M Fahrwerk

BMW 1er E87 (Fünftürer)

Hi Leute;
Muss man ein M Fahrwerk eintragen lassen???

22 Antworten

Und was wenn etwas passiert? Wird dann der Gutachter dem bösen M-Fahrwerk bescheinigen den Unfall verursacht zu haben? Ich meine theoretisch gibt es kein besser angepasstes Sportfahrwerk als das was BMW selbst entwickelt hat und einbaut (theoretisch).

Zitat:

Original geschrieben von ronmann


Und was wenn etwas passiert? Wird dann der Gutachter dem bösen M-Fahrwerk bescheinigen den Unfall verursacht zu haben? Ich meine theoretisch gibt es kein besser angepasstes Sportfahrwerk als das was BMW selbst entwickelt hat und einbaut (theoretisch).

Das ist dann Zufall, halt Roulette. Meistens wird nix passieren, aber:shit happens. D.h. kommst Du von der Fahrbahn ab und überfährst dabei jemanden, wird der Gutachter vielleicht genauer hingucken. Was dann?

Na klar er schaut genauer hin und stellt fest, dass da nicht irgendein 0-8-15-ATU-Fahrwerk drinsteckt sondern ein wirklich ausgereiftes Produkt, was aber nicht eingetragen wurde. Und dann? Dreht man den Strick daraus, dass es nicht eingetragen wurde oder ist der Gutachter so vernünftig dem Auto zu bescheinigen, dass es technisch tiptop ist?

Zitat:

Original geschrieben von ronmann


oder ist der Gutachter so vernünftig dem Auto zu bescheinigen, dass es technisch tiptop ist?

Ein etwas naiver Gedanke. In solchen Fällen geht es nicht um Logik oder Vernunft sondern um schwarz oder weiß. Legal oder illegal. Eingetragen oder nicht eingetragen. Bei Bürokratie, vor Gericht etc. gibt es klare Maßstäbe, da bleibt die Vernunft leider meist auf der Straße.

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Naiv schon. Aber meine Familie besteht aus Juristen, da bekommt man hin und wieder mit, dass in den Gerichten doch auch Menschen und nicht nur Maschinen sitzen. Und die versuchen gelegentlich auch nach Vernunft zu entscheiden. Könnte mir vorstellen dass zwar die Illegalität dann irgendwie bestraft wird, aber ein Gutachter feststellen wird, dass das Auto technisch IO ist und der Unfall nicht durch´s M-Fahrwerk verursacht wurde.

Leute es geht hier nicht darum, ob ihr es einträgen würdet oder nicht,
bzw. dies ein Gutachter nach einem Unfall das überprüft.
Der TE hat gefragt, ob es eingetragen werden muss, und diese Frage muss
ganz klar mit ja beantwortet werden. Es ist und bleibt eine Bauartveränderung.
Diese müssen nun einmal vom Sachverständigen abgenommen werden.
Wenn jemand solche Fragen stellt, sollte man nur das schreiben, was zulässig ist.
Alles andere hilft den TE in kleinster Weise.

Zitat:

Original geschrieben von Lone_25


man muss eine Sonderabnahme machen und es eintragen lassen. Da es für diese Teile kein Gutachten gibt, muss eines nach § 19 Abs. 2 StVZO erstellt werden (Tüv, TüH). Ohne Eintragung erlischt die Betriebserlaubnis 

Die Gründe für das Erlöschen der BE sind abschließend in § 19 Abs.2 S.2 Nr.1-3 StVZO erwähnt. Für Deine Schlussfolgerung ziehst du genau welche Rechtsgrundlage heran?

P.S.: Gegenbeispiel zum Sonderfall des Kürzens vorhandener Federn vgl. OLG Koblenz NZV 2004,199...
P.P.S.: Zu den (sehr hohen) Anforderungen für den Entfall der Betriebserlaubnis: VGH Mannheim NJOZ 2012, 904.

Zitat:

Original geschrieben von mick070



Zitat:

Original geschrieben von Lone_25


man muss eine Sonderabnahme machen und es eintragen lassen. Da es für diese Teile kein Gutachten gibt, muss eines nach § 19 Abs. 2 StVZO erstellt werden (Tüv, TüH). Ohne Eintragung erlischt die Betriebserlaubnis 
Die Gründe für das Erlöschen der BE sind abschließend in § 19 Abs.2 S.2 Nr.1-3 StVZO erwähnt. Für Deine Schlussfolgerung ziehst du genau welche Rechtsgrundlage heran?

P.S.: Gegenbeispiel zum Sonderfall des Kürzens vorhandener Federn vgl. OLG Koblenz NZV 2004,199...
P.P.S.: Zu den (sehr hohen) Anforderungen für den Entfall der Betriebserlaubnis: VGH Mannheim NJOZ 2012, 904.

Jura langweilt mich. Das war die Auskunft der zentralen Zulassungsbehörde für Hessen. Kläre mich auf: was passt da nicht zusammen?

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