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LKW 7,49 T + Wohnwagen 1,6 T Aufzeichnungspflicht? (Privatfahrt)

Themenstarteram 26. Februar 2017 um 14:01

Hallo zusammen,

ich werde aus folgendem Fall nicht schlau.

 

Ich leihe mir einen LKW 7,49 T von einem bekannten aus und hänge meinen privaten Wohnwagen mit 1,6 T hinten dran.

Im LKW können eventuell noch Waren (Möbelstücke) vorhanden sein, da der LKW eigentlich gewerblich genutzt wird (Auslieferungsfahrzeug).

 

Wenn ich dieses Gespann jetzt PRIVAT Fahre um einen Kurzurlaub zu machen, muss ich dann eine Fahrerkarte stecken????:confused:

- Wie sieht es mit der Maut aus???

- Muss ich die Pausenregelung einhalten???

 

Polizei und selbst die BAG können mir da nicht wirklich weiterhelfen...:rolleyes:

Der eine sagt ja und der andere im Anschluss nein....

 

Danke für eure Hilfe!

 

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 27. Februar 2017 um 17:32

Hallo zusammen....

Ich habe vier mal Toll collect angerufen und immer wieder die Frage gestellt, ob ich mit dem schon genannten Gespann Maut bezahlen muss....

 

Alle vier Antworten waren gleich....

 

Ein Wohnwagen, wie in meinem Fall dient rein garnicht zur Güterbeforderung, ausgenommen er würde innen komplett leer sein!

 

Somit könnte ich mit dem 7,49 Tonnen LKW und meinem Wohnwagen den ganzen Tag die Autobahn auf und ab fahren....

 

Sollten jedoch in dem LKW Waren vorhanden sein, die nicht mir gehören, dann müsste ich Maut bezahlen....

 

Zwecks der Fahrerkarte könnte ich bei der BAG noch nichts genaues in Erfahrung bringen, da der Verein irgendeinen Feiertag hat und die nicht arbeiten.....

 

Auch Wohnmobile die 7,49 Tonnen wiegen und zum Beispiel einen PKW Anhänger hinten dran haben, für den privaten Zweck, fallen nicht unter Maut.....

 

 

Wie man sieht, ist diese Sache total kompliziert und völlig verwirrend......

 

Die nächsten Tage versuche ich noch etwas von der BAG in Erfahrung zu bringen, zwecks der Fahrerkarte.......

 

Innerlich habe ich aber beschlossen, dass ich mir sowieso eine Fahrerkarte besorgen werde und im Notfall, egal was das Gesetz sagt, mit dieser zur Sicherheit fahren werde....

 

Achso, auch habe ich Vermieter angerufen die größere LKW's verleihen.....

 

Man sagt mir, selbst bei einem 12 Tonner, der privat (Umzug) genutzt wird, benötigt man keine Fahrerkarte.....

 

Hier sieht man wieder, der Inhalt der Ladung muss einfach nur einem persönlich gehören.....

 

Ich persönlich finde es einfach zu kompliziert, was man darf und was nicht.....

 

Aber das ist halt Deutschland......

 

Gesetze ohne Ende und selbst die Fachstellen kennen sich null aus.....

 

 

 

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Zitat:

Schon sind wir wieder unterschiedlicher Meinung!

Der Begriff der Beschäftigung bedeutet, dass jemand mit einer Sache befasst (beschäftigt) ist. Selbst eine Freizeitbeschäftigung ist eine Beschäftigung außerhalb der Arbeitszeit.

Da spricht der Duden eine etwas andere Sprache, nämlich:

Zitat:

(bei einem Arbeitgeber, einer Arbeitgeberin) als Arbeitnehmer[in] in einem Arbeitsverhältnis stehend

Und der Duden zählt in Deutschland :)

Wie immer zählt aber vor allem: "Vor Gericht und auf hoher See sind alle Menschen in Gottes Hand..."

@der-immer-lacht:

Hauptsache du hast dir den Namen aufgeschrieben von dem der das gesagt hat, dann kannste dem nächsten der anderer Meinung ist sagen "an dem und dem Datum habe ich um die und die Zeit dort angerufen und dann hat mir DER Mann gesagt, dass"...

Du musst bedenken, Polizei hat mit Güterverkehr nix zu tun, also auch wenig Ahnung davon. Wenn ne Karre nicht grade auseinander zu fallen droht, o.ä. dann lassen die da die Finger von.

BAG hat mit Güterverkehr zu tun, aber entweder mit polnischen Kleinlastern, oder mit Fernverkehrszügen die üblicherweise auf der Autobahn laufen. Deren Geschäft ist zum Teil technische Sicherheit, Ladungssicherheit, Papiere, Zolldokumente, Sozialvorschriften, usw. usf.

So ne Kombi wie du da fährst, also mehr als bis zum Sonntagsfahrverbot wird da kaum einer ohne weiteres durchsteigen...

am 2. März 2017 um 17:10

Zitat:

@Käfer1500 schrieb am 1. März 2017 um 08:06:47 Uhr:

Mein 1981er Magirus 7,5t hat nicht mal eine Tachoscheibe, geschweige denn eine Fahrerkarte, aber eine AHK, die ich auch benutzen werde. Nur nicht am Sonntag, das ist klar. [Gurte habe ich auch keine verbaut]

Braucht er ja auch nicht, ist ein Oldtimer, der unter Artikel 3 i), EG-VO 561/05 fällt (Nutzfahrzeuge, die nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem sie verwendet werden, als historisch eingestuft werden und die zur nichtgewerblichen Güter- oder Personenbeförderung verwendet werden).

Guten Morgen alles was ich über dieses Thema gelesen habe ist höchst interessant. So sind ja ein paar Jahre vergangen und mich würde interessieren was es aus der Geschichte geworden gab es Beanstandungen? Mit dem Sonntagsfahrverbot , Ferienfahrverbot für Lkw mit Anhänger und Privatfahrten hat sich ja inzwischen auch erledigt.

Was mir ergänzend noch einfallen würde wie ist das mit Schaustellern. Die sind doch frei von allen Aufzeichnungen und mautbefreit? Könnte da nicht ein Kleingewerbe weiterhelfen? Gruß Reinhard.

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