Mal ne bescheidene Frage!
Hi Leute,
ich hab mal ne Frage an euch. Wisst ihr bissel Bescheid wegen den Führerscheinklassen B und BE. Jetzt wollte ich wissen ob ich mit meinen Golf 4 Variant, 1367Kg Leergewicht und einen Pferdehänger inklusive Pferd von einer Gesamtmasse des Hängers von ca. 1200Kg fahren darf mit meiner Klasse B oder ob ich BE brauche.
Mit freundlichen Grüßen
Big Daddy
32 Antworten
Also soweit ich weiß, darfst du mit B Fahrzeuge fahren, die eine zulässige Gesamtmasse von 3,5t haben (Auto + Anhänger) bzw. wenn das Auto genau 3,5t hat darf man dann auch noch einen Anhänger mit max. 750kg ranhängen.
Aber sonst darf man auch NUR 750kg Anhänger ziehen, also dürfte es mit deinem Pferdeanhänger nichts werden, da zu schwer.
mit B wird das nix
1. Treffer bei google:
http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html
Ähnliche Themen
Wo ist denn das Problem?
1200kg sind weniger als 1367kg und beides zusammen ist weniger als 3500kg.
Also darfst du den Anhänger mit Klasse B fahren.
Zitat:
"[...]oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)"
Zitat Ende.
Kommt von www.fahrtipps.de
Erster Treffer bei google unter dem Stichwort "Führerschein Klasse B"
Aber soweit ich weiß, habe ich bei meiner Führerscheinprüfung gelesen, dass man maximal 750kg ziehen darf.
Edit:
PKW
B
Kraftwagen bis 3,5?t zulässiger Gesamtmasse und maximal 8 Sitzplätzen (ausgenommen Fahrersitz)
ab 17 Jahren (begleitetes Fahren), ab 18 uneingeschränkt
Anhänger bis 0,75?t zulässiger Gesamtmasse oder als Zug bis 3,5 t Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeuges)
BE
Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse (sofern der Zug nicht unter Klasse B fällt)
ab 17 Jahren (Begleitetes Fahren), ab 18 uneingeschränkt.
zulässige Gesamtmasse nicht größer als 8,75 t
Das hab ich auch grad bei Wiki gefunden.
Zitat:
Original geschrieben von Hinnag
Also darfst du den Anhänger mit Klasse B fahren.
nein, weil Zitat:
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
steht hier:
http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/B.phpund hier:
http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.htmlbei 1200kg Hänger hilft nur BE oder reiten 😁
Uff
Und jetzt klick nochmal auf deine beiden Links, lies was da geschrieben steht und Vergleich das mit dem was ich oben zitiert hab...
äh, wenn ihr hier schon verlinkt dann lest die links, bzw. postet sie doch auch mal richtig:
Zitat:
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt
soll heißen dass du an deinen golf theoretisch bis 1367Kg anhängen darfst.
ABER: die erlaubte stützlast darf nicht überschritten werden. und, da bin ich mir jetzt nicht ganz sicher, aber wenn ich das richtig in erinnerung habe muss ein anhänger von über 750kg auflaufgebremst sein.
Gibt es ungebremste Zossenanhänger?
Ist ja auch egal, die Anhängelast steht ja im Fahrzeugschein bzw. in der blöden Zulassungsbescheinigung Teil 1.
Sowohl gebremst als auch ungebremst.
@Hinnag: Nein, (für den Strassenverkehr zugelassene) sollte es nicht geben!
Ungebremst nur bis 750kg und nur einachsig!
So isses!!Zitat:
Original geschrieben von Hinnag
Wo ist denn das Problem?
1200kg sind weniger als 1367kg und beides zusammen ist weniger als 3500kg.
Also darfst du den Anhänger mit Klasse B fahren.
Zitat:
"[...]oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)"
Zitat Ende.
Kommt von www.fahrtipps.de
So (ähnlich) sag ich's meinen Schülern...
😉Ihr müsst allerdings zwischen FeV und StVZO unterscheiden!
FeV sagt Klasse B:
ZGG (Auto) + ZGG (Anhänger) <= 3,5t
undZGG (Anhänger) < LG (Auto) !!!
StVZO (§42) sagt:
Einachsige (!) Anhänger
ohneausreichende eigene Bremse: Anhängelast höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber
nicht mehr als 750 kg!
Anhänger
mitBremse: Bis 3500 kg (tatsächliches Gewicht). Das ZGG des ziehenden Fzg darf nicht überschritten werden, Ausnahme Geländefzg. (kein Golf 4Motion!😁) und Fzg. mit durchgehender Bremsanlage (Druckluft), da ist's das 1,5fache des ZGG. Es darf ohnehin nie der vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebene oder amtlich als zulässig erklärte Wert (Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbesch.) überschritten werden.
Übrigens: Überschreitet (Überläd) man die ZGM des Anhängers, dann verstösst man gegen die StVZO und nicht gegen die FeV. Das heisst es wäre kein Fahren ohne Fahrerlaubnis, da es bei der Fahrerlaubnis um das zulässige Gesamtgewicht (ZGG) und nicht um das tatsächliche Gewicht geht!
Alles klar soweit!?! 😉
P.S.: 1. Guckt in die Fahrzeugscheine ob das Auto den Anhänger ziehen darf!
2. Rechnet wie Hinnag, dann passt es!
Mehr isses nicht...
Mit B darf er den Anhänger nicht fahren.
Er darf fahren:
- Kraftwagen bis 3,5t zulässiger Gesamtmasse und maximal 8 Sitzplätzen (ausgenommen Fahrersitz)
- Anhänger bis 0,75t zulässiger Gesamtmasse oder als Zug bis 3,5 t Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeuges)
Das mit dem "oder als Zug ..." heißt nicht das der Anhänger schwerer sein darf als besagte 750 Kg, du kannst ja auch ein Auto haben welches von mir aus 2900 Kilo wiegt, darauf bezieht sich das.
http://de.wikipedia.org/.../F%C3%BChrerschein_und_Fahrerlaubnis?...
er darf nicht fahren
750kg oder zug bis 3,5t
der hänger hat über 750kg->B reicht nicht
so kenne ich es