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LKW-Zulassung Dodge Ram
Hallo!
Um eine LKW-Zulassung zu bekommen, muss doch die Länge der Ladefläche mind. 51% der Gesamtlänge des Pick-Ups betragen. Ist dies beim Dodge Ram mit Doppelkabine und kurzer Ladefläche der Fall? Oder muss man die Langversion der Ladefläche nehmen?
MfG Marcus
@edit: Das bezieht sich auf den aktuellen und dem Vorgänger.
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36 Antworten
Dodge
Zitat:
Original geschrieben von Jolly Roger 1
@cadwomen
Hi Cadwomen,
wie siehts denn bei deinem "Dicken" an Sonn- und Feiertagen aus? Gilt da dann auch das Fahrverbot?
Wenn sich herausstellt, daß das Gewicht im Fahrzeugschein nicht stimmt, wie schwierig ist es dann das richtige eintragen zu lassen?
See you
Jolly Roger
Also Sonntag mit Hänger ist nicht klar aber sonst trifft das Fahrverbot erst ab 7.5to oder hab ich da nicht richtig aufgepasst ?
Wieso soll das gewicht nicht stimmen leer war ich schon 3x auf der Waage und ich hab 3.3to leer
Das eintragen hat der TÜV gemacht und der wollte auch das das Ding auf die Waage fährt.
cu cw
@cadwomen
HI,
also das mit dem Sonnatgsfahrverbot hab ich auch jetzt so nachgelesen. Es gilt wohl nur wenn du einen Hänger ziehst.
Den Punkt mit dem Gewicht muss ich wohl eher bei mir mal checken lassen, da in meinem Fahrzeugschein das Leergewicht mit 2,3t steht. Ich hab zwar einen 1500 QuadCab long Box ohne Allrad, der sollte aber nicht wirklich viel leichter sein als deiner, oder?
Was ich aber auf jeden Fall abklären muss bevor ich was ändern lasse, ist die Frage nach der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
Wie heisst es doch sooooo schön in der StVO § 3:
2. außerhalb geschlossener Ortschaften
a) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,
für Personenkraftwagen mit Anhänger und Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger
und für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger 80 km/h.
Ich würde mich freuen, wenn du dazu auch ein paar genauere Info's für mich hättest, da ich keine Lust hab nur noch mit 80 durch die Welt zu krepeln.
Danke und see you
Joly Roger
Gewicht Dodge 2500 4x4
Morgen in meinen FZ Schein
inter 1 LKW offener Kasten
unter 14: 3390kg
unter 15: 3992kg
das mit der Geschwindigkeik werd ich mir mal zu gemühte führen, 80 fahr ich wie jeder LKW auf der Landstraße 100 :-)
cu cw
Steuern
Howdy Leute,
mein Ram ist laut neuester Rechnung vom FA München
ein LKW und ich zahle 182 €.
Habe mir aber sagen lassen, das die vom FA überprüfen
ob man das Fahrzeug gewerblich nutzt, also ob man
Selbstständig ist, und einen Betrieb hat wo ein Lieferwagen
notwendig ist.
Das bedeutet, wenn du selbstständig bist, und du bist von
Beruf sagen wir Steuerberater dann sagen die wozu braucht ein Steuerberater einen Lieferwagen ?
Private RAM Fahrer werden höher besteuert.
( Info von meiner Versicherung )
Grüße
Re: Steuern
Zitat:
Original geschrieben von Dodgecowboy
Howdy Leute,
mein Ram ist laut neuester Rechnung vom FA München
ein LKW und ich zahle 182 €.
Habe mir aber sagen lassen, das die vom FA überprüfen
ob man das Fahrzeug gewerblich nutzt, also ob man
Selbstständig ist, und einen Betrieb hat wo ein Lieferwagen
notwendig ist.
Grüße
dann pass da mal auf, ich hab meinen extra Nicht als FirmenFZ denn dann brauchst du einen FAHRTENSCHREIBER
ahh was für ein grauenhaftes Wort
cu cw
@cadwomen
Hallo,
werd die Tage mal bei uns zur Kompostieranlage fahren, die haben nämlich eine Waage an der Einfahrt. Da werd ich mal fragen ob die mich mal eben wiegen können.
Dann schau ich mal was mein "Dicker" denn nun wirklich wiegt.
Übrigens in meinem Fz steht folgendes:
zu 01.) Lkw offener Kasten
zu 15.) 2303 kg
zu 16.) 2903 kg
See you
Jolly Roger
Hallo
@Jolly Roger
da brauchst Du nicht wiegen, die Daten werden nicht groß abweichen
schau mal bei dodge
die großen haben einen anderen Rahmen andere Achsen, die sind so viel schwerer.
Gruß Christof
@buckdanny99
Hallo Christof,
danke für den Link. Dann scheint "mein" Gewicht ja wohl doch zu stimmen.
Aber auch wenn er schwerer wäre, würde mir das nicht wirklich viel bringen. Hab gestern mal mit meiner Versicherung telefoniert, dort hat man mal abgecheckt ob sich an meinen Beiträgen was ändern würde, wenn mein "Dicker" über 3,5t wäre. Leider nicht, da es immer auf die Nutzlast ankommt. Will heissen wenn die nicht über 1t ist tut sich da Versicherungstechnisch nix.
Kennst du dich zufällig mit Erhöhen der Nutzlast aus?
See you
Jolly Roger
hallo
die Nutzlast ist der Unterschied zwischen Leergewicht und dem Gesamtgewicht, Du bräuchtest so um die 3.3to Gesamtgewicht.
für den 150er bezweifel ich das der technisch für diese Gewichte ausgelegt ist, dann ist ja der 250er unnötig?
für den TÜV bräuchte es Unterlagen und Hersteller Freigabe je nach dem wie der Prüfer drauf ist.
Gruß Christof
Hallo buckdanny99,
werd mich auf jeden Fall mal dahinter klemmen und schaun was geht. Einen Versuch ist es allemal wert.
Ich werd dann berichten was so alles passiert ist.
See you
Jolly Roger
Zitat:
Original geschrieben von Jolly Roger 1
@cadwomen
Hi Cadwomen,
wie siehts denn bei deinem "Dicken" an Sonn- und Feiertagen aus? Gilt da dann auch das Fahrverbot?
Wenn sich herausstellt, daß das Gewicht im Fahrzeugschein nicht stimmt, wie schwierig ist es dann das richtige eintragen zu lassen?
See you
Jolly Roger
Hi Jolly,
Fahrverbote gelten nur für LKW ab 7,49 To zulässiges.
Gruss Brandkutscher
Tag Dodge Ram und andere Pick-Up Fahrer,
Habe das gleiche Problem mit dem Finanzamt. Mein Dodge Ram 2500 Quad Cab war über 10 Jahre als LKW zugelassen. Seit 01.04.2010 habe ich ein Saisonkennzeichen und mein Dodge ist ein PKW.
Erklärung vom Finanzamt, es gab 2007 ein Gesetz (Titel ist mir unbekannt) wonach die Finanzämter die steuerliche Einstufung zu prüfen habe. In § 2 Abs.2a KraftStG steht als Personenwagen gelten auch: 1. Geländefahrzeuge und andere Fahrzeuge (z.B Pick-Up Doppelkabiener) mit drei bis acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, die der Klasse N1, Aufbauarten BA oder BB, nach Anhang II Abschnitt C Nr. § der Richtlinie 70/159/EWG des Rates vom 6. Febr. 1970 zur Angleichung der Rechtvorschriften der Mitgliedstaten über die Bertriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (Abl. EG Nr. 2 L 42 S. 1) zuletzt geändert durch Richtlinie 2005/56 EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.Okt. 2005 (Abl. EU Nr. L 309 S. 37), entsprechen.
Ich habe daraufhin auf anraten des FA Sachbearbeiter die hinteren drei Sitzplätze beim TÜV austragen lassen. Die haben herzhaft gelacht (das Fahrzeug war, ist und bleibt straßenverkehrzulassungsrechtlich ein LKW).
Der FA Sachbearbeiter unterstellt , das mit dem Fahrzeug (6 Sitze) mehrheitlich Personen befördert werden. Es geht hier um Fahrzeuge deren zul. Gesammtmasse 3,5 to NICHT überschreitet.
Falls jemand lust hat zu prozessieren:
http://de.wikibooks.org/.../...fahrzeugsteuer:_Materielles_Recht:_P009
Grüsse an alle Leidgeprüften
Wg Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger - es gibt Ausnahmen:
Aber noch eine andere Frage, mußte schon Jemand seinen Dodge bei dem Finanzamt vorfahren, damit die entscheiden konnten, ob LKW oder PKW - Steuer fällig wird???