LKW 7,49 T + Wohnwagen 1,6 T Aufzeichnungspflicht? (Privatfahrt)

Hallo zusammen,

ich werde aus folgendem Fall nicht schlau.

Ich leihe mir einen LKW 7,49 T von einem bekannten aus und hänge meinen privaten Wohnwagen mit 1,6 T hinten dran.

Im LKW können eventuell noch Waren (Möbelstücke) vorhanden sein, da der LKW eigentlich gewerblich genutzt wird (Auslieferungsfahrzeug).

Wenn ich dieses Gespann jetzt PRIVAT Fahre um einen Kurzurlaub zu machen, muss ich dann eine Fahrerkarte stecken????😕

- Wie sieht es mit der Maut aus???
- Muss ich die Pausenregelung einhalten???

Polizei und selbst die BAG können mir da nicht wirklich weiterhelfen...🙄
Der eine sagt ja und der andere im Anschluss nein....

Danke für eure Hilfe!

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen....
Ich habe vier mal Toll collect angerufen und immer wieder die Frage gestellt, ob ich mit dem schon genannten Gespann Maut bezahlen muss....

Alle vier Antworten waren gleich....

Ein Wohnwagen, wie in meinem Fall dient rein garnicht zur Güterbeforderung, ausgenommen er würde innen komplett leer sein!

Somit könnte ich mit dem 7,49 Tonnen LKW und meinem Wohnwagen den ganzen Tag die Autobahn auf und ab fahren....

Sollten jedoch in dem LKW Waren vorhanden sein, die nicht mir gehören, dann müsste ich Maut bezahlen....

Zwecks der Fahrerkarte könnte ich bei der BAG noch nichts genaues in Erfahrung bringen, da der Verein irgendeinen Feiertag hat und die nicht arbeiten.....

Auch Wohnmobile die 7,49 Tonnen wiegen und zum Beispiel einen PKW Anhänger hinten dran haben, für den privaten Zweck, fallen nicht unter Maut.....

Wie man sieht, ist diese Sache total kompliziert und völlig verwirrend......

Die nächsten Tage versuche ich noch etwas von der BAG in Erfahrung zu bringen, zwecks der Fahrerkarte.......

Innerlich habe ich aber beschlossen, dass ich mir sowieso eine Fahrerkarte besorgen werde und im Notfall, egal was das Gesetz sagt, mit dieser zur Sicherheit fahren werde....

Achso, auch habe ich Vermieter angerufen die größere LKW's verleihen.....

Man sagt mir, selbst bei einem 12 Tonner, der privat (Umzug) genutzt wird, benötigt man keine Fahrerkarte.....

Hier sieht man wieder, der Inhalt der Ladung muss einfach nur einem persönlich gehören.....

Ich persönlich finde es einfach zu kompliziert, was man darf und was nicht.....

Aber das ist halt Deutschland......

Gesetze ohne Ende und selbst die Fachstellen kennen sich null aus.....

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Zitat:

@gast356 schrieb am 26. Februar 2017 um 19:13:01 Uhr:


...Du mußt 28 Tage nachweisen, für den ersten Tag der Dir fehlt sind je nach Laune des kontrollierenden Beamten entweder 75,- EUR ("wenn die Kontrolle dadurch nur erschwert wird"😉 oder 250,- EUR ("wenn die Kontrolle dadurch unmöglich ist"😉 fällig.

Für jeden weiteren Fall / Tag sinds dann lt. BAG (http://www.bag.bund.de/.../Bussgeld_Fahrpers.pdf) nur noch 30,- bzw. 60 EUR...

Fehlt Dir alles wären also - nur mal so pi mal Daumen überschlagen 😁 27 x 30,- EUR + 75,- EUR = 885,- EUR oder 27 x 60,- EUR + 250,- EUR = 1.870,- EUR fällig.

Wobei letztere ("wenn die Kontrolle dadurch unmöglich ist"😉 die plausiblere / näherliegende Variante sein wird...

So krass ist es wirklich nicht. Wenn er das erste Mal mit dem 7.5 Tonner fährt braucht er keine 28 Tage nachweisen. Dazu reicht ein Schreiben der Firma von der der 7.5 Tonner herkommt. Dann gibt es noch die Bescheinigung von Tätigkeiten Verordnung EG Nr. 561/2006. Also so schlimm wie Du schreibst ist es wirklich nicht.

Ich denke, das deine Frage schon ausführlich beantwortet ist. Es geht nicht so einfach wie du es gerne hättest.

Das erste Problem ist, das du einen Firmen-LKW zweckentfremdest.

Wenn du dir einen 7,5Tonner als Wohnmobiel kaufst und hinten drann noch einmal einen Wohnwagen hängst sieht die Sache anders aus.

Vielleicht geht es auch, wenn du dir einen eigenen 7,5Tonner kaufst und den als begehbaren Kleiderschrank zuläßt.

Sonst erklär du uns doch mal bitte warum du dir ungebedingt einen 7,5Tonner von einer Firma leihen möchtest.

Es geht alleine darum, was man darf und was nicht.....

Und wieso es ein 7,49 t sein soll, ist ganz einfach erklärt.....

Für dieses Fahrzeug würde ich null Mietkosten haben, ausgenommen den Sprit und die eventuelle Maut...
Jetzt könnte man eine Rechnung aufstellen, was der LKW für eine Woche kostet und was ein Mietwagen, der nicht klein sein sollte kosten würde......

Aber das soll vorerst ein ganz anderes Thema sein...

@Der-Meidlinger ...doch, ohne den entsprechenden Nachweis (von Dir ganz lapidar Zettel genannt) wird das so schlimm.
Er muß 28 Tage nachweisen, eben in Form der "BESCHEINIGUNG VON TÄTIGKEITEN
(VERORDNUNG (EG) NR. 561/2006 ODER AETR2)"

Hier (klick) ein Musterformular vom BAG...

PS: ... hätte ich nicht selbst nachgelesen sondern allein den Ausführungen des Referenten geglaubt, der das Thema gestern in so einer Schulung nach dem BKrFQG abgehandelt hat, dann wären demnach entweder 28 x 75,- EUR = 2.100,- bzw. 28 x 250,- EUR = 7.000,- EUR fällig.

Wohl gemerkt im Extremfall, wenn der Fahrer garnichts vorweisen kann... also seine Tätigkeiten an keinem der 28 Tage entweder in Form einer Scheibe, eines Nachtrags oder eines "Urlaubsscheines" nachweist

Da sieht mans wieder einmal nicht mal solche Leute haben richtig Ahnung... wollen aber anderen erzählen wie es geht.

Zitat:

@gast356 schrieb am 26. Februar 2017 um 20:30:47 Uhr:


...doch, ohne den entsprechenden Nachweis (von Dir ganz lapidar Zettel genannt) wird das so schlimm.
Er muß 28 Tage nachweisen, eben in Form der "BESCHEINIGUNG VON TÄTIGKEITEN
(VERORDNUNG (EG) NR. 561/2006 ODER AETR2)"

Hier (klick) ein Musterformular vom BAG...

Aber er muß nicht nachweisen mit einem 7.5 Tonner 28 Tage gefahren zu sein.

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Zitat:

@Der-Meidlinger schrieb am 26. Februar 2017 um 20:34:09 Uhr:



Zitat:

@gast356 schrieb am 26. Februar 2017 um 20:30:47 Uhr:


...doch, ohne den entsprechenden Nachweis (von Dir ganz lapidar Zettel genannt) wird das so schlimm.
Er muß 28 Tage nachweisen, eben in Form der "BESCHEINIGUNG VON TÄTIGKEITEN
(VERORDNUNG (EG) NR. 561/2006 ODER AETR2)"

Hier (klick) ein Musterformular vom BAG...

Aber er muß nicht nachweisen mit einem 7.5 Tonner 28 Tage gefahren zu sein.
Ich habe 3 7.5 Tonner aber nicht gewerblich. Ich fahre alle ein oder zwei Monat zu Truckertreffen. Wenn ich Deiner Argumentation folge müßte ich immer 28 Tage nachweisen wenn ich einen Ausritt mache. Ist Schwachsinn was Du schreibst. Ich hatte noch nie Probleme bei Kontrollen.

Das ist kein Schwachsinn, sondern Du hast keine Ahnung von der Materie... Du mußt Deine Tätigkeiten der letzten 28 Tage vor der Fahrt nachwisen.

Zitat:

@gast356 schrieb am 26. Februar 2017 um 20:43:27 Uhr:


Das ist kein Schwachsinn, sondern Du hast keine Ahnung von der Materie... Du mußt Deine Tätigkeiten der letzten 28 Tage vor der Fahrt nachwisen.

Ich weiß nicht wer mehr Ahnung hat und möchte Dir nicht zu nahe treten, aber ich habe schon mehr als 50 Jahre hinter mir an Erfahrung Herr Kollege

Zitat:

@Der-Meidlinger schrieb am 26. Februar 2017 um 20:47:22 Uhr:



Zitat:

@gast356 schrieb am 26. Februar 2017 um 20:43:27 Uhr:


Das ist kein Schwachsinn, sondern Du hast keine Ahnung von der Materie... Du mußt Deine Tätigkeiten der letzten 28 Tage vor der Fahrt nachwisen.

Ich weiß nicht wer mehr Ahnung hat und möchte Dir nicht zu nahe treten, aber ich habe schon mehr als 50 Jahre hinter mir an Erfahrung Herr Kollege.
Ich glaube daß Du erst die Millionen Km machen mußt die ich schon hinter mir habe.

...ich will Dir auch nicht zu nahe treten, aber genauso wie meinen Fahrern -etliche alte Hasen- gestern so manches mal die Kinnlade bis zum Tisch runtergeklappt ist wäre es vielleicht ganz vernünftig das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und damit die Schulungen auch auf "private C1, C1E, C und CE" Besitzer auszudehnen.

Es würde also auch nicht ausreichen, wenn mein bekannter ein Schreiben aufsetzt, dass er mir den LKW ausgeliehen hat?

Er z.B. darf mir doch nichts bescheinigen, da er ja noch nicht einmal mein Arbeitgeber ist.

Wie macht es denn dann Sixt? Da bekomme ich schließlich auch einen 12 Tonner gemietet!?

Oder soll ich mir diese Blätter selber ausdrucken, dass ich keinen LKW in den letzten 28 Tagen gefahren bin?

So langsam raucht mir der Kopf.....😕😕😕

Wann hast du den "Lappen" gemacht?, und was für einen (3 er oder 2 er) Ich würd mir den hinten ran bamselln, und losfahren. Wenn die nicht mal selber wissen, wie die das handhaben sollen. Ist ja sogesehen eine Privatfahrt.

Im Jahr 2000 habe ich die normale B Klasse gemacht.

Im Jahr 2008 habe ich die Klasse C/CE gemacht....

Meine damalige Fahrerkarte ist im Jahr 2013 abgelaufen, ich müsste also da sowieso eine neue beantragen.

Bei den "schwachsinnigen" EU Bestimmungen, steigt sowieso keiner mehr durch. Früher (war alles besser 😁) hat man bei der BW den Kl 2 Lappen gemacht, und konnte alles fahren. Heute muß der Führerschein Neuling sich überlegen, was er an seinem Polo 9 N mit Anhängerkupplung ranhängt. Fahrerkarte alle 5 J neu beantragen? Hab auch eine (vlt gehabt)
Frag doch mal in einer Fahrschule, in Deiner Nähe nach, vlt können die Dir da weiter helfen.
th

@der-immer-lacht ...kannst ja Deine Tätigkeiten der letzten 28 Tage, insofern Du in der Zeit keine nachweispflichtigen Fahrzeuge gelenkt hast auch einfach auf der Karte per manuellem Nachtrag einfügen.

Kannst zwar auch, wennst welche gelenkt hast, aber dann wirds richtig kompliziert das nachzutragen um hinterher keine falschen Angaben in den Aufzeigungen zu haben.

@tommel1960 ... vergiß Fahrschulen, meine Erfahrungen sagen mir, dass die Fahrlehrer was Aufzeichnungspflichten, etc, angeht gerade noch wissen, wo se die Fahrerkarte hinstecken müssen, damit das Ding Ruhe gibt und ned ständig nervt.

Zitat:

@gast356 schrieb am 26. Februar 2017 um 21:42:51 Uhr:


@der-immer-lacht ...kannst ja Deine Tätigkeiten der letzten 28 Tage, insofern Du in der Zeit keine nachweispflichtigen Fahrzeuge gelenkt hast auch einfach auf der Karte per manuellem Nachtrag einfügen.

Kannst zwar auch, wennst welche gelenkt hast, aber dann wirds richtig kompliziert das nachzutragen um hinterher keine falschen Angaben in den Aufzeigungen zu haben.

Hast du vielleicht eine Quelle, wo ich nachlesen kann wie das genau geht....

Bin damals nur auf Scheibe gefahren und hatte nur kurz mal einen LKW mit Karte untern Arsch.....
Somit bin ich überhaupt nicht vertraut mit dem Digi.-Fahrtenschreiber.🙄

Besten Dank....

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