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Mängel PKW

Themenstarteram 17. Februar 2009 um 7:07

Hallo,

habe gebrauchten PKW von einem KFZ Schlosser privat gekauft, mit der Zusicherung, PKW ist Top, auch der TÜV wurde einen Tag vorher gemacht.

Jetzt 4 Wochen später fällt ein Bremskreis aus (Leitung durchgerostet).

Also Auto in die Werkstatt. Ergebnis in der Werkstatt. PKW ist nicht verkehrssicher.

Bremsen vorne total verschlissen (Scheiben u. Klötze), Bremsschläuche rissig,

Bremsleitungen total verrostet. Der Horror.

In meinen Augen eine Frechheit des PKW Schlossers als Fachmann so ein Auto zu verkaufen und noch größere Frechheit des TÜV Prüfers. Man spielt hier mit der Gesundheit und Leben von Menschen.

Eigentlich müsste dem TÜV Prüfer das Handwerk entzogen werden, weil der Tatbestand einer Straftat gegeben ist.

Anmerkung zum Nachdenken:

Ein Kind läuft auf die Strasse und man muss eine Vollbremsung machen, das Kind hat keine Chance.

Gruß

illonk

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Prosecutor

"Bremsen vorne total verschlissen (Scheiben u. Klötze), Bremsschläuche rissig, Bremsleitungen total verrostet."

 

Innerhalb von 4 Wochen nach einer beanstandungsfreien TÜV-Untersuchung und Bescheinigung eines "Top-Zustands" entsteht so etwas nicht.

Eben deswegen habe ich dazu geraten, das Auto nochmal von unabhängiger Stelle unter die Lupe nehmen zu lassen, ob diese zum gleichen Urteil kommt wie die Werkstatt.*

Und ich wollte den Fahrzeugtyp wissen, weil es Fahrzeuge gibt, wo unsereins (TÜV- Prüfer) Korrosion an den Bremsleitungen schlecht sehen kann (wenn man nicht weiß, wo man mit einem Spiegel und einer Lampe um die Ecke leuchten muß).

*Und falls dies der Fall ist, wendet sich ein normaler Mensch an den Verkäufer und schildert ihm das Problem zwecks gütlicher Einigung.

Bestätigt die unabhängige Stelle die Mängel am Auto und kommt zu dem Schluß, der erste Prüfer hätte die finden müssen, kann nur der Verkäufer des Autos (er hat den Vertrag mit dem Prüfer abgeschlossen) den fehlerhaften Bericht reklamieren. Der Käufer und der Prüfer hingegen haben vertraglich nix miteinander zu tun.

Natürlich kann man mit dem Bericht von dritter Seite mit dem Auto zu der Prüforganisation des betreffenden Prüfers fahren und den Sachverhalt schildern; mag sein, daß es dann nicht nötig ist, einen Anwalt zu bemühen und das Ganze anderweitig aus der Welt geschafft wird.

Da der TE überhaupt nicht auf meinen Post eingegangen ist, gehe ich davon aus, daß er primär auf meine Zunft schimpfen will, aber kein Interesse hat, die Sache aus der Welt zu schaffen und zu einem Ende zu bringen, mit dem alle Beteiligten leben können.

Danke meinerseits. zinnenberg, sich ärgernd, überhaupt hierfür Zeit verschwendet zu haben :rolleyes:

 

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Ich würde jetzt einfach mal wissen wollen, was Du für den Wagen bezahlt hast und wie hoch denn die Reparatur wohl ist?

Hallo Ilonk,

also, jetzt erstmal wieder runter mit dem Puls, wenn auch schwerfällt und in Ruhe die Vorgehensweise überlegen. Mein Vorschlag zur Reihenfolge:

1. Den Wagen in einer Werkstatt ( Meisterbetrieb ) begutachten lassen und die Mängel aulisten lassen, idealerweise in Form eines Kostenvoranschlages mit einem Text zum Zustand des Fahrzeuges ( Verkerhrsunsicher etc. ).

2. Damit zum Verkäufer und ihm so ein bischen die Pistole auf die Brust setzen, so z.B. A) alle Mängel auf seine Kosten beseitigen B) den Wagen zurücknehmen C) wenn er komplett abblockt ihm klarmachen, das dein nächster Weg zur Hauptstelle der Prüforganisation sein wird und das das innerhalb dieser Organisation Wellen schlägt, die auch den Prüfer Treffen können, evtl. schon mal so ein klein wenig drohen mit Handwerkskammer, Presse, ADAC, Rechtsanwalt etc., aber schön langsam

3. Wenn er komplett auf Stur stellt, kannste aufhören. Dann gehst du zur Prüforganisation und ziehst das Programm durch wie in 2 beschrieben bis hin zum Anwalt/Gericht.

Mach dir vorher vom Prüfbericht eine Kopie, denn wenn er den Wagen ohne Zögern zurücknimmt, würde ich im nachhinein doch noch mit der Kopie des Fahrzeuges und dem Kostenvoranschlag zu Prüstelle hingehen und den Fall amtlich machen. Das Fahrzeug ist ja immer noch eine Gefahr für die Allgemeinheit und solche Leute, Mechaniker und Prüfer gehören aus dem Verkehr gezogen.

Die sind eine Schande für unser gesamtes Gewerbe.

Ich hoffe, das dieser Text dir hilft. Du kannst mich aber auch anrufen. Im Profil auf Homepage und da findest du meine Nummer.

MFG Thomas

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Wurde denn ein SCHRIFTLICHER Vertrag abgeschlossen ? Wenn nicht, dann viel Freude. :rolleyes: ( Jedenfalls habe ich bisher nichts darüber gelesen, daß die Eigenschaften SCHRIFTLICH zugesichert wurden. )

Er hat sogar GLÜCK, wenn KEIN Vertrag gemacht wurde. Denn der wichtige Zusatz, das keine Gewährleistung gegeben wird, muss SCHRIFTLICH erfolgen.

Ich solch einem Fall kann er den Verkäufer auch als Privatmann zur Mängelbeseitigung rankriegen.

MFG Thomas

So weit die Theorie, die auch so richtig ist. Nur, wenn der Schlumpf alles abstreitet und behauptet, den Käufer auf die Mängel aufmerksam gemacht zu haben, was ist dann? Ohne Zeugen schlechte Karten. Oder meinst Du, der ist so dämlich und gräbt sein eigenes Grab ? :rolleyes: Hier gibt es nur eins: ab zu einem Anwalt und beraten lassen. Und solange wir hier nicht alle Fakten kennen ist das doch nur wieder eine der üblichen Luftdiskussionen. ;)

Moin,

anscheinend hat die TE das Interesse verloren... Oder Ihr haben manche Antworten nicht gefallen...

Ich persönlich würde vermute das es sich um ein Fahrzeug im untersten Preissegment gehandelt hat.... und im Kaufvertrag was von bastlerauto und Auschluss jeglicher Gewährleistung steht....

Aber solange die TE sich dazu nicht äussert oder äussern will ist es eh vergebliche Liebesmüh sich hier in immer göbere Spekulationen zu verstricken oder die wildesten Dinge zu interpretieren....

Gruss

Marcus

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

So weit die Theorie, die auch so richtig ist. Nur, wenn der Schlumpf alles abstreitet und behauptet, den Käufer auf die Mängel aufmerksam gemacht zu haben, was ist dann? Ohne Zeugen schlechte Karten. Oder meinst Du, der ist so dämlich und gräbt sein eigenes Grab ? :rolleyes: Hier gibt es nur eins: ab zu einem Anwalt und beraten lassen. Und solange wir hier nicht alle Fakten kennen ist das doch nur wieder eine der üblichen Luftdiskussionen. ;)

Nee, die Gewährleistung muss zwingend SCHRIFTLICH ausgeschlossen werden. Kein Vertrag = A***hkarte für den Verkäufer.

@driver2211

Nun Schrei doch nicht gleich nach dem TE, der wird sich schon melden. Ab und zu muß man ja auch dem Broterwerb nachgehen, oder das neue alte Auto wieder ans laufen Bringen.

MFG Thomas

Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom

Denn der wichtige Zusatz, das keine Gewährleistung gegeben wird, muss SCHRIFTLICH erfolgen.

Die Gewährleistung greift erst bei einem gültigen Vertrag.

In manch einem Fall ist es aber eindeutig besser, wenn der Vertrag erst garnicht gültig wird, weil er nicht erfüllt wurde. ZB. weil das übergebene Fahrzeug nicht oder in großen und relevanten Eigenschaften überhaupt nicht mit dem vertraglich vereinbarten Eigenschaften übereinstimmt.

Sehr vereinfacht gesagt: es wurde was ganz anderes geliefert als gekauft wurde.

Nicht die Gewährleistung bei einem bestehenden Vertrag fordern, sondern die Erfüllung eines geschlossenen Vertrages: ein Fahrzeug mit einer gültigen HU durch den Bericht einer Prüfstelle nachweisen, dass diese HU "am" Fahrzeug nicht so sonderlich gültig sein kann.

Über die Gewährleistung gibt es erstmal Gezanke, ob überhaupt vorhanden und dann muss immer noch 2mal nachgebessert werden.

Über den Weg einer Betrugsanzeige muss erstmal der folgende Strafprozess abgewartet werden, bevor eine Zivilrechtkammer dann aufgrund des Strafrechtsurteils eine Rücknahme verordnen kann.

Dafür muss man verdammt lange Zeit und viel Nerven haben, da man aber die Info hat, dass der Wagen verkehrsunsicher ist, darf man nicht mal den wagen benutzen.

Man kann sich selber viele Steine in den Weg stellen, sollte es aber nur dann machen, wenn man die Zeit und das Geld dafür hat und dabei dann auch noch Spaß empfindet.

Da hier viele Details fehlen ist ohnehin der Weg zu einem spezialisierten Anwalt anzuraten, es gibt zu viele Möglichkeiten und Varianten, die unnötig lange dauern und nicht mal einen Erfolg versprechen.

Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom

Nur, wenn der Schlumpf alles abstreitet und behauptet, den Käufer auf die Mängel aufmerksam gemacht zu haben, was ist dann?

Die Beweislast liegt insoweit beim Verkäufer alias Schlumpf.

Was ein Wind.... und immer feste drauf :rolleyes:

Affektiv wird immer "der Jammerer ist gut, die anderen sind nur böse" unterstellt. Die Welt hat Grautöne...

Schreckensszenarien - das passiert praktisch nie, hat ja zwei Kreise eben deswegen.

 

Wenn Schraubi a also pöser Pube ist... wer sagt denn, dass Schraubi b nicht übertreibt? Gewisse Werkstattketten und andere Umsatzschrauber neigen ja bekanntlich dazu... beim Birnenwechsel einen Motorschaden zu finden.

 

Der TÜVi prüft den Zustand, welches das Fahrzeug gerade hat und ob es zu diesem Zeitpunkt verkehrssicher ist. Funtioniert die Bremse, sind die Verschleissmaße in der Toleranz und keine relevanten Schwächungen erkennbar.. ja mei. Ob die Klötze neu sind oder bald unten... ist nicht sein Bier. Rissige Schläuche ist ein weiter Begriff... (s.a.o.) und wo ist die Leitung durch und wie? Es hätte auch nach 4 Wochen einen Stossdämpfer zerlegen können... oder oder oder... bei der Prüfung ok ist ok und der TÜV ist keine 2 Jahresgarantie.

 

Womit wir beim Verkäufer wären... ein Auto mit 10 Jahren und xxx km auf dem Buckel hat nunmal einen typischen Verschleiß, welcher diverse Abnutzung bedingt und damit können gewisse Mängel eben auch bald auftreten - so auch Durchrostungen oder Bremsbeläge am Ende etc.... Die Bremsen waren zum Zeitpunkt des Verkaufs funktionsfähig oder war die Rede von neuen Bremsen?

Es ist bald eine Seuche... erwartet wird ein Neuwagen oder ein grundüberholtes Fahrzeug mit kpl. neuen Verschleissteilen... das gibts aber selten und vor allem: Das muss nicht, deswegen nennt es sich gebraucht und kostet weniger.

 

Bei allem Verständnis für die Aufregung und den Ärger - ich würde nicht dem Rat von Menschen folgen, welche immer gleich das größte Fass aufmachen. Normal denkend, wird man doch erstmal mit dem Verkäufer und ggf. dem TÜVi reden... ein Fass aufmachen kann man immer noch. Dass die Scheiben und Beläge nach 4 Wochen angeblich unten sind ist schlicht Pech (s. Thema "gebraucht"..), waren sie noch im Verscheissmaß beim Verkauf. Über die Leitung und die Schläuche muss man eben reden... sind die Schläuche in der Tat hinüber oder versucht Schraubi b auch via Panik nur Kasse zu machen... und wo, wie, warum ist die Leitung gebrochen? Und eben eine für alle akzeptable Lösung finden - löse nicht die Schuldfrage, löse das Problem.

 

Wir kennen weder den Vertrag, noch den Preis, noch das Auto - 10 Jahre, vermutlich Kleinwagen, vermutlich zwischen 1000 und 2500 Euro, vermutlich über 100tkm, Privatverkauf? Ja mei... so einfach, wie sich das manche hier vorstellen... läuft das nicht. Klärt das erstmal in Ruhe ab, was wirklich Sache ist (wie gesagt, Schraubi b kann ja auch auf den Busch klopfen..) und wenn die Karre ansonsten ok ist... kommt euch halt entgegen.

Du besorgst neue Scheiben und Beläge (da kommst eh nicht aus..), er die Leitungen/Schläuche und er übernimmt die Abeit. Dann hast Du eine neue Bremse für wenig Geld gleich dazu und ne Weile damit Ruhe.

 

Es ist halt so ne Krux - richtet man eine alte Karre gründlichst wieder her und erneuert die kpl. Bremsen, Dämpfer etc.... will das keiner bezahlen. Aber haben wollen das alle so... Wunsch und Wirklichkeit driften da einfach weit auseinander. Ergo gibts zu 99,9% genau das, wofür man bezahlt: Ein 10 Jahre altes Auto mit dem dementsprechenden Verschleiß.

Bei alten Bikes läuft das idR interessanterweise ehrlicher - steckt da Geld drin, wird es auch bezahlt.

 

 

 

 

 

um welches auto handelt es sich denn?

wer war die werkstatt die die mägel festgestellt hat?

hat die werkstatt nochmehr mängel entdeckt?

also erstmal würde ich mir den Prüfbericht anschauen, wie hoch der km-Stand und wann das Datum war!

Dann ob er ohne erkennbare Mängel, mit geringen Mängeln bestanden ist, ich habe auch schon Berichte nur mit Hinweisen gesehen, hauptsache man sieht was, wie eingestuft wird obliegt in manchen Dingen dem Prüfer!

Kannst ja mal den Bericht posten, ein Prüfingenieur kann auch grob fahrlässig handeln, dies wäre dann ein Fall der Amtshaftung, wogegen er nicht versichert ist oder besser seine Überwachungsorganisation!

Also wenn du was unternehmen willst,

melde dich beim Prüfer, dem Verkäufer usw. weiterhin bis zur ÜO vom Prüfer! Da wird sich eine Lösung finden, sag mal welcher TÜV, Dekra oder anderer Verein (KÜS, GTÜ, FSP usw.) es war und wie der Bericht aussah!

richtig ist zum Zeitpunkt der Prüfung war alles ok, aber grob fahrlässig lässt sich auch nachweisen, nem Kollegen wollte mal einer einen reindrücken, 3 Monate und 20 tkm später war ein Traggelenk hinüber, hat nichts gebracht, wenn nem Tag nach der Prüfung die Manschette vom Kugelkopf reißt, und er tag ein tag auf über ein Schlagloch fährt ist das Gelenk schnell ausgeschlagen!

Bremsleitungen, können schnell korrodieren und ein Bremsbelag und Scheibe kann sehr flott runter sein! aber zumindest sollte was drauf stehen als geringer Mangel oder Hinweis!

naja naiv würde ich dich nicht nennen, aber nun bist du in der Realität angekommen, die Welt ist schlecht!

naja manchmal ist es echt verwunderlich was so ein tüver durchlässt. hab das auch schon hinter mir, ließ ihn vorher aber durchchecken, bei einem bekannten. der schaute mich nur an und meinte der tüver muss besoffen gewesen sein

Mal ein anderer Aspekt:

Warum soll man gerade der Werkstatt 100% vertrauen? Auch nicht unüblich dass die die Mängel aufbauschen um Umsatz zu machen. Eine Bremsscheibe 0,1mm über dem Verschleißmaß ist kein erheblicher Mangel beim Tüv. Auch ein Bremsklotz der kurz vor der Verschleißgrenze ist gibt nur einen Hinweis. Und 500km später kann bereits beides unterm Mindesmaß sein. Und was steht auf dem Prüfbericht? Vielleicht doch der Hinweis "Scheiben+Klötze kurz vor Verschleißgrenze"? Dann bremst das Auto immer noch bei der Prüfung einwandfrei, wenn auch nicht mehr allzulange.

Wenn man unbedingt was draus mache will: Ab zu einem UNABHÄNGIGEN Prüfer/Gutachter ..., z.B. bei einer anderen Prüforganisation oder beim ADAC. Und deren Ergebnis vergleicht man dann mal mit dem alten Prüfbericht und guckt dann mal weiter was wirklich Sache ist. Normaler Verschleiß im Zeitraum nach der Prüfung, versuchte Abzocke der Werkstatt oder doch "übersehene" Mängel seitens des Prüfers.

Bisher sind das doch reine Spekulationen.

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat

Ich würde jetzt einfach mal wissen wollen, was Du für den Wagen bezahlt hast und wie hoch denn die Reparatur wohl ist?

Wenn das Auto nur 500 oder 1.000 Euro gekostet hat, kann man doch nicht mit großartiger Gewährleistung kommen.

Bremsscheiben und Klötze sind ganz normale Verschleißteile wie Reifen - was soll das?

Jo mei und die Bremsleitungen müssten halt erneuert werden.

Der TE hat sich vermutlich beim Kauf in gleichem Maße so unvoreingenommen gezeigt, wie er nun hofft, hier bei der dramatisierenden Vorstellung schlimmster Folgen `fahre Kinder zu Tode´, Wirkung zu erzeugen.

Es geht um Kohle und zu diesen Eckdaten wie von mir rück gefragt, sagt er nix - obwohl es ihm hier nix kostet.

Meine Meinung deckt sich zu 99% mit der Meinung von Meik´s 190er.

Unabhängige Meinung bzw. Bewertung des Fahrzeugs einholen!

Ohne diese ist die Diskussion reine Spekulation und von betrügerischem Verkäufer & blindem Prüfer auf der einen oder aber betrügerischer Werkstatt B auf der anderen Seite ALLES möglich!

Eins muß ich erklärend sagen: Natürlich beschreiben wir immer eine Istzustand, der 2000 km/ drei Wochen später anders aussehen kann. Beläge kurz vor der Verschleißgrenze können wir als Hinweis aufführen, müssen wir aber nicht. Ein angegammelter Auspuff, der noch dicht und fest dran ist, ist ebenso zu sehen. Eine Bremsleitung, die korrosionsbedingt bricht, vergammelt aber sicher nicht innerhalb von drei Wochen zu so einem Zustand. Ein Traggelenk, was rausspringt, braucht auch mehr als 2000 km/ drei Wochen, um so auszuschlagen. Auch wenn es sich um ein 500 €- Auto handelt und auf dem Prüfbericht steht: ohne Mängel, dann hat das Auto auch keine Mängel nach §29 STVZO zu haben. Unsereins kann nicht hingehen und sagen: Bei einem fünfzehn Jahre alten Auto sind Löcher im Boden und verschlissene Bremsen normal. Ich denke, man versteht, was sich meine.

Grüße: zinnenberg, mit Bitte um Details zum Auto, zur Bremsleitung und zum Prüfbericht

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