LKW und Schneefall. Keine gute Kombination
Was veranläßt Fahrer von LKW´s, die auch noch ohne geeignete Bereifung unterwegs sind, bei starkem Schneefall an Autobahnsteigungen auf die mittlere und sogar die linke Fahrspur zu gehen, um schon fast stehende (mit durchdrehenden Rädern) LKW zu überholen? Dabei aber selber liegen bleiben, und die Autobahn komplett blockieren.
Die Folge: Mehrer Stunden Stau !!
Ganz schlaue fahren dann von der Autobahn runter, mit ihren LKW , und versuchen ihr Glück auf Ausweichruten. Dumm nur, wenn diese auch über Steigungen verfügen und nun auch blockiert werden.
Die Folge: Ausweichrute gesperrt !!
Alles erfunden? Nein, erst jetzt am Wochenende erlebt.
Wieso gibt es keine Mitführungspflicht von Ketten für LKW, und zwar eine kalendarische?
Das Problem mit der Bereifung ist dem BGL bekannt, dennoch gibt es jedes Jahr die gleichen Szenarien.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Alpenfreund schrieb am 1. Februar 2015 um 19:51:00 Uhr:
Was veranläßt Fahrer von LKW´s, die auch noch ohne geeignete Bereifung unterwegs sind, bei starkem Schneefall an Autobahnsteigungen auf die mittlere und sogar die linke Fahrspur zu gehen, um schon fast stehende (mit durchdrehenden Rädern) LKW zu überholen?
Antwort:
Das Wissen, selber in solchen Situationen nicht wieder anfahren zu können, falls sie endgültig zum stehen kommen sollten.
168 Antworten
Warum gibt es für LKW keine Winterreifenpflich? Fahren die sich bei trockener Straße zu schnell ab? Irgendeinen Grund muss es ja geben...
Hallo ins Forum,
Zitat:
@Golfinator schrieb am 2. Februar 2015 um 18:27:08 Uhr:
Nö Peter für LKW gilt innerorts kein Rechtsfahrgebot. Ich darf auch innerorts wenn es die Beschilderung erlaubt 80 km/h fahren.
da sagt mir die StVO aber etwas anderes. Da LKW definitionsgemäß ein zulässiges Gesamtgewicht >3,5t haben, dürfen sie eben den Fahrstreifen innerorts nicht frei wählen. Die Regelung des § 7 Abs. 3 StVO
Zitat:
Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) – dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.
ist hierzu eindeutig. Ein Wahlrecht besteht innerorts (außer auf Autobahnen) eben nur für Fahrzeuge bis zu 3,5t. Da hierzu LKW gehören, müssen sie immer - auch innerorts - das Rechtsfahrgebot einhalten.
Die Sache mit der Geschwindigkeit ist eine andere. Das Rechtsfahrgebot bedeutet ja nicht, dass ein Überholen (so nicht verboten) ausgeschlossen wäre. Man darf als LKW nur halt nicht ohne Überholen auf einem anderen als dem rechten Fahrstreifen fahren.
Viele Grüße
Peter
Zitat:
@dodo32 schrieb am 2. Februar 2015 um 19:56:27 Uhr:
Warum gibt es für LKW keine Winterreifenpflich? Fahren die sich bei trockener Straße zu schnell ab? Irgendeinen Grund muss es ja geben...
Weil es, wie gesagt, nicht der "entscheidende" Faktor ist. Es kann ein LKW mit den besten Winterreifen ausgerüstet sein, ungünstig beladen (oder leer) und trotzdem den Berg nicht hochkommen. Hingegen kann ein zB. Gliederzug mit viel Gewicht auf der Antriebsachse mit abgefahrenen Allwetterreifen perfekt hochkommen.
Es ist also nicht soo einfach gesagt, wie beim Pkw.
Natürlich werden bei Wagen im Fernverkehr lieber keine grobstolligen Winterreifen montiert, wegen massiv (!) höherem Verbrauch und Abrolleigenschaften. Grösserer Rollwiderstand.
Zitat:
@mobiles schrieb am 2. Februar 2015 um 20:49:15 Uhr:
Weil es, wie gesagt, nicht der "entscheidende" Faktor ist. Es kann ein LKW mit den besten Winterreifen ausgerüstet sein, ungünstig beladen (oder leer) und trotzdem den Berg nicht hochkommen. Hingegen kann ein zB. Gliederzug mit viel Gewicht auf der Antriebsachse mit abgefahrenen Allwetterreifen perfekt hochkommen.
Es ist also nicht soo einfach gesagt, wie beim Pkw.Natürlich werden bei Wagen im Fernverkehr lieber keine grobstolligen Winterreifen montiert, wegen massiv (!) höherem Verbrauch und Abrolleigenschaften. Grösserer Rollwiderstand.
Ok, danke für die Antwort. Es ist für einen PKW Fahrer schwer nachzuvollziehen dass sich das hohe Gewicht derart positiv auf die Haftung auswirkt. 😰 Ich sehe es als Vertriebler ja auch seit Jahren im Winter: die LKW kann (fast) nichts aufhalten bei dieser Witterung. 😎
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Hier noch etwas zum nachlesen fuer die die meinen das Ganzjahresreifen gegenueber Winterreifen auch Vorteile haben.http://www.trucker.de/...as-winterreifen-wirklich-bringen-1298044.html
Zitat:
@mattalf schrieb am 3. Februar 2015 um 06:14:33 Uhr:
Hier noch etwas zum nachlesen fuer die die meinen das Ganzjahresreifen gegenueber Winterreifen auch Vorteile haben.http://www.trucker.de/...as-winterreifen-wirklich-bringen-1298044.html
Das glaubt doch hier keiner weil es ja ein Hersteller getestet hat und das alles nur Werbung ist. Als nächstes kommt wieder das Märchen das neue Sommerreifen besser sind weil das Profil noch tiefer ist.
Die Lobbyarbeit der Speditionen war einfach gut. Ursprünglich war die Winterreifenpflicht bei LKW für alle Achsen vorgesehen und nachdem man wegen der Kosten und der Arbeitsplätze laut und lange genug gejammert hat gab es die aktuelle Regelung.
Was mich mehr wundert: Das die Fahrer scheinbar das so hinnehmen, ist ja schließlich ihre Verantwortung und ihr Leben.
Ich hab schon zig mal geschrieben das ich selbst auch die Erfahrung gemacht habe den Unterschied zwischen Ganzjahresreifen und Winterreifen zu Testen. Wer erzaehlt das Ganzjahresreifen besser als Winterreifen sind, oder auch nur meint das sie genauso gut sind, ist auf dem Falschen Dampfer. Aber anscheinend spinne ich und hab das nur getraeumt. Ich ueberlasse das Feld den Schlauen die noch nicht mal wissen wie Winterreifen fuer den LKW aussehen.
Es ging nicht darum, dass Ganzjahresreifen besser sein sollen (daran glaube ich ebenfalls nicht), sondern dass eine einmalige Vorführung eines Herstellers, der seine Winterreifen mit Ganzjahresreifen anderer Hersteller vergleicht, als Referenz denkbar ungeeignet ist.
Zitat:
@Golfinator schrieb am 2. Februar 2015 um 18:33:45 Uhr:
Überleg mal warum wir links fahren. Weil viele unfähige PKW-Fahrer bei 3 Schneeflocken mit 40-50km/h über kerzengerade Autobahnen fahren. Da fahre ich mit Ladung lieber über die linke Spur durch den Schnee.
Ich überlege und überlege, aber mir will kein rationaler Grund einfallen, gegen ein ausgeschildertes Überholverbot noch dazu bei glatter Fahrbahn zu verstoßen und es allen zeigen zu wollen, was für ein geiler Trucker man ist. Diejenigen, die an diesem Tag an diesem Ort nur 50 oder 60 fuhren, taten damit genau das richtige. Das sage ich, obwohl ich auch eher zu denen gehören, die eher flotter unterwegs sind. Es gibt halt Grenzen. Nur wohl nicht für euch. Oder ihr versteht sie nicht.
Den meisten ist nicht bewusst das sie 150-200m zum anhalten brauchen. Darum wird durchgezogen. Man sitzt ja schoen hoch
Zitat:
@Golfinator schrieb am 2. Februar 2015 um 18:33:45 Uhr:
Überleg mal warum wir links fahren. Weil viele unfähige PKW-Fahrer bei 3 Schneeflocken mit 40-50km/h über kerzengerade Autobahnen fahren. Da fahre ich mit Ladung lieber über die linke Spur durch den Schnee.
Naja; solche Genossen gibt´s schon, da hast Du recht. 🙁
Aber ich habe eher die Erfahrung gemacht, wenn es auf der Autobahn bereits richtig verschneit/glatt ist und ich daher "nur" mit ca. 80 - 90 km/h unterwegs bin, daß ich von einigen (nicht allen!) LKW grundsätzlich überholt werde. D. h. die Brüder sind mit ca. 100 unterwegs.
Das sind natürlich Tachoangaben und von daher nicht 100%ig genau, aber trotzdem waren diese LKW-Fahrer grundsätzlich zu schnell unterwegs. Von den Witterungsverhältnissen ganz zu schweigen.
Moin!
Die LKW-Massen müssen runter von der Straße und rauf auf die Bahn. Die verbleibenden LKW benötigen ein Überholverbot an Steigungen und auf 2-spurigen Autobahnen und eine Winterreifenpflicht analog zu der bei PKW (WR bei entspr. Witterung Pflicht bzw. Ketten).
Wer mit seinem LKW die Straße wie oben beschrieben blockiert, müsste 2.000 Eur Strafe bezahlen und 3 Monate Fahrverbot erhalten. Passiert dies ohne WR, doppelte Strafe. Der Spediteur sollte die gleiche Strafe nochmal bezahlen müssen.
Zudem sind prophylaktisch bei viel Schnee LKW-Fahrverbote durch die Rennleitung auszusprechen.
Offenbar geht es nicht anders.
Und nein, es stört mich NICHT, wenn mein Yoghurt einen Tag später im Supermarkt steht oder mein Amazon-Buch erst Montags geliefert wird.
So wichtig wie Ihr denkt, seid Ihr Trucker dann auch wieder nicht.
M. D.
Zitat:
@Mr. Driveyanuts schrieb am 3. Februar 2015 um 15:37:40 Uhr:
Zudem sind prophylaktisch bei viel Schnee LKW-Fahrverbote durch die Rennleitung auszusprechen.
😰 Das ist jetzt aber nicht Dein Ernst, oder?!
Ich gebe zu Bedenken, daß sich die weitaus meisten ja korrekt verhalten, auch bei Schnee. Habe so ´ne Totalsperrung der AB aufgrund von feststeckenden LKW bei Schnee selber noch nie erlebt, und ich fahre ja nun auch schon bald 23 Jahre...
Im Endeffekt würden alle wegen des Fehlverhaltens einiger abgestraft, und ich finde so eine Sippenhaft nicht ok.
Diejenigen, die Mist bauen, sollten allerdings bestraft werden; vor allem auch die Speditionen, denn die setzen schließlich ihre Fahrer so unter Druck.
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 3. Februar 2015 um 12:50:51 Uhr:
Ich überlege und überlege, aber mir will kein rationaler Grund einfallen, gegen ein ausgeschildertes Überholverbot noch dazu bei glatter Fahrbahn zu verstoßen und es allen zeigen zu wollen, was für ein geiler Trucker man ist. Diejenigen, die an diesem Tag an diesem Ort nur 50 oder 60 fuhren, taten damit genau das richtige. Das sage ich, obwohl ich auch eher zu denen gehören, die eher flotter unterwegs sind. Es gibt halt Grenzen. Nur wohl nicht für euch. Oder ihr versteht sie nicht.
Nur weil dir nichts einfällt ist das noch lange nicht so. Ein solch absoluter Anspruch wie deiner ist fast immer nicht haltbar. Gleich wirst du mir entgegenhalten, das ich ja nicht dabei war und es garnicht einschätzen kann. Mir fällt spontan ein Fehler ein, warum hast du nicht einfach eine andere Strecke genommen, wenn es angeblich so gefährlich war? Und komme bitte nicht mit Termindruck oder Stress vom Chef, damit stellst du dich mit auf die Stufe der "Bösen", den denen geht es genauso.
Auch wenn es sicher nicht repräsentativ ist: Ich für mich bekomme durch Feuerwehr usw. auch mit, wenn hier etwas klemmt. Zum Einzugsbereich zählt auch eine Autobahn im schneesicheren Mittelgebirge sowie einige Kilometer kurvige/bergige Bundesstraße (eine sogenannte Ausweichroute/Route mit überregionalem Verkehr). Seltsamerweise blockierten zwar in den vergangenen Jahren mehrfach LKW die Straßen, aber wirklich schlimme Unfälle gab es nur im PKW-Bereich. Und die gehäuft zu den Terminen, wo die LKW bei extremen Witterungsbedingungen (+ 20 cm Neuschnee) nicht mehr weiterkamen. Bei dem Wetter, wo angeblich jede Straße von LKWs blockiert wird, sind auch PKWs maximal im Schneckentempo unterwegs (unter 30 km/h auf der Autobahn ist sicher nicht schnell). Man sollte sich vielleicht mit dem einen LKW-Blockier-Termin pro Jahr abfinden und woanders den Hebel ansetzen.