Linksabbieger-Ampel vs. Rechtsabbieger-Vorfahrt
Hallo,
ich habe eine für mich spannende Frage, die mich fast täglich betrifft.
Konkret geht es um eine Ampelkreuzung mit separater Ampel für Linksabbieger mit einer eigenen Abbiegespur. Auf der gegenüberliegenden Seite gibt es eine dedizierte Rechtsabbiegerspur mit Vorfahrt-Gewähren-Schild und ohne Ampel. Die Frage ist nun, habe ich als Links-Abbieger bei grün immer Vorfahrt oder kann es durchaus sein, dass auch der Rechtsabbieger Vorfahrt hat, da an Ampelkreuzungen der Linksabbieger den ggü.-liegenden Rechtsabbieger Vorfahrt gewähren muss?
Vielen Dank für Ideen und Anregungen.
Grüße, Stefan
39 Antworten
wenn der Linksabbieger einen grünen Pfeil hat, dann darf er darauf vertrauen, dass er in der angezeigten Fahrtrichtung auch keine Konflikte mit anderen Vorfahrberechtigten hat.
aber hat er denn wirklich einen grünen Pfeil?
das weiß nur der TE..
ich vermute, er hat nur eine grüne Ampel (ohnePfeil)
Es ist doch völlig egal was der (grüne) Linksabbieger hat, der (rote) Rechtsabbieger hat das Schild "Vorfahrt gewähren (Zeichen 205)".
Da spielt es keine Rolle, ob jemand mit KFZ, LKW, Fahrrad oder Motorrad von ganz links, vorne links oder hinten links her kommt. Vermutlich hat sogar ein handgeführter Bollerwagen Vorfahrt - Achtung Spekulation!
Der Mensch mit der rot markierten Fahrtrichtung hat KEINE Vorfahrt, vor niemandem.
dem ist nicht so!
der Linksabbierger hat dann dem Rechtsabbieger (oder Geradeausfahrer) im Gegenverkehr Vorfahrt zu gewähren!
PS.
an dieser Kreuzung hat auch der Gegenverkehr (erkennt man auch google.maps in streetview) eine Ampel, welche bei einem grünen Pfeil für den "roten" auch Rot zeigen würde 🙂
kein Stuttgarter hier, der da vorbeikommt?
der TE, will sich ja nicht mehr dazu äußern.....
das hat schon seine Richtigkeit:
Zitat:
@franzl79 schrieb am 10. Mai 2021 um 00:59:09 Uhr:
Das dachte ich mir auch, nur hatte ein Kollege neulich genau an dieser Stelle einen Unfall und der Polizist verortete bei ihm eine Mitschuld gemäß Tatbestand 109655: "Sie bogen als Linksabbieger ab, ohne den entgegenkommenden Rechtsabbieger durchfahren zu lassen. Es kam zum Unfall."
Was ich persönlich für eine etwas fragwürdige Rechtsauffassung halte.
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Zitat:
@franzl79 schrieb am 10. Mai 2021 um 00:59:09 Uhr:
Zitat:
@n.star schrieb am 10. Mai 2021 um 00:47:36 Uhr:
Hallo,Ich weiß nicht ob ich etwas falsch verstanden habe, doch eine solche Verkehrsführung ist alles andere als ungewöhnlich, sie findet sich nämlich an einer Vielzahl von Autobahnauffahrten, wahlweise mit oder ohne Ampel.
Der "Rechtsabbieger", der hier ja eigentlich kein richtiger Rechtsabbieger ist, muss in jedem Fall Vorfahrt gewähren.
Das dachte ich mir auch, nur hatte ein Kollege neulich genau an dieser Stelle einen Unfall und der Polizist verortete bei ihm eine Mitschuld gemäß Tatbestand 109655: "Sie bogen als Linksabbieger ab, ohne den entgegenkommenden Rechtsabbieger durchfahren zu lassen. Es kam zum Unfall."
Was ich persönlich für eine etwas fragwürdige Rechtsauffassung halte.
Rechtliche "Bewertungen" durch Polizisten sind ihre reine Privatmeinung.
Einfach ignorieren, auch nicht diskutieren. Manche brauchen das für Ihr Ego, sie entfallen aber keine Rechtswirkung.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 11. Mai 2021 um 15:28:24 Uhr:
wenn der Linksabbieger einen grünen Pfeil hat, dann darf er darauf vertrauen, dass er in der angezeigten Fahrtrichtung auch keine Konflikte mit anderen Vorfahrberechtigten hat.
Das gilt aber nur im Falle einer entsprechenden Lichtzeichenanlage für Linksabieger? Denn den klassischen Grünpfeil ohne Lichtzeichenanlage hat es ja nur für Rechtsabieger und die wiederum müssen alle durchlassen, die sich bereits in der Fahrbahn/Straße befinden, in die ihre Spur einmündet.
Es ist hier also nur die Frage, ob der Linksabiegende bereits in den Kreuzungsbereich eingefahren war oder nicht, wenn "Ja" wäre der Rechtsabbiegende wartepflichtig.
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 13. Mai 2021 um 14:26:02 Uhr:
Das gilt aber nur im Falle einer entsprechenden Lichtzeichenanlage für Linksabieger? Denn den klassischen Grünpfeil ohne Lichtzeichenanlage hat es ja nur für Rechtsabieger und die wiederum müssen alle durchlassen, die sich bereits in der Fahrbahn/Straße befinden, in die ihre Spur einmündet.Zitat:
@Kai R. schrieb am 11. Mai 2021 um 15:28:24 Uhr:
wenn der Linksabbieger einen grünen Pfeil hat, dann darf er darauf vertrauen, dass er in der angezeigten Fahrtrichtung auch keine Konflikte mit anderen Vorfahrberechtigten hat.Es ist hier also nur die Frage, ob der Linksabiegende bereits in den Kreuzungsbereich eingefahren war oder nicht, wenn "Ja" wäre der Rechtsabbiegende wartepflichtig.
Sorry Dein Post macht keinen Sinn, besonders der letzte Satz.
Es gibt keine Regel, das derjenige der zuerst in den Kreuzungsbereich eingefahren ist nun Vorfahrt hat.
Oder verstehe ich etwas falsch ?
Zitat:
Es ist hier also nur die Frage, ob der Linksabiegende bereits in den Kreuzungsbereich eingefahren war oder nicht,
Der 'Linksabbiegende' ist losgefahren, als die Ampel mit dem grünen Linkspfeil grün wurde.
Der 'Rechtsabbiegende' hat trotz Vorfahrt achten Schild die Vorfahrt missachtet.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 13. Mai 2021 um 16:43:05 Uhr:
Es gibt keine Regel, das derjenige der zuerst in den Kreuzungsbereich eingefahren ist nun Vorfahrt hat.
Sicher nicht, es steht aber in §37 Abs 2 Ziffer 1 StVO u. a. geschrieben
Zitat:
[...] Dabei muss man sich so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. [...]
und dieses bewirkt defaktisch ein Vorfahrtrecht all jener, die sich bereits entlang der durch den Grünpfeil freigegebenen Verkehrsrichtung bewegen, also u. U. eben Wartepflicht für den Einbiegenden.
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 13. Mai 2021 um 19:05:22 Uhr:
Sicher nicht, es steht aber in §37 Abs 2 Ziffer 1 StVO u. a. geschriebenZitat:
@Diedicke1300 schrieb am 13. Mai 2021 um 16:43:05 Uhr:
Es gibt keine Regel, das derjenige der zuerst in den Kreuzungsbereich eingefahren ist nun Vorfahrt hat.
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 13. Mai 2021 um 19:05:22 Uhr:
und dieses bewirkt defaktisch ein Vorfahrtrecht all jener, die sich bereits entlang der durch den Grünpfeil freigegebenen Verkehrsrichtung bewegen, also u. U. eben Wartepflicht für den Einbiegenden.Zitat:
[...] Dabei muss man sich so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. [...]
Jetzt wo du den leuchtenden Grünen Pfeil mit ins Spiel bringst bin bei dir. Zumindest beim Ergebnis, ich würde nur den Weg dahin anders beschreiben.