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Mängel im Kaufvertrag trotz "perfektem" Auto?

BMW 3er E46
Themenstarteram 20. Januar 2016 um 20:44

Hallo liebes Motortalk Forum,

Ich war gestern bei einem Händler und schaute mir einen 316i an. Alles war perfekt, es sah alles gut aus funktionierte und er hat nur 78000 auf der Uhr. Nun habe ich heute mit ihm einen Vertrag gemacht. Nun bin ich Zuhause und sehe aufeinmal was bei "Besondere Vereinbarungen" eingetragen wurde:

"Motor probleme, Fahrzeug hat viele Mängel, reines Bastlerfahrzeug, Unfälle/Nachlackierungen können nicht ausgeschlossen werden ebenso wie die Laufleistung nicht garantiert."

Ich hab den Wagen noch nicht, Hu/Au wird morgen noch gemacht.

Ich bin zwar kein Experte, war allerdings überzeugt von dem Wagen. Geeinigt haben wir uns auf 3900 Euro. Aber nun bin ich total durcheinander. Die e46 Reihe ist ein richtiger Traum von mir und nach Monate langer Arbeit dachte ich, nun bin ich endlich kurz davor.... Habe schon eine Nachricht geschrieben was das soll, habe allerdings noch keine Antwort. Wie denkt ihr darüber? Ist das nur Absicherung? Irgendwas kann da doch nicht stimmen...

Schönen abend und danke im voraus,

Cees

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@dseverse schrieb am 21. Januar 2016 um 20:26:12 Uhr:

Fakt ist, es gibt 14-tägiges Rückgaberecht. Man kann wohl vom Kaufvertrag zurücktreten, aber dann wird in der Regel eine Vertragsstrafe fällig. Meistens um die 10%. Bei BMW selbst sind es 10% von der Verkaussumme.

Nein nein nein nein nein nein nein!

Bitte verbreitet so was nicht noch weiter. Das gilt nur bei Fernabsatzgeschäften!

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Zitat:

@FloOdw schrieb am 21. Januar 2016 um 10:45:41 Uhr:

Für mich klingt das ganze Ding sehr unseriös. Was nicht heißt, dass das Auto schlecht ist, man kommt aber schon ins Grübeln.

Nicht böse gemeint:

Man merkt, dass du noch nie in der kleineren Preislage (und ja, 3900 Euro sind relativ "kleines Geld", auch wenn es für uns viel sein mag, und wir natürlich das Beste für unser Geld wollen ) Autos bei einem freien Händler gekauft hast - vor der Schuldrechtsreform 2003 (=Gewährleistungs"pflicht") war alles noch viel, viel wilder :D :D.

Was die km angeht (bzw. das Sträuben gegen die feste Zusage) - auch Händler werden gelegentlich von Vorbesitzern "betuppt". In der Preisklasse wird auch nicht alles haarklein geprüft wie z.B. hier in den Foren und dies ist auch zeitlich gar nicht möglich. Gerade bei unstimmigen Kilometerständen werden die Händler aber -Formulierungen wie diese hier hin oder her- oft von Gerichten abgestraft.

 

Es steht natürlich jedem immer frei, ein vermeintlich seriöseres Fahrzeug zu suchen. Das Problem dabei ist, dass gerade die diejenigen Vorbesitzer, welche den alten eben nicht in Zahlung gegeben haben (dadurch landen diese meist im freien Handel), teilweise abstruse Vorstellungen vom Wert ihres Schätzchens haben.

Im Übrigen muss auch ein Kauf beim Händler, welcher die Gewährleistung zumindest nicht ausdrücklich umgehen möchte, nicht zwangsläufig ein völlig sorgenfreier Kauf sein, dies zeigen hier auch viele Threads. Denn auch dort gibt es Ausnahmen in Bezug auf alters-/laufleistungsbedingte Mängel, auch dies führt gerade bei Fahrzeugen, welche wohl -wie hier geschätzt- deutlich über 10 Jahre alt sind, oft zu Streitigkeiten.

....

Was die 14 Tage Rücktrittsrecht angeht: Dieser Irrglaube ist wirklich weitverbreitet.

Eine Bekannte arbeitet in einem Elektromarkt und täglich marschieren Leute ein,

welche von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen wollen.

Natürlich wird dem bei originalverpackten Artikeln oft entsprochen - aus Kulanz.

 

 

Hej,

ein seriöser Händler, Verkäufer ( Privat) versteckt sich nicht hinter nebulösen, undurchsichtigen Formulierungen z. T. durch vorhandene Gesetzeslücken begünstigt, um das Fz. los zu werden.

Dabei ist es doch unbedeutend wie viel Jahre oder Km es absolviert hat.

am 21. Januar 2016 um 21:26

Alles klar , du weißt es besser

, wo hin stammt dein Info bzw Quelle

Aber immerhin ist mal deutlich zu lesen das du absolut der Beiträge nicht gelesen hast

Deshalb endet für mich hier die Diskussion

Der Te wird nicht geholfen

Tschüss

BMW Fahrer Fan,

grau ist leider alle Theorie - wir nehmen die Eckdaten, die der TE uns irgendwann vielleicht mal gibt und versuchen dann mal, einen ähnlichen zu einem ähnlichen Preis zu finden, bei welchem der Verkäufer entweder seriöser Privater ist oder verständnisvoller Händler, der sein Portemonnaie für Gewährleistungsansprüche freundlich lächelnd gaanz weit aufmacht... ;)

Zitat:

@Epic2000 schrieb am 21. Januar 2016 um 22:26:29 Uhr:

Alles klar , du weißt es besser

, wo hin stammt dein Info bzw Quelle

Aber immerhin ist mal deutlich zu lesen das du absolut der Beiträge nicht gelesen hast

Deshalb endet für mich hier die Diskussion

Der Te wird nicht geholfen

Tschüss

So kann man das natürlich auch machen...

Das ist dann natürlich genau die Diskussionskultur die ein Forum ausmacht. :D

hallo,

also, glücklicherweise ist die Gesetzeslage eindeutig und klar, denn sonst brauche ich kein

KfZ von einem Händler kaufen, denn das mache ich nur, wenn ich eine Garantie / Gewähr

als Privatkäufer haben möchte (und darauf bestehen kann, im übrigen genauso, wie von

einem BMW Händler ...)

ich persönlich würde von so einem Kaufvertrag, bei dem diese "Ergänzungen" vorgenom-

men wurden " zurücktreten " , denn die ZUSAGE des Händlers über eine LAUFLEISTUNG

des KfZ von lediglich 78 TKM ist für JEDEN Kaufinteressenten DAS ausschlaggebende Ar-

gument, um knapp 4.000 €uro auf den Tisch des Händlers zu legen und dabei spielt es

absolut keine Rolle, ob (nur) 4.000€ oder 40.000 € Kaufpreis ( gott sei Dank )

der Wagen kann natürlich die nächsten 50 Jahre tadellos laufen, ist aber sehr unwahr-

scheinlich ... und ein seriöser Verkäufer würde zumindest den Tachostand bestätigen

und dies kann durchaus mittels einer Fehlerspeicherauslese, bei der das K(omb)I(instru-

ment) ausgelesen wird verifiziert werden, denn dort wird die Laufleistung festgehalten

und bestätigt werden, oder auch widerlegt werden -

natürlich kann durch Manipulation dieser Wert verändert werden, aber das würde ir-

gendwann auffallen und dann könnte man wegen Betruges erfolgreich klagen ......

ein Verkäufer, egal, ob Privat oder Gewerbe, der diesem Prozedere nicht zustimmt

würde ich persönlich nicht vertrauen, denn was anderes ist die Ergänzung, speziell

zur Laufleistung, die hier in Abrede gestellt wird (mit dem Hinweis, daß der Kilome-

terstand ja doch nicht stimmen kann) ... sorry ... aber, das ist eindeutig Betrug ....

ich persönlich habe 2 KfZ von Händlern gekauft, in denen ich in beiden Fällen An-

zeige wegen Betruges gestellt habe und die sich dann (leider) 1,5 bis 2 Jahre hin-

gezogen haben ... aber, am Ende musste der Händler dann Schadenersatz leisten

und das in nicht unerheblichen Umfang ... aber das kostet Zeit und ... Nerven ...

man nimmt sich einen Anwalt (auch ohne Rechtschutz) und das Problem ist gelöst

good lack

Zitat:

@Epic2000 schrieb am 21. Januar 2016 um 20:12:25 Uhr:

 

DER AUTO WIRD NEIM HÄNDLER GEKAUFT ALSO STAMMT DAS VERTRAG AUCH VON HÄNDLER

SOMIT IST ES KEIN PRIVAT GESCHÄFT

UND WENN SIE ALLE BEITRÄGE LESEN KÖNNEN SIE LESEN WO AUF MEIN ANTWORT BERUHT

Erzähl doch kein Müll.

Bin keine Juristin aber meiner Meinung nach handelt es sich hier um einen Verbrauchsgüterkauf nach §474 (Verbraucher kauft eine bewegliche Sache von einem Unternehmer). Problem ist nur, dass der TE nach §433 an die Pflichten des Kaufvertrags gebunden ist. Ein Widerrufsrecht gibt es nämlich im allgemeinen nur bei Haustürgeschäften nach §312 und §312b Fernabsatzverträge. Da dies hier leider nicht der Fall ist, kannst du höchstens auf Kulanz hoffen.

Der Fehler war hier den Vertrag ohne vorher gelesen haben zu unterschreiben und da wird es nun etwas schwierig. Sprech aber am besten mal mit deinem Anwalt darüber, nur der kann dir da jetzt helfen. Viel Glück.

Falls ich aber trotzdem falsch liegen sollte, lasse ich mich gern eines besseren belehren ;)

cabriofreak:

Die Gesetzeslage zur Gewährleistung ist nur theoretisch eindeutig - in der Praxis werden dabei sehr wohl oft Unterschiede zwischen älteren, günstigen Fahrzeugen und neuwertigen, teuren gemacht.

Man kann da interessante Urteilssammlungen ergoogeln, und längst nicht alles geht zugunsten des Klägers (i.d.R. eben der Kunde) aus.

Der Haupthaken daran ist das Thema "natürlicher Verschleiß", der von der Gewährleistung ausgenommen ist. Und der kann sich ab gewissen Alters- und/oder Laufleistungsbereichen z.B. auch auf einen Turbolader erstrecken. Oder auch nicht - beim nächsten Gericht.

Was die Vertragsseite angeht:

"Anwalt und fertig" klappt nur, wenn der Händler einverstanden ist. Ansonsten kann es einen hohen Zeit- und Nervfaktor wie bei dir bedeuten.

Ein Kaufvertrag, in welchem Ergänzungen vorgenommen wurden, rechtfertigt keinen Rücktritt, die Ergänzungen sind zunächst mal Vertragsbestandteil. Der Händler wird auf den Standpunkt beharren, der Käufer habe genau dieses Fahrzeug zu diesen "unsicheren" Bedingungen kaufen wollen, wie er ja durch seine Unterschrift dokumentiert hat. Ein Fahrzeug mit einwandfrei belegbarem Kilometerstand und ohne Motormängel hätte er, der Händler, nicht für EUR 3900, sondern für zum Beispiel EUR 5500 angeboten.

Natürlich würden in einem Verfahren die Formulierungen, wie schon erwähnt, auf Zulässigkeit zu prüfen sein, und gerade wenn sie scheinbar zugesicherte Eigenschaften einschränken sollen, geht der Händler oft leer aus.

Auch werden solche Klauseln oft im Hinblick darauf bewertet, ob sie vom Käufer an dieser Stelle zu erwarten (und damit "gewollt"/"akzeptiert") sind.

Dennoch: Mit "mal eben so zurücktreten" ist da nix, wenn der Händler nicht mitspielt.

(Wie immer ohne juristische Gewährleistung :D)

@HelldriverNRW

Wie cabriofreak schon sagte. Wenn der Händler die Kilometerleistung nicht bestätigen kann, dann muss auch der Preis behandelt werden, als hätte er schon 150tkm. Der Händler stützt seinen Preis auf niedrige Laufleistung, will oder kann diese aber nicht bestätigen. Ja was jetzt?

Ich verstehe ja, dass sich Händler damit absichern wollen, dann sind die km aber kein Preisargument mehr. Beides geht nicht. Ich weiß schon, warum ich lieber privat meine Autos kaufe (nebenbei gesagt auch schon einige in dieser Preisklasse;)).

hallo,

ja, das stimmt so ... denn wir wissen ja alle nicht, ob die

Ergänzungen (zu Ungunsten des Kunden) schon im Ver-

trag enthalten waren, als der von beiden Seiten unter-

schrieben wurde, oder nicht (nachträgliche Ergänzung)

wenn die Hinweise bei Unterschrift im Vertrag standen,

dann kann man Reklamationen eh vergessen, was ja

nicht unbedingt heissen muss, daß der Wagen sich in

einem schlechten Zustand befindet ... der ist ja nach

Aussage des TE ja auch wunderbar gelaufen ...

good lack

Der TE hat ja gesagt, dass es schon im Vertrag stand. Er hat ihn nur nicht richtig gelesen, aber unterschrieben.

am 22. Januar 2016 um 8:42

Ehh... Habe mich verschrieben oben. Sollte es gibt KEIN 14-TÄGIGES RÜCKGABERECHT heißen, sondern man kann nur durch Vertragsstrafe aus dem Ding raus kommen, mit Kosten halt.

Zitat:

@FloOdw schrieb am 22. Januar 2016 um 08:34:15 Uhr:

Wie cabriofreak schon sagte. Wenn der Händler die Kilometerleistung nicht bestätigen kann, dann muss auch der Preis behandelt werden, als hätte er schon 150tkm. Der Händler stützt seinen Preis auf niedrige Laufleistung, will oder kann diese aber nicht bestätigen.

Der Händler stützt den Preis ja zumindest "offiziell" eben nicht auf die niedrige Laufleistung - dann würde er ja nicht auf die andere Weise versuchen, das per Vertragsklausel relativ ausdrücklich auszuschliessen.

Im übrigen darf ein Händler natürlich für ein Fahrzeug den Preis verlangen, den er möchte, und wenn es

10.000 Euro für einen 1989er Golf 2 mit Motorschaden sind, welchen er im Vertrag benennt.

Deine Argumentation der "Verhältnismässigkeit" von Preis und Fahrzeug ist dennoch nicht falsch

und wird in Urteilen und Kommentaren dazu oft angeführt. So oder so sind das aber oft Verfahren, welche Gutachter einbinden, "lange" dauern und nichts von "ich trete mal eben zurück" haben.

Das mit dem Zurücktreten vom Kaufvertrag war auch nicht von mir. Am Kauf, mit allem was im Vertrag steht, ist alleine der Käufer (TE) schuld. Einen Kaufvertrag liest man und unterschreibt nicht einfach.

Das Geschäftsgebaren von Gebrauchwagenhändlern von 4000€ Autos aus der Mittelklasse ist im allgemeinen aber eher fragwürdig. Der Händler hat mit Sicherheit den niedrigen Kilometerstand im Gespräch hervorgehoben. Er hat da sicherlich nicht gesagt: "Den Tachostand lassen wir mal außer Acht, ich weiß nicht, ob der stimmt, habs nicht überprüft." Aber im Vertrag schreibt er es dann ins Kleingedruckte. Das ist keine Art und Weise, aber leider gängig bei den "Hinterhofhändlern" und dort stehen die E46 nun mal.

Gebrauchtwagen über 5 Jahre - immer Privat.

am 22. Januar 2016 um 11:18

Weiß nicht. Würde ich so nicht unterschreiben. Mein 1er war 6 Jahre und habe ihn bei BMW gekauft. Mit Garantie, Service etc.

 

Meinen 3er beim seriösen Händler gekauft. Mit Garantie und Service inkl. Kein Kleingedrucktes und im nachhinein bei Fragen immer alles lückenlos beantwortet oder erledigt.

 

Also Gebrauchtwagen > 5 Jahre immer Privat würde ich nicht machen.

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