Linksabbieger hat mir Vorfahrt genommen u. macht nun Ansprüche geltend
hallo :-)
am 28.10. fuhr ich nach büroschluß richtung innenstadt. plötzlich sah ich vor mir einen wagen und da knallte es auch schon, zeit großartig zu bremsen hatte ich nicht mehr.
eine linksabbiegerin hatte mir die vorfahrt genommen. ich kam von unten und sie von oben und wollte vor mir links einbiegen, dachte wohl, sie schafft es noch oder hat mich ganz übersehen. die ampeln schalten in beide richtungen zeitgleich grün, nur daß die linksabbieger dann natürlich den gegenverkehr beachten müssen.
polizei und krankenwagen wurden verständigt. sowohl sie als auch ich waren verletzt.
eigentlich eine klare sache, sollte man meinen und die polizei hat auch klar gesagt, daß sie den unfall verursacht hat.
vor ort hat sie sich erst entschuldigt, sie hätte gedacht, es passt noch. hinterher, als der erste schock vorbei war, fing sie auf einmal an, sie hätte den eindruck gehabt, dass ich zu schnell gewesen wäre. was absolut nicht der wahrheit entspricht. ich war erst kurz bevor ich auf dieser straße war, aus einer anderen straße eingebogen und bis zum unfallort sind es nur 100 m ca.
nun, ich habe dann einen sachverständigen beauftragt. reparatur meines wagens lohnt nicht mehr, einen anderen wagen habe ich heute bekommen, solange hatte ich einen mietwagen.
rechtsanwalt habe ich ebenfalls eingeschaltet wegen dem schmerzensgeld.
nun habe ich gestern eine e-mail bekommen von meiner versicherung, dass die unfallgegnerin ansprüche gegen mich geltend macht. ich dachte erst, ich hätte mich verlesen, aber ein anruf bei meiner versicherung brachte klarheit. die dame hat einen anwalt eingeschaltet und vertritt wohl jetzt die ansicht, dass ich schuld habe. wie geht das denn?? ich glaub es kaum. ich verzichte noch auf eine anzeige gegen sie, weil so ein unfall ja jedem mal passieren kann und jetzt so etwas?
ich kann mir nicht vorstellen, dass sie damit durchkommt oder etwa doch?
mein anwalt kümmert sich natürlich drum, aber ich würde trotzdem gerne von euch wissen, was ihr dazu sagt.
ach ja, es gibt sogar noch einen unabhängigen zeugen, einen älteren herrn, der an dem tag zu fuß unterwegs war und das ganze beobachtet hat. und der hat auch ganz klar gesagt, dass sie mir die vorfahrt genommen hat.
Beste Antwort im Thema
Es trifft zwar zu, dass jeder Versicherungsfall unverzüglich der (eigenen) Versicherung zu melden ist - einem Versicherer interessiert das aber wirklich nur dann, sofern auch tatsächlich davon auszugehen ist, dass vom Unfallgegner Schadenersatzansprüche erhoben werden. Ist das nicht der Fall, braucht auch nichts gemeldet zu werden und so ziemlich jeder Sachbearbeiter einer Schadenabteilung wird jedem Versicherungsnehmer mitteilen, dass es einer schriftlichen Schadenmeldung nicht bedarf.
Würde jeder Schadenfall auch bei klarer Rechtslage gemeldet werden, ist der Versicherer gezwungen, einen Schadenfall anzulegen und eine Schadenreserve zu bilden, die dann bis zur Auflösung auch gleichbedeutend mit einer Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes verbunden ist. Ärgerlich ist das dann insbesondere bei Unfallschäden zum Jahresende, da dann davon auszugehen ist, dass sich die (eigentlich unnötige) Schadenmeldung über den Jahreswechsel auch zu einer (wenn auch nur vorrübergehenden) Beitragsbelastung durch Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes negativ auswirkt.
Das hier der Unfallgegner Ansprüche erhoben hat, dürfte der Tatsache einer bestehenden Rechtsschutzversicherung geschuldet sein. Leider ist selbst bei klarer Sach- und Rechtslage immer wieder festzustellen, dass dem eigentlichen Verursacher eingeredet wird, dem eigentlich Geschädigten könnte doch möglicherweise eine Mithaftung angelastet werden und durch das Einschalten eines Rechtsanwaltes könnte ja noch was gehen.
Auch hier auf MT ist ja nahezu in jedem zweiten Thread "geh zu einem Anwalt" als Topempfehlung zu lesen.
Dem beauftragten Rechtsanwalt interessiert die Schuldfrage eigentlich nicht die Bohne, da er für seine Tätigkeit auch seine Gebühren erhält - im Zweifel von seinem Mandanten oder dessen Rechtsschutzversicherung. Und seid sicher, dass es in Deutschland allenfalls eine Handvoll Verkehrsrechtsanwälte gibt, die solche Mandate wegen mangelnder Erfolgsaussichten ablehen.
Die Krux der Geschichte ist nicht nur, dass hier die eigene Versicherung tätig sein und unberechtigte Ansprüche zurückweisen muss - es verhindert aber auch eine schnelle und reibungslose Schadenabwicklung der gegnerischen Versicherung, da auch hier der Anwalt für seinen Mandanten alle erdenklichen Einwendungen erheben wird.
Das sich die beteiligten Versicherer "zusammensetzen und etwas auskarteln (?)" ist auch nur eines von vielen Gerüchten. Die Haftung entscheidet jeder Versicherer für sich.
121 Antworten
Ich bin mal gespannt wie man beweisen will das du abschichtlich beschleunigt hast. Und das auch noch wenn das Fahrzeug entgegen kommt.
Mach dir mal keine zu großen Kopf, damit kommt die nicht durch.
Hallo Felina,
die Fragen bezüglich der Entbindung von der Schweigepflicht und dem Vorsteuerabzug sind "Standard"
Bezüglich der "Provokation" handelt es sich um Nebel- Granaten
Ärgere dich da mal nicht so sehr darüber (obwohl man dir hier schon strafrechtliches Verhalten unterstellt)
Beweisen muss das Derjenige, welcher die Behauptung aufgestellt hat.
Lass diese Personen mal machen 😉
Wie schon mal geschrieben:
Tee oder Kaffee ? 😁
Gruß
Delle
danke euch für die schnelle antwort 🙂
kann mir ja auch nicht vorstellen, dass sie damit durchkommt, aber man weiß ja nie welcher idiot wo was entscheidet. doch wenn die beweislast bei ihr liegt, wird sie keine beweise finden, weil es keine gibt.
und @ delle, eigentlich trink ich lieber kaffee, aber im winter darfs auch mal n tee sein. wenn das alles überstanden ist, genehmige ich mir wohl nen wodka 😁
Zitat:
Original geschrieben von MissFelina
und @ delle, eigentlich trink ich lieber kaffee, aber im winter darfs auch mal n tee sein. wenn das alles überstanden ist, genehmige ich mir wohl nen wodka 😁
Trinke einen für mich mit 😉
Das Thema ist für dich bald ( Positiv) durch.
Wenn die Sonne wieder herauskommt und die Vögel wieder zwitschern, dann lachst du über das Ganze.
Denk an meine Worte 😎
Liebe Grüße
Delle
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Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Ärgere dich da mal nicht so sehr darüber (obwohl man dir hier schon strafrechtliches Verhalten unterstellt)
ich halte das Verhalten der Gegenseite (!) schon für strafrechtlich relevant. Wenn die Zeugen wirklich zuverlässig sind, sollte dann mal die Artillerie rausgeholt werden und die Gegenseite mit Strafanzeigen eingedeckt werden - und läuft dann erst einmal das strafrechtliche Verfahren gegen die Unfallgegnerin, kann sie es auch nicht mehr durch ein
"ich habe mich geirrt"stoppen. Strafe muss sein, die muss jetzt mal fürs Leben lernen dass der Versuch mit Lug und Betrug durchzukommen böse Konsequenzen haben kann.
MissFelina - sprich mit Deinem Anwalt darüber, wie er die Chance sieht, eine entsprechende Anzeige gegen die Unfallgegenerin zu formulieren. Er kennt ja die Einlassung der Gegenseite und kann das sicherlich beurteilen.
Chefdackel
@Chefdackel: mit solchen Aussagen sollte man sich immer zurückhalten, wenn man den Unfall selbst nicht gesehen hat.
Keiner von uns weiß, was da genau abgelaufen ist.
Wer weiß, was wir glauben würden, wenn die Unfallgegnerin den Unfall hier gepostet hätte?
Natürlich war niemand von uns dabei.
Aber wenn die Polizei die Unfallspuren, vor allem die Bremsspur der TE gesichert hat, würde ich der Sache äußerst gelassen entgegensehen.
Hat der Corsa ABS? 😎
LOL, wieso soll sich Chefdackel denn zurückhalten?
Na logo, weiss keiner was passiert ist. Seinen Rat hat er doch auf dem Hintergrund des bisher GEPOSTETEN abgegeben.
Das Forum ist ja nicht dazu da zu prüfen, ob TE "lügt" oder die "Wahrheit" schreibt.
Da muss ich ihm übrigens zustimmen! Der geöhrt das "Maul gestopft"!
Das deutsche Rechtssystem ist sehr undurchsichtig und sehr langwierig. Es ist zwar insgesamt betrachtet schon "fair" aber im Einzelfall muss man sehr viel Zeit und Geld investieren um sein Recht zu bekommen!
Das Problem an diesem System ist jedoch, dass nicht jeder Geld und Zeit für das Rechtsystem hat und darauf spekuliert oft die Gegenseite!!!
Viele ziehen trotz Rechthabens den Schwanz (oft zurecht) aus Angst vor Kosten/Aufwand ein. Vllt. spekuliert die Unfallgegnerin u.a. auch auf sowas, wenn sie ein junges (oder? 😉 ) Mädel vor sich sieht.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
@Chefdackel: mit solchen Aussagen sollte man sich immer zurückhalten, wenn man den Unfall selbst nicht gesehen hat.
Keiner von uns weiß, was da genau abgelaufen ist.
Wer weiß, was wir glauben würden, wenn die Unfallgegnerin den Unfall hier gepostet hätte?
sag mal, warum versuchst du schon das zweite mal, mich hier als lügnerin hinzustellen?
wenn du mich kennen würdest, würdest du wissen, wie lächerlich das ist. also laß bitte diese unterstellungen.
@chefdackel
ich find es auch unglaublich, so etwas zu erfinden. nicht nur, dass sie behauptet, ich wäre zu schnell gewesen, hier unterstellt sie mir ja vorsatz.
ich weiß dass es nicht so war und auch die beim unfall anwesenden. wenn das so einfach wäre, bei einem unfall die schuld von sich zu weisen, dann könnte das ja jeder so machen. gott sei dank haben die meisten dann doch ein unrechtsbewußtsein, denke oder hoffe ich zumindest. nur ärgerlich, dass ich ausgerechnet an so eine geraten bin, die von ehrlichkeit anscheinend noch nie was gehört hat.
werde es dem anwalt überlassen, wie er da weiter vorgeht.
Zitat:
Original geschrieben von konsulistic
Natürlich war niemand von uns dabei.Aber wenn die Polizei die Unfallspuren, vor allem die Bremsspur der TE gesichert hat, würde ich der Sache äußerst gelassen entgegensehen.
Hat der Corsa ABS? 😎
gelassenheit ist in solchen situationen, auch wenn ich in so einer wie jetzt noch nie war, nicht gerade meine stärke. aber ich versuchs mal 😉
ja der corsa hat abs (bin mir jedenfalls ziemlich sicher), aber kein esp. warum?
Zitat:
Original geschrieben von puffy_84
LOL, wieso soll sich Chefdackel denn zurückhalten?Viele ziehen trotz Rechthabens den Schwanz (oft zurecht) aus Angst vor Kosten/Aufwand ein. Vllt. spekuliert die Unfallgegnerin u.a. auch auf sowas, wenn sie ein junges (oder? 😉 ) Mädel vor sich sieht.
also den schwanz zieh ich bestimmt nicht ein 😁
und danke für das kompliment (ich nehm es einfach mal so)
mit 36 nicht mehr ganz so jung, aber jung geblieben 😉
@MissFelina,
Hafi unterstellt Dir nicht das Du lügst, er zeigt nur auf was sein könnte wenn Deine Unfallgegnerin aus ihrer Sicht hier schreiben würde. Nicht mehr, nicht weniger.
@Chefdackel,
wieso geht das in den Bereich einer Straftat über wenn die gegnerische Partei etwas in den Raum stellt!?! Behaupten kann man immer viel, nur wenn es zuletzt bewiesen werden muss wird es anfangen zu klemmen, sofern es sich so zu getragen hat. Sollte es durch die Gegenseite einem Richter plausibel vorgetragen werden, wird dieser eine Unfallrekonstruktion in Auftrag geben die von Seiten der Kläger zu tragen ist. Und spätestens da fangen viele ohne Rechtsschutzversicherung an umzukippen wenn die Forderung für einen Kostenvorschuss in Höhe von 1.500- 2.000 Euro, sowiel wird in der Regel verlangt, in der Post liegt. Wenn jetzt die Klägerin, in diesem Fall MissFelina, diesen Betrag nicht entbehren kann hat die Beklagte mit ihrer Behauptung ihr Ziel erreicht. So einfach sieht das deutsche Rechtssystem aus.
Gruß Peter
Zitat:
Original geschrieben von MissFelina
gelassenheit ist in solchen situationen, auch wenn ich in so einer wie jetzt noch nie war, nicht gerade meine stärke. aber ich versuchs mal 😉Zitat:
Original geschrieben von konsulistic
Natürlich war niemand von uns dabei.Aber wenn die Polizei die Unfallspuren, vor allem die Bremsspur der TE gesichert hat, würde ich der Sache äußerst gelassen entgegensehen.
Hat der Corsa ABS? 😎
ja der corsa hat abs (bin mir jedenfalls ziemlich sicher), aber kein esp. warum?
Weil dann sehr wahrscheinlich keine Bremsspuren vorhanden waren. 😁
Aber Vorsatz deinerseits müßte Sie erst einmal beweisen.
Und da dürfte sie ganz schlechte Karten haben. 😉
Gruß
vom konsul
Zitat:
Original geschrieben von sv-p.s
@MissFelina,Hafi unterstellt Dir nicht das Du lügst, er zeigt nur auf was sein könnte wenn Deine Unfallgegnerin aus ihrer Sicht hier schreiben würde. Nicht mehr, nicht weniger.
@Chefdackel,
wieso geht das in den Bereich einer Straftat über wenn die gegnerische Partei etwas in den Raum stellt!?! Behaupten kann man immer viel, nur wenn es zuletzt bewiesen werden muss wird es anfangen zu klemmen, sofern es sich so zu getragen hat.
Es ist ein Irrtum, man dürfe als Partei im Zivilprozess ungestraft nach Belieben und ohne Rücksicht auf den Wahrheitsgehalt Aussagen zur Stärkung der eigenen Position abliefern. Straftatbestand "Prozessbetrug".
Dies ist aber hier (noch) nicht der Fall, da lediglich die Anwälte phantasievolle Briefe verschicken.
Dann musst du aber als Gegenpartei dieses beweisen das es vorsätzlich und mit voller Absicht geschehen ist. Das aber wirst du nicht können, da die Gegenpartei immer behaupten kann: "es war mein Eindruck das es so und so geschehen ist!" und wer will da dann das Gegenteil beweisen!?!
Wenn das nämlich alles so einfach wäre, würden hunderte, tausende Anwälte sich genau darauf stürzen und ihren Lebensunterhalt mit dem Widerlegen von Aussagen und daraus resultierendem Prozessbetrug nach §263 StGB verdienen.
Gruß Peter