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Schadensregulierung - Ansprüche

Themenstarteram 8. Juli 2018 um 17:38

Servus,

mir ist vor einigen Wochen ein kleines Missgeschick passiert. Habe dem Unfallgegner ein paar kleinere Kratzer in der Stoßstange hinterlassen. Smartrepair ist aufgrund des matten Lacks nicht möglich. Habe also beim Lackierer angefragt und der würde es für unter 300€ übernehmen.

PS: Unfallgegner hat Klärung ohne Versicherung angeboten. Habe ich angenommen. Jetzt kam er auf die Idee für die 3-4 Tage, die das Fahrzeug angeblich beim Lackierer stehen soll einen Mietwagen zu beschaffen. Steht ihm das zu?

Folgende Eckdaten (ohne persönliches zu veröffentlichen) - Unfallgegner wohnt in einer Großstadt und kann Öffis nutzen. Fahrzeug gehört seiner Lebensgefährtin, die das Auto wohl zur Arbeit nutzt. Arbeitsweg ist weniger als 20km am Tag.

Nun die Fragen: Darf er sich einen Mietwagen in der selben Fahrzeugklasse besorgen? Dürfte er bzw. die Fahrerin jeden Tag Taxi fahren auf meine Kosten? Letztlich wollte er das ohne Versicherung regeln und ich habe einige Gerichtsurteile gelesen in denen die Geschädigten auf den Kosten sitzen blieben, weil z.B. sehr geringer Fahrtweg (unter 20km) und aufgrund einer guten Öffis Infrastruktur.

Ich bitte euch um Rückmeldung.

Beste Grüße

Beste Antwort im Thema

Du fügst einem anderen also Schaden hin, dieser will dir entgegenkommen und will es ohne Versicherung machen und dann hinterfragst du Sachen wie Mietwagen, etc. ?

Ich als dein Gegner würde jetzt geschmeidig über die Versicherung gehen und dann alles das bekommen, was du jetzt hinterfragst. Letztendlich wird es nur teuerer für dich, da über den offiziellen Weg mit Sicherheit keine 300€ mehr auf der Lackiererrechnung stehen, sondern das 3 fache....

Mein Tipp: Sprich mit ihm, biete ihm nen hunni mehr an, lass die Verzichtserklärung unterschreiben und lass es gut sein. Schäden an Autos sind IMMER teuer. Ist ärgerlich, aber DU hast jemandem Schaden zugefügt. Vergiss das nicht.

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am 8. Juli 2018 um 17:44

Wenn er das ohne Versicherung regeln möchte, dann sollte er auf so etwas verzichten.

Die Idee dabei ist, dass er unkompliziert und schnell ein repariertes Fahrzeug erhält; bei dir sollen dabei minimale Kosten entstehen.

Möchte er weiter Ansprüche geltend machen, würde ich ihm den offiziellen Weg nahelegen. Sprich, Versicherung melden und gut.

Themenstarteram 8. Juli 2018 um 17:47

Hat er denn Anspruch darauf? Ich habe ihm zu den Öffis geraten (Rush hour in der Großstadt, gerade im Stadtzentrum ist die Hölle) oder alternative car2go

Wenn es ohne Versicherung geregelt würd, darf sich sich gerne mal an den Kopf fassen.

Ich würde dem keinen Mietwagen geben und das auch noch bezahlen, was meinst du, was ein Mietwagen oder die Taxikosten zahlen?

Es gibt eine Nutzungsausfallpauschale, die bei der anfallenden Reparatur gezahlt wird. Aber auch sowas würde ich privat nicht zahlen. Wenn es um eine Regulierung ohne Berücksichtugung der Versicherung geht, dann zahl ihm den tatsächlich angefallenen Schaden, die Rechnung darf er dir dann einreichen.

Ich würde mir im Abschluss übrigens alles quitieren lassen, bevor es noch heisst, dass du nie gezahlt hast etc.

Themenstarteram 8. Juli 2018 um 17:55

Den Mietwagen würde ich ihm nicht zahlen, von der Nutzungsausfallpauschale habe ich auch gelesen. Ich würde selbstverständlich die Beseitigung des Schadens bezahlen aber als er gesagt hatte, dass er ein Auto mieten will oder keine Öffis nutzen will, wurde ich stutzig... Bei dem Wagen, den er fährt, ist es absolut nicht wirtschaftlich (Kleinstwagen)

Wenn es nur um die Bezahlung des Schadens geht kanst du das ohne Versicherung erledigen.

Sinnvoll ist das nicht.

Vor allem unter dem Gesichtspunkt der Geschädigte möchte einen Leihwagen fangen die Probleme an.

Melde den Schaden erstmal deiner Versicherung und schau dann ob du die Regulierung selbst vornimmst oder über die Versicherung laufen lässt.

Zurückkaufen kannst du die Rechnung immer noch.

Am Ende geht es den Geschädigten nichts an ob du deine Versicherung in Anspruch nimmst oder nicht.

Ich würde nur den Schaden selbst alleine zahlen.

Bei weiteren Forderungen würde ich blocken und die Versicherung machen lassen.

Moorteufelchen

am 8. Juli 2018 um 18:11

Er hat Anspruch auf ein Fahrzeug eine Klasse niedriger, in der Zeit während der das Unfallfahrzeug repariert wird.

Aber wie bereits geschrieben: Wenn man so etwas ohne Versicherung regelt, wird nur der Schaden gezahlt, nicht mehr. Sonst soll er den offiziellen Weg gehen.

Themenstarteram 8. Juli 2018 um 18:23

Ich danke euch. Ich finde es etwas "bequem" vom Unfallgegner, dass er ein Taxi benutzen will.... aber nach dem ich gelesen habe, dass die Versicherungen auch gerne mal blocken und den Mietwagen nicht zahlen, weil z.B. die Infrastruktur der Öffis gut ist, kann ich eure Kommentare nachvollziehen. Ich werde dann morgen meiner Versicherung melden, dass das eventuell was kommt, weil es nicht zur Einigung kommen könnte (Muss man ja erst ab einem gewissen Betrag melden und der ist wesentlich niedriger als die Reparatur). Einige Fälle gingen dann auch vor Gericht, wo der Geschädigte dann auch noch zusätzlich Gerichtskosten zahlen musste. Gibt aber auch Ausnahmen wie medizinische Umstände...

am 8. Juli 2018 um 18:56

Bei einer Regelung ohne Versicherung, wäre eine Verzichtserklärung für dich sehr wichtig:

https://www.bussgeldkatalog.org/verzichtserklaerung-unfall/

Na Jungs, ich möchte euch mal sehen wenn euch einer an den Wagen fährt und dann euch gesagt wird nehmt den Bus. Einkaufen und die anderen Besorgungen auch mit dem Bus erledigen. Zeigt sich also, wenn einer einem einen Schaden zuführt, dann nur mit Polizei und das volle Program abspulen. Solle er auch mit dem Bus zum Lackierer kommen? Das Malheur ist nun einmal das ein Auto beschädigt wurde. Wenn man das aber aus eigener Tasche bezahlen möchte, ist dass natürlich blöde. Aber dann halt als Versicherungsfall. Anspruch hat man halt....

Wenn das Schwarz für 300 € laufen soll, wird der Schaden locker über der Bagatellgrenze liegen.

Wen ich der Geschädigte wäre, würde ich mir einen Anwalt nehmen und einfach das ganze Programm durchziehen. Dann dürfte die Kiste schnell mal bei 1.500 € und höher ankommen...

Das ist dann ein Rechenexempel was billiger gewesen wäre, der Ton spielt bei so was auch immer eine Rolle.

am 8. Juli 2018 um 20:09

Das ist mal wieder absolut einseitig.

Der Geschädigte profitiert ebenfalls von einer Abwicklung, wie sie der TE vorschlägt. Diese ist schnell und unkompliziert.

Eure Vorschläge können auch schnell dazu führen, dass der Geschädigte auf den Anwaltskosten sitzen bleibt. Dumm gelaufen dann.

am 8. Juli 2018 um 22:40

3-4 Tage für eine solch kleine Sache? Hat die Werkstatt ausschließlich Azubis/inen im 1. Lehrjahr beschäftigt?

Zitat:

@Fahrspaz schrieb am 8. Juli 2018 um 22:09:26 Uhr:

Der Geschädigte profitiert ebenfalls von einer Abwicklung, wie sie der TE vorschlägt.

Wieso profitiert er? Von einer ordentlichen Reparatur mit ordentlicher Rechnung (die man beim Verkauf vorzeigen kann) und einer ordentlichen Schadensabwicklung mit Nutzungsausfall und Kostenpauschale profitiert er viel mehr.

am 9. Juli 2018 um 8:11

Wenn der Schaden als Bagatelle gehandhabt wird, unter 750 €, bleibt er auf den Kosten für den Anwalt und für das Gutachten sitzen.

Sowas kann durch ein Angebot bei einer Werkstatt direkt geklärt werden.

Dazu der Stress mit der Versicherung.

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