Mängel PKW
Hallo,
habe gebrauchten PKW von einem KFZ Schlosser privat gekauft, mit der Zusicherung, PKW ist Top, auch der TÜV wurde einen Tag vorher gemacht.
Jetzt 4 Wochen später fällt ein Bremskreis aus (Leitung durchgerostet).
Also Auto in die Werkstatt. Ergebnis in der Werkstatt. PKW ist nicht verkehrssicher.
Bremsen vorne total verschlissen (Scheiben u. Klötze), Bremsschläuche rissig,
Bremsleitungen total verrostet. Der Horror.
In meinen Augen eine Frechheit des PKW Schlossers als Fachmann so ein Auto zu verkaufen und noch größere Frechheit des TÜV Prüfers. Man spielt hier mit der Gesundheit und Leben von Menschen.
Eigentlich müsste dem TÜV Prüfer das Handwerk entzogen werden, weil der Tatbestand einer Straftat gegeben ist.
Anmerkung zum Nachdenken:
Ein Kind läuft auf die Strasse und man muss eine Vollbremsung machen, das Kind hat keine Chance.
Gruß
illonk
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Prosecutor
"Bremsen vorne total verschlissen (Scheiben u. Klötze), Bremsschläuche rissig, Bremsleitungen total verrostet."Innerhalb von 4 Wochen nach einer beanstandungsfreien TÜV-Untersuchung und Bescheinigung eines "Top-Zustands" entsteht so etwas nicht.
Eben deswegen habe ich dazu geraten, das Auto nochmal von unabhängiger Stelle unter die Lupe nehmen zu lassen, ob diese zum gleichen Urteil kommt wie die Werkstatt.*
Und ich wollte den Fahrzeugtyp wissen, weil es Fahrzeuge gibt, wo unsereins (TÜV- Prüfer) Korrosion an den Bremsleitungen schlecht sehen kann (wenn man nicht weiß, wo man mit einem Spiegel und einer Lampe um die Ecke leuchten muß).
*Und falls dies der Fall ist, wendet sich ein normaler Mensch an den Verkäufer und schildert ihm das Problem zwecks gütlicher Einigung.
Bestätigt die unabhängige Stelle die Mängel am Auto und kommt zu dem Schluß, der erste Prüfer hätte die finden müssen, kann nur der Verkäufer des Autos (er hat den Vertrag mit dem Prüfer abgeschlossen) den fehlerhaften Bericht reklamieren. Der Käufer und der Prüfer hingegen haben vertraglich nix miteinander zu tun.
Natürlich kann man mit dem Bericht von dritter Seite mit dem Auto zu der Prüforganisation des betreffenden Prüfers fahren und den Sachverhalt schildern; mag sein, daß es dann nicht nötig ist, einen Anwalt zu bemühen und das Ganze anderweitig aus der Welt geschafft wird.
Da der TE überhaupt nicht auf meinen Post eingegangen ist, gehe ich davon aus, daß er primär auf meine Zunft schimpfen will, aber kein Interesse hat, die Sache aus der Welt zu schaffen und zu einem Ende zu bringen, mit dem alle Beteiligten leben können.
Danke meinerseits. zinnenberg, sich ärgernd, überhaupt hierfür Zeit verschwendet zu haben 🙄
89 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von illonk
Hallo,
da steht NICHT Bastlerauto, dann wäre wahrscheinlich auch kein
neuer TÜV gemacht worden, sondern ohne TÜV
verkauft worden.
Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung dürfte wohl nicht
bei Verkehrssicherheit zutreffen sondern z.B bei Schäden am Getriebe,Motor usw., und wenn JA,
was hier nichts zur Sache tut, denn
DER PKW HÄTTE KEINEN TÜV bekommen dürfen.
Andere Frage:
Warum verlangt der Gesetzgeber aller 2 Jahre den TÜV.
Das sollten sich doch einige hier mal fragen.Ich kann aller 2 Jahre mal zum Friseur gehen oder auch nicht,
genauso gehen hier einige Leute an die Sache ran.
Mehr kann ich langsam hier nichts mehr dazu sagen.Danke
Erzähl doch einfach einmal um welches Fahrzeug es sich handelt und was Du dafür bezahlt hast, ohne gebetmühlenartig zu erwähnen, dass er TÜV hatte usw.
Zitat:
Erzähl doch einfach einmal um welches Fahrzeug es sich handelt und was Du dafür bezahlt hast, ohne gebetmühlenartig zu erwähnen, dass er TÜV hatte usw.
Das ist doch völlig egal.
Für mich ist das ein Fall des arglisitigen Verschweigens von Mängeln, WENN (!) das Fahrzeug tatsächlich aufgrund des Mangels verkehrsunsicher ist. Das kann dem fachkundigen Verkäufer nämlich nicht entgangen sein. Und wenn er dazu noch einen Alibi-TÜV machen läßt, der objektv nie die Plakette hätte erteilen dürften, spricht dies auch noch dafür. Hier besteht auch strafrechtlich der Anfangsverdacht eines Betruges.
Ich würde dem Verkäufer auf die Pelle rücken: Entweder Rückabwicklung des Vertrags oder Strafanzeige.
Erzähl doch einfach einmal um welches Fahrzeug es sich handelt und was Du dafür bezahlt hast, ohne gebetmühlenartig zu erwähnen, dass er TÜV hatte usw.ist doch eigentlich völlig egal. ob trabi oder mercedes. bei neuem tüv geht man nicht von solchen schäden/ mängeln aus
Zitat:
Original geschrieben von andi_sco
[/quoteErzähl doch einfach einmal um welches Fahrzeug es sich handelt und was Du dafür bezahlt hast, ohne gebetmühlenartig zu erwähnen, dass er TÜV hatte usw.
[/quoteist doch eigentlich völlig egal. ob trabi oder mercedes. bei neuem tüv geht man nicht von solchen schäden/ mängeln aus
Das ist es eben nicht.
Eine ansonsten Schrottkarre, die es gerade noch so durch den TÜV schafft (sei der nun gekauft oder nicht, im Zweifelsfalle muss sowas nachgewiesen werden, geht nun mal wesentlich häufiger bis immer kaputt, als ein Jahreswagen. Das betrifft auf den Korrosionsstand der Bremsleitungen und ALLE Teile und liegt in der Natur der Sache.
Da hilft ein Papier wo drauf steht: `alles ok´ für 2,5 Euro, relativ wenig.
Wenn der TE meint, dies darf nicht so sein, weil er sich (tschuldigung) auf so ein armseliges Geschäft einlassen musste, dann sollte er sich nicht hier nicht guten Zuspruch erheischen, sondern wenn die Sache SOOO klar ist, kann er sich doch einen Anwalt holen, damit er das Recht bekommt das ihm hier schon teilweise zugesprochen wird.
Er hat sich auf ein Hinterhofgeschäft eingelassen, um für wenig unbekanntes Geld einiges zu bekommen und das hat er nun.
Was hat das gute Stück denn nun gekostet?
Ist das geheim, oder bestehst Du darauf, das diese quasi Öffentlichkeit sich bitte nur mit den Informationsbrocken auseinander zu setzen hat, von denen Du annimmst, dass sie dir am besten in den Kram passen?
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Zitat:
Original geschrieben von Prosecutor
Ich würde dem Verkäufer auf die Pelle rücken: Entweder Rückabwicklung des Vertrags oder Strafanzeige.
um es noch einmal zu sagen:
bei einer 10jahre alten rostschibbel ist dies völlig normaler nutzungs- und alterungsbedingter verschleiß....das wird dir JEDER gutachter, richter, staatsanwalt, tüv-prüfer sagen...da kannst du klagen wie du willst....von diesen mängeln MUSST du bei diesem fz-alter nunmal ausgehen...das die bei der hu nicht aufgefallen sind steht auf einem anderen blatt...
und gerade der kaufpreis kann hier sehr entscheident sein was den zustand des fahrzeuges bzw. die erwartungen daran betrifft....
@te: anstatt hier als rumzusülzen das die kiste tüv hätte, uns nur die halbe wahrheit und nicht alle fakten auzutischen solltest DU, die ratschläge, die DU anderen in threads gegeben hast wie z.b. zum anwalt gehen mal beherzigen!!!...von dem umstand das du nie ein auto von privat kaufen wolltest mal ganz abgesehen!
Zitat:
Eine ansonsten Schrottkarre, die es gerade noch so durch den TÜV schafft (sei der nun gekauft oder nicht, im Zweifelsfalle muss sowas nachgewiesen werden, geht nun mal wesentlich häufiger bis immer kaputt, als ein Jahreswagen. Das betrifft auf den Korrosionsstand der Bremsleitungen und ALLE Teile und liegt in der Natur der Sache.
Bevor die Hobby-Juristen wieder ihre Rechtsgutachten erstatten:
OLG Koblenz, DAR 2002, 169:
"Der gewerbliche Verkäufer eines gebrauchten Pkw mit gravierenden Sicherheitsmängeln aufgrund eines unzureichend reparierten Totalschadens handelt arglistig, wenn er das Fahrzeug unter Ausschluß der Gewährleistung in Kenntnis der Verkehrsunsicherheit, bzw ohne eigene fachgerechte Prüfung und Reparatur als "fahrbereit" verkauft. Der Arglistvorwurf kann weder durch eine trotz der Mängel erteilte TÜV-Plakette noch durch den Hinweis auf einen reparierten Totalschaden entkräftet werden."
OLG Stuttgart, OLGR Stuttgart 1998, 256:
"1. Zur Sollbeschaffenheit eines jeden Gebrauchtwagens, der nicht als Schrott- oder Bastlerfahrzeug verkauft wird, gehört es, daß er sich mindestens in einem Zustand befindet, der eine Teilnahme am Verkehr ermöglicht, dh daß keine die Verkehrssicherheit beeinträchtigenden Mängel vorliegen dürfen, deren Instandsetzung entweder technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist.
2. Wird ein Fahrzeug (hier Lkw) mit dem Hinweis verkauft, es sei fahrbereit, so liegt darin die Zusicherung, daß es nicht mit verkehrsgefährdenden Mängeln behaftet ist, aufgrund derer es bei einer TÜV-Untersuchung zu einer Einstufung als verkehrsunsicher kommen würde."
OLG Celle, OLGR Celle 1996, 195:
"1. Durch Ankreuzen des Ja-Kästchens in der Rubrik eines Kaufvertragsvordrucks mit den Worten "Das Fahrzeug ist fahrbereit" hat der Gebrauchtwagenverkäufer die Fahrbereitschaft des Wagens zugesichert. Darunter ist die Übernahme der Gewähr durch den Verkäufer dafür zu verstehen, daß das Fahrzeug nicht mit verkehrsgefährdenden Mängeln behaftet ist, aufgrund derer es bei einer Hauptuntersuchung als verkehrsunsicher eingestuft werden müßte (Anschluß BGH, 1993-04-21, VIII ZR 113/92, NJW 1993, 1854).
2. Ein Fahrzeug ist nicht fahrbereit in diesem Sinne, wenn ein unfallbedingter Rahmenschaden entgegen den entsprechenden Herstellervorgaben nicht durch den Einbau von Neuteilen sondern nur durch Vornahme von Richtarbeiten repariert worden ist. Der Umstand, daß dem Fahrzeug bei der letzten Hauptuntersuchung - nach der Reparatur - die TÜV-Plakette erteilt worden ist, ändert an dieser Beurteilung nichts, denn die Plakette hätte bei dieser Sachlage nicht erteilt werden dürfen.
Das formale Ergebnis der Hauptuntersuchung ist für die Frage nach der Fahrbereitschaft eines Fahrzeugs nicht entscheidend, ausschlaggebend ist vielmehr, ob sich der Wagen wirklich in einem verkehrssicheren und vorschriftsmäßigen Zustand im Sinne des StVZO § 29 befindet."
Ich frage mich die ganze Zeit, warum hier durch den TE nicht Nägel mit Köpfen gemacht wird. Irgendwie kommt es mir so vor, als gehe es um öffentlichen Zuspruch und nicht den Willen eine ordentliches Fahrzeug zu haben bzw. eine klare Rückabwicklung des Kaufvertrages durchzusetzen.
Die Aussage zu den vielen vorhandenen Mängeln und der Verkehrsunsicherheit stammt auch nur von einem Konkurrenten des Verkäufers, wieso schafft man nicht "klare Verhältnisse" und erledigt zwei Fliegen mit einer Klappe.
Einfach mal zu einer Prüfstelle fahren, aus der der "gutmütige" Prüfer stammt und den Wagen mal gutachterlich ansehen lassen.
Ist der Wagen deutlich grenzwertig, dann hat man a) eine neutrale Bewertung in den Fingern und b) ist gleich an der richtigen Stelle, dass da mal zumindest intern diesem Prüfer mal ordentlich auf die Finger gehauen wird.
Mit diesem Gutachten kann man dann beim Verkäufer einreiten und mal nachfragen, ob er das auf dem kurzen Weg aus der Welt schaffen will oder erst mit deutlichen Kollateralkosten beaufschlagt haben möchte.
Zitat: OLG Stuttgart, OLGR Stuttgart 1998, 256:
"1. Zur Sollbeschaffenheit eines jeden Gebrauchtwagens, der nicht als Schrott- oder Bastlerfahrzeug verkauft wird, gehört es, daß er sich mindestens in einem Zustand befindet, der eine Teilnahme am Verkehr ermöglicht, dh daß keine die Verkehrssicherheit beeinträchtigenden Mängel vorliegen dürfen, deren Instandsetzung entweder technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist."
Technisch unmöglich dürfte auf diesen Fall wohl nicht zutreffen.
Wirtschaftlich unzumutbar ist eben doch eine Frage für wie viel Geld ich wie viel Auto gekauft habe.
Die anderen Urteile befassen sich explizit mit der Zustandsbeschreibung "fahrbereit".
Und das ist eine andere Baustelle, auch wenn mancher das jetzt nicht wahrhaben möchte.
Fahrbereit bedeutet uneingeschränkt verkehrssicher.
Was viele Privatverkäufer als fahrbereit anbieten, wäre in meinen Augen "rollfähig" (noch in der Lage, sich aus eigener Kraft zu bewegen, ohne Gewähr, wie lange)
Wurde das Fahrzeug ausdrücklich als "fahrbereit" verkauft, oder als "ok", was relativ zum Preis zu sehen wäre und rein gar nichts über den tatsächlichen Zustand aussagt?
an Tempomat: hab das auf die fahrzeugklasse bezogen, nicht auf das alter. sicherlich is nen gbrauchter anfälliger. aber ne bremsleitung rostet ja auch nicht von heut auf morgen komplett durch.
Zitat:
Original geschrieben von Prosecutor
Bevor die Hobby-Juristen wieder ihre Rechtsgutachten erstatten:Zitat:
Eine ansonsten Schrottkarre, die es gerade noch so durch den TÜV schafft (sei der nun gekauft oder nicht, im Zweifelsfalle muss sowas nachgewiesen werden, geht nun mal wesentlich häufiger bis immer kaputt, als ein Jahreswagen. Das betrifft auf den Korrosionsstand der Bremsleitungen und ALLE Teile und liegt in der Natur der Sache.
Mama mia. Was haben diese speziell auf den Fall getroffenen Urteil mit den Rumpfangaben hier aus dem thread zu tun? Nix!
Das sage ich Dir nicht als Hobby-Jurist, der ich nicht bin.
Das einzige, was ich hier sehe, ist folgendes: Von der TE kommen immer nur bruchstückhafte Infos. Entweder kommt hier alles auf den Tisch oder es handelt sich um Trollalarm. 🙄
Der Pkw hätte keine HU erteilt bekommen dürfen, das ist der Haken. Der Wagen wäre so unverkaufbar gewesen.
So wurde aber eine HU "erteilt" und der Kauf begünstigt bis hin zu erst möglich gemacht.
Ich verstehe schon ein bissel was von Autos und ich gucke die mir persönlich auch immer gründlich an, also um mich gehts hier nicht. Aber ich kenne viele, die gehen zu einem Betrieb, suchen ein günstiges kleines Auto, und wenn das ein Kfz-Service von der alten Schule ist und die HU einen Tag alt ist, fährt man den Probe und kauft ihn. Nicht jeder Käufer liest bei MT mit oder verfügt aus Hobbygründen über ein fundiertes Wissen im Kfz-Bereich. Deswegen ist man nicht dumm, nur weil man nicht Kfz-Technik studiert hat (ich mache ja auch niemanden dumm, der zu Hause selber eine Steckdose anklemmen will; ich gebe höchstens den Hinweis, diese Arbeit von einer Elektrofachkraft ausführen bzw. abnehmen zu lassen 😉 ).
Wenn ein unbedarfter Büromensch ohne größere Kfz-Kenntnisse kommt, dann geht der bei einer frischen HU nicht davon aus, dass nach 4 Wochen die Bremse ausfällt. Klar sind die Bauteile der Alterung unterzogen, wie alles im Leben. Das ist nicht die Frage. Nur sowas sieht doch auch ein Fachmann vorher und macht halt schnell mal eine Dichtung oder eine Leitung neu. Ist doch im Endeffekt billiger als der Streit hinterher oder wenn es schlimmer kommt, der Personenschaden.
Also ich kann den TE schon ein wenig verstehen, auch wenn ich es aufgrund meines privaten Wissens bei so einem Wagen anders gemacht hätte.
cheerio
Zitat:
Original geschrieben von där kapitän
Also ich kann den TE schon ein wenig verstehen, auch wenn ich es aufgrund meines privaten Wissens bei so einem Wagen anders gemacht hätte.cheerio
Was viele hier offenbar nicht verstehen ist, daß die Gesetze auch zum Schutz derjenigen gedacht sind, die sich nicht so schlau angestellt haben.
Sollte sich jetzt bei einer erneuten Vorführung des Fahrzeugs herausstellen, daß es gravierende Sicherheitsmängel hat, habe ich wenig Zweifel daran, daß der TÜV-Prüfer mit dem Verkäufer "kollusiv" zusammengearbeitet hat.
Moin,
mal abgesehen davon das die TE hier immer noich noch bruchstückhaft Informationen einfliessen lässt und somit Tür und Tor für die wildesten Spekulationen öffnet stellt sich mir hier noch eine Frage:
War das KFZ zum Zeitpunkt der HU (hier wurde bereits treffend der Begriff Momantaufnahme genannt) in einem Zustand der es erlaubt hat dem Fahrzeug die Plakette zu erteilen? Wo steht wie die TE, ohne Ihr jetzt was unterstellen zu wollen, mit dem KFZ seit dem Kauf umgegengen ist? Weiter vorne in dem Thread steht schon mal ähnliches...
Wenn ich mich recht erinnere hat die TE das Auto Privat // Privat gekauft... Sachmängelhaftung vermutlich ausgeschlossen. Und ob der Verkäufer jetzt behauptet KFZ Schlosser oder Papst zu sein dürfte wohl nebensächlich sein, oder?
Gruss
Marcus
Also, im Endeffekt wissen wir dann doch zu wenig über den Sachverhalt und da ich lieber die Lösung finden möchte, als seitenlang das Problem zu bewundern, war es das wohl erstmal mit diesem Thread, wenn sich der TE nicht präziser äußert.
(Hatte er nicht was von einem Kaufvertrag geschrieben, wo nicht explizit der Ausschluss der Sachmängelhaftung schriftlich formuliert worden ist?)
cheerio