M Doppelspeiche 194 M vom E9x auf ein E46 Cabrio
Hallo zusammen,
möchte für meinen E91 neue Felgen kaufen, die alten M Doppelspeiche 194 M in 17 Zoll
würde ich gerne auf das E46 Cabrio 325i montieren.
Geht dies ohne Probleme beim TÜV bzw. passen diese überhaupt ?.
Größe der Felgen müsste wie folgt aussehen:
vorn: 8x17 et34 225/45R17
hinten: 8,5x17 et37 255/40R17
Hat schon jemand diese Kombi auf seinem E46, wenn Ja hat derjenige vielleicht auch ein Festigkeitsgutachten von BMW ?. 😉
Gruß
Beste Antwort im Thema
Doch geht. Ich habe sie auch montiert und eingetragen!
Habe sie aber hinten mit 245er Reifen!
http://www.bmw-syndikat.de/.../...6_Mein_BMW_330_Ci_3er_BMW_-_E46.html
56 Antworten
Ja aber die Felge sieht einfach super original aus. Aber bei Nachbaufelgen gebe ich dir recht. Die sollte man eintragen lassen.
Mach was du willst, trifft mich ja nicht 😉
Zitat:
@Heizölheizer schrieb am 7. September 2020 um 23:48:42 Uhr:
Dann hast du Glück gehabt. Ich kenne allerdings aus früherer Berufstätigkeit viele solcher Fälle, in denen es reichlich Ärger mit Versicherungen gab, die dann in Kasko natürlich nicht zahlten oder in Haftpflichtversicherungsfällen Regress nahmen.Dagegen sind dann die Bußgelder Peanuts.
So einfach ist das nicht für die Versicherung mit dem Haftungsausschluss . Da muss schon ein direkter Zusammenhang zwischen dem verbauten Zebehör und dem Unfall bestehen. Wenn du verbotene Rücklichter einbaust und dir jemand die Vorfahrt nimmt und damit einen Unfall erzeugt möchte ich den Versicherer sehen, der damit bei Gericht mit der erloschenen Betriebserlaubnis kommt. Es muss schon einen direkten, sprich kausalen Zusammenhang zwischen Unfall und Produkt geben.
Zitat:
@nickellodeon schrieb am 9. September 2020 um 08:55:35 Uhr:
Zitat:
@Heizölheizer schrieb am 7. September 2020 um 23:48:42 Uhr:
Dann hast du Glück gehabt. Ich kenne allerdings aus früherer Berufstätigkeit viele solcher Fälle, in denen es reichlich Ärger mit Versicherungen gab, die dann in Kasko natürlich nicht zahlten oder in Haftpflichtversicherungsfällen Regress nahmen.Dagegen sind dann die Bußgelder Peanuts.
So einfach ist das nicht für die Versicherung mit dem Haftungsausschluss . Da muss schon ein direkter Zusammenhang zwischen dem verbauten Zebehör und dem Unfall bestehen. Wenn du verbotene Rücklichter einbaust und dir jemand die Vorfahrt nimmt und damit einen Unfall erzeugt möchte ich den Versicherer sehen, der damit bei Gericht mit der erloschenen Betriebserlaubnis kommt. Es muss schon einen direkten, sprich kausalen Zusammenhang zwischen Unfall und Produkt geben.
Du verwechselst da was. Gegenüber dem Unfallgegner ist die Versicherung unabhängig vom Erlöschen der Betriebserlaubnis voll einstandspflichtig (eine grundsätich 100%-ige Haftung unterstellt). Ihren eigenen Versicherungsnehmer kann sie jedoch in Regress nehmen (aber bis. max. 2500€ oder 5000€) wenn dieser die Betriebserlaubnis zum Erlöschen gebracht hat und es eine Unfallkausalität gab.
Ähnliche Themen
Kausalität ist für die meisten Gutachter bei jedem Unfallgeschehen bei nicht eingetragenen Veränderungen an Fahrwerk, Bremsen und Lenkung immer gegeben. Argument, das meist angeführt wird, ist die verminderte Reaktionszeit, die bei ordnungsgemäßem Zustand zur Verhütung des Unfalls zur Verfügung gestanden hätte. Der angeführte Zweifel reicht da schon.
Zitat:
@Heizölheizer schrieb am 9. September 2020 um 23:30:42 Uhr:
Kausalität ist für die meisten Gutachter bei jedem Unfallgeschehen bei nicht eingetragenen Veränderungen an Fahrwerk, Bremsen und Lenkung immer gegeben. Argument, das meist angeführt wird, ist die verminderte Reaktionszeit, die bei ordnungsgemäßem Zustand zur Verhütung des Unfalls zur Verfügung gestanden hätte. Der angeführte Zweifel reicht da schon.
Das ist Quatsch oder etwas sachlicher formuliert ein Mythos. Sorry. Ohne direkten Zusammenhang gibt es keine Mitschuld.
Richtig. Heizölheizer, du scheinst mir ja ein ganz großer Experte zu sein.
Ich habe nur über Erlebtes berichtet. Von mir aus kann jeder mit nicht eingetragenen Felgen durch die Gegend fahren.
Doppelpost...
Zitat:
@yamahadude schrieb am 10. September 2020 um 12:30:12 Uhr:
Richtig. Heizölheizer, du scheinst mir ja ein ganz großer Experte zu sein.
Es gibt einfach Menschen die haben immer recht. Da macht es manchmal keinen Sinn zu diskutieren.
Zitat:
@Heizölheizer schrieb am 10. September 2020 um 12:43:44 Uhr:
Ich habe nur über Erlebtes berichtet. Von mir aus kann jeder mit nicht eingetragenen Felgen durch die Gegend fahren.
Auch wenn es in vielen Bereichen ja nicht mehr so scheint, dennoch sind wir ein Rechtsstaat und gilt das Verursacherprinzip.
Zitat:
@Joebli schrieb am 11. April 2013 um 16:58:30 Uhr:
Update !.Wir haben gestern Abend die Kanten hinten noch umgelegt und heute Mittag wurde die Kombination beim 🙂 meines Vertrauens dem TÜV-Prüfer vorgeführt.
Und siehe da, ich habe den Fackel, die Felgen sind eingetragen 😉.
Der TÜV-Prüfer meinte noch so nebenbei, ich hätte die Kanten nicht umlegen müssen 😰.Sollte jemand Interesse an dem Gutachten haben, einfach melden.
Bilder stelle ich falls erwünscht noch ein.
Gruß
Dirk
Ist zwar schon ne Weile her aber würde mich freuen, falls man noch Zugriff auf das Gutachten bekommen könnte.
Danke, schonmal im Voraus.
Gruß
Arne