Liste mit Abgaseinstufungen, bitte eintragen
Hallo zusammen,
ich möchte ein für alle Mal klären, welcher Astra mit welchem Motor aus welchem Baujahr in welcher Abgaseinstufung drin ist.
Dafür brauche ich Eure Hilfe. Bitte Schaut mal in den Fahrzeugschein und sucht mir folgende Daten raus:
- Schlüsselnummer (zu 1, die letzten beiden Zahlen)
- Schadstoffeinstufung laut Schein
- Erstzulassung des Fahrzeugs
- Motorvariante (wenn nicht bekannt, dann Hubraum, Leistung angeben)
Das sollte dann in etwa so aussehen:
Astra F Caravan
08/1996
X18XE, 115PS
Schlüsselnummer zu 1: 30
Abgaseinstufung: "Schadstoffarm D3"
das Beispiel am besten einfach kopieren und die eigenen Daten eintragen.
also, haut rein und tragt mal was zusammen 🙂
ciao
21 Antworten
Dann will ich mal für meinen und die anderen aus dem Familienkreis:
Astra F CC
09/1995
C14NZ, 60PS
Schlüsselnummer zu 1: 14
Abgaseinstufung: "Schadstoffarm E2"
Nachrüstmöglichkeit: mit Kaltlaufregler auf D3 (Schlüssel-Nr. 30)
Astra F CC
02/1996
X16SZ, 71PS
Schlüsselnummer zu 1: 30
Abgaseinstufung: "Schadstoffarm D3"
Astra F Caravan
11/1996
X116SZR, 75PS
Schlüsselnummer zu 1: 30
Abgaseinstufung: "Schadstoffarm D3"
Zitat:
Original geschrieben von nussknacker
Man kriegt doch bei der Umschlüsselung das zuviel gezahlte Geld rückwirkend bis zum Tag der Anmeldung vom Finanzamt zurück, oder? Hab ich mal gehört!
Ja, das steht dir zu. Allerdings kann es sein, dass dein Finanzamt dir das nicht automatisch zurückzahlt, sondern dass du es explizit einfordern musst! (Wobei der Unterschied zwischen Euro 2 und D3 nie groß war, wird also nicht so viel sein!)
@Normahl
Wie du siehst: Nein, der von mir genannte war schon immer so geschlüsselt. Dürfte eigentlich nur bei den ältesten X16SZ so sein, wie du sagst!
Zitat:
Original geschrieben von nussknacker
Man kriegt doch bei der Umschlüsselung das zuviel gezahlte Geld rückwirkend bis zum Tag der Anmeldung vom Finanzamt zurück, oder? Hab ich mal gehört!
ich hab Nix wieder bekommen
Zitat:
Original geschrieben von Jan 72
ich hab Nix wieder bekommen
Natürlich nur ab Zulassung des Fahrzeuges auf deinen Namen. Wenn du die Umschlüsselung also vor der Anmeldung geregelt hast, bekommst du nichts. Ansonsten musst du wie gesagt je nach Finanzamt die zu viel gezahlte Steuer explizit zurück fordern.
Da hatten wir mal einen längeren Thread im Versicherungs-Forum drüber.
Aha ,dann Natürlich nix,als ich Ihn von RO auf RD umgemeldet hab,hab ich das Natürlich gleich erledigt,danke Tobi 😉
demanach müßte mein Vorbesitzer seine Kohle wiederbekommen,wenn ich Ihm einen Wink geben würde,oder wie?
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Keine Ahnung, wie lange so ein Anspruch besteht. Wenn dir was am Vorbesitzer liegt, dann wink doch mal mit dem Zaunpfahl, dass er es einfach mal probieren soll - vielleicht klappt es ja. Problem wird für ihn aber sein, dass sein Finanzamt von der Umschlüsselung gar nichts wissen kann, und selbst wenn du ihm deine Papiere kopierst, ist daraus noch nicht ersichtlich, auf welcher Basis die Umschlüsselung erfolgte. Er müsste also theoretisch noch mal bei sich das bereits nicht mehr auf seinen Namen zugelassene Fahrzeug steuertechnisch umschlüsseln lassen - ob das geht? Da wird wahrscheinlich irgendeine Verwaltungsvorschrift aus Gründen der Praktikabilität einen Riegel vorschieben.
Astra F CC
03/1994
x16sz 52KW
Schlüsselnummer zu 1: 30 (vorher 14)
Abgaseinstufung: Schadstoffarm D3 (vorher E2)
x16sz