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LKW-Zulassung Dodge Ram

Dodge Ram 4 DS/DJ
Themenstarteram 30. Dezember 2005 um 21:26

Hallo!

Um eine LKW-Zulassung zu bekommen, muss doch die Länge der Ladefläche mind. 51% der Gesamtlänge des Pick-Ups betragen. Ist dies beim Dodge Ram mit Doppelkabine und kurzer Ladefläche der Fall? Oder muss man die Langversion der Ladefläche nehmen?

MfG Marcus

@edit: Das bezieht sich auf den aktuellen und dem Vorgänger.

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36 Antworten
am 9. Januar 2006 um 7:58

Dodge

 

Zitat:

Original geschrieben von Jolly Roger 1

@cadwomen

Hi Cadwomen,

wie siehts denn bei deinem "Dicken" an Sonn- und Feiertagen aus? Gilt da dann auch das Fahrverbot?

Wenn sich herausstellt, daß das Gewicht im Fahrzeugschein nicht stimmt, wie schwierig ist es dann das richtige eintragen zu lassen?

See you

Jolly Roger

Also Sonntag mit Hänger ist nicht klar aber sonst trifft das Fahrverbot erst ab 7.5to oder hab ich da nicht richtig aufgepasst ?

Wieso soll das gewicht nicht stimmen leer war ich schon 3x auf der Waage und ich hab 3.3to leer

Das eintragen hat der TÜV gemacht und der wollte auch das das Ding auf die Waage fährt.

 

cu cw

am 9. Januar 2006 um 15:08

@cadwomen

HI,

also das mit dem Sonnatgsfahrverbot hab ich auch jetzt so nachgelesen. Es gilt wohl nur wenn du einen Hänger ziehst.

Den Punkt mit dem Gewicht muss ich wohl eher bei mir mal checken lassen, da in meinem Fahrzeugschein das Leergewicht mit 2,3t steht. Ich hab zwar einen 1500 QuadCab long Box ohne Allrad, der sollte aber nicht wirklich viel leichter sein als deiner, oder?

Was ich aber auf jeden Fall abklären muss bevor ich was ändern lasse, ist die Frage nach der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

Wie heisst es doch sooooo schön in der StVO § 3:

2. außerhalb geschlossener Ortschaften

a) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,

für Personenkraftwagen mit Anhänger und Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger

und für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger 80 km/h.

Ich würde mich freuen, wenn du dazu auch ein paar genauere Info's für mich hättest, da ich keine Lust hab nur noch mit 80 durch die Welt zu krepeln.

Danke und see you

 

Joly Roger

Gewicht Dodge 2500 4x4

 

Morgen in meinen FZ Schein

inter 1 LKW offener Kasten

unter 14: 3390kg

unter 15: 3992kg

das mit der Geschwindigkeik werd ich mir mal zu gemühte führen, 80 fahr ich wie jeder LKW auf der Landstraße 100 :-)

cu cw

am 10. Januar 2006 um 8:49

Steuern

 

Howdy Leute,

mein Ram ist laut neuester Rechnung vom FA München

ein LKW und ich zahle 182 €.

Habe mir aber sagen lassen, das die vom FA überprüfen

ob man das Fahrzeug gewerblich nutzt, also ob man

Selbstständig ist, und einen Betrieb hat wo ein Lieferwagen

notwendig ist.

Das bedeutet, wenn du selbstständig bist, und du bist von

Beruf sagen wir Steuerberater dann sagen die wozu braucht ein Steuerberater einen Lieferwagen ?

Private RAM Fahrer werden höher besteuert.

( Info von meiner Versicherung )

Grüße

Re: Steuern

 

Zitat:

Original geschrieben von Dodgecowboy

Howdy Leute,

mein Ram ist laut neuester Rechnung vom FA München

ein LKW und ich zahle 182 €.

Habe mir aber sagen lassen, das die vom FA überprüfen

ob man das Fahrzeug gewerblich nutzt, also ob man

Selbstständig ist, und einen Betrieb hat wo ein Lieferwagen

notwendig ist.

Grüße

dann pass da mal auf, ich hab meinen extra Nicht als FirmenFZ denn dann brauchst du einen FAHRTENSCHREIBER

ahh was für ein grauenhaftes Wort

cu cw

am 10. Januar 2006 um 13:36

@cadwomen

Hallo,

werd die Tage mal bei uns zur Kompostieranlage fahren, die haben nämlich eine Waage an der Einfahrt. Da werd ich mal fragen ob die mich mal eben wiegen können.

Dann schau ich mal was mein "Dicker" denn nun wirklich wiegt.

Übrigens in meinem Fz steht folgendes:

zu 01.) Lkw offener Kasten

zu 15.) 2303 kg

zu 16.) 2903 kg

See you

Jolly Roger

Hallo

@Jolly Roger

da brauchst Du nicht wiegen, die Daten werden nicht groß abweichen

schau mal bei dodge

die großen haben einen anderen Rahmen andere Achsen, die sind so viel schwerer.

 

Gruß Christof

am 11. Januar 2006 um 10:22

@buckdanny99

Hallo Christof,

danke für den Link. Dann scheint "mein" Gewicht ja wohl doch zu stimmen.

Aber auch wenn er schwerer wäre, würde mir das nicht wirklich viel bringen. Hab gestern mal mit meiner Versicherung telefoniert, dort hat man mal abgecheckt ob sich an meinen Beiträgen was ändern würde, wenn mein "Dicker" über 3,5t wäre. Leider nicht, da es immer auf die Nutzlast ankommt. Will heissen wenn die nicht über 1t ist tut sich da Versicherungstechnisch nix.

Kennst du dich zufällig mit Erhöhen der Nutzlast aus?

See you

 

Jolly Roger

hallo

die Nutzlast ist der Unterschied zwischen Leergewicht und dem Gesamtgewicht, Du bräuchtest so um die 3.3to Gesamtgewicht.

 

für den 150er bezweifel ich das der technisch für diese Gewichte ausgelegt ist, dann ist ja der 250er unnötig?

für den TÜV bräuchte es Unterlagen und Hersteller Freigabe je nach dem wie der Prüfer drauf ist.

Gruß Christof

am 16. Januar 2006 um 13:07

Hallo buckdanny99,

werd mich auf jeden Fall mal dahinter klemmen und schaun was geht. Einen Versuch ist es allemal wert.

Ich werd dann berichten was so alles passiert ist.

See you

 

Jolly Roger

Zitat:

Original geschrieben von Jolly Roger 1

@cadwomen

Hi Cadwomen,

wie siehts denn bei deinem "Dicken" an Sonn- und Feiertagen aus? Gilt da dann auch das Fahrverbot?

Wenn sich herausstellt, daß das Gewicht im Fahrzeugschein nicht stimmt, wie schwierig ist es dann das richtige eintragen zu lassen?

See you

Jolly Roger

Hi Jolly,

 

Fahrverbote gelten nur für LKW ab 7,49 To zulässiges.

Gruss Brandkutscher

Tag Dodge Ram und andere Pick-Up Fahrer,

Habe das gleiche Problem mit dem Finanzamt. Mein Dodge Ram 2500 Quad Cab war über 10 Jahre als LKW zugelassen. Seit 01.04.2010 habe ich ein Saisonkennzeichen und mein Dodge ist ein PKW.

Erklärung vom Finanzamt, es gab 2007 ein Gesetz (Titel ist mir unbekannt) wonach die Finanzämter die steuerliche Einstufung zu prüfen habe. In § 2 Abs.2a KraftStG steht als Personenwagen gelten auch: 1. Geländefahrzeuge und andere Fahrzeuge (z.B Pick-Up Doppelkabiener) mit drei bis acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, die der Klasse N1, Aufbauarten BA oder BB, nach Anhang II Abschnitt C Nr. § der Richtlinie 70/159/EWG des Rates vom 6. Febr. 1970 zur Angleichung der Rechtvorschriften der Mitgliedstaten über die Bertriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (Abl. EG Nr. 2 L 42 S. 1) zuletzt geändert durch Richtlinie 2005/56 EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.Okt. 2005 (Abl. EU Nr. L 309 S. 37), entsprechen.

Ich habe daraufhin auf anraten des FA Sachbearbeiter die hinteren drei Sitzplätze beim TÜV austragen lassen. Die haben herzhaft gelacht (das Fahrzeug war, ist und bleibt straßenverkehrzulassungsrechtlich ein LKW).

Der FA Sachbearbeiter unterstellt , das mit dem Fahrzeug (6 Sitze) mehrheitlich Personen befördert werden. Es geht hier um Fahrzeuge deren zul. Gesammtmasse 3,5 to NICHT überschreitet.

Falls jemand lust hat zu prozessieren:

http://de.wikibooks.org/.../...fahrzeugsteuer:_Materielles_Recht:_P009

 

Grüsse an alle Leidgeprüften

 

 

Wg Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger - es gibt Ausnahmen:

Genehmigung

 

 

Aber noch eine andere Frage, mußte schon Jemand seinen Dodge bei dem Finanzamt vorfahren, damit die entscheiden konnten, ob LKW oder PKW - Steuer fällig wird???

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