Mängel beim Gebrauchtwagen nach einer Woche?
Hallo an alle,
ich habe bereits nach Antworten in den bereits vorhandenen Threads gesucht, ich habe aber leider nichts gefunden und würde mich freuen, wenn ihr Tipps für mich habt.
Ich habe vor einer Woche einen 535xd Touring (EZ 11/2011) mit ca. 118.000 km gekauft.
Folgende Sachen fallen mir langsam nach einer Woche auf:
1. Beim Motorabschalten (auch bei Stop&Go) kommt zum Schluss ein lautes Knallen als würde ein Teil locker sein und haut gegen ein anderes Metalteil. Was könnte das sein? Wäre das etwas für die Gebrauchtwagengarantie?
2. Wenn ich in den Rückwärtsgang wechsele und nicht abwarte bis der Wagen von alleine rollt (mit etwas Gas nachhelfe), dann kommt ein leichtes Ruckeln als würde etwas kurz durchdrehen/durchrutschen. Das Gleich passiert, wenn ich anschließend bei noch langsam rückwärts rollendem Wagen in D wechsele und da wieder langsam Gas gebe. Dieses Problem hatte ich bei meinem E61 LCI nicht - da war diese minimale Geschwindigkeit vor dem vollständigen Anhalten kein Thema.
Wenn ich den Wagen mit der Bremse zum Halten bringe und dann den Gang wechsele und abwarte bis er von alleine losfährt und etwas Gas gebe, passiert das nicht.
Insgesamt ist der Wagen manchmal in den niedrigen Geschwindigkeiten ohne Gas etwas unruhig - Runterschalten ohne Gas ruckelt auch etwas - ich merke es auf jeden Fall und finde es untypisch, bei dem alten E61 hatte ich auch so etwas nicht...
Wie soll ich das werten? Kann das ein Getriebeproblem sein? Wäre so etwas von der Gebrauchtwagengarantie abgedeckt?
Zur Info: Ich fahre ca. 150km täglich, das Meiste davon Autobahn...
Ansonsten ist der Wagen super geil und ich freue mich jeden Tag, mit dem E61 ist er wirklich nicht zu vergleichen 🙂
Ich freue mich auf eure Antworten,
Cheers
Beste Antwort im Thema
Hallo Gemeinde,
Nur noch mal zum Rechtlichen (und ohne, dass ich hier beratend tätig bin, weil ich das nicht darf):
Es gibt einen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Ich hab (hier unten im Thread-Link) mal kurz versucht das zu beleuchten und meine Erfahrung mitgeteilt. Tobi hat's geholfen und er hatte die gleichen Probleme wie ihr mit der Entfernung. Zur Not könnt ihr ihn ja mal anposten. hier der Link
F11 undicht
Also, wenn ich was am Auto höre, was komisch ist, stehe ich sofort beim Händler (und ich hoffe, dass ihr alle beim Freundlichen oder anderen Händlern gekauft habt - wegen der Gewährleistung) und verlange höflich ein mangelfreies Auto. Das gibt er mir dann auch meist wieder zurück - unentgeltlich. Die Art des Mangels muss jedoch berücksichtigt werden, wenn man z. B. ein sehr altes Gebrauchtfahrzeug erwirbt, was ja unsere Kisten eigentlich nicht sind, es sei denn, ihr habt viele,viele Kilometer drauf. Im Zweifel haben wir auch alle einen Rechtsanwalt oder das Geld dafür und der redet mit dem Freundlichen.
Sollte ein Händler in "ganz weit weg" wohnen, muss er auch die Gewährleistung bieten. Er wird keinesfalls darauf bestehen, das ihr das evtl. stark defekte Auto zu ihm bringt, sondern dass ihr es vor Ort reparieren lasst (in der Regel habt ihr ja schon die Bestätigung des Mangels durch eine ordentliche BMW-Fachwerkstatt). Ansonsten könnte es ja sein, dass er vielleicht noch schadensersatzpflichtig wird durch den Rücktransport - und deshalb werden wissende Händler so gut wie immer zustimmen. Aber ein guter Anwalt kann euch das erläutern.
Sorry für den langen Text, aber es soll ja helfen und da hole ich manchmal aus...:-). Wer mehr Infos braucht, kann mir posten.
Viel Erfolg
35 Antworten
Ja auch BMW Vertragspartner kochen nur mit Wasser.
Super. Dann gab es doch noch ein gute Lösung. Die RS Versicherung würde ich sofort kündigen.
Auch "gekauft wie gesehen" ist quatsch. Eigentlich verkauft BMW oder die NL keine Fahrzeuge die nicht Fahrtüchtig sind, bzw. unsicher für den Straßenverkehr. Und bei den Reifen könnte man das wohl behaupten. Lebensgefährlich!
Zitat:
@obirah535 schrieb am 25. Oktober 2014 um 10:57:03 Uhr:
Ich überlege ernsthaft den Rechtsschutz zu kündigen.
kein Rechtsschutz aber anderer Anwalt
Die Rechtsschutzversicherung kann doch wirklich nichts dafür, wenn du mit deinem Anwalt nicht zufrieden bist. Stichwort freie Anwaltswahl. Du wechselst ja vermutlich auch nicht deine Hausratversicherung, wenn du nach einem Schaden mit deinen Handwerkern nachher unzufrieden bist. Erst Mist bauen, indem das Auto beim Kauf nicht ordentlich inspiziert wird und dann die RS Versicherung kündigen wollen, die ja am allerwenigsten für die ganze Situation etwas kann. Motto: Einer muss ja Schuld haben, nur ich selbst nicht. Ich versteh es nicht.
Gruß IgFf24
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@IgFf24:
Ich habe kein Mist gebaut, sondern einem authorisierten Händler vertraut.
Ich zahle eine Summe für eine Dienstleistung, die mir etwas bringen muss. Wenn das Einzige was mir der von der Versicherung empfohlene Anwalt (wohl seit Jahrzehnten Spezialist auf dem Gebiet) sagen kann ist, dass man nichts beweisen kann und mir nicht zugehört wird und mir das Gefühl gegeben wird, dass ich ihn bei seinem Arbeitsablauf störe, dann habe ich das Recht unzufrieden zu sein. Ich habe keine Zeit sämtliche Anwälte der Stadt abzuklappern bis einer sagt "Sie wurden betrogen und das biegen wir wieder hin".
Ich stelle mir etwas Anderes von einem Schutz vor als mir zu sagen wie die Lage rechtlich ist. Genauso stelle ich mir vom Steuerberater etwas Anderes vor als mir zu sagen, dass ich nachzahlen muss - ich erwarte Tipps, Tricks und Einsatz damit ich weniger zahlen muss bzw. etwas zurück bekomme. Genauso erwarte ich von einem Anwalt Möglichkeiten für eine Lösung in meinem Sinne.
Naja... es ist relativ gut ausgegangen, dabei habe ich eben gesehen wie viel der Schutz gebracht hat und habe darüber berichtet.
Cheers
Zitat:
@obirah535 schrieb am 25. Oktober 2014 um 16:51:16 Uhr:
@IgFf24:Ich habe kein Mist gebaut, sondern einem authorisierten Händler vertraut.
Ich zahle eine Summe für eine Dienstleistung, die mir etwas bringen muss. Wenn das Einzige was mir der von der Versicherung empfohlene Anwalt (wohl seit Jahrzehnten Spezialist auf dem Gebiet) sagen kann ist, dass man nichts beweisen kann und mir nicht zugehört wird und mir das Gefühl gegeben wird, dass ich ihn bei seinem Arbeitsablauf störe, dann habe ich das Recht unzufrieden zu sein. Ich habe keine Zeit sämtliche Anwälte der Stadt abzuklappern bis einer sagt "Sie wurden betrogen und das biegen wir wieder hin".
Ich stelle mir etwas Anderes von einem Schutz vor als mir zu sagen wie die Lage rechtlich ist. Genauso stelle ich mir vom Steuerberater etwas Anderes vor als mir zu sagen, dass ich nachzahlen muss - ich erwarte Tipps, Tricks und Einsatz damit ich weniger zahlen muss bzw. etwas zurück bekomme. Genauso erwarte ich von einem Anwalt Möglichkeiten für eine Lösung in meinem Sinne.Naja... es ist relativ gut ausgegangen, dabei habe ich eben gesehen wie viel der Schutz gebracht hat und habe darüber berichtet.
Cheers
Mir ging es um die Aussage von dir, die Versicherung wechseln zu wollen. Die kann ja nichts dafür, wenn du dir einen unfähigen Anwalt wählst. Für die Auswahl bist ja du ganz allein verantwortlich und nicht die Versicherung. Sie ist nur Zahler sonst nichts.
Gruß IgFf24