Linksabbieger hat mir Vorfahrt genommen u. macht nun Ansprüche geltend

hallo :-)

am 28.10. fuhr ich nach büroschluß richtung innenstadt. plötzlich sah ich vor mir einen wagen und da knallte es auch schon, zeit großartig zu bremsen hatte ich nicht mehr.

eine linksabbiegerin hatte mir die vorfahrt genommen. ich kam von unten und sie von oben und wollte vor mir links einbiegen, dachte wohl, sie schafft es noch oder hat mich ganz übersehen. die ampeln schalten in beide richtungen zeitgleich grün, nur daß die linksabbieger dann natürlich den gegenverkehr beachten müssen.

polizei und krankenwagen wurden verständigt. sowohl sie als auch ich waren verletzt.

eigentlich eine klare sache, sollte man meinen und die polizei hat auch klar gesagt, daß sie den unfall verursacht hat.

vor ort hat sie sich erst entschuldigt, sie hätte gedacht, es passt noch. hinterher, als der erste schock vorbei war, fing sie auf einmal an, sie hätte den eindruck gehabt, dass ich zu schnell gewesen wäre. was absolut nicht der wahrheit entspricht. ich war erst kurz bevor ich auf dieser straße war, aus einer anderen straße eingebogen und bis zum unfallort sind es nur 100 m ca.

nun, ich habe dann einen sachverständigen beauftragt. reparatur meines wagens lohnt nicht mehr, einen anderen wagen habe ich heute bekommen, solange hatte ich einen mietwagen.
rechtsanwalt habe ich ebenfalls eingeschaltet wegen dem schmerzensgeld.

nun habe ich gestern eine e-mail bekommen von meiner versicherung, dass die unfallgegnerin ansprüche gegen mich geltend macht. ich dachte erst, ich hätte mich verlesen, aber ein anruf bei meiner versicherung brachte klarheit. die dame hat einen anwalt eingeschaltet und vertritt wohl jetzt die ansicht, dass ich schuld habe. wie geht das denn?? ich glaub es kaum. ich verzichte noch auf eine anzeige gegen sie, weil so ein unfall ja jedem mal passieren kann und jetzt so etwas?

ich kann mir nicht vorstellen, dass sie damit durchkommt oder etwa doch?

mein anwalt kümmert sich natürlich drum, aber ich würde trotzdem gerne von euch wissen, was ihr dazu sagt.

ach ja, es gibt sogar noch einen unabhängigen zeugen, einen älteren herrn, der an dem tag zu fuß unterwegs war und das ganze beobachtet hat. und der hat auch ganz klar gesagt, dass sie mir die vorfahrt genommen hat.

Beste Antwort im Thema

Es trifft zwar zu, dass jeder Versicherungsfall unverzüglich der (eigenen) Versicherung zu melden ist - einem Versicherer interessiert das aber wirklich nur dann, sofern auch tatsächlich davon auszugehen ist, dass vom Unfallgegner Schadenersatzansprüche erhoben werden. Ist das nicht der Fall, braucht auch nichts gemeldet zu werden und so ziemlich jeder Sachbearbeiter einer Schadenabteilung wird jedem Versicherungsnehmer mitteilen, dass es einer schriftlichen Schadenmeldung nicht bedarf.

Würde jeder Schadenfall auch bei klarer Rechtslage gemeldet werden, ist der Versicherer gezwungen, einen Schadenfall anzulegen und eine Schadenreserve zu bilden, die dann bis zur Auflösung auch gleichbedeutend mit einer Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes verbunden ist. Ärgerlich ist das dann insbesondere bei Unfallschäden zum Jahresende, da dann davon auszugehen ist, dass sich die (eigentlich unnötige) Schadenmeldung über den Jahreswechsel auch zu einer (wenn auch nur vorrübergehenden) Beitragsbelastung durch Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes negativ auswirkt.

Das hier der Unfallgegner Ansprüche erhoben hat, dürfte der Tatsache einer bestehenden Rechtsschutzversicherung geschuldet sein. Leider ist selbst bei klarer Sach- und Rechtslage immer wieder festzustellen, dass dem eigentlichen Verursacher eingeredet wird, dem eigentlich Geschädigten könnte doch möglicherweise eine Mithaftung angelastet werden und durch das Einschalten eines Rechtsanwaltes könnte ja noch was gehen.

Auch hier auf MT ist ja nahezu in jedem zweiten Thread "geh zu einem Anwalt"  als Topempfehlung zu lesen.

Dem beauftragten Rechtsanwalt interessiert die Schuldfrage eigentlich nicht die Bohne, da er für seine Tätigkeit auch seine Gebühren erhält - im Zweifel von seinem Mandanten oder dessen Rechtsschutzversicherung.  Und seid sicher, dass es in Deutschland allenfalls eine Handvoll Verkehrsrechtsanwälte gibt, die solche Mandate wegen mangelnder Erfolgsaussichten ablehen.

Die Krux der Geschichte ist nicht nur, dass hier die eigene Versicherung tätig sein und unberechtigte Ansprüche zurückweisen muss - es verhindert aber auch eine schnelle und reibungslose Schadenabwicklung der gegnerischen Versicherung, da auch hier der Anwalt für seinen Mandanten alle erdenklichen Einwendungen erheben wird.

Das sich die beteiligten Versicherer "zusammensetzen und etwas auskarteln (?)" ist auch nur eines von vielen Gerüchten. Die Haftung entscheidet jeder Versicherer für sich.

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Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


.....Und das nächste mal hörst du gefälligst, wenn Pappa Delle dir hier etwas schreibt....😎
Gruß vom Alleswisser........😁😁
Delle

Sonst noch ein Wunsch. 😁

@TE

Ende gut alles gut.

Gruß

Frank, der auch so "Alleswisser" kennt. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Frank128
Sonst noch ein Wunsch. 😁

Einige Frank, noch so einige......😁

Unter anderem, dass hier im Versicherungsforum die  "Experten" keine Tipps mehr geben, die vom Thema soviel Ahnung haben, wie eine Kuh vom Radfahren.....🙂

Mir fallen da so einige Usernamen ein..........😁

Mal sehen ob einer von denen meint hier dazu noch seinen Senf abgeben zu müssen....😎

Gruß

Delle

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