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M4 Drama mit BMW Niederlassung Dortmund

BMW M4 F83 (Cabrio)
Themenstarteram 14. Mai 2018 um 16:44

Hallo Community,

noch nicht mal ein Jahr ist vergangen, seit dem ich meinen BMW M4 abgeholt hatt und dieser Beitrag hat zwei Intentionen:

1) Meine Erfahrungen mit der Community teilen, damit Ihr nicht in der selben dramatischen Situation steckt wie ich es nun bin.

2) Alle BMW M Interessenten vorwarnen, die bei der BMW Niederlassung Dortmund einen M kaufen möchten.

Wer keine Lust hat die Geschichte durchzulesen, kann auch runterscrollen. Ich habe die wichtigsten Punkte dort nochmal zusammengefasst.

 

Nun zu meiner Geschichte:

Abholung und Einfahrkontrolle

Ich bin jung und selbstständig, hole mir zum ersten Mal einen Neuwagen und habe zum ersten Mal Kontakt mit der Marke BMW.

Anfang 2017 bestelle ich den BMW M4 LCI bei der Niederlassung Dortmund mit manueller Schaltung und inkl. M-Performance Auspuff Anlage.

Juni 2017 durfte ich den Wagen abholen und hier muss ich erwähnen, dass der Wagen wirklich viele positive Emotionen beim Fahren auslöste. Der Sound ist wirklich einmalig.

Nach zwei Wochen kontaktierte ich meinen Verkäufer, dass ich die 2000km geknackt habe und zur Einfahrkontrolle vorbeikommen möchte.

Dieser Termin war ca. nach 1,5 Wochen und da ich aus geschäftlichen Gründen mobil bleiben musste, hatte ich 3300km bei der Abgabe. Als ich den Wagen wieder bekam war die Rückmeldung positiv.

Randnotiz: Ich bekam keinerlei Informationen, dass ich den Wagen nicht mehr als 2200km fahren darf. Diese Information habe ich auch in keinem der Dokumente entnehmen können, die ich bei der Abholung bekam. Hierzu aber später.

Ich legte den Wagen tiefer mit Eibach Federn und packte auch Distanzscheiben dran. Alles TÜV geprüft und eingetragen. 10 von 10 für die Optik!

Die Kupplung ist durch

Bei 5000km verschleisste die Kupplung komplett durch. Mein Fehler, da ich nicht wusste wie man mit 550nm und manueller Schaltung umzugehen hatte. BMW München tauschte die Kupplung aus Kulanz aus.

Hätte mich der Verkäufer bisschen besser bei der Abholung eingewiesen und nicht nur die Knöpfe gezeigt, womit ich zwischen Sport und Sport+ wechseln kann, wäre dieses Problem nie aufgetaucht. Dank einem guten Freund, der mir alles gezeigt hat worauf es wirklich ankommt, habe ich nun 24 000km drauf und keine Probleme mit der Kupplung.

Antriebswellen Drama

Bei 6000km bricht die linke Antriebswelle beim schnellen Anfahren und BMW schiebt es auf die Tieferlegung. OK, in diesem Fall einfach nur Pech gehabt. Kostenpunkt 1900€.

Randnotiz: Es stellte sich später raus, dass BMW Dortmund verkokeltes Öl im Hinterachsdifferential vorgefunden hat und dies auch dokumentierte. Diesbezüglich bekam ich aber keine Information.

Ende Dezember 2017 bricht die rechte Antriebswelle in der Kurve und BMW schiebt es weiterhin auf die Tieferlegung. OK, die Tieferlegung war anscheinend eine Sünde. Kostenpunkt 1600€.

Hinterachsdifferential Defekt und komplette Garantie erloschen

Ende Januar 2018 stellt sich heraus, dass das Hinterachsdifferential einen mechanischen Schaden hat. Kulanzanträge werden von BMW München komplett abgelehnt, weil der Wagen zu spät zur Einfahrkontrolle gebracht worden ist. Aber nicht nur das, die ganze Garantie von dem Wagen ist erloschen (Motor, Getriebe, Fahrwerk) und der Wagen ist für BMW München ein Tabu Thema. Kostenpunkt 4900€.

Interessanter Punkt: Das Fahrgefühl von dem Wagen hat sich komplett verändert und auch beim beschleunigen vibriert die Hinterachse nicht mehr. Anscheinend hat das Differential dafür gesorgt, dass die Antriebswellen brachen. Der Service Leiter war sehr davon überzeugt, dass es wegen der Tieferlegung war. Naja, alles schwer zu beweisen.

Schlechte Beratung Seitens BMW Dortmund

Schade, da ich einfach zum ersten Mal einen BMW M geholt habe und denke mir, wie ich es denn gewusst haben könnte, dass ich nicht mehr als 2200km fahren darf? Letztendlich habe ich bei 2000km den Verkäufer kontaktiert und dieser wusste, dass der Wagen für geschäftliche Zwecke benutzt wird.

Wer fährt denn extra dreist weiter und riskiert eine Erlöschung der Garantie? Wie oben erwähnt, finde ich auch diesbezüglich keinerlei Informationen in jeglichen Unterlagen die ich bei der Abholung bekam. Ich kontaktiere den Verkäufer diesbezüglich und mir wird unterstellt am Antrieb des Wagens rumgespielt zu haben und deswegen die Garantie erloschen ist. Dies kann man bestimmt leicht überprüfen und auf die 2200km Limit bei der EFK wird gar nicht eingegangen.

Zu laut unterwegs dank M-Performance Auspuff

Letzte Woche Mittwoch werde ich von der Polizei angehalten und die M-Performance Auspuffanlage von dem Wagen wird gemessen. 85db eingetragen und die M-Performance Anlage brüllt 95db. Da meine Aussage "nichts an dem Auspuff gespielt zu haben" dem Polizisten unrealistisch erscheint, wird der Wagen stillgelegt und abgeschleppt, da ein Gutachter der Polizei ihn auf Modifikationen prüfen muss

Ich darf zu Fuß nach Hause.

Zwei Tage später bekomme ich einen Anruf, dass die Zulassung des Fahrzeugs erloschen ist.

Grund: Zu laut. Gefundene Modifikationen: Keine.

Plus ein Punkt, Polzei Kosten, Gutachterkosten,...

Ich bringe den Fahrzeug also zu BMW Niederlassung Dortmund und schildere den Fall, dass der Wagen von der Polizei still gelegt wurde. Hier wird mir wieder dreist unterstellt, dass ich am Antrieb rumgespielt habe und deshalb der Wagen zu laut sei. Des Weiteren muss ich noch einen Service Antrag stellen, damit der Wagen überhaupt geprüft wird. Sprich, ich soll dafür zahlen. :')

 

Zusammenfassung:

BMW Dortmund hat mich von Anfang an schlecht beraten, wichtige Informationen gar nicht erwähnt und vor allem unterstellen sie mir Modifikationen am Wagen, die ich nie durchgeführt habe. Es wird versucht jegliche Schuld an den Kunden abzuwälzen um Problematiken aus dem Weg zu gehen.

Es heißt immer: Andere Kunden haben diese Probleme nicht.

Ich wünschte, ich wäre auch einer dieser Kunden, aber was kann ich denn dafür, wenn ich einfach nur mit einem problembehaftetem M4 beliefert wurde?

Ich habe versucht immer die Kommunikation aufzusuchen und jetzt muss ich leider einen Anwalt aufsuchen um die Sachen zu klären.

Autos verkaufen kann jeder, aber Interessant kann es werden erst wenn der Wagen wirklich Probleme bereitet.

Jeder hat bestimmt verschiedene Erfahrungen, aber die Niederlassung Dortmund empfehle ich keinen weiter. Weder Verkauf noch Service.

Des Weiteren für alle M4 Neukunden: Auf gar keinen Fall die 2200km bei der Einfahrkontrolle überschreiten!

Ironie der ganzen Sache: Mit 24 habe ich meinen ersten M geholt und bei einer Vernünftigen Beratung/Service hätte ich noch so viel Geld bei der Marke BMW zurückgelassen. Aber auf dieser Basis bin ich echt nur traurig und ich finde es schade, dass ich so tolle Autos nicht weiter empfehlen kann.

Was denkt Ihr zu dieser ganzen Sache? Eure Meinung interessiert mich sehr.

Beste Grüße

Abidin

Beste Antwort im Thema

Wer mit Sport+ und Backfire sowie hoher Drehzahl durch die Innenstadt scheppert, der kann doch froh sein, wenn seinem Geltungsdrang endlich Genüge getan wird. Mehr Aufmerksamkeit geht nicht, als erst angehalten und dann abgeschleppt zu werden. :)

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am 15. Mai 2018 um 7:31

Zur EFK:

Grundsätzlich ist man als Käufer einer Sache verpflichtet, sich mit der Bedienung und damit der zugehörigen BA vertraut zu machen. Damit sichert sich der Hersteller auch ab, um nicht für einen möglicherweise unsachgemäßen Gebrauch in die Pflicht genommen zu werden.

Darin steht u.a., wie der M4 einzufahren ist, dass zwingend eine EFK durchzuführen ist, usw., usf.

Der BC zeigt bereits ab ca. 1.600 Km im KI, und zwar bei jedem Motorstart, den Servicebedarf an, so auch die anstehende EFK. Zumindest bei mir war das so.

Nun sind am M4 des TE bereits recht früh nach der (viel zu spät) durchgeführten EFK (oder wurde diese gar nicht durchgeführt?) diverse Schäden entstanden, deren Behebung BMW m.E. jetzt aufgrund der entsprechenden Gewährleistungsbedingungen eben -zu recht- verweigert.

Auch die Herleitung eines Schadens durch die Tieferlegung ist legitim, da durch die Fahrwerksveränderung mit nicht originalen Teilen sowie der Einbau durch einen "Fremdbetrieb" der BMW-NL für die Verweigerung von Garantieleistungen im Bereich des Antriebsstangs eben Tür und Tor geöffnet wurde.

Will man so etwas ganz sicher umgehen, muss man eben die BMW-Originalteile (BMW-Performance-FW) mit Herstellergarantie nehmen und dieses auch vom offiziellen BMW-Betrieb einbauen lassen.

Weiterhin kennt wohl jeder bereits aus seiner Kindheit den Satz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das gilt auch entsprechend in der deutschen Rechtsprechung.

Will sagen: Der TE hätte sich selbst sowohl bei Fahrzeugübernahme als auch zwischendurch möglicherweise über den Umgang mit dem M4 ausgiebig und im Bedarfsfall immer wieder informieren können und müssen. Vielleicht wäre ihm so das eine oder andere Problem erspart geblieben. Nun wird er den ihm entstandenen Schaden m.E. selbst tragen müssen.

Zu der Schallmessungsgeschichte:

Zunächst einmal ist das eine Sache, die man mit Hilfe eines Rechtsbeistandes regeln sollte. Da dürfte sich auch eine -allerdings aufwendige und teure- Lösung finden: Gegengutachten in Bezug auf die Durchführung der Geräuschmessung, Nachweislieferung, dass der Auspuff dem Originalzustand entspricht, homologiert ist und fachmännisch eingebaut wurde. Dafür braucht man dann natürlich wieder die Unterstützung des BMW-Autohauses, wenn die AGA dort ordnungsgemäß eingebaut wurde. Ist eben das übliche Verfahren, wenn man etwas rechtlich sauber klären lassen muss.

Mein Fazit und Eindruck in der Sache insgesamt:

Der TE ist mit dem M nicht eben schonend umgegangen- und zwar von Beginn an. Dies sowie die dringend erforderliche und völlig vernachlässigte Pflege (EFK!) hat wahrscheinlich die diversen Schäden mindestens begünstigt. Und so wird es vielleicht auch die NL in DO sehen. Möglicherweise waren seine "Auftritte" beim Händler für diesen auch nicht immer die angenehmsten und für ein funktionierendes Verhältnis zwischen NL und Kunde nicht unbedingt förderlich, denn ich kann kaum nachvollziehen, dass sich der Händler bei einem M-Kunden dermaßen unkooperativ und stur zeigt.

Ich für meinen Teil hatte auch zu Beginn leider ein paar kleine unverschuldete Problemchen mit meinem M, die letztendlich alle zu meiner Zufriedenheit beseitigt werden konnten. Darüber hinaus ist mein Händler wirklich immer sehr freundlich zu mir und hat mir -völlig ungefragt- auch schon in Bezug sowohl auf mein Auto und sogar das meiner Frau einige kleine Goodies zukommen lassen, die uns sogar etwas Geld gespart haben. Wie man in den Wald hineinruft... ;-)

Trotzdem viel Erfolg an den TE, dass die Dinge sich noch halbwegs vernünftig lösen lassen.

Lieber TE.. du hast 2 fehler gemacht.

 

Einfahrkontrolle überzogen und fahrwerk verändert.. das ist für bmw natürlich ein gefundenes fressen um nicht zu bezahlen.. wünsch dir viel Glück,dass du gut aus der sache rauskommst.

Zitat:

@abidin.145 schrieb am 15. Mai 2018 um 08:48:52 Uhr:

@Celelawar Während man kuppelt gibt es einen Schleifmoment. Genau in diesem Schleifmoment darf man nicht auf das Gaspedal drücken, da sonst das Kupplungpedal durch die Antriebskraft zurück gezogen wird und nicht genau einrastet. Falls das Gaspedal dann zu viel durchgerückt wird im Schleifmoment, beansprucht das die Kupplungsscheibe und verschleisst viel schneller als üblich. Handschaltung bei solchen Autos ist sensibler als bei Autos mit weniger PS. Was ich aber hierzu sagen kann: Ein M4 Cabrio mit Handschaltung macht irrsinnig Spaß. : D

Ich lass es mal als Unerfahrenheit stehen. Ich glaube nicht, dass du jetzt versuchen solltest, anderen zu versuchen zu erklären, wie sie kuppeln sollten/müssten ;)

Im Übrigen: Leistung ist wichtig, aber wenn's ums Getriebe geht ist das Drehmoment das problematische... und entweder kann man kuppeln/schalten oder man kann's nicht. Wenn man's nicht kann, dann ist der M3/4 das falsche Auto zum Lernen!

 

Zitat:

@abidin.145 schrieb am 15. Mai 2018 um 08:48:52 Uhr:

@afis Hier geht es gar nicht darum mich schlecht zu machen und alle Meinungen zu hören ist für mich interessant. Sonst hätte ich meine Geschichte ja nicht veröffentlich. Falls die Fehler komplett bei mir liegen akzeptiere ich diese und muss mich halt damit abfinden - was ich ja seit der ersten Antriebswelle schon mache. Aber so fix ist die EFK anscheinend ja nicht, da man den Wagen auch bei 2200km abgeben darf. : )

Na ja, also bei mir sind zwischen 2000 und 2200 km häufig nicht mal ein Tag. Und ganz ehrlich: Wenn du schreibst, du fährst die Kiste mit 24 Jahren, dann musst du jetzt halt auf die harte Tour lernen, was es heißt auf sein Eigentum zu achten. Harte Tour heißt hier wiederum: Es kostet dich Geld.

Zitat:

@abidin.145 schrieb am 15. Mai 2018 um 08:48:52 Uhr:

Der Verkäufer meinte nur zu mir, dass ich mich bei 2000km melden soll was die EFK angeht. Genau das habe ich auch damals gemacht. Aber diese Aussage war mündlich bei der Abholung und schwer zu beweisen. Ich möchte nicht die Schuld komplett auf andere schieben, aber @Bavarian ein M4 ist kein Ding des alltäglichen Lebens. Mein Freund fährt einen 440i inkl. MPPSK und bei seinem Wagen gab es noch nicht mal eine EFK. Also ist die 2000km EFK schon ein spezieller Umstand. Ich bin niemandem Böse für irgendwelche Aussagen und wie oben geschrieben, Kritik nehme ich gerne an. : )

Nein, die Sache mit der EFK ist den "richtigen" M vorbehalten, also auch mein M Performance (M140i) muss nicht zur EFK. Dein M4 ist nun aber eben ein Ding des alltäglichen Lebens. Also musst du die Verantwortung dafür übernehmen!

Nur mal so als Beispiel: Ich habe Verantwortung für andere Leute im Unternehmen. Ich kann mich auch nicht hinstellen und sagen: Das und das hat mir nie jemand gesagt, also wusste ich es nicht. Ich muss mich darum kümmern, dass es klappt. Dagegen ist die Verantwortung für ein Auto jeglicher Art ein Klacks.

Zitat:

@abidin.145 schrieb am 15. Mai 2018 um 08:48:52 Uhr:

@Pasha78 Ja die wird im Bordcomputer angezeigt. Aber ehrlich gesagt erinnere ich mich nicht mehr, ab wann die Meldung genau kommt.

Dann solltest du mehr darauf achten!

Zitat:

@abidin.145 schrieb am 15. Mai 2018 um 08:48:52 Uhr:

@incabloc Die Messung der Lautstärke wurde in der Tat bei 3750 Umdrehungen durchgeführt und mit einem bestimmten Abstand, da der Polizist mit einem Zollstock den Abstand zu den Endrohren auch gemessen hat. Außerdem wurde der Wagen mitgenommen und durch einen Gutachter der Polizei auf der Bühne gemessen. Auch der Eco Modus war an.

Ich weis nicht ob die Aussage des Polizisten stimmen kann, aber seine Vermutung war, dass die Anlage durch den Verschleiss lauter geworden ist. Kann so etwas sein?

Ja, das kann passieren. Eine M Performance AGA ist aber zugelassen und sollte regelkonform sein.

 

Zitat:

@asphyx89 schrieb am 15. Mai 2018 um 08:55:29 Uhr:

Zitat:

@Iconoclastic schrieb am 15. Mai 2018 um 08:48:27 Uhr:

 

+1

Bei 5000 die Kupplung hingerichtet und die Antriebswellen kaputt bei hunderten tiefergelegten F8x, die diese Probleme nicht haben. @TE: Was hast Du bloss mit dem Auto angestellt? Drag Races am laufenden Band?

Wenn Du sonst reinen Gewissens sagen kannst, dass nichts am Auto manipuliert wurde, sollte sich der Rest ja lückenlos aufklären lassen.

Kupplung, okay, kann man als Verschleiß sehen. Die Antriebswellen hingegen sollten trotzdem halten, auch ein ich an jeder Ampel mit Knallgas anfahre. Das ist ein Sportwagen. Oder wäre es nach deiner Logik dann auch okay, wenn der Motor in weiteren 5000km kaputt geht?

Auch die Antriebswellen kann man zerstören. Und nur mal so am Rande: Wenn ein Sportwagen, wie du ihn nennst, so richtig bewegt wird, dann ist der Verschleiß exorbitant! Da kann ich dann nur sagen: Fahr mal auf den Track. Deswegen fahr ich gar nicht erst mit sowas wie einem M140i auf den Track und möchte im Alltag keinen M4 (da wären mir dann andere lieber), sondern nehme dann lieber wirklich ausschließlich für den Track ein gesondertes Fahrzeug.

Und auch die Antriebswellen kann man wie vieles andere zerstören.

Ich fürchte fast, der TE hat's auch regelmäßig mal "knallen" lassen für die Show an der Ampel.

@TE: Keine Frage, dass die NL hier nicht die beste Figur macht. Aber leider hast du hier eine Menge Fehler gemacht und die Individualisierungen machen's jetzt nicht einfacher...

am 15. Mai 2018 um 7:59

Hier werden meiner Meinung nach wieder die Begriffe Garantie und Gewährleistung zusammengewürfelt und verdreht.

Garantie ist freiwillig - da kann der Hersteller bestimmen, was er will.

Gewährleistung ist ein gesetzlich geregelter Anspruch - das kann BMW nicht umgehen. Auch nicht mit einer Einfahrkontrolle, die ein paar Kilometer später stattgefunden hat. Denn vom Gesetz her wird pauschal angenommen, dass ein Fehler, der in den ersten 6 Monaten nach Kauf auftritt, bereits von Anfang an bestand. Alles andere muss BMW in den ersten 6 Monaten beweisen. Und Beweise sehe ich hier nicht - nur Behauptungen.

Über die Kupplung muss man sicher nicht streiten - das gibt der TE ja auch zu. Aber alles andere ist ein Witz - und das Sahnehäubchen ist die Stilllegung.

afis, der Bruch einer Welle hat mit (durch Track erhöhtem) Verschleiß in meinen Augen absolut nichts zu tun. Bremsen, Motoröl, Reifen, das sind Verschleißteile. Aber doch keine Antriebswelle. Und wenn, dann fällt diese als Schwingbruch bei 300tkm aus und selbst das sollte nicht sein. Oder wir haben völlig unterschiedliche Ansprüche an den Gebrauchsgegenstand Auto.

am 15. Mai 2018 um 8:34

Zitat:

@Pasha78 schrieb am 15. Mai 2018 um 09:59:00 Uhr:

Hier werden meiner Meinung nach wieder die Begriffe Garantie und Gewährleistung zusammengewürfelt und verdreht.

Garantie ist freiwillig - da kann der Hersteller bestimmen, was er will.

Gewährleistung ist ein gesetzlich geregelter Anspruch - das kann BMW nicht umgehen. Auch nicht mit einer Einfahrkontrolle, die ein paar Kilometer später stattgefunden hat. Denn vom Gesetz her wird pauschal angenommen, dass ein Fehler, der in den ersten 6 Monaten nach Kauf auftritt, bereits von Anfang an bestand. Alles andere muss BMW in den ersten 6 Monaten beweisen. Und Beweise sehe ich hier nicht - nur Behauptungen.

Über die Kupplung muss man sicher nicht streiten - das gibt der TE ja auch zu. Aber alles andere ist ein Witz - und das Sahnehäubchen ist die Stilllegung.

Ich für meinen Teil verdrehe nichts zwischen Gewährleistung und Garantie, außer vielleicht den Begriff. Letztendlich geht es hier noch nicht einmal darum, ob Beweispflicht innerhalb der ersten sechs Monate bei BMW besteht oder nicht, sondern für den TE nur um den kausalen Zusammenhang zwischen seinen Schäden (außer der Kupplung) und der Tieferlegung und den Distanzscheiben als mögliche Auslöser, womit BMW aus der Verantwortung zur Kostenübernahme der Schadensbeseitigung heraus wäre. BMW macht also genau das, was Du anführst: sie weisen nach (bzw. behaupten), aufgrund der Fahrwerksveränderung und der nachgerüsteten Distanzscheiben für die entstandenen Schäden nicht verantwortlich zu sein. Die Nichteinhaltung von vorgeschriebenen Servicearbeiten, wobei die EFK gerade für das HA-Diff. des M recht wichtig zu sein scheint, untermauert dabei BMWs Haltung. ;-)

Und die Stilllegung aufgrund der (angeblich zu lauten) Abgasanlage ist kein Sahnehäubchen, sondern ein völlig anderer Sachverhalt, der getrennt zu bewerten ist, mal am Rande bemerkt.

Diese Probleme mit angeblich zu lauten AGA, obwohl zum Teil sogar bereits ab Werk verbaut und unverändert, trifft momentan aufgrund eines gewissen Aktionismus und dann doch nicht so perfekt geschulter MA bei der Polizei in den einschlägigen "Poser-Sokos" so manchen Unbescholtenen, der dann aber trotzdem erst einmal eine Menge Scherereien am Hals hat.

am 15. Mai 2018 um 8:44

Zitat:

@Pasha78 schrieb am 15. Mai 2018 um 07:58:54 Uhr:

Wird einem diese Einfahrkontrolle eigentlich auch im Bordcomputer angezeigt?

Die Einfahrkontrolle wird, obwohl es sich nicht mal um einen dynamischen Serviceintervall handelt, zusätzlich im KI angezeigt.

Zitat:

@abidin.145 schrieb am 15. Mai 2018 um 08:48:52 Uhr:

@Bavarian ein M4 ist kein Ding des alltäglichen Lebens. Mein Freund fährt einen 440i inkl. MPPSK und bei seinem Wagen gab es noch nicht mal eine EFK. Also ist die 2000km EFK schon ein spezieller Umstand. Ich bin niemandem Böse für irgendwelche Aussagen und wie oben geschrieben, Kritik nehme ich gerne an. : )

Die 200km sind als Puffer gedacht. Auch eine Emma ist nur ein Fahrzeug, mir ging es in erster Linie um die Herangehensweise bei o.g. Punkten (EFK, bauliche Veränderungen etc.) Dennoch viel Erfolg bei der Klärung.

Zitat:

@Korynaut schrieb am 15. Mai 2018 um 08:54:14 Uhr:

Ich gebe Dir 100% recht. Unter der Prämisse, dass die Niederlassung eines Brot- und Butter-Herstellers ihren Kundendienst nach einem Autoneukauf im sechsstelligen Bereich ausschließlich durch das kostenpflichtige Nachfüllen von Scheibenklar definiert.

Es wird u.a. das Motor-u. Differential-Öl gewechselt.

Zitat:

@Straßenfeger schrieb am 15. Mai 2018 um 10:34:14 Uhr:

Und die Stilllegung aufgrund der (angeblich zu lauten) Abgasanlage ist kein Sahnehäubchen, sondern ein völlig anderer Sachverhalt, der getrennt zu bewerten ist, mal am Rande bemerkt.

Diese Probleme mit angeblich zu lauten AGA, obwohl zum Teil sogar bereits ab Werk verbaut und unverändert, trifft momentan aufgrund eines gewissen Aktionismus und dann doch nicht so perfekt geschulter MA bei der Polizei in den einschlägigen "Poser-Sokos" so manchen Unbescholtenen, der dann aber trotzdem erst einmal eine Menge Scherereien am Hals hat.

Richtig, es handelt sich um einen völlig anderen Sachverhalt. Diese Vorgehensweise lässt sich derzeit herstellerübergreifend beobachten, da hilft es nichts einen RS o. AMG zu fahren.

am 15. Mai 2018 um 9:07

Zitat:

@asphyx89 schrieb am 15. Mai 2018 um 10:00:34 Uhr:

afis, der Bruch einer Welle hat mit (durch Track erhöhtem) Verschleiß in meinen Augen absolut nichts zu tun. Bremsen, Motoröl, Reifen, das sind Verschleißteile. Aber doch keine Antriebswelle. Und wenn, dann fällt diese als Schwingbruch bei 300tkm aus und selbst das sollte nicht sein. Oder wir haben völlig unterschiedliche Ansprüche an den Gebrauchsgegenstand Auto.

Im Grunde hast Du recht, es gibt aber Situationen/Manöver, bei denen man die Antriebswelle schnell killen kann, z.B. wenn du mit einem M zu tief durch's Karussell an der NOS fährst (linkes HR steht quasi gerade, rechtes schräg in der Steilkurve). Da der TE, wenn ich mich richtig entsinne, aber beide Wellen kaputt hatte, liegt der Verdacht nahe, dass irgendwas mit dem Fahrwerk nicht stimmt.

Zitat:

@Pasha78 schrieb am 15. Mai 2018 um 09:59:00 Uhr:

Hier werden meiner Meinung nach wieder die Begriffe Garantie und Gewährleistung zusammengewürfelt und verdreht.

Garantie ist freiwillig - da kann der Hersteller bestimmen, was er will.

Gewährleistung ist ein gesetzlich geregelter Anspruch - das kann BMW nicht umgehen. Auch nicht mit einer Einfahrkontrolle, die ein paar Kilometer später stattgefunden hat. Denn vom Gesetz her wird pauschal angenommen, dass ein Fehler, der in den ersten 6 Monaten nach Kauf auftritt, bereits von Anfang an bestand. Alles andere muss BMW in den ersten 6 Monaten beweisen. Und Beweise sehe ich hier nicht - nur Behauptungen.

Über die Kupplung muss man sicher nicht streiten - das gibt der TE ja auch zu. Aber alles andere ist ein Witz - und das Sahnehäubchen ist die Stilllegung.

Gewährleistung ist ein gesetzlich geregelter Anspruch. Dieser setzt eine ordnungsgemäße Verwendung voraus. Diese ordnungsgemäße Verwendung ist nicht mehr gegeben, wenn der Hersteller eine EFK vorsieht, die nicht durchgeführt wird. Ergo erlischt der Gewährleistungsanspruch.

 

Zitat:

@Iconoclastic schrieb am 15. Mai 2018 um 11:07:17 Uhr:

Zitat:

@asphyx89 schrieb am 15. Mai 2018 um 10:00:34 Uhr:

afis, der Bruch einer Welle hat mit (durch Track erhöhtem) Verschleiß in meinen Augen absolut nichts zu tun. Bremsen, Motoröl, Reifen, das sind Verschleißteile. Aber doch keine Antriebswelle. Und wenn, dann fällt diese als Schwingbruch bei 300tkm aus und selbst das sollte nicht sein. Oder wir haben völlig unterschiedliche Ansprüche an den Gebrauchsgegenstand Auto.

Im Grunde hast Du recht, es gibt aber Situationen/Manöver, bei denen man die Antriebswelle schnell killen kann, z.B. wenn du mit einem M zu tief durch's Karussell an der NOS fährst (linkes HR steht quasi gerade, rechtes schräg in der Steilkurve). Da der TE, wenn ich mich richtig entsinne, aber beide Wellen kaputt hatte, liegt der Verdacht nahe, dass irgendwas mit dem Fahrwerk nicht stimmt.

Zwei I...ein Gedanke - und zwar im doppelten Sinne :D Nach dem 24h-Rennen vom Wochenende habe ich instinktiv genau an's Karussel gedacht. Zudem bleibt offen, was am Fahrwerk geändert wurde und ob sachgerecht. Lasst, but not least: Antriebswellen sollten nicht kaputt gehen, aber wenn doch, dann ist hier wieder das Problem, dass Modifikationen am Auto vorgenommen wurden.

Zitat:

@asphyx89 schrieb am 15. Mai 2018 um 09:20:35 Uhr:

Um wie viel Tieferlegung reden wir wenn hier, dass die Erwärmung ursächlich für das Versagen sein soll? Da müssten dann deutlich dreistellige Temperaturen herrschen, oder übersehe ich etwas? Oder wie ist der Schadensmechanismus? Für mich klang das nun nach einem Bruch einer Welle. Ist das falsch?

Das ist eigentlich irrelevant, weil es eine Veränderung ist, die vom Hersteller NICHT genehmigt wurde.

Wegen der Erwärmung: dort (also an den Antriebswellen und dem Differenzial) herrschen sehr starke Kräfte. Vielleicht war zusätzlich zur Tieferlegung irgendeine Schraube verzogen, eine Unterlegscheibe zu dick oder ähnliches, wodurch unrunder Lauf entstand. Oder wurden durch die Tieferlegung nicht nur die Höhe, sondern auch noch andere Parameter der Achsgeometrie verändert. Ich weiß es natürlich nicht genau, aber die Lager und das Differenzial erwärmen sich naturgemäß beim Betrieb. Vielleicht war am Differenzial seit Anfang an was falsch - ist aber hinfällig, da das Auto modifiziert wurde und BMW die entstandenen Schäden zurecht darauf schieben wird.

Wie hier schon zurecht geschrieben wurde, geht es jetzt nicht um den Beweis, wann die Schäden entstanden sind und die gesetzliche Vermutung, dass die schon da waren, weil sie vor Ablauf von 6 Monaten aufgetreten sind. Die BMW-Gewährleistung bietet den Beweislastumkehr auf die Dauer von 24 (oder jetzt 36 Monaten ab Neukauf). Dennoch ist all dies an das Einhalten bestimmter Bedingungen gebunden.

Würde der Motor kaputt gehen, aber der vorangegangene Ölservice nicht von BMW bzw. nicht mit BMW-Teilen oder von BMW freigegebenen Öl durchgeführt worden sein, wäre die Ablehnung der Gewährleistungsansprüche die logische Folge.

Hier wurde an dem Auto manipuliert (andere Feder, verbaut NICHT bei BMW und OHNE Genehmigung von BMW) sowie die EFK missachtet. Die zwei Punkte reichen IMO absolut dazu aus, weitere Gewährleistungsansprüche abzulehnen.

Miese Behandlung bei der NL kann - ich betone "kann", muss aber nicht - auch die Folge des Auftretens des Kunden sein. Nochmals - ich behaupte nicht, der TE hat sich falsch benommen. Aber den Gedanken daran darf man haben: ein sehr junger Mann kauft sich einen BMW M und tritt dementsprechend arrogant auf. Ich weiß nicht, ob das der Fall war - möglich ist es aber schon. Sollte dies der Fall sein, dann reagieren die Mitarbeiter entsprechend. Mit Arroganz habe ich im Leben noch nie was erreicht, mit Freundlichkeit dagegen immer wieder etwas.

Zitat:

@afis schrieb am 15. Mai 2018 um 11:16:44 Uhr:

Zwei I...ein Gedanke - und zwar im doppelten Sinne :D Nach dem 24h-Rennen vom Wochenende habe ich instinktiv genau an's Karussel gedacht.

OT: sollt man durchs Karussel lieber weiter oben fahren? Dann rappelts aber mehr.... :D

Zitat:

@JCzopik schrieb am 15. Mai 2018 um 12:24:21 Uhr:

Würde der Motor kaputt gehen, aber der vorangegangene Ölservice nicht von BMW bzw. nicht mit BMW-Teilen oder von BMW freigegebenen Öl durchgeführt worden sein, wäre die Ablehnung der Gewährleistungsansprüche die logische Folge.

Hier wurde an dem Auto manipuliert (andere Feder, verbaut NICHT bei BMW und OHNE Genehmigung von BMW) sowie die EFK missachtet. Die zwei Punkte reichen IMO absolut dazu aus, weitere Gewährleistungsansprüche abzulehnen.

Stimmt da die Rechtslage?

a) Ölservice nicht beim Markenhändler = keine Gewährleistung

=> mein Kenntnisstand, Arbeiten an KFZ, die nach "Herstellervorgaben" erfolgen, können von "jedem" ohne Garantieverlust durchgeführt werden

b) "Ohne Genehmigung"

Soweit ich verstanden habe, sind die Fahrwerksteile für seinen Wagen mit ABE.

Nach der Logik dürfte man auch nur Felgen von BMW beim BMW-Händler anbauen lassen, oder fragt hier jeder mit ABE-Zubehör-Felgen vorher bei BMW nach, ob er dafür eine "Genehmigung" erhält?

JCzoptik, mich hätte nun die technische Seite interessiert, daher meine spezifische Nachfrage. Einen Bruch durch Temperatureintrag kann ich mir einfach nicht vorstellen, oder ich hab ein falsches Bild im Kopf. Daher hätte mich diese Seite interessiert.

Ein Bruch durch erhöhte Temperatur muss nicht aufgrund der Temperatur selbst, sondern durch mechanische Verformung entstehen. Die Teile werden beansprucht, erwärmen sich, dadurch dehnen sie sich auch. Es entstehen Spannungen - und wenn da noch etwas dazu kommt, wie beispielsweise ein Materialfehler, dann kann es eben zum Bruch kommen. Ich behaupte nicht, dass es so war - aber möglich ist es schon.

@moonwalk - Du hast recht. Rein theoretisch kann Ölwechsel überall gemacht werden. Danach geht der Motor nicht kaputt. Geht der Motor aber danach kaputt und wird festgestellt, dass der Ölwechsel fremd gemacht wurde, kann man das gut als Grund für eine Ablehnung der Gewährleistung ausschlachten.

Felgen zu tauschen ist ein normaler Vorgang, der beim Wechsel von Sommer- auf Winterräder erfolgt. Aber zum Austausch der Feder muss am Fahrwerk geschraubt werden. Es werden sicherheitsrelevante Teile angefasst. Und dies von einem Betrieb, der nicht BMW ist.

Stell Dir einfach vor, es wäre Dein Produkt - würdest Du in solchem Fall nicht versuchen, alle Schuld auf den Kunden abzuwälzen? Der Kunde hat sich nicht an die Bedingungen gehalten, welches Interesse wirst Du dann haben, dem Kunden kostenfreie Reparaturen anzubieten?

Zitat:

@JCzopik schrieb am 15. Mai 2018 um 13:01:26 Uhr:

Stell Dir einfach vor, es wäre Dein Produkt - würdest Du in solchem Fall nicht versuchen, alle Schuld auf den Kunden abzuwälzen? Der Kunde hat sich nicht an die Bedingungen gehalten, welches Interesse wirst Du dann haben, dem Kunden kostenfreie Reparaturen anzubieten?

That's the point!

Ich bin als Mercedes-Kind in den 70er aufgewachsen, als die Ingenieure jedes Teil so gut wie möglich konstruieren wollten und die "Premiummarken" noch stolz auf Ihr Produkt waren und den Mehrpreis gegenüber den "rostigen Franzosen" spürbar wert waren.

Das, was Du beschreibst ist die seelenlose Abzockermentalität moderner Manager. Ab einer gewissen Preisklasse gehört etwas kulantes kundenorientiertes Handeln für mich einfach dazu, sonst kaufe ich woanders billiger. Ich habe bei hochwertigen Markenprodukten schon öfter kostenfreie Reparaturen erhalten, dadurch bin ich noch stärker von der Marke überzeugt und bleibe dabei. Mit "Deiner" Einstellung kauft ein enttäuschter Kunde kein zweites Produkt. Was das Marketing häufig nicht versteht, ist, dass "Kunden halten" billiger ist als "Kunden werben"... :mad:

Fußnote: wir erfahren hier nur die eine Seite der Medaille

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