M550d blauer rauch und ölverlust

BMW 5er F11

Hallo alle !

Ich habe vor zwei Tagen einen gebrauchten m550d
XDrive beim BMW -Händler gekauft, Baujahr 2016,
Laufleistung angeblich 57.000 km. TÜV und Service
Angeblich im August frisch gemacht. Bin damit
nach Hause gefahren und am nächsten Tag wieder
geschäftlich auf die Autobahn. Plötzlich sehe ich
beim Gas geben blauweissen Rauch im Rückspiegel.
Bei einem Blick auf die Ölstandsanzeige sinkt diese
rapide ab und ist innerhalb von 20km von mittelvoll
bis auf "unter Minimum" gefallen. Bin gerade noch
Zu einem anderen BMW-Autohaus gerollt und habe
Den guten dort abgestellt. Heute rufe ich dort an
und erfahre vom Werkstattmeister, dass wohl der
Händler, wo ich das Auto gekauft habe, ein von BMW
Nicht zugelassenes Öl beim grossen Ölservice verwendet
hat (0 W 40, "Castrol Professional" oder so ähnlich).
Das habe ich dem ersten BMW-Händler so mitgeteilt.
Dieser streitet das mit dem falschen Öl nach einigen
Stunden massiv ab, ruft mich Abends nocj an und
Sagt mir, ich solle das zweite Autohaus anweisen,
Dass die das Auto nicht mehr anfassen sollen, man
Würde das Auto auf eigene Kosten abholen, 700 km
durch D transportieren, alles reparieren und mir nach
Hause bringen. Auf keinen Fall soll ich den zweiten
Händler mehr an das Auto lassen. Der zweite wiederum
Findet das Verhalten des ersten (wie ich auch) sehr
Seltsam, weil es sich um einen Garantiefall handelt.

Hat einer von Euch ne Idee, was das Problem sein
könnte und wie ich mich verhalten soll ?

Danke schonmal für Eure Hilfe !

Beste Antwort im Thema

Interessant, was hier aus einem ganz "normalen" Turbodefekt so entstanden ist. Vier Seiten Glaskugelleserei mit übelsten Verdächtigungen gegenüber anderen. Letztendlich stellt sich wohl heraus, daß Werkstatt 1 eigentlich nichts falsch gemacht hat.
Auch wenn ein Auto als "Premium Selection" verkauft wird oder mit einem anderen "Highlight Sportmatik" Marketing Slogan, heißt nicht daß man jedes Auto zerlegt und analysiert bevor es weiterverkauft wird. Dafür sind die Garantien da. Ein kühler Kopf ist in solchen Situationen wohl manchmal besser. Gelegentlich laufen Dinge halt nicht so wie geplant.
Würde mich mal interessieren, wie so mancher hier als Werkstatt 1 reagieren würde, wenn er im Schadensfall sofort derartig mit Beschimpfungen und Unsachlichkeit konfrontiert wird.
Der Vertrauensvorschuss, den hier so einige in Werkstatt 2 äußerten war wohl eher ein "Schuss" in den Ofen.

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Abwarten und gucken was passiert. Da du den Wagen gerade abgeholt hast und beim Händler gekauft hast steht der mit Garantie oder ohne sowieso zu 100 % in der Haftung (Sachmangelhaftung) und hat ebenfalls das Recht das Fahrzeug selber zu reparieren.
Wenn er meint das es günstiger ist das Auto abholen zu lassen dann soll er das so machen und hat ein Recht darauf.
Das einzig doofe ist warscheinlich das du in dem Fall keinen Anspruch auf einen Mietwagen hast. Es sei denn es handelt sich noch um Garantie von BMW...

Mein Ansatz ist eher, auf die garantie zu gehen und das durch Autohaus 2 machen zu lassen. Ich habe null Vertrauen zu Händler 1. Wer verkauft denn ein auto , was nach 500 km hochgeht und hat vorher das falsche Öl drin ? Wie soll denn dann erst die Reparatur werden. Ausserdem habe ich den Verdacht, dass die was wissen, was sie nicht sagen. Ich hab bei Erhalt des Briefes gesehen, dass der Voreigentümer das auto nur 5 Monate hatte...

Um rechtlichen Zwist zu vermeiden, solltest du den Händler, der Dir den Wagen verkauft hat, auch für die Instandsetzung aufkommen lassen. Erstens hat er wie bereits gesagt das Recht, 3x einen eventuellen Schaden zu beheben. Wenn’s nach dem dritten Mal noch immer nicht in Ordnung ist, kannst du i.d.r. Deinen Kauf rückabwickeln. Ich würde einen Anwalt zu Rate ziehen. Dein eigenes Risiko, dass es sich zu einem finanziellen Fiasko entwickelt, ist jedenfalls sehr gering. Zumindest solange der Händler keine Insolvenz anmeldet oder bankrott ist.

Kann mir nicht vorstellen das nach 500 km ein falsches Öl zu einem Schaden führt...es sei denn er hat Getriebeöl eingefüllt.
Denke die haben ein anderes Problem und haben vorm Verkauf gedacht „ach, das hält noch...“

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Ich würde mir mal 0.1 Liter des aktuell eingefüllten Öls absaugen und gut verschlossen einlagern. So kannst du das Öl jederzeit untersuchen lassen. Diese Vorsichtsmassnahme kostet nichts, kann aber viel bringen. Falls Händler 1 wirklich das falsche Öl eingefüllt hat und ihm dies bewusst sein sollte, macht das sicher gewaltig Druck auf ihn.

Beim Rest der bisherigen Diskussion muss ich Forfait geben, da weder Kaufvertragdetails noch Versicherungsinhalt bekannt sind.

Zitat:

@holscher77 schrieb am 30. November 2019 um 08:08:25 Uhr:


Mein Ansatz ist eher, auf die garantie zu gehen und das durch Autohaus 2 machen zu lassen. Ich habe null Vertrauen zu Händler 1. Wer verkauft denn ein auto , was nach 500 km hochgeht und hat vorher das falsche Öl drin ? Wie soll denn dann erst die Reparatur werden. Ausserdem habe ich den Verdacht, dass die was wissen, was sie nicht sagen. Ich hab bei Erhalt des Briefes gesehen, dass der Voreigentümer das auto nur 5 Monate hatte...

Da hast du nicht gelesen. Das geht soweit erstmal nicht, weil du dich immer zuerst an den Händler wenden musst, bei dem du den Wagen gekauft hast. Die Garantie greift auch erst dann, wenn nichts anderes mehr greift. Solange gilt Gewährleistung. Die Firma die die Garantie verkauft hat (denke mal Europlus Garantie) wird nen Teufel tun und dir was bezahlen, wenn das der Händler eigentlich muss.

Dabei hat er mehrere Versuche den Wagen flott zu bekommen. Ich glaube nicht, das die E+ da was macht. Probieren kannst du es aber.

Wenn du so bedenken hast setz eine Frist vor dem Ende des Widerrufsrechts oder nimm davon gleich Gebrauch. Wenn das Vertrauen weg ist, bringt dir Reparatur durch Händler 2 auch nicht viel, eben weil Händler 1 dafür zuständig ist. Kannst natürlich auch versuchen den Vorbesitzer zu kontaktieren.

Zitat:

@steffmaster78 schrieb am 30. November 2019 um 08:35:48 Uhr:


3x einen eventuellen Schaden zu beheben. Wenn’s nach dem dritten Mal noch immer nicht in Ordnung ist, kannst du i.d.r. Deinen Kauf rückabwickeln.

Tatsächlich gilt eine Nachbesserung nach dem zweiten erfolglosem Versuch sogar schon als fehlgeschlagen

Wenn Du ein Widerrufsrecht hast, nutze es.

Denn die Geschichte ist mit einem Besuch „irgendwo“ noch nicht fertig - top, die Wette gilt!

Bin kein Techniker, würde an deiner Stelle aber schon hinterfragen, was alles in Mitleidenschaft gezogen sein könnte.

Denn, fliegen dir irgendwann z. B die Turbos um die Ohren, wird wohl ein ungutes Gefühl bleiben. Ich wäre da nicht so entspannt 🙄 trotz Garantie

Selbst wenn es möglich wäre, die Garantie in Anspruch zu nehmen, solltest Du Dir die Bedingungen durchlesen. Häufig muss man je nach Defekt auch einen Eigenanteil tragen, je nach aktueller und Gesamtlaufleistung. Wenn z.B. bei 100tkm das Getriebe getauscht werden muss und die Gesamtleistung des Getriebes auf 250tkm geschätzt wird, bist du evtl. mit 40% selber dabei...

Gewährleistung oder Rücktritt sollten Deine erste Wahl sein!

Hallo alle,

Aktuelles Update: nach Zoff zwischen den beiden Autohäusern und einem machtwort von mir darf die Diagnose jetzt in Autohaus 2 gemacht werden. Die haben mich gestern angerufen und nochmal bestätigt, dass 0 W 30 drin war, welches von BMW Nicht zugelassen ist für den Motor. Sie haben jetzt 5 W 30 longlife reingeschüttet und sind 50 km gefahren, ohne einen Milliliter Ölverbrauch. Auch äußerlich kein ölaustritt zu sehen. Jetzt soll noch eine Probefahrt über 200 km stattfinden. Wenn dann auch kein Ölverbrauch stattfindet, dann haben sie wohl keine Handhabe, von einem Schaden im Motor auszugehen. Motor aufmachen (1.5 Tage Arbeit) würden sie erst dann empfehlen, wenn bei der zweiten testfahrt doch höherer Verbrauch festgestellt würde. Die vermuten, dass durch das falsche Öl (0 w 30) bei umschalten in den regenerationsmodus dieses falsche Öl verbrannt worden sein könnte, also mehrere Liter davon....Was haltet Ihr davon ?

Ganz ehrlich? Damit wäre ich dann doch beim Anwalt. Selbst wenn erstmal alles ok ist, weiß man ja nix über eventuelle Langzeitschäden. Und den Wagen wirst du ja sicherlich auch ziemlich sportlich bewegen wollen.

Also selbst wenn keine Wandlung möglich ist weil ja der erste Reparaturversuch augenscheinlich bereits geklappt hat, so würde ich irgendwie ne längere Garantie haben wollen. Ganz zu schweigen davon, dass irgendwo verbrieft sein muss, dass das falsche Öl vom Händler eingefüllt worden ist und nicht von Dir. Wann auch immer ich mal was auf Gewährleistung bzw. Garantie hab machen lassen, stand nix verwertbares auf den Rechnungen.

Sowas habe ich persönlich noch nie gehört. Soo extrem unterschiedlich ist die Viskosität der beiden Öle jetzt auch nicht zumal der Unterschied der Zähflüssigkeit sich hierbei ja nur im kalten Zustand unterscheidet.

Ich bin gespannt was bei der Probefahrt bei rumkommt!!

Die Nachweise des falschen Öls habe ich gestern bekommen. War am Zettel im Motor notiert. Ölwechsel im März 19

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