verkäufer vereinbaren, dass er Unternehmer sei.

DANKE! DAS ist eine ordentliche Antwort ,-)

Ähnliche Themen

Hallo zusammen,

welche Begründung hat der Niederländische Händler genannt, warum er dieses Auto nicht an Dich verkaufen will?

Ggf. geht es nicht nur das Thema Gewährleistung sondern auch um das Thema "Rückerstattung der Luxussteuer". In den Niederlanden werden alle Autos bei der ersten Anmeldung mit einer Luxussteuer (BPM) belegt. Diese kann der niederländische Händler - unter strengen Auflagen - beim Export des Fahrzeugs zurueckbekommen. Die BPM und somit auch die Rückerstattung wird taggenau berechnet. Eine Bedingung hierfür ist die Anmeldung in einem Land ausserhalb der Niederlande. Das Fahrzeug darf dann auch die nächsten 12 Monate nicht mehr zurueck in die Niederlande eingeführt werden. Es gibt weitere Anforderungen.

Beispiel:

Auto: 320d, 1 Jahr alt, Marktpreis in Holland inkl. Luxussteuer 20.000 Euro
Marktpreis in Deutschland 18.000 Euro
Rückerstattung BPM 3.000 Euro

In diesem Fall waere es für die Mietwagenfirma interessant das Auto auf dem deutschen Markt zu verkaufen. Da die Luxussteuer taggenau berechnet wird auf den Tag an dem das Auto auf einen neuen Bsitzer angemeldet wurde, könnte folgendes passieren:

Deutscher Händler kauft das Auto, holt es nach Deutschland und stellt es auf seinen Verkaufsplatz. Leider findet er 6 Monate keinen Kunden für das Auto. Die Rückerstattung der BPM kann nicht erfolgen. Je länger der Händler das Auto nicht verkauft, desto geringer wird die Rückerstattung für die niederländische Mietwagenfirma. Somit unkalkulierbares Risiko für den niederländischen Verkäufer.

Wie machen es die Profis (z.B. B2B-Autoauktionshäuser): Das Auto wird nach Deutschland verkauft. Sobald das Auto die Niederlande verlässt, wird das Auto sofort einen Tag in Deutschland angemeldet. Somit bekommt der niederländische Verkäufer die BPM sofort von den niederländischen Steuerbehörden zurueck. Das Auto hat deutsche Papiere.

Das ganze ist ein Prozedere, dass es erst seit ca. 1 Jahr gibt. Nicht alle Händler sind damit vertraut und wollen aus diesem Grund nicht immer an ihnen unbekannte Käufer verkaufen.

Wie gesagt, es ist nur meine Vermutung, dass es (auch) um das Thema BPM geht.

Gruss Thomas

so - korrektur:

Anscheinend hat sich der Holländer bei meinem Tel. Anruf nicht "getraut" oder nicht verstanden. Auch meine beiden Freundlichen können (oder wollen) nicht an das Auto ran.
Eine Anfrage per email mit Firmensignatur wurde aber SOFORT POSITIV beantwortet. Der Export des Wagens wurde mir genau so erklärt:

Der 335i ist in Holland durch die Luxussteuer und die 120kmh Beschränkung schwer zu verkaufen - also ab nach D damit. Der Wagen hat angeblich noch 1 Jahr BMW Europa Garantie. Ich wurde zu einer Probefahrt eingeladen. Leasing soll über meine Hausbank ohne Probleme möglich sein.

.....

Hallo,

hast Du jetzt mit dem Vermittler NCT gesprochen oder direkt mit dem BMW-Händler EKRIS bei dem das Auto steht? Das Auto kostet in den Niederlanden inkl. BPM € 74.950,00 Euro. NCT ist ein Vermittler, der genau den von mir beschriebenen Prozess für Händler durchführt. Vielleicht ist das der Grund, warum NCT das Auto für den Händler anbietet-

Ich hoffe, ich konnte etwas helfen. Das Thema Gewährleistung ist in den Niederlanden weniger scharf geregelt als in Deutschland. Somit sollte dieses Problem beim Export von NL nach Deutschland nicht so stark ins Gewicht fallen.

Wenn es klappt. Viel Spass mit diesem tollen Auto.

Gruss Thomas

"Hallo Herr ....,

Ja und Nein, erstens zahlt der Kunde in der Niederlanden ca.16000 Euro mehr da wir Luxus Steuer, genannt BPM, auf Pkw“s entrichten müssen.

Durch diese Steuer und das kaufverhalten (Fahrverhalten 120KMH Max. etc.) ist der PKW Markt völlig Unterschiedlich, es wird Ihnen aufgefallen sein das wir, Bzw. unserem BMW Niederlassungen ( 5 stuck) nur Hochwertige Junggebrauchte Anbieten bei MOBILE.DE, denn ein Gebrauchte Serie 1 oder ein „Butter und Brot“ 316 kann ich auch in Holland gut Verkaufen.

Der Neupreis liegt bei ca 63000 + BPM Steuer. In NL also ca.82500.00"

wie kommst du auf 74000?
stimmt die ansage oben nicht?
für dieses auto finde ich NP 63.000 wenig - verkauft BMW in holland durch diese BPM so günstig?
habe mit NCT gesprochen

Hi, habe das Auto auf der Seite des BMW-Händlers gefunden.

http://www.ekris.bmw.nl/.../external_list.html

-3er
- 335i
- Cabrio

Dann bekommt man nur noch 3 Treffer und einer davon ist das Auto, dass NCT anbietet.

Den Neupreis in den Niederlanden kenne ich nicht.

Gruss Thomas

Deine Antwort
Ähnliche Themen