Linksabbieger-Ampel vs. Rechtsabbieger-Vorfahrt

Hallo,
ich habe eine für mich spannende Frage, die mich fast täglich betrifft.
Konkret geht es um eine Ampelkreuzung mit separater Ampel für Linksabbieger mit einer eigenen Abbiegespur. Auf der gegenüberliegenden Seite gibt es eine dedizierte Rechtsabbiegerspur mit Vorfahrt-Gewähren-Schild und ohne Ampel. Die Frage ist nun, habe ich als Links-Abbieger bei grün immer Vorfahrt oder kann es durchaus sein, dass auch der Rechtsabbieger Vorfahrt hat, da an Ampelkreuzungen der Linksabbieger den ggü.-liegenden Rechtsabbieger Vorfahrt gewähren muss?
Vielen Dank für Ideen und Anregungen.
Grüße, Stefan

Kreuzung
39 Antworten

Zitat:

@Rigero schrieb am 10. Mai 2021 um 19:49:49 Uhr:


@manvo Erkläre mir mal bitte, was ein "stures" Rechtsfahrgebot sein soll?
Ansonsten empfehle ich freundlich, mal (wieder) in einem Lehrbuch für die Fahrerlaubnisklasse C1/C oder D1/D zu blättern.

Also, innerorts beim Linksabbiegen, bei freier Spurwahl, mit nem LKW in die linke Spur hinein abbiegen und sich danach rechts einzuordnen, ist grantiert kein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot für LKWs innerorts.

sag ich doch!!

@Rigero
"Auf Straßen mit mehr als einer Fahrspur pro Richtung gibt es jedoch Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot. In der Stadt dürften Autos bis 3,5 Tonnen, Motorräder und Fahrräder ihre Spur frei wählen. Dabei dürfen sie dann auch rechts schneller fahren als links."
In den o.g. Sachverhalt (Eröffnungspost), verstösst der "grüne Linksabbieger" nicht gegen das Rechtsfahrgebot, wenn er die linke Spur wählt.
Soll in solchen Situationen auch gesünder sein😉
Dein : "Deine Fahrstreifenwahl bliebe dennoch ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot, wenn auch der rechte Fahrstreifen befahrbar (da frei) ist."
ist Quatsch😉

Zitat:

@manvo schrieb am 10. Mai 2021 um 19:25:14 Uhr:


@Rigero Stures Rechtsfahrgebot in der Stadt gibt es so nicht, schon gar nicht beim Abbiegen!

Es gibt aber das Gebot in seiner Spur zu bleiben und nicht beim Abbiegen auf der Kreuzung zu wechseln.
Ansonsten hat er vom LKW bzw. Bus gesprochen.

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Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 10. Mai 2021 um 20:01:50 Uhr:



Zitat:

@Rigero schrieb am 10. Mai 2021 um 19:49:49 Uhr:


@manvo Erkläre mir mal bitte, was ein "stures" Rechtsfahrgebot sein soll?
Ansonsten empfehle ich freundlich, mal (wieder) in einem Lehrbuch für die Fahrerlaubnisklasse C1/C oder D1/D zu blättern.

Also, innerorts beim Linksabbiegen, bei freier Spurwahl, mit nem LKW in die linke Spur hinein abbiegen und sich danach rechts einzuordnen, ist grantiert kein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot für LKWs innerorts.

Um es richtig zu stellen, die freie Spurwahl beim Abbiegen gilt nur, wenn man aus einer einspurigen Straße in mehrere Spuren einbiegt. Ansonsten hat man seine Spur beim Abbiegen zu halten bzw. wenn man sie beim Abbiegen auf der Kreuzung wechselt, ist es ein ganz normaler Spurwechsel den man nur durchführen darf, wenn man dabei niemanden behindert oder gefährdet.

Ich schrieb tatsächlich nicht von PKW, als ich ein innerörtliches Rechtsfahrgebot für eine bestimme Fz.-Gruppe aufgegriffen habe. Danke für Deinen Einwand, Diedicke1300 🙂

Doch ist's mir echt zuwider, bei diesem Thema in den "Infight" zu gehen.
Nur soviel: wer im hektischen Großstadtverkehr ein schweres Nutzfahrzeug - womöglich mit 50 Einheiten Lebendfracht, die kollektiv ihren Morgenkaffee schlürft - im "PKW-Style" durch die Gegend kutschiert, sieht sich rasch mit Problemen konfrontiert. Ganz besonders, wenn diese Gegend sich als betriebsamer Großstadtverkehr erweist.

Zitat:

@torre01 schrieb am 10. Mai 2021 um 13:01:57 Uhr:


Das müsste die Kreuzung Aldinger Straße / Mönchsfeldstraße in Stuttgart sein.
Ich sehe an dieser Kreuzung aber im Bereich des grünen Fahrwegs keinen Linksabbiegerpfeil auf dem Foto.
Und in dem Fall hätte ein Rechtsabbieger Vorrang.

Nur bei "rechts vor links", was in diesem Fall durch das "Vorfahrt achten"-Schild nicht gilt.

ein Vorfahrtgewährendschild bedeutet keinen Vorrang für den Linksabiegenden im Gegenverkehr.

Der Linksabiegende im geschilderten Fall hat sicherlich keinen grünen Pfeil!, dann wäre die Kreuzung falsch ausgestattet.

Zitat:

@bug99 schrieb am 11. Mai 2021 um 09:04:23 Uhr:


ein Vorfahrtgewährendschild bedeutet keinen Vorrang für den Linksabiegenden im Gegenverkehr.

Der Linksabiegende im geschilderten Fall hat sicherlich keinen grünen Pfeil!, dann wäre die Kreuzung falsch ausgestattet.

Hier geht es ja nicht um den Gegenverkehr.
Der Rechtsabbiegende muss warten, egal ob auf Querverkehr oder Linksabbieger, egal ob grüner Pfeil oder nicht.

@bug99 Dein "ein Vorfahrtgewährendschild bedeutet keinen Vorrang für den Linksabiegenden im Gegenverkehr. "
Stimmt so nicht, jeder auf der Vorfahrtstrasse hat Vorrang!
Solange der Rechtsabbieger nicht auch schon auf der Vorfahrtstrasse ist.

wir reden hier nicht von einer abknickenden Vorfahrt

Zitat:

@bug99 schrieb am 11. Mai 2021 um 12:34:38 Uhr:


wir reden hier nicht von einer abknickenden Vorfahrt

Muss auch keine sein.

nee, trotzdem darf keiner auf die Hauptstrasse fahren, wenn da schon vorher einer ist.
Davon abgesehen, ein erfahrener ( grüner ) Fahrer mit Fahrstiel landet gar nicht auf der rechten Spur, dann spielt auch noch eine Rolle, wer wen anfährt

@horstGr

und wie sieht deine Beschilderung und Vorfahrtberechtigungen an so einer Kreuzung aus?
Dort treffen sich also 4-Halbstraßen welche ist vorfahrtsberechtigt? und wie ist beschildert?

In diesem Fall ist es doch (meiner Meinung nach) so:
-Der Rote hat das "Vorfahrt gewähren" Schild. Er muss also die Leute auf der Vorfahrtsstrasse vorbei lassen.
-Der Grüne ist aus Sicht des Roten bereits auf der Vorfahrtstrasse, wenn er in "Reichweite" kommt.
- Zudem ist der Rechtsabbiegerstreifen baulich von der Kreuzung getrennt (Verkehrsinsel)

Als nix Rot ist Gegenverkehr von Grün.

Wobei ich trotzdem aus der grünen Richtung sehr vorsichtig wäre, ob der Rote mich tatsächlich vorbei lässt.
Denn ein Richter könnte durchaus anderer Meinung sein.

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