Mängel PKW
Hallo,
habe gebrauchten PKW von einem KFZ Schlosser privat gekauft, mit der Zusicherung, PKW ist Top, auch der TÜV wurde einen Tag vorher gemacht.
Jetzt 4 Wochen später fällt ein Bremskreis aus (Leitung durchgerostet).
Also Auto in die Werkstatt. Ergebnis in der Werkstatt. PKW ist nicht verkehrssicher.
Bremsen vorne total verschlissen (Scheiben u. Klötze), Bremsschläuche rissig,
Bremsleitungen total verrostet. Der Horror.
In meinen Augen eine Frechheit des PKW Schlossers als Fachmann so ein Auto zu verkaufen und noch größere Frechheit des TÜV Prüfers. Man spielt hier mit der Gesundheit und Leben von Menschen.
Eigentlich müsste dem TÜV Prüfer das Handwerk entzogen werden, weil der Tatbestand einer Straftat gegeben ist.
Anmerkung zum Nachdenken:
Ein Kind läuft auf die Strasse und man muss eine Vollbremsung machen, das Kind hat keine Chance.
Gruß
illonk
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Prosecutor
"Bremsen vorne total verschlissen (Scheiben u. Klötze), Bremsschläuche rissig, Bremsleitungen total verrostet."Innerhalb von 4 Wochen nach einer beanstandungsfreien TÜV-Untersuchung und Bescheinigung eines "Top-Zustands" entsteht so etwas nicht.
Eben deswegen habe ich dazu geraten, das Auto nochmal von unabhängiger Stelle unter die Lupe nehmen zu lassen, ob diese zum gleichen Urteil kommt wie die Werkstatt.*
Und ich wollte den Fahrzeugtyp wissen, weil es Fahrzeuge gibt, wo unsereins (TÜV- Prüfer) Korrosion an den Bremsleitungen schlecht sehen kann (wenn man nicht weiß, wo man mit einem Spiegel und einer Lampe um die Ecke leuchten muß).
*Und falls dies der Fall ist, wendet sich ein normaler Mensch an den Verkäufer und schildert ihm das Problem zwecks gütlicher Einigung.
Bestätigt die unabhängige Stelle die Mängel am Auto und kommt zu dem Schluß, der erste Prüfer hätte die finden müssen, kann nur der Verkäufer des Autos (er hat den Vertrag mit dem Prüfer abgeschlossen) den fehlerhaften Bericht reklamieren. Der Käufer und der Prüfer hingegen haben vertraglich nix miteinander zu tun.
Natürlich kann man mit dem Bericht von dritter Seite mit dem Auto zu der Prüforganisation des betreffenden Prüfers fahren und den Sachverhalt schildern; mag sein, daß es dann nicht nötig ist, einen Anwalt zu bemühen und das Ganze anderweitig aus der Welt geschafft wird.
Da der TE überhaupt nicht auf meinen Post eingegangen ist, gehe ich davon aus, daß er primär auf meine Zunft schimpfen will, aber kein Interesse hat, die Sache aus der Welt zu schaffen und zu einem Ende zu bringen, mit dem alle Beteiligten leben können.
Danke meinerseits. zinnenberg, sich ärgernd, überhaupt hierfür Zeit verschwendet zu haben 🙄
89 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Tempomat
Jo mei und die Bremsleitungen müssten halt erneuert werden.
eben...in der industrie sind hydraulikleitungen spätestens nach 10jahren fällig.....
und bei 10jahren sind die beschriebenen mängel völlig normal....
das beste ist eh was der te
hiergesagt hat:
Zitat:
Ich würde sowieso nie ein Auto von Privat kaufen, da die Garantie hier ausgeschlossen ist.
😁
Hallo Leute,
für all die, wo ich bis jetzt nicht geantwortet habe, muss ich mich entschuldigen, denn es gibt noch berufstätige Menschen,zu denen glücklicherweise ich mich noch zählen darf.
Ich habe mir jetzt alle Schreiber reingezogen und es ist mir leid hier auf einige zu Antworten, weil welche den Sinn nicht richtig verstanden haben.
Nur noch einmal zur Klärung:
Ich habe den PKW privat von einem PKW-Schlosser (somit Fachmann) gekauft. Der TÜV wurde einen Tag vorher ausgestellt mit dem Vermerk: ohne Mängel.
Fakt ist: Wer beim TÜV solch gravierende Mängel hat, bekommt keinen TÜV, erst nach Mängelbeseitigung, es sei denn, der Schlosser und TÜV-Mensch kungeln zusammen, mämlich der PKW wird sowieso verkauft unter Ausschluss von Sachmängeln. TÜV hat nichts mit Sachmangel zu tun.
Und wer der Meinung ist, das ein älteres Auto solche Mängel haben darf (Verschleiss), gebe ich keinen weiteren Kommentar dazu, der soll Recht haben.
Wie auch schon von mir erwähnt, war ich in einer Werkstatt, wegen Reparatur einer Bremsleitung und der PKW wurde vom Werkstattmeister für Verkehrsuntauglich erklärt.
Jeder PKW-Schlosser und jeder TÜV-Prüfer der seinen Beruf ernst nimmt, müsste sich, wenn er das liest, sich für seine Kollegen schämen.
Soweit meine Meinung nochmal dazu.
Danke
Noch einen Nachtrag:
an @ Schraubermeister Tom
Hallo Thomas,
Du bist der einzige, der die Sache richtig
einschätzt. Ich gehe davon aus, Du bist vom Fach und
bist auch enttäuscht, dass es solch unverantwortliche
Leute gibt.
Danke
Zitat:
Original geschrieben von illonk
Ich habe den PKW privat von einem PKW-Schlosser (somit Fachmann) gekauft.
was NICHTS darüber aussagt ob der pkw auch in ordnung sein
MUSS!
Zitat:
Der TÜV wurde einen Tag vorher ausgestellt mit dem Vermerk: ohne Mängel.
"tüv" ist eine momentaufnahme auf deren richtigkeit es KEINE garantie gibt!
Zitat:
Und wer der Meinung ist, das ein älteres Auto solche Mängel haben darf (Verschleiss)
diese mängel die du erwähnst sind VÖLLIG NORMALER nutzungs- und alterungsbedingter verschleiß (das sehen nicht nur einige user hier so, das ist geltende rechtssprechung)!
das diese schnellstmöglich behoben werden sollten steht natürlich auf einem anderen blatt....
Zitat:
und der PKW wurde vom Werkstattmeister für Verkehrsuntauglich erklärt.
nur weil ein werkstattmeister den pkw für "verkehrsuntauglich" erklärt heißt das noch lange nix...
gewisse werkstattketten machen das sogar bei (sinngemäß) fabrikneuen autos um dem besitzer reparaturen aufzuschwatzen für teile die vollkommen i.o. sind!
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Zitat:
Original geschrieben von illonk
Wie auch schon von mir erwähnt, war ich in einer Werkstatt, wegen Reparatur einer Bremsleitung und der PKW wurde vom Werkstattmeister für Verkehrsuntauglich erklärt.
Jeder PKW-Schlosser und jeder TÜV-Prüfer der seinen Beruf ernst nimmt, müsste sich, wenn er das liest, sich für seine Kollegen schämen.
Wenn ich von der betreffenden Leitung ein Bild sehe, sag ich noch was zu, vorher nicht.
Grüße: zinnenberg, keine Stäbe leichtfertig über irgendwen brechend
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
was NICHTS darüber aussagt ob der pkw auch in ordnung sein MUSS!Zitat:
Original geschrieben von illonk
Ich habe den PKW privat von einem PKW-Schlosser (somit Fachmann) gekauft.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
"tüv" ist eine momentaufnahme auf deren richtigkeit es KEINE garantie gibt!Zitat:
Der TÜV wurde einen Tag vorher ausgestellt mit dem Vermerk: ohne Mängel.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
diese mängel die du erwähnst sind VÖLLIG NORMALER nutzungs- und alterungsbedingter verschleiß (das sehen nicht nur einige user hier so, das ist geltende rechtssprechung)!Zitat:
Und wer der Meinung ist, das ein älteres Auto solche Mängel haben darf (Verschleiss)
das diese schnellstmöglich behoben werden sollten steht natürlich auf einem anderen blatt....
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
nur weil ein werkstattmeister den pkw für "verkehrsuntauglich" erklärt heißt das noch lange nix...Zitat:
und der PKW wurde vom Werkstattmeister für Verkehrsuntauglich erklärt.
(quote)
gewisse werkstattketten machen das sogar bei (sinngemäß) fabrikneuen autos um dem besitzer reparaturen aufzuschwatzen für teile die vollkommen i.o. sind!
Hallo
mir ist die Bremleitung geplatzt, weil durchgerostet und nicht NEU.
Jetzt ist wohl noch der Werkstattmeister der Schuldige?
Ich fass es nicht.
Bisher herrscht immer noch eisiges Schweigen über den Punkt: Schriftlicher Vertrag oder kein schriftlicher Vertrag. 🙄 Und wenn schriftlich: Was steht in dem selben ? 😕 Solange das nicht klar ist können wir noch 100 Seiten weiter die tollsten Theorien aufstellen und kommen nie zu einem Ergebnis.
Zitat:
Original geschrieben von illonk
Selbstverständlich wurde ein schrift. Vertrag
abgeschlossen.
dann wære nicht schlecht wenn du noch schreiben wuerdest was da drin steht! ob bastlerauto, oder oder oder...
sonst bleibt die glaskugel trueb
gruss
Wenn da steht " unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung " war es dann wohl. Der Schlumpf wird wohl gewußt haben, warum er ihn
" privat " verkauft hat. 🙄 Wenn das da nicht steht, sieht die Sache natürlich wieder anders aus. Fragen über Fragen.😕
Hallo,
da steht NICHT Bastlerauto, dann wäre wahrscheinlich auch kein
neuer TÜV gemacht worden, sondern ohne TÜV
verkauft worden.
Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung dürfte wohl nicht
bei Verkehrssicherheit zutreffen sondern z.B bei Schäden am Getriebe,Motor usw., und wenn JA,
was hier nichts zur Sache tut, denn
DER PKW HÄTTE KEINEN TÜV bekommen dürfen.
Andere Frage:
Warum verlangt der Gesetzgeber aller 2 Jahre den TÜV.
Das sollten sich doch einige hier mal fragen.
Ich kann aller 2 Jahre mal zum Friseur gehen oder auch nicht,
genauso gehen hier einige Leute an die Sache ran.
Mehr kann ich langsam hier nichts mehr dazu sagen.
Danke
Zitat:
Original geschrieben von illonk
Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung dürfte wohl nicht
bei Verkehrssicherheit zutreffenDanke
Falsch, sag ich mal so. Aber ich laß mich gerne eines besseren belehren. Allerdings würde ich im Falle des TÜV-Prüfers mal nachhaken.Die Bremsanlage gehört in jedem Fall zum Prüfumfang. Könnte sein, daß hier eine " Gefälligkeits-HU " durchgeführt wurde.
Zitat:
Original geschrieben von illonk
Noch einen Nachtrag:an @ Schraubermeister Tom
Hallo Thomas,
Du bist der einzige, der die Sache richtig
einschätzt. Ich gehe davon aus, Du bist vom Fach und
bist auch enttäuscht, dass es solch unverantwortliche
Leute gibt.Danke
Hallo illonk,
ja, ich bin vom Fach und als kl.freie Werkstatt habe ich schon sehr oft mit gleichgelagerten Fällen zu tun gehabt. Da hab ich Geschichten ohne Ende. Ich hab dir ja schon den Wink auf mein Profil und der Homepage gegeben.
@ alle anderen
unterstellen wir doch dem illonk einfach mal, das er, was Autos und deren Technik betrifft, voll die Nullnummer ist.
Wovon muss ER ausgehen, wenn er sich ein Auto im unteren Preissegment von einem Mechaniker kauft und dieser Wagen eine Knackfrische AU + HU hat??? 😕😕 Richtig geraten, ER geht davon aus, das alles O.K. ist. ER ist ja auch technisch komplett Resistent.
Eine Bremsleitung rostet nicht innerhalb von 4 Wochen vom Gut-Zustand bis zum Durchbruch und Bremsbeläge mit Scheiben ruiniert man auch nicht bei normaler Fahrweise in 4 Wochen so runter wenn vorher alles O.K. ist. Das sind alles so Vorschäden, die auf jeden Fall in einen HU-Prüfbericht gehören. Wenn in diesem Bericht HU OHNE MÄNGEL steht, ist was faul an der Geschichte.
Das bedarf einer Prüfung.
MFG Thomas
Seh ich auch so. Ich würde auch mal beim TÜV unverbindlich nachfragen, ob der Bericht überhaupt echt ist. Wir haben da schon die tollsten Sachen gehabt....🙄