LKW 7,49 T + Wohnwagen 1,6 T Aufzeichnungspflicht? (Privatfahrt)
Hallo zusammen,
ich werde aus folgendem Fall nicht schlau.
Ich leihe mir einen LKW 7,49 T von einem bekannten aus und hänge meinen privaten Wohnwagen mit 1,6 T hinten dran.
Im LKW können eventuell noch Waren (Möbelstücke) vorhanden sein, da der LKW eigentlich gewerblich genutzt wird (Auslieferungsfahrzeug).
Wenn ich dieses Gespann jetzt PRIVAT Fahre um einen Kurzurlaub zu machen, muss ich dann eine Fahrerkarte stecken????😕
- Wie sieht es mit der Maut aus???
- Muss ich die Pausenregelung einhalten???
Polizei und selbst die BAG können mir da nicht wirklich weiterhelfen...🙄
Der eine sagt ja und der andere im Anschluss nein....
Danke für eure Hilfe!
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen....
Ich habe vier mal Toll collect angerufen und immer wieder die Frage gestellt, ob ich mit dem schon genannten Gespann Maut bezahlen muss....
Alle vier Antworten waren gleich....
Ein Wohnwagen, wie in meinem Fall dient rein garnicht zur Güterbeforderung, ausgenommen er würde innen komplett leer sein!
Somit könnte ich mit dem 7,49 Tonnen LKW und meinem Wohnwagen den ganzen Tag die Autobahn auf und ab fahren....
Sollten jedoch in dem LKW Waren vorhanden sein, die nicht mir gehören, dann müsste ich Maut bezahlen....
Zwecks der Fahrerkarte könnte ich bei der BAG noch nichts genaues in Erfahrung bringen, da der Verein irgendeinen Feiertag hat und die nicht arbeiten.....
Auch Wohnmobile die 7,49 Tonnen wiegen und zum Beispiel einen PKW Anhänger hinten dran haben, für den privaten Zweck, fallen nicht unter Maut.....
Wie man sieht, ist diese Sache total kompliziert und völlig verwirrend......
Die nächsten Tage versuche ich noch etwas von der BAG in Erfahrung zu bringen, zwecks der Fahrerkarte.......
Innerlich habe ich aber beschlossen, dass ich mir sowieso eine Fahrerkarte besorgen werde und im Notfall, egal was das Gesetz sagt, mit dieser zur Sicherheit fahren werde....
Achso, auch habe ich Vermieter angerufen die größere LKW's verleihen.....
Man sagt mir, selbst bei einem 12 Tonner, der privat (Umzug) genutzt wird, benötigt man keine Fahrerkarte.....
Hier sieht man wieder, der Inhalt der Ladung muss einfach nur einem persönlich gehören.....
Ich persönlich finde es einfach zu kompliziert, was man darf und was nicht.....
Aber das ist halt Deutschland......
Gesetze ohne Ende und selbst die Fachstellen kennen sich null aus.....
62 Antworten
Forsch für Dich die Tage mal nach, hab da jemanden....
Ein FZ (LKW) 7,49 to mit Digitaltacho, dann einen Wohwagen 1,6 to angehängt. Den Lappen 2000 gemacht. 2008 Kl C , Fahrerkarte aber 2013 abgelaufen.?
Zitat:
@tommel1960 schrieb am 26. Februar 2017 um 21:58:59 Uhr:
Forsch für Dich die Tage mal nach, hab da jemanden....
Ein FZ (LKW) 7,49 to mit Digitaltacho, dann einen Wohwagen 1,6 to angehängt. Den Lappen 2000 gemacht. 2008 Kl C , Fahrerkarte aber 2013 abgelaufen.?
Tausend dank dafür....!!!!🙂
Die sollten mir das eigendlich erklären können, BW Fahrschule, die fast jeden Tag mit diesen FZ auf unseren Betriebshof Pause macht. Fahrlehrer sollten ja auf dem neusten Stand sein...
th
Im Prinzip ist nichts dabei, mußt nur den Anweisungen folgen... Karte in den Schacht 1 stecken. Nachtrag "ja", anschließend wird Dir die Zeit angezeigt wann die Karte das letzte Mal entnommen wurde.
Hattest Du z.B. Pause/Ruhezeit und anschließend 1 Stunde bis zum Stecken der KArte gearbeitet, dann stellst Du die Zeit mit den Pfeiltasten bis zu Deinem Arbeitbeginn vor, stellst die Zeitgruppe für Pause ("Bett"😉 ein und berstätigst mit "OK".
Anschließend stellst Du die Zeit wieder mit den Pfeiltasten bis zur aktuellen Zeit vor, stellst das Zeitgruppensymbol für Arbeiten ("Hammersymbol"😉 ein und bestätigst wieder mit "OK".
Jetzt kommt eine Bestätigungsfrage, die Du -wenn der Nachtrag so, wie Du ihn eingegeben hast paßt- einfach mit "ja" per "OK"-Taste bestätigst.
Dann gibts noch die Frage nach dem "Beginn Land"... einfach auf D für Deutschland oder A für Österreich oder was auch immer zutrifft stellen und wieder mit "OK" bestätigen.
Beim Entnehmen der Karte mußt Du das Land in dem Du Dich gerade befindest übrigends wieder eingeben bzw. bestätigen.
Wichtig ist immer einen Nachtrag zu machen... selbst wenn Du z.B. einen sog. Urlaubsschein für den Zeitraum bis z.B. um 7:00 Uhr des Abfahrttages hast. Steckst Du z.B. um 7:15 Uhr die Karte, dann mußt Du Deine Tätigkeit für diese 15 Minuten manuell nachtragen.
Hast Du z.B. zwischen 7:00 und 7:15 Uhr 10 Minuten lang noch einen Kaffee gekippt und anschließend 5 Minuten die Abfahrtskontrolle durchgeführt, dann müßtest Du beim Stecken der Karte, wie oben schon beschrieben erstmal mit Nachtrag "ja" antworten, dann die Zeit bis 7:10 Uhr vorstellen, Pausensymbol einstellen und betätigen und anschließend die angezeigte Zeit bis zu aktuellen vorstellen (Pfeiltasten), das Arbeitssymbol einstellen und mit OK bestätigen.
Es kann je nach Tachograph bzw. Software-Version sein, dass die Menueführung geringfügig abweicht... beispielsweise hat man bei den älteren Tachographen beim Nachtragen immer erst die Zeit eingestellt und anschließend das Zeitgruppensymbol angegeben.
Bei den Neueren stellt man erst das Zeitgruppensymbol ein und anschließend die zugehörige Zeit.
Wobei ich jetzt hoffe, dass Du nicht mit dem Stoneridge-Tachographen zu tun hast sondern mit dem von VDO... Ersteren kenne ich nicht, der soll aber angeblich ein total anderes Menue haben und schon so manchen Fahrer in die Verzweiflung getrieben haben...
@tommel1960 ... wie gesagt, meine Erfahrungen haben sagen mir, dass Fahrschulen von den Aufzeichnungspflichten befreit sind und sich daher nicht mit solchen "Nebensächlichkeiten" aufhalten. So hab ich das z.B. erlebt... da wurde in der Theorie mal gezeigt, wie man ne Scheibe ausfüllt und das wars.
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Wenn die Karte abgelaufen ist, merkt der Digi das auch. Also nicht einführen, hatte ich mal versehentlich mit einer anderen abgelaufenen Karte gemacht.
...die kannste ruhig reinstecken... die spuckt der Tachograph ganz einfach mit dem Kommentar "Karte ungültig" im Display wieder aus - so macht der das auch mit EC-Karten, Krankenkassenkarten und allen andern Karten die so mancher Fahrer da schon reingesteckt hat. 😁
Übrigends genauso macht er das mit Karten, die noch gar nicht gültig sind... ich hab das damals als meine Karte abgelaufen ist und ich die neue bereits dabei hatte mal ausprobiert.
Die alte Karte funktionierte genau bis 24:00 Uhr des angebenen Gültigkeitszeitraumes und die Neue hat erst genau ab 0:00 Uhr funktioniert.
Und einen Nachtrag kann ich auch machen, wenn ich zum aller ersten mal die Karte gesteckt habe?
Wie gesagt, muss eine komplett neue beantragen.
Der ist so oder so unbeliebt. Der merkt sich alles, was der Fahrer macht. Sozusagen der Stasi unter den Tachos, der VDO 1381.
...die wird unter "Nachtrag" irgendein Datum, das sehr weit zurückliegt als letzte Entnahme anzeigen. Das Problem sehe ich darin, dass Du ja solltest Du über den gesamten Zeitraum einfach Pause ("Bett"😉, Arbeitszeit ("Hammersymbol"😉, etc. nachtragen auch immer falsche Angaben machst.
Ist ja falsch wenn Du z.B. 2 Monate am Stück rund um die Uhr "Arbeiten" nachträgst... das nimmt Dir keiner ab.
Und "Pause" ist auch falsch, wenn Du z.B. jeden Tag von 7:00 bis 16:30 Uhr auf Arbeit warst... wobei die letzten 4 Wochen / 28 Tage bei einer Kontrolle relevant sind. Wenn Du Pause nachträgst... könntest ja bzw. hast halt z.B. die letzen 4 Wochen tatsächlich Urlaub gehabt.
So lange Du den Beamten nicht gerade ne Scheibe unter die Nase hältst, die beweist, dass Du z.B. innerhalb der letzten 28 Tage gefahren bist dürfte es für diese schwierig werden Dir nachzuweisen, dass Du nicht in Urlaub warst / bzw. frei hattest.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 26. Februar 2017 um 17:48:27 Uhr:
Zitat:
@Italo001 schrieb am 26. Februar 2017 um 17:32:31 Uhr:
Lei dir lieber einen Pferdetransporter oder sowas, die dürfen auch am WE fahren.
Der TE wollte in dem Anhänger nächtigen...
mit dem Pferdetransporter kann er auch einen Anhänger ziehen. Für so ein Gefährt besteht kein Sonntagsfahrverbot, da Sportgerät.
...zum digitalen Tachographen... die neueste Version: https://www.youtube.com/watch?v=TXQv5LcYLT8
Schulungsvideo DTCO1381: https://www.youtube.com/watch?v=X3S4QvEKWNI
Leider könnte ein genauer Beamter Dich dann schröpfen, sobald da nur ne Kiste Bier, und kein Pferd drauf ist. Sind leider sollche tollen Gesetze. Kenn welche, die hatten mal Möbel mit so einem Anhänger transportiert.
Dafür hat der Pferdetransporter vieleicht auch noch ein grünes Kennzeichen, ist dann bei Zweckentfremdung Steuerhinterziehung.
Ob die Bundeswehrfahrlehrer hier die kompetentesten Ansprechpartner sind, bezweifle ich, die Bundeswehr ist sowohl von der Aufzeichnungspflicht, als auch von der Mautpflicht befreit.
Mautpflicht unter liegt der TE, ebenso der Aufzeichnungspflicht (da für beides über 7,5to) https://www.bag.bund.de/.../...0Informationen%20zur%20Lkw-Maut.pdf?... , http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/FAQs/Lkw-Maut/lkw-maut-faq.html (nimmt bdie Fahrerkarte auch Nachträge an, die vor ihrer Gültigkeit liegen?)
Der TE sollte zusehen, dass der Lkw leer ist oder nur Dinge des TE selbst darauf transportiert werden, sonst kommt er noch in Konflikt mit dem Güterkraftverkehrsgesetz. (95 im Führerschein und Güterkraftverkehrsgenehmigung, keine Privatfahrt mehr.)
wenn du nicht bei dieser Firma angestellt bist und die dir eine Bescheinigung dafür ausstellen ist es eine Privatfahrt und frei von Fahrerkarte, Schlüsselzahl 95 und auch die Maut... anders sieht es beim Sonntagsfahrverbot aus... hier mußt wirklich auch stehen bleiben wenn du einen Hänger dran hast.
http://www.flvbw.de/.../...gelungen-privatfahrten-mit-lkw-und-bus.html
@Gabbermann, der TE kommt aber in der Kombination über 7,5to zul. Gesamtgewicht, da ist nichts mehr Privatfahrt.