Lupo 1.4l kolben zerplatzt

VW Lupo 6X/6E

Hallo,
ich habe einen Lupo 1.4l 75ps von 1999,
vor ca. 10tkm habe ich einen 'neuen' gebrauchten motor einbauen lassen, laut ebay beschreibung 63tkm gelaufen und generalüberholt.
auf leicht ansteigender straße hat sich ein kolben verabschiedet, bei ca. 4000 umdrehungen.
ein paar tage zuvor haben die ventile geklappert, zumindest hat es sich nach den ventilen angehört, laut der werkstatt die den motor generalüberholt hat sind 2 schlepphebel verrutscht oder zur seite geklappt, auf jedenfall waren sie nicht mehr dort wo sie sein sollten, beim heutigen telefonat wurde mir gesagt ich hätte ihn überdreht und daraufhin wäre der kolben zersprungen, soweit ich weis hat mein lupo einen drehzahlbegrenzer ?!? also dürfte das nicht passieren. ein bekannter meinte das es ein material oder montagefehler sein muss, weil die hebel bei korrekter montage nicht verrutschen können.

weis da einer was genaueres oder ist jemandem ähnliches passiert, würde mich über resonanz freuen

MfG, tobi

Beste Antwort im Thema

Mal ganz brutal gedacht: Wer sagt denn, dass sie die Kolben und den anderen Käse wirklich ersetzt haben?? 😕
Hast du ne Rechnung?
Wenn ja, dann geh mit der Rechnung zu denen hin und sage, dass das Teil, was sie verbaut haben kaputt gegangen ist.
Dann sind SIE in der Beweispflicht, weil der Vorfall jünger als ein halbes Jahr alt ist Korrigiere mich, wenn ich da falsch liege mit der Zeit. Wenn die Firma das immernoch nit einsieht, dann geh zum Rechtsanwalt. Lass ein gutachten erstellen (kostet vll. 250€. Bekommst du aber wieder bei gewonnenem Prozess) und dann glaube ich sieht es wirklich eng aus für die Werkstatt, wenn es denn so ist, wie du beschrieben hast.

Hier kann zum Beispiel auch ein Montagefehler vorliegen. Und nicht du sondern DIE müssen beweisen, dass es nciht so ist bzw. war. Aßerdem müssen sie dir nachweisen, dass du ja angeblich den Motor kaputtgemacht haben sollst.

Wenn du ihn nicht permanent kalt getreten hast oder im Drehzahlbegrenzer durch die Stadt gefahren bist und der Ölstand stimmt ist das sehr sehr schwer... 😁

Das ist zumindes mal die Sachlage. Außerdem kommt der Motor von einer im HGB eigetragenen Firma?? Dann MUSS (!!!) er Garantie drauf geben. Ob es ihm passt oder nciht. Da kann er 100mal Nein sagen...

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Also das mit dem Drehzahlbegrenzer ist erst mal so kein Argument. Denn wenn ich 5 Min. auf Drehzahlbegrenzer fahre, bekomme ich jeden Motor klein. 😁
Normalerweise hat ein Schlepphebel eine leichte zentrierund DAMIT sowas nicht passieren kann. Und 4.000 U/Min. müsste er eigentlich auch dauerhaft überstehen können. Ist zwar anstrengend für ihn aber ich denke es ist noch im Rahmen. War denn genug Öl im Motor? Ansonsten könnte ich mir eigentlich auch nur einen Montagefehler oder Materialermüdung erklären, da da so ein Schaden definitiv die Ausnahme ist. Hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen... 😛

War halt beim beschleunigen... öl war definitiv genug im motor, nachdem der kolben sich dann zerissen hat war der ölstand noch auf 1/4 - 1/3 des sollbereichs! ich denke zudem ist auch noch n bisschen öl verbrannt als sich der kolben zerfetzt hat oder nicht?
kann rein technisch ein montagefehler bei den hebeln dazu führen das ein kolben sich in 1000 teile verabschiedet?

zur werkstatt: über die werkstatt habe ich hier eher weniger gutes gelesen... hätte mich vorher mal über die informieren sollen bevor ich den motor gekauft hab.
der chef meint zumindest ich hätte den motor mutwillig zerstört und sie könnten nicht die gesamtkosten tragen, ich solle mir den zerlegten motor doch mal angucken und und und... 2 wochen hat es gedauert bis der abschlepper endlich mal kam nach etlichen anrufen, 3 wochen ca. hat es gedauert bis sie dann endlich mal nachgeguckt haben und jetzt wird mir vorgeworfen den motor mutwillig zerstört zu haben, sollte vll einen rechtsanwalt einschalten oder?

mfg, danke für die erste antwort/bestätigung
tobi

edit: materialermüdung... werden bei einer generalüberholung nicht kolben und ventile ersetzt ? das würde dann eher auf materialfehler hindeuten, vll einen falschen kolben eingebaut? (der motor lief seit dem einbau stets minimal unruhig im standgas, fachwerkstatt hats net behoben bekommen.)

Mal ganz brutal gedacht: Wer sagt denn, dass sie die Kolben und den anderen Käse wirklich ersetzt haben?? 😕
Hast du ne Rechnung?
Wenn ja, dann geh mit der Rechnung zu denen hin und sage, dass das Teil, was sie verbaut haben kaputt gegangen ist.
Dann sind SIE in der Beweispflicht, weil der Vorfall jünger als ein halbes Jahr alt ist Korrigiere mich, wenn ich da falsch liege mit der Zeit. Wenn die Firma das immernoch nit einsieht, dann geh zum Rechtsanwalt. Lass ein gutachten erstellen (kostet vll. 250€. Bekommst du aber wieder bei gewonnenem Prozess) und dann glaube ich sieht es wirklich eng aus für die Werkstatt, wenn es denn so ist, wie du beschrieben hast.

Hier kann zum Beispiel auch ein Montagefehler vorliegen. Und nicht du sondern DIE müssen beweisen, dass es nciht so ist bzw. war. Aßerdem müssen sie dir nachweisen, dass du ja angeblich den Motor kaputtgemacht haben sollst.

Wenn du ihn nicht permanent kalt getreten hast oder im Drehzahlbegrenzer durch die Stadt gefahren bist und der Ölstand stimmt ist das sehr sehr schwer... 😁

Das ist zumindes mal die Sachlage. Außerdem kommt der Motor von einer im HGB eigetragenen Firma?? Dann MUSS (!!!) er Garantie drauf geben. Ob es ihm passt oder nciht. Da kann er 100mal Nein sagen...

Hey,

also wir waren Heute mal bei denen... Motor anschauen!
Also, der 3te Kolben hat sich in seine Bestandteile zerlegt und ist in der Ölwanne verschwunden. An der !! Gehärteten !! innenfläche des Zylinders finden sich Schleif- bzw. Schabspuren vom Bolzen der den Kolben sichert, diese spuren verlaufen mittig und GENAU GERADLINIG, heisst der Bolzen hat dort geschabt als der Kolben noch Rund und ned kaputt war. Neben diesen spuren finden sich noch n paar spuren wo der bolzen dann draufgehaun hat an der innenfläche, vermutlich von Startversuchen. Der Bolzen ist also aus der mitte gewandert, warum er aus der mitte wandert, gute frage, liesse sich erklären mit der begründung das die 2 sicherungsringe nicht richtig, garnicht, oder die falschen ringe montiert worden sind. Das mit der Gewährleistung ist so ne sache... der hatte den wagen zwar bei sich stehn, hat aber nichts dran gemacht, das war als ich noch in den ersten 6 monaten gewährleistung war... nach den 6 monaten (war letzte woche) hat er sich dann endlich drum gekümmert, denke er wollte aus seiner beweispflicht raus sein... ob er das jetzt so getimed hat oder nicht keine ahnung, aber ganz ehrlich, genau soetwas trau ich dem zu!
Er warf mir vor den Motor überdreht zu haben, und dass es auf der autobahn passiert sein MUSS ausserdem wäre nicht genug öl drin gewesen weil der eine kolben ein bisschen gefressen hat. Meinen argumenten die seine komplett zunichte machen schenkt er kein gehör sondern fängt das pöbeln an.

Ich war NICHT auf der autobahn sondern in der innenstadt und ich habe NIE in den roten bereich gedreht geschweigedenn den drehzahlbegrenzer zum eingreifen gebracht!
Das der eine Kolben frisst ist ganz logisch bei meiner theorie: Die sicherung vom Bolzen ist nichtmehr gegeben, er fängt das wandern an, dadurch das er wandert beschädigt er erstens die zylinder innenfläche, zweitens fluchten die schmierbohrungen nicht mehr die durch den bolzen gehn (verbessert mich wenn ich falsch liege!) und der kolben bekommt kein Öl mehr.
Der Bolzen wandert immer weiter in die Zylinderwand, bei oberer und unterer endlage schlägt er auf den kleinen entstandenen flächen auf (erklärt das ventil-ähnliche klappern vorher) dann bekommt der kolben kein öl mehr, frisst irgendwann (bei 4000 U/min ohne öl logisch)
der bolzen reisst sich aus dem Kolben und zerschlägt ihn in kleine stücke die dann in der ölwanne verschwinden.

Er bietet mir jetzt an:
Erstens, ich kann das auto so mitnehmen wie es da steht, halber motor noch im auto, hängt mitten im motorraum rum ohne wirkliche befestigung, hiesse ich müsste den erst komplett ausbauen und kann das auto dann mit schleppstange nach hause bringen. kann das auto für n appel und n ei verscherbeln und bekomme nicht mal die 700 euro für die abholung und den auseinanderbau des motors raus...
Zweitens, er baut mir einen neuen motor ein (neuen gebrauchten... generalüberholt, das selbe wie beim vorherigen eigentlich)
ich kann hoffen das der von besserer qualität ist und von nem besseren mechaniker zusammengebaut wurde, kostet 1500 insgesamt plus abschleppkosten die bei 100 euro liegen, die kann ich zur not noch dem schutzbrief aufhalsen.

Alternativ kann ich jetzt einen gutachter anheuern, der für 250-300€ ein gutachten erstellt, das ganze zieht sich dann vermutlich noch ehlends lange hin und ich gab die ganze zeit kein auto zur verfügung, im moment nicht schlimm da ich urlaub habe aber ab nächstem monat könnte es schwierig werden mit den finanzen wenn ich dann noch auf öffentliche verkehrsmittel die auch nicht grad die günstigsten sind zurückgreifen muss.

Keine Ahnung ob die Firma im HGB eingetragen ist oder nicht, ich gebe dir auf anfrage gerne die Adresse usw. so wie ich hier im forum aber gelesen habe über die firma scheinen die wohl nicht eingetragen zu sein...

MfG tobi
danke für deine antworten Jetta

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Ach du Sch****.... Das sieht ja übel aus!! 😰 😰 🙂😰🙂😰

Aber lass dich da mal nicht von dem unterbuttern!!! Er als Firma hat den Motor eingebaut. Ich bekomme ja auch von einem Gebrauchtwagenhängler Garantie....ob das am Auto stand oder nicht. Sobald er ein Gewerbe betreibt MUSS er Garantie geben.
Wenn du die Rechnung hast, dann würde ich dir jetzt den Anwalt empfehlen und man mit dem Kerl gar net reden kann. Weil 1000 +X Euro ist schon echt dreist.
Wo ist denn die Ölwanne jetzt geblieben?? Die kann der doch net einfach entsorgen, da es -kaputt oder nicht- dein Eigentum ist!

Wenn Du zahlst bist Du selber Schuld! Ich würde es drauf ankommen lassen. Evtl. ist sogar noch ne Anzeige wegen Schadesvertuschung drin. Dann bekommste sogar noch was raus.

Und sobald ein Motor einen Drehzahlbegrenzer hat kann der Motor nicht mehr überdrehen!! Er geht natürlich bei permanenten Vollgasorgien kaputt das ist klar.... Aber er kann nciht Überdrehen...das ist ja das blödeste was ich je gehört habe...🙄

Wo es passiert ist -ob auf der Autobahn oder in der Stadt- ist egal, denn es IST passiert!! Das einzigste was ich mir vielleicht eventuell noch vorstellen könnte wäre, dass die Ölpumpe einen Aussetzer
hatte.
Aber auch da greift die gesetzliche Gewährleistung!

Lass dich nicht unterbuttern!! Im Schlimmsten Fall darf ein gebrauchter Motor max. 500€ kosten.
Und wenn du 1.000€ zu verschenken hast, dann lass dich weiter von dem Kerl bequatschen! 😁

Wurde eigentlich auch ein Preis vereinbart bezüglich des Abschleppens oder ist der Betrag aus der Luft gegriffen?? Wenn du keinen Auftrag unterschrieben hast brauchst du eig. auch nix zahlen... Ne Arbeitsauftragsbestätigung findet in jeder halbwegs seriösen Firma statt.

@pheno
In technischer Hinsicht teile ich Deine Sicht der Dinge. Die Reaktion der Werkstatt passt auch ins Bild.
Aus diesem Grund solltest Du Dich schleunigst drum kümmern, zu Deinem Recht zu kommen, ehe der Laden pleite geht.

@Jetta
Deine Hilfsbereitschaft in Ehren, aber entschuldige bitte die direkten Worte:
Lies erst das Gesetz, bevor Du dem TE Tipps gibst, die ihn ev. in Teufels Küche bringen.
In Kurzform:
Die Beweislastumkehr für die Anfänglichkeit eines Mangels gilt nur, wenn es sich um nen Verbrauchsgüterkauf handeln würde. Vorliegend ist aber kein Kaufrecht anwendbar, auch nicht nach § 651 BGB, da keine Sache neu hergestellt wurde und in erster Linie wohl das Auto repariert werden sollte. Im Streitfall wird einem das Gericht wohl nicht folgen, wenn man Kaufrecht anwenden will.

Wir sind also im normalen Werkvertragsrecht.
Der TE muss beweisen, dass der Schaden durch einen Fehler der Werkstatt verursacht wurde. Das kann gerichtsfest zu kriegen, ist nicht so einfach, aber bei der geringen Laufleistung wohl durchaus möglich. Da besteht aber ein erhebliches Risiko. Wichtig ist vor allem, dass die Werkstatt das Auto nicht so auseinanderpflückt, dass man hinterher nix mehr richtig rekonstruieren kann. Das wird leider häufig gemacht. Der Gutachter muss feststellen, dass Du den Schaden unmöglich selbst durch Überdrehen, etc. verursacht haben kannst. Nur so haste ne Chance. Man weiss aber leider vorher nie, wie der gerichtlich bestellte Gutachter entscheidet...

Eine Garantie muss niemand geben. Eine Garantie ist definitionsgemäß nur freiwillig.
Per AGB kann die Werkstatt aber die Verjährungsfrist der gesetzlichen Gewährleistung nicht mehr als auf 1 Jahr zusammenkürzen (§ 309 Nr. 8 ff BGB). Per Individualabrede geht das natürlich.

Für den Beginn der Verjährungsfristen ist die Abnahme maßgeblich, § 634 a II BGB.
Wenn man über die Regulierung verhandelt, ist die Verjährung für die Zeit gehemmt (§ 203 BGB, aber manchmal schwer nachweisbar). Ein Schlichtungsverfahren vor der KFZ-Innung hemmt die Verjährung ebenso.

Ein Gutachten außerprozessual anzufertigen, ist rausgeschmissenes Geld, da es vor Gericht belanglos wäre. Der Richter muss schon den Gutachter auswählen.

Bevor man aber zu Gericht rennt, muss der Werkstatt eine Nachbesserungsfrist gesetzt worden sein, auf die sie nicht reagiert haben bzw. die kostenlose Behebung des Schadens abgelehnt haben.

@pheno
Mit diesem Wissen schreibe der Werkstatt einen freundlich, aber bestimmten Brief und setze der Werkstatt eine Frist von 2-3 Wochen, um die Kiste zu reparieren. Übergebe den Brief persönlich zusammen mit einem Kumpel als Zeugen. Wenn die Frist verstreicht, nimm Dir nen Anwalt und hol schnellstens das Auto. Die Werkstatt wird sicher versuchen, Beweise zu vernichten.
Wenn Du ne Rechtsschutz hast, lehn Dich zurück. Wenn Du keine hast, besteht natürlich das Prozess- und Insolvenzrisiko. Lass Dir die worst-case Kosten vom Anwalt grob darstellen (eigener + gegnerischer Anwalt, Gerichtskosten + das Gutachten).
Ich denke, in dem konkreten Fall wird man mit etwas Glück nachweisen, dass da bei der Montage des Motors etwas schiefgegangen ist. Die Beweislast hast aber leider Du! Anders ist das nur bei Vertragswerkstätten, die eine freiwillige Garantie auf ihre Reparatur geben.

Wenn der Betrieb in der Innung ist, kann man im Vorhinein auch ein Schlichtungsverfahren versuchen. Das kostet nix und die Verjährung ist zwischenzeitlich gehemmt.
Klagen kann man immer noch, wenns nix geworden ist. Der Anwalt wird Dir das nicht empfehlen, da er an der Schlichtungsgeschichte vor der Innung nix verdient. Tendenziell werden die etwas mehr pro Werkstatt sein, da der Laden von der Innung finanziert ist. Chancenlos ist man da aber nicht. Wenigstens 50/50 wird man auch vor der Innung bei der Sachlage rausschlagen können...

Viel Spaß

P.S.
Das ganze Gelaber ums HGB ist belanglos.

Ganz so ist das aber auch nicht Herr neun-mal-klug: Wenn die Firma im HGB nicht drinsteht, gegen wen willst du denn dann klagen? 😕

Und wenn er den Motor repariert hat, dann MUSS er eine eine Art Versicherung leisten. Ob das Garantie ist, welche freiwillig ist und er sich im Schadensfall aber auch dran zu halten hat oder eine gesetzl. Gewährleistung ist relativ egal.

Ein Gutachten kannst du auch außergerichtlich anfertigen lassen wenn es von einem vereidigten Sachverständigen ist, dient das vor Gericht als Beweismittel. (Hatte den Fall schon)

Wenn muss die Nachbesserungspflicht dann auch zweimal gesetzt werden aber wenn die sich schon so nciht einigen können wird es wohl kaum mit Nachbesserung gehen oder?? 😕

Und wenn du schon mit Paragraphen trumpfen willst, dann lese dir § 475, §476, §443 und §477 durch. Da steht alles zur Beweislastumkehr drin und zur Definition eines Verbrauchsgüterkaufs.

Außerdem:

Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853)
Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853)
Titel 1 - Kauf, Tausch (§§ 433 - 480)
Untertitel 3 - Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 - 479)

Ich würd die Mühle da baldmöglichst fortschaffen und dann einfach den Rechtschutz agieren lassen.

Und wie gesagt: Normal ist das bei eigentlich keinem Motor. Und wenn die Ölwanne schon verschwunden ist dann ist da was faul...
Normalerweise sind die Motoren weitestgehend drehzahl und Vollgasfest. Aber eben auch nur bis zu einem Punkt wo dann sich doch mal nach 6 Stunden Volllast was verabschieden kann. Liegt glaube ich in der Natur der Materie. 😎

Und falls jetzt dazu noch jemand klugsch**** will und meine Kompetenz in Frage stellen will: Ich war bei VW im Kassler Werk und habe dort meinen Techniker, meinen Meister und Dipl. Ing für technische Konstruktionen abgeschlossen. Ich bin also vielleicht nicht ganz so unwissend
wie hier manche meinen...🙄 😠

Schuster, ähh Dipl. Ing., bleib besser bei Deinem Fachgebiet. Du disqualifizierst Dich nur selbst.

Natürlich kann in Einzelfällen ein Privatgutachten mal vor Gericht verwertet werden. Das setzt aber das Einverständnis des Gegners (wenn auch aus Kostengründen) voraus.

Die zweite Aufforderung zur Nachbesserung ist wie schon erwähnt entbehrlich, wenn endgültig abgelehnt wird bzw. sich der Mensch tot stellt, obwohl im das Ersuchen nachweislich zugegangen ist.

Verklagen kann ich auch einfach den Heini, der den Auftrag angenommen hat. Interessant ist nur, ob es sich um eine GmbH oder AG handelt, wo ich den Einzelkaufmann nicht selbst verklagen kann. Dafür brauche ich aber auch kein HGB.

Zu §§ 475 ff. hatte ich oben ja dargelegt, warum diese nicht anwendbar sind.

Der TE kann ja entscheiden, was er glauben will, was sollen wir hier groß diskutieren. Ich wollte den falschen Kram nur nicht kommentarlos drinstehen lassen. Hinterher glaubt der TE aufgrund Deiner Ausführungen, die Sache wär nen Selbstgänger und zahlt sich vor Gericht dumm und dämlich, weil er den Anwalt nicht kritisch nach den Risiken gefragt hat.

@ VW Jetta VR6

Ich weiß nicht, was das soll. Ich finde die Ausführungen von Olaf sehr hilfreich für den TE. Hat wenig mit klugscheißen zu tun, wenn sich jemand in dem Bereich auskennt und was dazu sagt. Zumal fachkundige Rechtshinweise hier sonst (aus bekannten Gründen) leider nur sehr selten zu finden sind.

@Achim
Lass es gut sein. Es reicht doch, wenn der TE jetzt stutzig wird und den Wahrheitsgehalt der hier geschriebenen Dinge kritisch hinterfragt. Ich muss hier nicht als der "Rechthaber" dastehen.

Ich kann auch damit leben, wenn ich hier als Spinner dargestellt werde. Bin ich auch vielleicht, weil ich mir überhaupt die Arbeit mache, etwas zu schreiben, wenn ich so nen Kram wie von "Jetta" lese. Ich hab nur einfach die Schwäche, nicht immer tatenlos zusehen zu können, wenn Unerfahrene mit klugen Sprüchen dazu gebracht werden, viel Lehrgeld zu zahlen, dass sie offensichtlich gerade nicht haben.
Man kann ja gerade bei Fällen, an denen eh kein Anwalt was verdienen kann, durchaus mal versuchen, die Zusammenhänge zu erklären. Vielleicht hätte ich doch Lehrer werden sollen. ;-)

Es ist ja keine Schande, wenn man mal etwas unausgegorenen Schund erzählt. Fragt sich nur, warum man das dann mit solcher Selbstsicherheit rausposauen und verteidigen muss. Das ist die übelste Stammtischmentalität. Leider glauben es im Gegensatz zum Stammtisch im Internet zu oft unerfahrende Leute und bringen sich dann in Probleme.

Ich erlebe leider immer wieder, dass unwidersprochene Beiträge im Netz von vielen Leuten echt für bare Münze genommen werden, wenn sie mit der entsprechenden Überzeugung dargetan werden. Das jetzt "fachkundige" Opfer kommt sich dann besonders klug vor und tut wissend vor dem nun aufgesuchten Anwalt. Der lässt sich nur kurz unterschreiben, dass er auf das Prozessrisiko hingewiesen hat und verdient in jedem Fall. Das Geheule ist hinterher groß.
Nur davor will ich warnen und niemanden hier in die Pfanne hauen.
Ich denke in diesem Forum, wo viele geschäftlich/rechtlich unerfahrene Leute nach Rat fragen, ist so ein Hinweis sinnvoller als in irgend einem Rechtsforum, wohin sich sowieso die potentiellen Opfer nie verirren würden. Außerdem muss der Unbedarfte ja auch erst mal wissen, wo er suchen muss...

Rechtlich ganz unbedenklich ist so nen Gequatsche aber überraschenderweise nicht ganz, wenn man sich wie hier zu einem bestimmten Sachverhalt äußert und nicht nur abstrakt rumpalabert:
Wenn man die Qualität der Ausführungen des Herrn "Jetta" betrachtet, dürfte seine Tätigkeit wohl ein Verstoß gegen http://www.gesetze-im-internet.de/rdg/__6.html darstellen, denn ich vermute mal, dass er weder die nötige Qualifikation besitzt noch sich vorher hat entsprechend von einer qualifizierten Person hat anleiten lassen.
;-)

Um § 476 BGB ranken sich übrigens auch unter Leuten, die es als Kaufleute eigentlich wissen müssten, zig Legenden, mit denen man ja anhand solcher Fällchen durchaus mal aufräumen kann, wenn denn schon keiner sich die Arbeit macht, den § mal zu lesen.

Wenn wir schon dabei sind, fällt mir nur so gerade ein, weil heute gerade wieder die Diskussion gehabt:
Die Beweislastumkehr des § 476 BGB bezieht sich nur auf die Anfänglichkeit des Mangels. Ob überhaupt ein Mangel vorliegt, muss in jedem Fall immer noch der Käufer beweisen! Banal, steht auch wörtlich im Gesetz, aber trotzdem immer wieder gerne missverstanden/vergessen.
Wenn also Streit darum besteht, ob mein Kaufgegenstand überhaupt einen erheblichen Mangel hat oder nicht, nützt mir 476 rein gar nichts.

Achja, wer sich für so nen alltäglichen (Zivil-)Rechtskram interessiert, der letztlich jeden im Internet aktiven Verbraucher etwas angeht, kann sich ja mal die Rubrik "Vorsicht Kunde!" in der c't oder (für die ganz Faulen) bei cttv.de anschauen. Die Fällchen sind da in der Regel gut recherchiert und ganz unterhaltsam und lehrreich aufgemacht. Das ist alles rechtlich nicht hochtrabend und oft rechtlich nicht zuende erklärt, fördert aber durchaus den Riecher zu erkennen, wo man besser nen Fachmann fragt und was offensichtlich Nepp ist.
Vieles Wissen daraus ist auch offline durchaus relevant...

Upps, wieder Roman geworden... :-(

Moin
Bist Du nicht zufällig im ADAC, dann hast Du eine Beratung beim Rechtsanwalt frei.

Wir haben mal einen im weitesten sinne ähnliche Fall und der Anwalt war doch sehr hilfreich, er hat uns in unserem Fall davon überzeugt, das wir recht schlechte Karten haben.

Wenn Du einen Gutachter beauftragst und dieses Gutachten nicht 100% klar ist, dann hast du möglicherweise schon verloren vor Gericht und dann bleibst Du auf den Kosten Komplett sitzen.
In unserem Fall wären es mit Gutachter und Gerichtskosten schnell 2500-3000€ gewesen.

Obwohl ich mir bei Dir nicht so recht vorstellen kann, wie das Argument mit dem Überdrehen greifen soll. Ein recht aktuelles Auto / Motor sollte auch bis zum Drehzahlbegrenzer standfest sein. Aber gehe lieber damit zum Anwalt.
Der wird Dir die Sache mit der Garantie erleutern können.
Recht haben und es auch vor Gericht bekommen sind 2 Dinge.
Nur wenn Du gleich zum Gericht rennst, dann ist die Chance auf ein gütliches Abkommen mit der Werkstatt wohl dahin.
Aber Dir mal eine gute Info vom Anwalt holen ist schon hilfreich.
ABER gehe zu einem Anwalt, der sich mit "Autorecht" auskennt ist wichtig, hier kann Dir der ADAC schon mal einige Namen in Deiner Umgebung nennen.

Mfg
Frank

Die Problematik dürfte wohl jeder Anwalt, der sich mit normalem ZivilR auseinandersetzt, gebacken kriegen. Zu den ADAC "Empfehlungen" sag ich mal nix...
Ansonsten Zustimmnung.
Wenns billig sein soll, würde ich über die Schiedsstelle der Innung nachdenken. Damit versperrste Dir auch keinen Weg in einen späteren Prozess (solange die Beweismittel nicht vernichtet werden).

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