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Luftfahrwerk (Airride) im Oldtimer

BMW Historische Baureihen E9
Themenstarteram 15. März 2019 um 19:34

Nabend,

man möge mir meine Einstellung entschuldigen. Manche Oldtimer sind prädisziniert für ein Airride. Manch ein Oldtimer hat serienmäßig eines verbaut.

Können solche Fahrwerke in jeden Oldtimer verbaut werden?

Welche Hürden gibt es beim Tüv bzw anderen Prüfstellen?

Bin für jede Information dankbar. Im Blickpunkt für so ein Airride ist ein BMW 2500 der Baureihe E3.

Vielen Dank.

Beste Antwort im Thema
am 16. März 2019 um 8:28

Schade, dass Spaß an der Freude immer wieder so bewertet wird. Nicht jedes alte Auto muss zwangsläufig ein Museumsstück werden. Es darf auch einfach nur Spaß machen. Oder warum fährt man sonst einen Old/Youngtimer?

Wenn ich das Hirn einschalte, kauf ich mir nen Toyota Prius...

 

Zur Sache:

Tüv wird wahrscheinlich nicht gehen, inkl. drohender Verlust des H-Kennzeichens, da das Airride sonst nachgewiesener Weise vor 30 Jahren eingebaut sein worden muss. Einen Tüver davon zu überzeugen, dass der Umbau zeitgemäß ist, funktioniert vermutlich weniger...(siehe engstirnigen Beitrag von oben). Wenn ein Ami aus der Zeit ein Airride aufweist, dann ist das sicher leichter möglich, aber ein deutsches Auto mit Airride ist heute ja noch eher wie etwas von nem anderen Planeten.

 

Aus diesem Grund muss ich mich leider der Engstirnigkeit anschließen: Wird nicht abgenommen werden. Wenn doch, dann poste bitte. Gibt viele, die das interessant finden würden.

Ingo

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am 21. März 2019 um 5:16

Also stoerst du dich an generellen Zulaessigkeit von nachgeruesteten Luftfahrwerken?

Ich kenne so ein System bisher nur vom Allroad meiner Freundin. Es ist relativ komplex und daher vermutlich nicht mal eben so in ein anderes Fahrzeug verbaut. Aber unmoeglich ist es keinesfalls. Und ich koennte mir durchaus vorstellen, dass der ein oder andere Pruefingenieur sein Segen geben wuerde. Es gibt weitaus "wildere" Umbauten.

Moin Moin !

Selber lesen bildet !

Zitat:

Fahrwerk Nur Originalausführung oder Originalersatzteil und zeitgenössische Umrüstung(en) mit Werks-freigabe und/oder Prüfzeugnis zulässig.

aus :https://www.tuev-sued.de/.../2anfordkat-oldtimer.pdf

Das bedeutet: Für ein Fzg EZ 1978 gibt es Tieferlegungsfedern , das passende Gutachten zu den Federn stammt von 1985 , es wäre also schon innerhalb der ersten 10 Jahre möglich (und rechtlich einwandfrei ) gewesen, das Fzg damit umzurüsten. Diese Umrüstung kann also auch heute noch nachgeholt werden, wenn es die Federn noch gibt.

Für nachgerüstete Hi-jacker oder Luftbälge gab es jedoch von BMW nie eine Werksfreigabe oder ein Prüfzeugnis .

MfG Volker

am 23. März 2019 um 15:15

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 23. März 2019 um 10:14:35 Uhr:

Moin Moin !

Selber lesen bildet !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 23. März 2019 um 10:14:35 Uhr:

Zitat:

Fahrwerk Nur Originalausführung oder Originalersatzteil und zeitgenössische Umrüstung(en) mit Werks-freigabe und/oder Prüfzeugnis zulässig.

aus :https://www.tuev-sued.de/.../2anfordkat-oldtimer.pdf

Das bedeutet: Für ein Fzg EZ 1978 gibt es Tieferlegungsfedern , das passende Gutachten zu den Federn stammt von 1985 , es wäre also schon innerhalb der ersten 10 Jahre möglich (und rechtlich einwandfrei ) gewesen, das Fzg damit umzurüsten. Diese Umrüstung kann also auch heute noch nachgeholt werden, wenn es die Federn noch gibt.

Für nachgerüstete Hi-jacker oder Luftbälge gab es jedoch von BMW nie eine Werksfreigabe oder ein Prüfzeugnis .

MfG Volker

Okay, du hast Recht. Dass es fuer Fahrwerk noch eine Einschraenkung gab, war mir nicht bewusst. Am Ton kannst du gerne noch etwas arbeiten. Als ob ich dir etwas getan haette...

Gruss

Steiny

Themenstarteram 23. März 2019 um 19:22

@SteinOnkel : Mit dem Ton ist das so eine Sache mein lieber Steinonkel. Hier sind die Töne wirklich noch sehr human und wenn man anderen freundlich gegenüber tritt, so wie Du und ich es tun überträgt sich das auch auf andere. Fair und nett geht vor. Höflichkeit, Respekt und in so einem Forum unumgänglich ist Sachlichkeit.

Das kriegen die Leser und Schreiber hin. Es geht hier um die Beantwortung von Fragen, dem Finden von Wegen aus gewissen Situationen beim Schrauben. Ich teile gerne mein Wissen, in Sachen Auto nicht viel, aber sich gegenseitig zu helfen ist doch hier an der Tagesordnung.

Und jeder Schrauber hat nun mal seine eigene Einstellung und Ansicht. Diese zu repektieren und nicht zu verurteilen halte ich für wichtig.

Also shake hands und lasst uns weiter gegenseitig helfen.

Moin Moin !

Zitat:

Selber lesen bildet !

Der Fettdruck stammt nicht von mir , ich habe da nicht geschrien!

Vielmehr war das ein Hinweis darauf , dass ich immer empfehle , die Vorschriften selber im Original durchzuarbeiten, wenn ich Behauptungen aufstelle , weise ich ich die auch gerne durch Quellenangabe nach !

Und wenn du den Link durchgelesen hättest , dann hättest du festgestellt ,

Zitat:

Dass es fuer Fahrwerk noch eine Einschraenkung gab, war mir nicht bewusst.

, dass das so nicht richtig oder vollständig ist , es gibt für alle wesentlichen Baugruppen Einschränkungen!

Ist doch auch ganz logisch:

Ich spinne mal und male ein Szenario aus , wenn Steinonkel recht hätte

Zitat:

ALLE Umbauten, die das Auto seit 30 Jahren hat oder alles, was man waehrend der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung haette machen koennen, ist konform.

man nehme einen Golf 2 von 84 , entferne alles bis auf die Rohkarosse , setze diese auf einen Unimog -Rahmen mit Motor / Getriebe / Achsen von ebenfalls 84, baue den Innenraum aus "wieesmirgefällt" , und verlange dann ein H-KZ mit der Begründung , sämtliche Umbauten wären ja damals möglich gewesen.

MfG Volker

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