Linksabbieger hat mir Vorfahrt genommen u. macht nun Ansprüche geltend
hallo :-)
am 28.10. fuhr ich nach büroschluß richtung innenstadt. plötzlich sah ich vor mir einen wagen und da knallte es auch schon, zeit großartig zu bremsen hatte ich nicht mehr.
eine linksabbiegerin hatte mir die vorfahrt genommen. ich kam von unten und sie von oben und wollte vor mir links einbiegen, dachte wohl, sie schafft es noch oder hat mich ganz übersehen. die ampeln schalten in beide richtungen zeitgleich grün, nur daß die linksabbieger dann natürlich den gegenverkehr beachten müssen.
polizei und krankenwagen wurden verständigt. sowohl sie als auch ich waren verletzt.
eigentlich eine klare sache, sollte man meinen und die polizei hat auch klar gesagt, daß sie den unfall verursacht hat.
vor ort hat sie sich erst entschuldigt, sie hätte gedacht, es passt noch. hinterher, als der erste schock vorbei war, fing sie auf einmal an, sie hätte den eindruck gehabt, dass ich zu schnell gewesen wäre. was absolut nicht der wahrheit entspricht. ich war erst kurz bevor ich auf dieser straße war, aus einer anderen straße eingebogen und bis zum unfallort sind es nur 100 m ca.
nun, ich habe dann einen sachverständigen beauftragt. reparatur meines wagens lohnt nicht mehr, einen anderen wagen habe ich heute bekommen, solange hatte ich einen mietwagen.
rechtsanwalt habe ich ebenfalls eingeschaltet wegen dem schmerzensgeld.
nun habe ich gestern eine e-mail bekommen von meiner versicherung, dass die unfallgegnerin ansprüche gegen mich geltend macht. ich dachte erst, ich hätte mich verlesen, aber ein anruf bei meiner versicherung brachte klarheit. die dame hat einen anwalt eingeschaltet und vertritt wohl jetzt die ansicht, dass ich schuld habe. wie geht das denn?? ich glaub es kaum. ich verzichte noch auf eine anzeige gegen sie, weil so ein unfall ja jedem mal passieren kann und jetzt so etwas?
ich kann mir nicht vorstellen, dass sie damit durchkommt oder etwa doch?
mein anwalt kümmert sich natürlich drum, aber ich würde trotzdem gerne von euch wissen, was ihr dazu sagt.
ach ja, es gibt sogar noch einen unabhängigen zeugen, einen älteren herrn, der an dem tag zu fuß unterwegs war und das ganze beobachtet hat. und der hat auch ganz klar gesagt, dass sie mir die vorfahrt genommen hat.
Beste Antwort im Thema
Es trifft zwar zu, dass jeder Versicherungsfall unverzüglich der (eigenen) Versicherung zu melden ist - einem Versicherer interessiert das aber wirklich nur dann, sofern auch tatsächlich davon auszugehen ist, dass vom Unfallgegner Schadenersatzansprüche erhoben werden. Ist das nicht der Fall, braucht auch nichts gemeldet zu werden und so ziemlich jeder Sachbearbeiter einer Schadenabteilung wird jedem Versicherungsnehmer mitteilen, dass es einer schriftlichen Schadenmeldung nicht bedarf.
Würde jeder Schadenfall auch bei klarer Rechtslage gemeldet werden, ist der Versicherer gezwungen, einen Schadenfall anzulegen und eine Schadenreserve zu bilden, die dann bis zur Auflösung auch gleichbedeutend mit einer Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes verbunden ist. Ärgerlich ist das dann insbesondere bei Unfallschäden zum Jahresende, da dann davon auszugehen ist, dass sich die (eigentlich unnötige) Schadenmeldung über den Jahreswechsel auch zu einer (wenn auch nur vorrübergehenden) Beitragsbelastung durch Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes negativ auswirkt.
Das hier der Unfallgegner Ansprüche erhoben hat, dürfte der Tatsache einer bestehenden Rechtsschutzversicherung geschuldet sein. Leider ist selbst bei klarer Sach- und Rechtslage immer wieder festzustellen, dass dem eigentlichen Verursacher eingeredet wird, dem eigentlich Geschädigten könnte doch möglicherweise eine Mithaftung angelastet werden und durch das Einschalten eines Rechtsanwaltes könnte ja noch was gehen.
Auch hier auf MT ist ja nahezu in jedem zweiten Thread "geh zu einem Anwalt" als Topempfehlung zu lesen.
Dem beauftragten Rechtsanwalt interessiert die Schuldfrage eigentlich nicht die Bohne, da er für seine Tätigkeit auch seine Gebühren erhält - im Zweifel von seinem Mandanten oder dessen Rechtsschutzversicherung. Und seid sicher, dass es in Deutschland allenfalls eine Handvoll Verkehrsrechtsanwälte gibt, die solche Mandate wegen mangelnder Erfolgsaussichten ablehen.
Die Krux der Geschichte ist nicht nur, dass hier die eigene Versicherung tätig sein und unberechtigte Ansprüche zurückweisen muss - es verhindert aber auch eine schnelle und reibungslose Schadenabwicklung der gegnerischen Versicherung, da auch hier der Anwalt für seinen Mandanten alle erdenklichen Einwendungen erheben wird.
Das sich die beteiligten Versicherer "zusammensetzen und etwas auskarteln (?)" ist auch nur eines von vielen Gerüchten. Die Haftung entscheidet jeder Versicherer für sich.
121 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von trouble01
Und mann sollte auch nicht versäumen, den Krankenversicherungsträger über den Unfall zu informieren. Denn die TE war laut Eingangsposting verletzt und bedurfte mit Sicherheit der ärztlichen Hilfe. Diese Kosten fordert die Krankenversicherung beim Schädiger ein.Vor diesem Hintergrund ist eine Info an die eigene Versicherung, auch KFZ.-haftpflicht, notwendig.
Danke für den Hinweis, hab heute sofort bei meiner Krankenkasse angerufen, weil auf der AU auch nichtmal was von Unfall stand.
Die schicken mir jetzt nen Fragebogen zu.
Edit: Der Unfall passierte auf dem Rückweg von der Arbeit. Ist dann doch eigentlich die BG zuständig?
Zitat:
Original geschrieben von MissFelina
es gibt Bremswege...........
wurden die vermessen ?
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
wurden die vermessen ?Zitat:
Original geschrieben von MissFelina
es gibt Bremswege...........Gruß
Delle
ja, die polizei hat markiert und gemessen.
Zitat:
Original geschrieben von cng-lpg
Auch nicht ganz unwichtig: Gesetze werden durch Richter interpretiert. Ein Beispiel: Du durftest 50 km/h fahren und warst laut späterem Gutachten mit 40 km/h unterwegs. Für Dich also eine klare Sache: Die andere war schuld und Du bekommst Dein Geld. "Nö", sagt Dir da der Richter, weil der Unfall nicht passiert wäre, wenn Du nur 30 km/h gefahren wärst. Es war ein Kreuzungsbereich mit Gegenverkehr und die Ausnutzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gemäß StVO war keine angepasste Geschwindigkeit. Peng. Und was sagst Du nun?Gruß Michael
Was sollen solch unqualifizierten Beiträge - wenn du keine Ahnung hast, solltest du solche Ausführungen unterlassen.
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Zitat:
Original geschrieben von MissFelina
ja, die polizei hat markiert und gemessen.
Das ist gut, sehr gut.........🙂
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von MissFelina
Edit: Der Unfall passierte auf dem Rückweg von der Arbeit. Ist dann doch eigentlich die BG zuständig?
Ja, auf jeden Fall da melden!
Bei solchen Unfällen wird normalerweise die Vorfahrtsmissachtung im Sinne eines Anscheinbeweises als Unfallursache hergenommen. Die angeblich überhöhte Geschwindigkeit müsste da erstmal nachgewiesen werden. Ein normales Linksabbiegen auf einer normalen Straße ist keine unklare Verkehrssituation in der man übertrieben langsam fahren müsste.
Aber da eh ein Anwalt im Spiel ist, der sollte wissen was zu tun ist wenn er sich mit Verkehrsrecht auskennt. Im Gegensatz zu uns hat er auch Einsicht in die Polizeiakte und alle bekannten Fakten.
Es nutzt der TE zwar nichts, aber ich hab jetzt mal doch einen DriveRecorder (Unfallkamera) bestellt, für den Preis kann man eigentlich nichts falsch machen:
Drive Recorder (Unfallkamera)
(kostet bei Amazon aktuell 299,- Euro.)
Ist baugleich mit dem BX1000 von D-TEG:
Homepage D-TEG
Ob das vor Gericht verwertbar ist, wurde ja schon anderer Stelle diskutiert (m.E. ohne Ergebnis 😎).
Chefdackel
Na ja.
Wenns dann rummst, schaltet sich die Kamera ein und bis die dann die ersten Aufnahmen macht, ist eh schon alles gelaufen.
Ich frage mich wie die Autos über100 Jahre ohne soetwas ausgekommen sind.
Wäre ich Gutachter würde ich langsam schonmal an Umschulung denken 😁
MfG Zille
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Wäre ich Gutachter würde ich langsam schonmal an Umschulung denken 😁
MfG Zille
warum?
wir kommen doch erst dann ins Spiel, wenn alles gelaufen ist um zu sagen, wer das Spiel gewonnen oder verloren hat....😁
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Wenns dann rummst, schaltet sich die Kamera ein und bis die dann die ersten Aufnahmen macht, ist eh schon alles gelaufen.
ein Ereignis wird so aufgezeichnet, dass einige Sekunden vor und nach diesem Ereignis gespeichert werden, je nach Gerät mindestens 15 Sekunden vor/nach. Die Aufzeichnung eines Ereignisses startet als nicht erst, wenn einer der Sensoren Alarm schlägt (starkes Abbremsen, Aufprall usw.).
Die Geschwindigkeit wird übrigens per GPS "ermittelt" und im Zweifelsfall kommen dann auch wieder die Gutachter zum Zuge - übrigens ein typischer Fall für die Fragestellung der TE - war sie zu schnell? Die Aufgabe könnte z.B. darin bestehen, bei einer Aufnahme die "echte" Geschwindigkeit zu ermitteln - aus den Zeitangaben der Aufnahme zwischen einer definierten Wegstrecke, hier zwei markanten Punkten auf der Strasse.
Chefdackel
.....Die Geschwindigkeit wird übrigens per GPS "ermittelt".....
Auf die Ermittlung würde ich mich im Innenstadt-Bereich aber lieber nicht verlassen, da das GPS hier doch häufig an seine Grenzen kommt. Dann schon lieber ein System einbauen, welches auch die CAN-Daten verarbeitet. Nur so ist die exakte Geschwindigkeit ermittelbar!
Zitat:
Original geschrieben von elchmann99
Auf die Ermittlung würde ich mich im Innenstadt-Bereich aber lieber nicht verlassen, da das GPS hier doch häufig an seine Grenzen kommt.
sag ich ja - deshalb habe ich auch "ermittelt" in Anführungszeichen gesetzt......
Zitat:
Original geschrieben von elchmann99
Dann schon lieber ein System einbauen, welches auch die CAN-Daten verarbeitet. Nur so ist die exakte Geschwindigkeit ermittelbar!
Am liebsten ja, aber.....
wer sich für noch mehr HighTech entscheidet, zahlt auch deutlich mehr, z.B.:
Unfallkamera
Chefdackel
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Wenns dann rummst, schaltet sich die Kamera ein und bis die dann die ersten Aufnahmen macht, ist eh schon alles gelaufen.Ich frage mich wie die Autos über100 Jahre ohne soetwas ausgekommen sind.
Das Auto ansich braucht die ganzen Helferlein sicher auch heute nicht.
Wohl aber verstärkt die Halter/Fahrer, denn immer weniger haben den Arsch in der Hose um zu sagen, ja ich habe den Unfall verursacht.
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Ja, auf jeden Fall da melden!Zitat:
Original geschrieben von MissFelina
Edit: Der Unfall passierte auf dem Rückweg von der Arbeit. Ist dann doch eigentlich die BG zuständig?Bei solchen Unfällen wird normalerweise die Vorfahrtsmissachtung im Sinne eines Anscheinbeweises als Unfallursache hergenommen. Die angeblich überhöhte Geschwindigkeit müsste da erstmal nachgewiesen werden. Ein normales Linksabbiegen auf einer normalen Straße ist keine unklare Verkehrssituation in der man übertrieben langsam fahren müsste.
Aber da eh ein Anwalt im Spiel ist, der sollte wissen was zu tun ist wenn er sich mit Verkehrsrecht auskennt. Im Gegensatz zu uns hat er auch Einsicht in die Polizeiakte und alle bekannten Fakten.
er sollte sich zumindest auskennen, das dies eins seiner fachgebiete ist...
auf jeden fall hat er die polizei bereits vor einigen tagen angeschrieben mit der bitte um akteneinsicht. bin ja mal gespannt, was da noch kommt und werde dann berichten.
Zitat:
Original geschrieben von Siggi1803
Das Auto ansich braucht die ganzen Helferlein sicher auch heute nicht.Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Wenns dann rummst, schaltet sich die Kamera ein und bis die dann die ersten Aufnahmen macht, ist eh schon alles gelaufen.Ich frage mich wie die Autos über100 Jahre ohne soetwas ausgekommen sind.
Wohl aber verstärkt die Halter/Fahrer, denn immer weniger haben den Arsch in der Hose um zu sagen, ja ich habe den Unfall verursacht.
im ersten schock geben sie es vielleicht sogar noch zu, so wie auch hier die dame, die mir die vorfahrt genommen hat.
aber spätestens, wenn sich die erste aufregung gelegt hat und sie mit angehörigen gesprochen hat, wird schon gesucht, was man dem anderen in die schuhe schieben könnte 😠