Linksabbieger hat mir Vorfahrt genommen u. macht nun Ansprüche geltend

hallo :-)

am 28.10. fuhr ich nach büroschluß richtung innenstadt. plötzlich sah ich vor mir einen wagen und da knallte es auch schon, zeit großartig zu bremsen hatte ich nicht mehr.

eine linksabbiegerin hatte mir die vorfahrt genommen. ich kam von unten und sie von oben und wollte vor mir links einbiegen, dachte wohl, sie schafft es noch oder hat mich ganz übersehen. die ampeln schalten in beide richtungen zeitgleich grün, nur daß die linksabbieger dann natürlich den gegenverkehr beachten müssen.

polizei und krankenwagen wurden verständigt. sowohl sie als auch ich waren verletzt.

eigentlich eine klare sache, sollte man meinen und die polizei hat auch klar gesagt, daß sie den unfall verursacht hat.

vor ort hat sie sich erst entschuldigt, sie hätte gedacht, es passt noch. hinterher, als der erste schock vorbei war, fing sie auf einmal an, sie hätte den eindruck gehabt, dass ich zu schnell gewesen wäre. was absolut nicht der wahrheit entspricht. ich war erst kurz bevor ich auf dieser straße war, aus einer anderen straße eingebogen und bis zum unfallort sind es nur 100 m ca.

nun, ich habe dann einen sachverständigen beauftragt. reparatur meines wagens lohnt nicht mehr, einen anderen wagen habe ich heute bekommen, solange hatte ich einen mietwagen.
rechtsanwalt habe ich ebenfalls eingeschaltet wegen dem schmerzensgeld.

nun habe ich gestern eine e-mail bekommen von meiner versicherung, dass die unfallgegnerin ansprüche gegen mich geltend macht. ich dachte erst, ich hätte mich verlesen, aber ein anruf bei meiner versicherung brachte klarheit. die dame hat einen anwalt eingeschaltet und vertritt wohl jetzt die ansicht, dass ich schuld habe. wie geht das denn?? ich glaub es kaum. ich verzichte noch auf eine anzeige gegen sie, weil so ein unfall ja jedem mal passieren kann und jetzt so etwas?

ich kann mir nicht vorstellen, dass sie damit durchkommt oder etwa doch?

mein anwalt kümmert sich natürlich drum, aber ich würde trotzdem gerne von euch wissen, was ihr dazu sagt.

ach ja, es gibt sogar noch einen unabhängigen zeugen, einen älteren herrn, der an dem tag zu fuß unterwegs war und das ganze beobachtet hat. und der hat auch ganz klar gesagt, dass sie mir die vorfahrt genommen hat.

Beste Antwort im Thema

Es trifft zwar zu, dass jeder Versicherungsfall unverzüglich der (eigenen) Versicherung zu melden ist - einem Versicherer interessiert das aber wirklich nur dann, sofern auch tatsächlich davon auszugehen ist, dass vom Unfallgegner Schadenersatzansprüche erhoben werden. Ist das nicht der Fall, braucht auch nichts gemeldet zu werden und so ziemlich jeder Sachbearbeiter einer Schadenabteilung wird jedem Versicherungsnehmer mitteilen, dass es einer schriftlichen Schadenmeldung nicht bedarf.

Würde jeder Schadenfall auch bei klarer Rechtslage gemeldet werden, ist der Versicherer gezwungen, einen Schadenfall anzulegen und eine Schadenreserve zu bilden, die dann bis zur Auflösung auch gleichbedeutend mit einer Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes verbunden ist. Ärgerlich ist das dann insbesondere bei Unfallschäden zum Jahresende, da dann davon auszugehen ist, dass sich die (eigentlich unnötige) Schadenmeldung über den Jahreswechsel auch zu einer (wenn auch nur vorrübergehenden) Beitragsbelastung durch Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes negativ auswirkt.

Das hier der Unfallgegner Ansprüche erhoben hat, dürfte der Tatsache einer bestehenden Rechtsschutzversicherung geschuldet sein. Leider ist selbst bei klarer Sach- und Rechtslage immer wieder festzustellen, dass dem eigentlichen Verursacher eingeredet wird, dem eigentlich Geschädigten könnte doch möglicherweise eine Mithaftung angelastet werden und durch das Einschalten eines Rechtsanwaltes könnte ja noch was gehen.

Auch hier auf MT ist ja nahezu in jedem zweiten Thread "geh zu einem Anwalt"  als Topempfehlung zu lesen.

Dem beauftragten Rechtsanwalt interessiert die Schuldfrage eigentlich nicht die Bohne, da er für seine Tätigkeit auch seine Gebühren erhält - im Zweifel von seinem Mandanten oder dessen Rechtsschutzversicherung.  Und seid sicher, dass es in Deutschland allenfalls eine Handvoll Verkehrsrechtsanwälte gibt, die solche Mandate wegen mangelnder Erfolgsaussichten ablehen.

Die Krux der Geschichte ist nicht nur, dass hier die eigene Versicherung tätig sein und unberechtigte Ansprüche zurückweisen muss - es verhindert aber auch eine schnelle und reibungslose Schadenabwicklung der gegnerischen Versicherung, da auch hier der Anwalt für seinen Mandanten alle erdenklichen Einwendungen erheben wird.

Das sich die beteiligten Versicherer "zusammensetzen und etwas auskarteln (?)" ist auch nur eines von vielen Gerüchten. Die Haftung entscheidet jeder Versicherer für sich.

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Vielleicht denkt sich das die Dame jetzt auch😁

Zitat:

Original geschrieben von elchmann99


.....Die Geschwindigkeit wird übrigens per GPS "ermittelt".....

Auf die Ermittlung würde ich mich im Innenstadt-Bereich aber lieber nicht verlassen, da das GPS hier doch häufig an seine Grenzen kommt. Dann schon lieber ein System einbauen, welches auch die CAN-Daten verarbeitet. Nur so ist die exakte Geschwindigkeit ermittelbar!

Die exakte Geschwindigkeit steckt bereits im Bildsignal, man kann sie anhand von bekannten Referenzpunkten in der Aufzeichnung wie z.B. Leitpfosten oder Straßenmarkierungen zurückrechnen.

Zitat:

Original geschrieben von os-m


man kann sie anhand von bekannten Referenzpunkten in der Aufzeichnung wie z.B. Leitpfosten oder Straßenmarkierungen zurückrechnen.

....wie ich bereits 6 Beiträge über Deinem geschrieben hatte 🙄

Chefdackel

Zitat:

Original geschrieben von MissFelina


er sollte sich zumindest auskennen, das dies eins seiner fachgebiete ist...
auf jeden fall hat er die polizei bereits vor einigen tagen angeschrieben mit der bitte um akteneinsicht.

Da liegt schonmal der Hase im Pfeffer:

du hast geschrieben, dass du verletzt wurdest(!), somit ist nicht die Polizei für die Aktenauskunft zuständig sondern die Staatsanwaltschaft.

Hätte ein guter Verkehrsanwalt wissen können und hätte sich an die StA gewandt.

Zitat:

bin ja mal gespannt, was da noch kommt und werde dann berichten.

Jetz kommt nur ein verlängerter Postweg hinzu:

RA an Polizei - die Schreiben an StA - StA an RA mit Hinweis auf offenes Verfahren = vorerst keine Aktenauskunft = lange Wartezeit auf Akte.

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Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Zitat:

Original geschrieben von MissFelina


er sollte sich zumindest auskennen, das dies eins seiner fachgebiete ist...
auf jeden fall hat er die polizei bereits vor einigen tagen angeschrieben mit der bitte um akteneinsicht.
Da liegt schonmal der Hase im Pfeffer:
du hast geschrieben, dass du verletzt wurdest(!), somit ist nicht die Polizei für die Aktenauskunft zuständig sondern die Staatsanwaltschaft.
Hätte ein guter Verkehrsanwalt wissen können und hätte sich an die StA gewandt.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Zitat:

bin ja mal gespannt, was da noch kommt und werde dann berichten.

Jetz kommt nur ein verlängerter Postweg hinzu:
RA an Polizei - die Schreiben an StA - StA an RA mit Hinweis auf offenes Verfahren = vorerst keine Aktenauskunft = lange Wartezeit auf Akte.

Und was macht der Anwalt hauptberuflich? Denn im Verfahrensablauf scheint sein Wissen ja sehr überschaubar zu sein

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


Da liegt schonmal der Hase im Pfeffer:
du hast geschrieben, dass du verletzt wurdest(!), somit ist nicht die Polizei für die Aktenauskunft zuständig sondern die Staatsanwaltschaft.
Hätte ein guter Verkehrsanwalt wissen können und hätte sich an die StA gewandt.

Jetz kommt nur ein verlängerter Postweg hinzu:
RA an Polizei - die Schreiben an StA - StA an RA mit Hinweis auf offenes Verfahren = vorerst keine Aktenauskunft = lange Wartezeit auf Akte.

die polizei gibt also gar keine auskunft? und offenes verfahren wäre es ja dann immer bis zur verhandlung oder? wann kriegt er denn dann die akte?

Zitat:

Original geschrieben von trouble01



Und was macht der Anwalt hauptberuflich? Denn im Verfahrensablauf scheint sein Wissen ja sehr überschaubar zu sein

nun mir bleibt nichts anderes übrig als ihm zu vertrauen, ich bin kein anwalt und kenne mich im verkehrsrecht nicht aus und war auch noch nie deswegen bei einem anwalt.

oh man, ich hoffe, dieser alptraum hat bald ein ende.

Zitat:

Original geschrieben von Mindscape


Vielleicht denkt sich das die Dame jetzt auch😁

wen meinst du? die unfallverursacherin? sehr witzig, wenn man geradeaus fahren nicht mehr von links abbiegen unterscheiden kann, sollte man das auto wohl besser stehen lassen und mit dem bus fahren.

Zitat:

du hast geschrieben, dass du verletzt wurdest(!), somit ist nicht die Polizei für die Aktenauskunft zuständig sondern die Staatsanwaltschaft.

????????????????? Fahrlässige Körperverletzung ist - von Ausnahmen (besonderes öffentliches Interesse) abgesehen - doch ein Antragsdelikt. Hat die TE denn Anzeige erstattet?

Uns hatte die Polizei auf die Möglichkeit, eine entsprechechende Anzeige zu erstatten, hingewiesen. Unser Anwalt meinte damals, dass dies allein unsere Entscheidung sei und diese mit der Schadensregulierung inkl. Schmerzensgeld nichts zu tun habe. Wir haben von einer Anzeige abgesehen.

situ

War Doppel.

Auch wenn ich von vielen Anwälten nicht viel halte: hier den Anwalt der TE´in aufgrund seiner Vorgehensweise zu kritisieren, halte ich schon vermessen.

Warum sollte der Anwalt von der Polizei keine Auskunft bekommen ?

In vielen Bundesländern erhält ein Rechtsanwalt von der Polizei ohne große Probleme zumindest den Bericht über die Unfallaufnahme incl. der Daten der Unfallbeteiligten und Zeugen und in vielen Fällen reicht das einem Versicherer schon für eine Beurteilung und sei es nur, dass eine Vorschußzahlung in größerem Umfang geleistet werden kann.

Zitat:

Original geschrieben von MissFelina


wen meinst du? die unfallverursacherin? sehr witzig, wenn man geradeaus fahren nicht mehr von links abbiegen unterscheiden kann, sollte man das auto wohl besser stehen lassen und mit dem bus fahren.

Miss Felina, Du willst es nicht verstehen: es geht nicht mehr darum, wer "im Recht" ist oder die bessere Fahrerin ist, sondern wer vor Gericht bzw. im vorgerichtlichen Verfahren besser lügen kann. Ich hoffe für Dich, dass Du diese bittere Erfahrung nicht selbst machen must.

Chefdackel

Dazu gibt es eine passende Redensart:

"Vor Gericht und auf hoher See liegt alles in Gottes Hand."

Zitat:

Original geschrieben von situ


????????????????? Fahrlässige Körperverletzung ist - von Ausnahmen (besonderes öffentliches Interesse) abgesehen - doch ein Antragsdelikt. Hat die TE denn Anzeige erstattet?

Gut wir gehen mal kurz ins Strafrecht:

Die fahrl. KV ist kein absolutes Antragsdelikt!

Selbst wenn die TE keinen Strafantrag stellt ermittelt die Polizei/StA gegen den Unfallverursacher wegen fahrl. KV.

Der fehlende Strafantrag der Geschädigten (TE) kann jedoch ein Verfolgungshindernis darstellen, wenn die StA kein öffentl. Interesse erkennt und bejaht.

Es bleibt jedoch stets bei der Tatsache, dass nach einem Unfall mit Verletzten wegen Vergehen nach § 229 StGB ermittelt wird!

Zitat:

Uns hatte die Polizei auf die Möglichkeit, eine entsprechechende Anzeige zu erstatten, hingewiesen.

Absolut richtig und gut gemacht. Sollte auch so sein, da die Pflicht zu diesem Hinweis besteht!

Zitat:

Unser Anwalt meinte damals, dass dies allein unsere Entscheidung sei und diese mit der Schadensregulierung inkl. Schmerzensgeld nichts zu tun habe. Wir haben von einer Anzeige abgesehen.
situ

Was auch absolut richtig ist und noch erweitert werden könnte:

mit dem Fehlen des Strafantrags könnte (wohlgemekt könnte) es bei der StA schneller ablaufen und man ist schneller mit dem Strafverfahren durch!

es gibt neuigkeiten. meine versicherung hat mir mitgeteilt, dass der anwalt der unfallverursacherin so argumentiert hat, dass ich extra beschleunigt hätte um den unfall zu provozieren 😠
ich hab mich fast verschluckt als ich das gelesen hab.

ich hatte bereits im dezember letzten jahres einen unfall bei glatteis mit meinem wagen, bin damals auf jemanden drauf gerutscht, die bremse hat einfach nicht funktioniert bei der glatten straße und auch gegenlenken oder so hat nichts gebracht. meine vollkasko hatte ich 2 monate vorher gekündigt und so mußte ich die reparatur meines corsas in höhe von 3.000 euro selbst zahlen. ich hab sehr an dem wagen gehangen und wäre dieser unfall jetzt nicht passiert, würde ich ihn noch jahrelang fahren. und die behauptet jetzt einfach, dass ich den unfall absichtlich provoziert hab??? ich fahr doch nicht absichtlich mein auto zu schrott!!

sie wird doch nicht damit durchkommen? weil es stimmt einfach nicht!
die polizei und auch der zeuge war ja auch nicht ihrer meinung.

die gegnerische versicherung hat sich mittlerweile noch mal gemeldet mit der frage ob ich vorsteuerabzugsberechtigt bin und wollte noch ne schweigepflichtsentbindungserklärung. ist das ein gutes zeichen?

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