Zitat:
@n.star schrieb am 10. Mai 2021 um 00:47:36 Uhr:
Hallo,
Ich weiß nicht ob ich etwas falsch verstanden habe, doch eine solche Verkehrsführung ist alles andere als ungewöhnlich, sie findet sich nämlich an einer Vielzahl von Autobahnauffahrten, wahlweise mit oder ohne Ampel.
Der "Rechtsabbieger", der hier ja eigentlich kein richtiger Rechtsabbieger ist, muss in jedem Fall Vorfahrt gewähren.
Das dachte ich mir auch, nur hatte ein Kollege neulich genau an dieser Stelle einen Unfall und der Polizist verortete bei ihm eine Mitschuld gemäß Tatbestand 109655: "Sie bogen als Linksabbieger ab, ohne den entgegenkommenden Rechtsabbieger durchfahren zu lassen. Es kam zum Unfall."
Was ich persönlich für eine etwas fragwürdige Rechtsauffassung halte.