Mängelkarte HU verhältnismäßig?

Hallo zusammen,

ich habe nicht schlecht gestaunt, als ich heute eine Mängelkarte in meinem Briefkasten fand, die mich unter Androhung der Stilllegung dazu auffordert, eine HU Bescheinigung innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen.

Meine HU ist allerdings erst im Dezember 2023 abgelaufen.

Nach meiner Recherche kann eine Stilllegung frühestens vier Monate nach Ablauf der HU erfolgen.

Droht mir die Stillegung bereits nächste Woche?

Vielen Dank für euren Rat

113 Antworten

Zitat:

@JoergFB schrieb am 9. Januar 2024 um 08:52:24 Uhr:



So eine Mängelkarte ist mehr als verhältnismäßig, eher schon kulant.

Nach noch nicht mal 2 TAGEN?!
DAS soll verhältnismäßig sein?

Wenn man sich mal die Richtlinien anschaut und auch die Handhabung durch die Polizei, wurde hier einfach mal deutlich übers Ziel hinaus geschossen.
Von der Polizei bekommt man die Mängelkarte bei abgelaufener HU, wenn der Termin DEUTLICH überschritten worden ist. Und 2 Tage sind einfach NICHT deutlich.

VG

Zitat:

@hlmd schrieb am 9. Januar 2024 um 08:58:33 Uhr:



Wenn man sich mal die Richtlinien anschaut und auch die Handhabung durch die Polizei, wurde hier einfach mal deutlich übers Ziel hinaus geschossen.

Welche Richtlinie? In der StVZO steht diesbezüglich nichts drin.

Zitat:

@hlmd schrieb am 9. Januar 2024 um 08:58:33 Uhr:



Nach noch nicht mal 2 TAGEN?!
DAS soll verhältnismäßig sein?

Wenn man sich mal die Richtlinien anschaut und auch die Handhabung durch die Polizei, wurde hier einfach mal deutlich übers Ziel hinaus geschossen.
Von der Polizei bekommt man die Mängelkarte bei abgelaufener HU, wenn der Termin DEUTLICH überschritten worden ist. Und 2 Tage sind einfach NICHT deutlich.

VG

Es gibt klare Regeln und die auch noch mit Anzeige vorne und hinten am Nummernschild. DEUTLICHER geht es kaum.

Genauso bei Parken im Halteverbot, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstößen (da meine ich jetzt nicht die Messtoleranzen), Alkohol/Drogen am Steuer.
Ach ja wir sind ja nur kurz drüber, da muss man ja jetzt Mitleid haben. Was soll das? 2 Tage oder 4 oder 7 oder gleich 1 Monat oder wieviel noch?
Du weißt in welchem Monat dein TüV abläuft und eine neue HU fällig ist, kannst dich also rechtzeitig drum kümmern. Das ist Vorsatz - Kein Pardon

Gut gebrüllt, Löwe.

Aber die Realität ist eine andere, und das Zauberwort steht schon im Titel des Threads: "verhältnismäßig?" 🙂

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Ja…… , verhältnismäßig unnötig, verhältnismäßig dumm…… also Verhältnismäßigkeit dann bitteschön für beiden Parteien.
Ich halte es da mit @JoergFB …..

Da die Terminierung in diesem Fall klar und sehr rechtzeitig bekannt (also wohl „reale Verhältnisse“ vorliegen) war, ist dieses versäumen des TE dann wohl seinerseits als unverhältnismäßig zu werten.

Zitat:

@kasemattenede schrieb am 9. Januar 2024 um 16:07:09 Uhr:


Ja…… , verhältnismäßig unnötig, verhältnismäßig dumm……wieviele noch?
Ich halte es da mit @JoergFB …..

Statt sich über den Begriff "verhälnismäßig" in kindischer Weise lustig zu machen, könnte man auch versuchen, sich über die Bedeutung dieses (in der Rechtswissenschaft entscheidenden) Begriffs kundig zu machen.

Schlagworte für die Suche wären z.B. "Grundsatz der Verkältnismäßigkeit", "Erforderlichkeit" oder "Übermaßverbot"

Ich suche nicht und mache mich auch nicht lustig.. in DIESEM Fall, und nur darüber diskutieren wir hier,
passt da eben etwas nicht zusammen.
Das ändert auch keins von deinen zitierten Schlagworten der Rechtswissenschaften.

Im übrigen…..Deine herablassende Formulierung „in kindischer Weise“ verbiete ich mir dazu. Solcherlei Stil hast du doch wohl nicht nötig als „Kundiger in Rechtswissenschaften“.

Feste und bekannte Fristen zu überschreiten ist und bleibt eben unnötig. Sich dann über Sanktionierungen zu beschweren…..scheint mir ebenso unnötig. Da erkenne ich auch keinerlei „Übermaß“.

Und damit möchte ich den TE gar nicht diskreditieren. Ich will mal gar nicht ausschließen, das mir ähnliches Situationen im Leben auch „passiert“ sind. Aber dann…..“Zahlen und freundlich bleiben“ und die Sache war erledigt.

Wie oft in solchen Situationen.. hoch gepokert…diesmal verloren.

Laut ADAC gelten bei überzogener HU folgende Strafen:
bis 2 Monate - nix
mehr als 2 Monate - 15 Euro
mehr als 4 Monate - 25 Euro
mehr als 8 Monate - 60 Euro + 1 Punkt in Flensburg

Alles relativ überschaubar und kein Grund gleich in Panik zu verfallen, nur weil man die HU übersehen hat.
Wenn man weiß, dass das Auto zum Schrott muss, ist das eine ganz einfache Kosten-/Nutzenrechnung. Man kann - in der Hoffnung nicht erwischt zu werden - bis zu 8 Monate weiterfahren und muss im ungünstigsten Fall - ohne einen Punkt zu bekommen - 25 Euro bezahlen. Günstiger kann man nicht Autofahren.
Für den TE ist es halt blöd, dass man ihn gleich nach ein paar Tagen erwischt hat 😉

PS: bin grad selbst erstaunt, wie günstig das ist.

Hier in der Landeshauptstadt im Südwesten der Republik wird ein Mängelbericht durch die Verkehrsüberwachung i.d.R. erst nach Ablauf von zwei Monaten nach der HU-Fristüberziehung mit Fälligkeit des ersten Verwarnungsangebots (TB 329113, 15 €) ausgestellt.

Wie der Polizeivollzugsdienst das handhabt, weiß ich nicht.

Zitat:

@zugspitzbahn schrieb am 9. Januar 2024 um 17:26:02 Uhr:


.......
Alles relativ überschaubar und kein Grund gleich in Panik zu verfallen, nur weil man die HU übersehen hat.
Wenn man weiß, dass das Auto zum Schrott muss, ist das eine ganz einfache Kosten-/Nutzenrechnung. Man kann - in der Hoffnung nicht erwischt zu werden - bis zu 8 Monate weiterfahren und muss im ungünstigsten Fall 25 Euro bezahlen. Günstiger kann man nicht Autofahren.
Für den TE ist es halt blöd, dass man ihn gleich nach ein paar Tagen erwischt hat 😉

PS: bin grad selbst erstaunt, wie günstig das ist.

Ich habe schon Fahrzeuge gesehen, an welchen der HU-Termin um mehrere Jahre überzogen war. Mehr als 8 Monate ist gar nicht so selten und solch einer Karre möchte ich in freier Wildbahn nicht unbedingt begegnen, da man nie wissen kann, ob bspw. die Bremsen gefährliche Mängel auffweisen.

Zitat:

@JoergFB schrieb am 9. Januar 2024 um 13:14:31 Uhr:


Es gibt klare Regeln und die auch noch mit Anzeige vorne und hinten am Nummernschild. DEUTLICHER geht es kaum.

Dann haste dir dein Nummernschild aber vorne noch nie richtig angesehen.

-Auch ein BÜDinger-

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 09. Jan. 2024 um 17:26:18 Uhr:


Hier in der Landeshauptstadt im Südwesten der Republik wird ein Mängelbericht durch die Verkehrsüberwachung i.d.R. erst nach Ablauf von zwei Monaten nach der HU-Fristüberziehung mit Fälligkeit des ersten Verwarnungsangebots (TB 329113, 15 €) ausgestellt.

Wie der Polizeivollzugsdienst das handhabt, weiß ich nicht.

Die hiesige Polizei handhabt das genauso. Grund: ein Mangelzettel in den ersten zwei Monaten bringt: genau, nichts, außer Schreibarbeit.

Eine Strafe hat der TE auch noch nicht bekommen, lediglich eine Erinnerung,dass seine HU abgelaufen ist und er diese umgehend nachzuweisen hat.

Zitat:

@nogel schrieb am 9. Januar 2024 um 19:02:14 Uhr:


Die hiesige Polizei handhabt das genauso. Grund: ein Mangelzettel in den ersten zwei Monaten bringt: genau, nichts, außer Schreibarbeit.

Der Mängelbericht bringt doch viel mehr als ein Bußgeld, nämlich dass sichergestellt wird, dass das Fahrzeug nun endlich zur HU vorgeführt wird. Diesen Sinn hat doch der Mängelbericht bereits ab dem ersten Tag der Überziehung.

Ein Verwarnungs- oder Bußgeld hingegen kann man einfach bezahlen - dann ist aber die HU immer noch nicht durchgeführt worden.

Zitat:

@Rockville schrieb am 9. Januar 2024 um 22:16:18 Uhr:



Zitat:

@nogel schrieb am 9. Januar 2024 um 19:02:14 Uhr:


Die hiesige Polizei handhabt das genauso. Grund: ein Mangelzettel in den ersten zwei Monaten bringt: genau, nichts, außer Schreibarbeit.

Der Mängelbericht bringt doch viel mehr als ein Bußgeld, nämlich dass sichergestellt wird, dass das Fahrzeug nun endlich zur HU vorgeführt wird. Diesen Sinn hat doch der Mängelbericht bereits ab dem ersten Tag der Überziehung.

Ein Verwarnungs- oder Bußgeld hingegen kann man einfach bezahlen - dann ist aber die HU immer noch nicht durchgeführt worden.

Ds hast du was falsch verstanden.

In den ersten zwei Monaten macht die Polizei gar nichts, und ab dem zweiten Monat gibt es einen Mängelzettel verbunden mit einem Bußgeld

Daß dem so ist, weiß ich sicher, weil:

- eines einer Kinder bei der Polizei ist 🙂

- ich hab beim TÜV schon hunderte Mängelzettel der Polizei abgestempelt, da war keiner dabei aus den beiden ersten Monaten der Überziehung

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