Mal eben Brötchen holen, und dann das...

Mercedes E-Klasse W211

Am Sonntag Morgen wollte meine Frau mal eben schnell Brötchen holen.
Sie stand und wollte links abbiegen, da knallt ihr von hinten ein Mädel fast ungebremst (2-3m Bremsspur) rein. Teure Brötchen....
Heute kam der Anruf von meiner Werkstatt: lt. Gutachten 11.850,- EUR Reparaturkosten. Heftig oder?! Sah im ersten Moment nicht so schlimm aus. Aber es muss wohl ein Stück aus der Karosserie ersetzt werden. Die Reserveradmulde hat eine Beule und kann nicht mehr ausgebeult werde. Zum Glück gab es keinen Personenschaden.....aber mein geliebtes Spielzeug :-((
Ach ja, draufgerauscht ist ein Golf III Kombi. Der ging direkt per Abschlepper zum Schrottplatz.

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Beste Antwort im Thema

also erstmal mein beileid zu eurem schaden am E. zum glück wars nur belch und nicht knochen, die zerstört wurden.

was die 11 riesen an reparaturkosten angeht, die sind sehr schnell zusammen. allein die ersatzteile werden schon einige tausend kosten, dann die lackierung, und natürlich die lohnkosten... ich meine sogar, daß 11000 fast schon zu optimistisch ist.... aber solang die versicherung zahlt... 😉

an alfred möchte ich nur sagen: lese doch, bevor du fragen stellst. alles was du in diesem thread gefragt hast, wurde schon ganz am anfang beantwortet. dann hat man auf deine fragen geantwortet und du fragst das selbe schon wieder.... das ist echt unnötig...

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Zitat:

Original geschrieben von Wildsau1


Also meine Fantasie sagt mir das Du vieleicht auch ein Handyfummler bist. Wenns nicht so ist, sorry.
Aber dadurch werden andere gefährdet.
Und für blendende Sonne gibt es eine Sonnenbrille.
Ein Auffahrunfall kommt doch wegen Unaufmerksamkeit zu stande.
Und wenn hinter mir ein Auto zick zack fährt, wie in diesem Fall, was könnte wohl die Ursache sein?

Deine Fantasie hat nicht unrecht. Ich kann mich vom Handyfummeln auch nicht völlig freisprechen. Ich weiß aber auch um die Gefahr und meide es in der Regel.

Meinen Kommentar habe ich aber nicht geschrieben, weil ich Handyfummler verteidigen wollte. Ich bin auch der Meinung, dass man beim Handyfummeln grob fahrlässig das Leben anderer riskiert. Unter dem Gesichtspunkt ist auch eine härtere Strafe angemessen. Wobei das Telefonieren nicht so schlimm ist, wie das SMS-Schreiben und dieses ist mit den Touchhandys noch viel gefährlicher geworden.

Meinen Kommentar schrieb ich, weil ich generell versuche, keine Personen zu verdächtigen, bevor ich mir keine andere Variante mehr denken kann. Und selbst dann liegt man oft falsch, weil man nicht alle Umstände kennt.
Du hast zwar nicht behauptet, dass das Mädel am Handy gefummelt hat, aber doch kam/kommt es so rüber, dass für dich nichts anderes in Frage kommt. Und das wollte und will ich nur widerlegen 🙂

Ein Auffahrunfall kommt in den meisten Fällen durch Unaufmerksamkeit vor: z.B. Handy tippen, Handcreme etc. suchen, aussenstehende Personen wohlwollend betrachten😉 oder auch ein Zielobjekt wie Haus, Laden etc. suchen
Die Sonnenbrille ist auf jeden Fall hilfreich gegen Blendung, aber gerade bei tiefstehender Sonne in der City eine spezielle Sache. Die Sonne wird die meiste Zeit durch Gebäude oder auch Bäume verdeckt, an den Stellen ist es mit S-Brille zu dunkel. Da kann es leicht vorkommen, dass die Blendung plötzlich auftritt.
Es kann auch vorkommen, dass die Sonne plötzlich hinter einer Wolke hervorkommt. Und wenn die Straße zusätzlich naß ist, dann ist die Blendung bei tiefem Sonnenstand enorm. Ich erinnere an zahlreiche Massencrashs.
Es gibt dann auch noch ominöse Geschichten über Auffahrunfälle. Ich kenne ein Mädel, die hat schlicht weg Gas und Bremse vertauscht 😁

wie sich alle aufregen über einen vorfall der vor 15 monaten stattgefunden hat...

🙂

Zitat:

Original geschrieben von pcAndre


Wieso, KFY1907 hat doch erst am 22.08.2012 diesen Tread wieder zum Leben erweckt und eine Frage gestellt!!!🙂

Die Frage bezog sich aber nicht auf den Unfall des TE. Einige Anmerkungen aber schon😉

Zitat:

Original geschrieben von pcAndre


Mal ne Frage zum Thema "Benutzung des Mobiltelefons"! Ist es denn rein rechtlich verboten mit dem COMAND eine SMS waehrend der Fahrt zu schreiben??? Ich weiss, dass dies Lebensmuede ist da die Bedienung nicht soo einfach ist, aber rein rechtlich!!!

Interessante Frage🙂

Wahrscheinlich ist es nicht explizit verboten. Dann gilt, solange ich nicht auffällig werde, ist alles ok.

Ich meine damit. Unter 0,5 Promille darf ich zwar fahren, aber wenn ich mich auffällig verhalte, werde ich für Fahren unter Alkoholeinfluss belangt.

Das könnte hier ähnlich sein. Nur dass es schwieriger nachgewiesen werden kann...

Die Frage geht aber wohl eher in die Richtung, ob das COMAND dann rechtlich als Handy gewertet wird...

Nein, es ist nicht verboten. Es ist im Gesetzestext ausdrücklich von "Mobiltelefonen" die Rede. Alle anderen Sachen im Auto darfst Du bedienen bis Du schwarz wirst, auch wenn´s 5x mal so kompliziert ist wie einen Anruf anzunehmen.

BTW: Das Handyverbot ist meiner Meinung nach populistischer Blösinn.

MFG Sven

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Alle anderen Sachen im Auto darfst Du bedienen bis Du schwarz wirst, auch wenn´s 5x mal so kompliziert ist wie einen Anruf anzunehmen

Also dafür mal grün 😁😁

schön und gut das ihr bei dem alten Thema bleibt, daher ich selber kein neues TE eröffnen wollte, habe ich euch eine frage gestellt, weiß immer noch kein Rat😠🙁

Zitat:

Original geschrieben von KFY1907


schön und gut das ihr bei dem alten Thema bleibt, daher ich selber kein neues TE eröffnen wollte, habe ich euch eine frage gestellt, weiß immer noch kein Rat😠🙁
Ratgeber Recht Auto Bild

Nach diesem Artikel wäre es kein Unfallwagen.

Ich denke auch, dass es nicht als Unfallwagen zählt. Es sind ja keine beschädigten Teile am Wagen. Also dein Wagen beinhaltet ja keine reparierten Teile, wie z.B. einen gespachtelten Kotflügel.

Ich würde es beim Verkauf aber trotzdem angeben (aber nicht im Inserat, da viele dann skeptisch werden). Am Besten mit Rechnung.
Wenn du dem Käufer offen die Reparatur mitteilst, dann suggerierst du ihm, dass du nichts zu verbergen hast.

EDIT: Hier der Artikel als pdf

Zitat:

Original geschrieben von W 8993



Zitat:

Original geschrieben von KFY1907


schön und gut das ihr bei dem alten Thema bleibt, daher ich selber kein neues TE eröffnen wollte, habe ich euch eine frage gestellt, weiß immer noch kein Rat😠🙁
Ratgeber Recht Auto Bild
Nach diesem Artikel wäre es kein Unfallwagen.
Ich denke auch, dass es nicht als Unfallwagen zählt. Es sind ja keine beschädigten Teile am Wagen. Also dein Wagen beinhaltet ja keine reparierten Teile, wie z.B. einen gespachtelten Kotflügel.

Ich würde es beim Verkauf aber trotzdem angeben (aber nicht im Inserat, da viele dann skeptisch werden). Am Besten mit Rechnung.
Wenn du dem Käufer offen die Reparatur mitteilst, dann suggerierst du ihm, dass du nichts zu verbergen hast.

EDIT: Hier der Artikel als pdf

Morgen...!

@ KFY1907

Ich habe dir doch auf Seite 4 eine Antwort gegeben!!!🙂

@W 8993
Laut deinem Artikel waere es ein Unfallwagen!!!

siehe unter 4.

4. Stoßstange eingedrückt – ist das nun ein Unfallwagen?
Kleiner Parkrempler mit großen Folgen: Die Stoßstange ist zerkratzt und hängt schief am Auto. Ist es nun ein Unfallwagen?
"Das hängt von der Intensität des Unfalls ab. Lässt sich die Stoßstange einfach richten und lackieren: kein Unfallauto. Ist eine neue Stoßstange erforderlich: Unfallwagen. Den Schaden auf jeden Fall beim Verkauf angeben."

Da sich KFY1907 eine neue Stossstange anbauen laesst, faellt es unter Unfallwagen. Haette er den Schaden via smart repair reparieren lassen , waere man von einem Bagatellschaden ausgegangen! Damit waere es KEIN Unfallwagen!!!

MfG Andre

Zitat:

Original geschrieben von pcAndre



Zitat:

Original geschrieben von W 8993


Ratgeber Recht Auto Bild
Nach diesem Artikel wäre es kein Unfallwagen.
Ich denke auch, dass es nicht als Unfallwagen zählt. Es sind ja keine beschädigten Teile am Wagen. Also dein Wagen beinhaltet ja keine reparierten Teile, wie z.B. einen gespachtelten Kotflügel.

Ich würde es beim Verkauf aber trotzdem angeben (aber nicht im Inserat, da viele dann skeptisch werden). Am Besten mit Rechnung.
Wenn du dem Käufer offen die Reparatur mitteilst, dann suggerierst du ihm, dass du nichts zu verbergen hast.

EDIT: Hier der Artikel als pdf

Morgen...!
@ KFY1907
Ich habe dir doch auf Seite 4 eine Antwort gegeben!!!🙂

@W 8993
Laut deinem Artikel waere es ein Unfallwagen!!!

siehe unter 4.

4. Stoßstange eingedrückt – ist das nun ein Unfallwagen?
Kleiner Parkrempler mit großen Folgen: Die Stoßstange ist zerkratzt und hängt schief am Auto. Ist es nun ein Unfallwagen?
"Das hängt von der Intensität des Unfalls ab. Lässt sich die Stoßstange einfach richten und lackieren: kein Unfallauto. Ist eine neue Stoßstange erforderlich: Unfallwagen. Den Schaden auf jeden Fall beim Verkauf angeben."

Da sich KFY1907 eine neue Stossstange anbauen laesst, faellt es unter Unfallwagen. Haette er den Schaden via smart repair reparieren lassen , waere man von einem Bagatellschaden ausgegangen! Damit waere es KEIN Unfallwagen!!!

MfG Andre

okey danke 🙂

Stoßstange wird Neu gemacht, daher ich selber natürlich eine gedellte Stoßstange nicht weiterfahren möchte, solange Versicherung zahlt, warum den nicht gleich Neu ?

Zitat:

Original geschrieben von KFY1907


okey danke 🙂
Stoßstange wird Neu gemacht, daher ich selber natürlich eine gedellte Stoßstange nicht weiterfahren möchte, solange Versicherung zahlt, warum den nicht gleich Neu ?

Morgen...!

Das ist doch selbstverstaendlich. Wenn mir jemand die Stossstange kaputt faehrt und die gegnerische Versicherung zahlt, dann wuerde ich mir auch eine Neue dranbauen lassen!🙂

Aber wie ich schon auf deine Frage geantwortet habe, ist es nun ein Unfallwagen! Dokumentiere einfach wie klein der Schaden war, damit sich bei einem eventuellen Verkauf der Kaeufer ein Bild machen kann .

MfG Andre

Servus,
der Wagen gilt nicht als klassisches "Unfallfahrzeug" aber es kann zu einer, wenn auch maginalen Wertminderung führen.

Es gibt zum einen die technische Wertminderung. Hier wurden nicht alle schadhaften Teile ausgetauscht sondern teilweise repariert. Der Sachverhalt ist natürlich in der Historie zu vermerken.

Dann gibt es noch die merkantile Wertminderung. Bedeutet nichts anderes, als dass der Wert des Fahrzeugs schon alleine aufgrund der Tatsache gemindert wird, dass eine Beschädigung vorgelegen hatte, auch wenn die Schäden an dem Fahrzeug aus technischer Sicht vollständig und ohne Folgen beseitigt wurden.
Bei betroffenen Fahrzeugen geht die Rechtssprechung dahin, dass diese nicht als klassische "Unfallfahrzeuge" zu verstehen sind und somit auch nicht als solche vermerkt sein müssen. Allerdings darf die Instandsetzung bei einer Weiterveräußerung auch nicht verschwiegen werden. Sonst steht schnell der Vorwurf der arglistigen Täuschung im Raum. Schließlich würde ein gleiches, vormals nicht unfallbeschädigtes Fahrzeug in der Regel einen höheren Verkaufspreis erzielen.

Vor allem zu Neufahrzeugen mit Transportschäden gibt es da eine Reihe Urteile.

beste Grüße

Zitat:

Original geschrieben von pcAndre


@W 8993
Laut deinem Artikel waere es ein Unfallwagen!!!

siehe unter 4.

4. Stoßstange eingedrückt – ist das nun ein Unfallwagen?
Kleiner Parkrempler mit großen Folgen: Die Stoßstange ist zerkratzt und hängt schief am Auto. Ist es nun ein Unfallwagen?
"Das hängt von der Intensität des Unfalls ab. Lässt sich die Stoßstange einfach richten und lackieren: kein Unfallauto. Ist eine neue Stoßstange erforderlich: Unfallwagen. Den Schaden auf jeden Fall beim Verkauf angeben."

Ich hatte Punkt 4 gelesen es aber anders ausgelegt🙂 Vielleicht deckt sich das aber nicht mit der Rechtssprechung🙁

In dem Artikel sind nur Beispiele aufgeführt, die sich nicht immer mit der vorliegenden Situation decken. Da habe ich mein Augenmerk mehr auf die Prinzipien gelegt.

Nach meiner Auslegung, geht's in Punkt 4 um den Fall, wenn die Stoßstange durch den Unfall so stark beschädigt ist, dass ein Austausch erforderlich ist.
Wenn der Unfall nicht so stark war und ich die Stoßstange auch reparieren kann, dann ist es kein Unfallwagen.
Wenn ich mich bei der Reparatur, dann für die event. teurere und hochwertigere Reparatur des Austauschens entscheide, hat das nichts mit der Intensität des entstandenen Schaden zu tun.

Wie gesagt, ich weiß nicht, ob meine Auslegung rechtsmäßig ist🙁
Wenn nicht, dann hoffe ich, dass jemand das auch ausführen kann.

Zitat:

Original geschrieben von W 8993


Nach meiner Auslegung, geht's in Punkt 4 um den Fall, wenn die Stoßstange durch den Unfall so stark beschädigt ist, dass ein Austausch erforderlich ist.Wenn der Unfall nicht so stark war und ich die Stoßstange auch reparieren kann, dann ist es kein Unfallwagen.
Wenn ich mich bei der Reparatur, dann für die event. teurere und hochwertigere Reparatur des Austauschens entscheide, hat das nichts mit der Intensität des entstandenen Schaden zu tun.

Morgen...!

Es gibt ja noch den Bagatellschaden. Dann ware es KEIN Unfallwagen!!!aber unfallfrei waere er auch nicht🙂

Ein Bagatellschaden ist ein geringer Sachschaden infolge eines Verkehrsunfalls, der keine Personenverletzung zur Folge hat. Dies kann zum Beispiel die Beschädigung des Bleches oder Dellen bzw. Schrammen an der Karosserie sein. Ein Bagatellschaden liegt dann vor, wenn das Vermögen des Fahrzeugbesitzers nicht durch einen deutlichen Wertverlust des beschädigten Autos stark gemindert wurde. Die Schadensgrenze liegt nach einem Urteil vom BGH vom 30.11.2004 derzeit bei Reparaturkosten am Fahrzeug unter 700,00 €. Der Betrag steht aber immer wieder zur Diskussion.

Haette KFY1907 die Stossstange via Smart Repair fuer 400 Euro reparieren lassen, dann waere es unter Bagatellschaden gefallen -> Kein Unfallwagen!
Da er, wie fuer mich auch verstaendlich da der Unfallverursacher zahlt, eine neue Stossstange bekommt, ueberschreitet dies den Bagatellschaden -> Unfallwagen! Einfach ausgesprochen!

Ein spaeterer Kaeufer wird selbstredend fragen, wenn der Unfall nicht soo gross war, warum wurden denn gleich die ganze Stossstange getauscht😉
Ob dies durch einen kleinen Rempler oder durch eine groessere Einwirkung passiert ist, ist hinter egal...die neue Stossstange ist dran!🙂

Eine andere Frage waere folgende:
Wie waere es denn, wenn ich eine Stossstange bei Ebay fuer 300 Euro kaufe und anbaue. Diese faellt unter die oben genannten 700 Euro und waere somit doch ein Bagatellschaden -> kein Unfallwagen!?

MfG Andre

Am besten lässt Du Dir von Deiner Niederlassung ausdrucken, was genau ersetzt wurde. Dies kannst Du dann einen eventuellen Gebrauchtwageninteressenten vorlegen. Definition Unfallwagen hin oder her - das macht einen guten Eindruck.

MFG Sven

Zitat:

Original geschrieben von Sachsenmeister2


Am Sonntag Morgen wollte meine Frau mal eben schnell Brötchen holen.
Sie stand und wollte links abbiegen, da knallt ihr von hinten ein Mädel fast ungebremst (2-3m Bremsspur) rein. Teure Brötchen....
Heute kam der Anruf von meiner Werkstatt: lt. Gutachten 11.850,- EUR Reparaturkosten. Heftig oder?! Sah im ersten Moment nicht so schlimm aus. Aber es muss wohl ein Stück aus der Karosserie ersetzt werden. Die Reserveradmulde hat eine Beule und kann nicht mehr ausgebeult werde. Zum Glück gab es keinen Personenschaden.....aber mein geliebtes Spielzeug :-((
Ach ja, draufgerauscht ist ein Golf III Kombi. Der ging direkt per Abschlepper zum Schrottplatz.

Mir ist letzte Woche jemand in meinen S211 gefahren (mit 50 Km/h auf mein stehendes Auto Getriebestellung D) der sieht um einiges schlimmer aus aber hat es trotzdem gut weggesteckt... allerdings ist das keine lustige nummer bei so nem knall

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