Linksabbiegen vor roter Ampel
Hallo zusammen,
dürfte ich bei diesem konkreten Beispiel bei rot links abbiegen?
122 Antworten
Zitat:
@Demogantis schrieb am 2. September 2023 um 15:23:53 Uhr:
Zitat:
@Dr. Shiwago schrieb am 2. September 2023 um 15:10:47 Uhr:
Da die Ampel aber nur für den Radweg da ist, betrifft sie deinen Fahrweg als Linksabbieger gar nicht.Haben wir das gleiche Bild betrachtet? Für die beiden Fahrstreifen sehe ich drei rote Ampeln!
😕
Die aber nur für die dem Straßenverkauf folgenden Autos relevant sind. Als Linksabbieger fahre ich ja nicht in den durch die Ampel gesicherten Bereich (Radweg) ein.
Zitat:
@Demogantis schrieb am 2. September 2023 um 15:04:28 Uhr:
Ist die Ampel rot, musst du an der Haltelinie halten und wenn du während der Rotphase über die Haltelinie fährst und links abbiegst, ist das ein Rotlichtverstoß. Wenn du bei einer roten Ampel nur über die Haltelinie fährst und unmittelbar stoppst, ohne in die Kreuzung einzufahren, dann ist es ein Haltelinenverstoß.
Dann denk dir mal die Haltlinie weg. Was ist dann?
Die Ampel schützt dort die Furt. Mehr nicht. Das ist der geschützte Bereich. Und der ist für einen echten Rotlichtverstoß relevant.
Gut, denken wir uns die Haltelinien weg, dann steht rechts immer noch eine Ampel für beide Fahrstreifen ohne eine Zusatzbeschilderung. Es ist nach wie vor eine Kreuzung in die ich als Linksabieger einfahre und wenn ich dies mache, während die Ampel ein rotes Licht zeigt, ist dies ein Rotlichtverstoß! Du fährst an einer roten Ampel vorbei in eine Kreuzung!
Zitat:
Wann liegt ein Rotlichtverstoß vor?
Immer dann, wenn ein Verkehrsteilnehmer trotz roter Ampel los- oder weiterfährt, zum Beispiel in die Kreuzung.
Nun, Demogantis Argumentation stützt sich auf den ADAC-Link und speziell auf diesen darin befindlichen Text:
Zitat:
Zusatzzeichen "Bei Rot hier halten"
Wenn unmittelbar vor einer Ampel von rechts eine Straße einmündet, wird häufig vor der Einmündung auf der Hauptstraße eine Haltelinie mit dem Zusatzzeichen "Bei Rot hier halten" angebracht. Wer diese Haltelinie überfährt, begeht einen Rotlichtverstoß.
Dazu kann ich nur sagen, diese Situation hat nichts aber auch gar nichts mit der hier diskutierten Situation zu tun. Das wurde von ganz oben entschieden. Das weiß ich deshalb so genau, weil diese Situation hier schon zur Diskussion gestellt wurde, und der Beitrag und alle folgenden wurden gelöscht, mit der Begründung:
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 2. September 2023 um 11:21:11 Uhr:
Die letzten Beiträge hatten nichts mehr mit der Fragestellung zu tun, daher entfernt.
Daher Demogantis, deine Argumentation zieht nicht, weil es sich hier um eine ganz andere als Situation handelt. Also kann es somit in der hier im Thread diskutierten Situation kein Rotlichtverstoß sein, wenn links abgebogen wird.
Gruß
Uwe
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Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 2. September 2023 um 16:05:07 Uhr:
...Also kann es somit in der hier im Thread diskutierten Situation kein Rotlichtverstoß sein, wenn links abgebogen wird.
Ich schlage vor, Du schläfst mal ne Nacht drüber.
Morgen sieht dann die Welt vielleicht ganz anders aus.
Fällt Dir auf, dass Deine hier vertretene Meinung Dir alleine gehört?
Wenn ich die anderen Beiträge so lese, kann Deine Sicht auf die Dinge niemand nachvollziehen.
Ich sehe allerdings kaum Chancen auf "Erleuchtung", ich denke, eher bin ich gestorben, bevor Du das "kapierst", worum es hier wirklich geht.
Sorry, aber weil's echt nervt, bin ich jetzt hier raus.
Ich habe meine Meinung doch hier gar nicht geäußert, sondern nur die Schlussfolgerung genannt, die sich daraus ergibt, wenn angeblich beide Situationen (Text ADAC vs. der des TEs) nicht vergleichbar sind.
Im Übrigen wird hier von mehreren die Meinung vertreten, dass es kein Rotlichtverstoß ist, sondern maximal ein Haltelinien-Verstoß.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Demogantis schrieb am 2. September 2023 um 16:02:44 Uhr:
Gut, denken wir uns die Haltelinien weg, dann steht rechts immer noch eine Ampel für beide Fahrstreifen ohne eine Zusatzbeschilderung. Es ist nach wie vor eine Kreuzung in die ich als Linksabieger einfahre und wenn ich dies mache, während die Ampel ein rotes Licht zeigt, ist dies ein Rotlichtverstoß! Du fährst an einer roten Ampel vorbei in eine Kreuzung!
Die Konfliktfläche ist die Furt. Wer die nicht befährt, begeht auch keinen Rotlichtverstoss.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 2. September 2023 um 16:33:30 Uhr:
... sondern nur die Schlussfolgerung genannt, die sich daraus ergibt, wenn angeblich beide Situationen (Text ADAC vs. der des TEs) nicht vergleichbar sind.
Du hattest in diesem Themenstrang eine eigene Situation vorgestellt, bei der es um einen Bahnübergang, eine Ampel, eine rechts abgehende Straße und eine Haltelinien davor mit Zusatzbeschilderung am Verkehrsschild ging. Du hattest die Frage, ob man dort die Haltelinien überfahren darf um dann rechts abbiegen darf. Richtig?
Dieser Nebenthema wurde von der Moderation gelöscht.
Die von mir verwendete Quelle ADAC, gibt eine Antwort auf die von dir geschilderte Situation:
Zitat:
Die Quelle gibt auch Auskunft zu dem Thema mit der Ampel, der Haltelinie und dem Schild "Bei Rot hier halten". Nicht beachten und rechts abbiegen ist ein Rotlichtverstoß!
Eine nette Geste, welche du aber überhaupt nicht verstanden hast! Irgendwie hast du die Themen nicht mehr klar! Die Klärung sollte hier geduldet werden.
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 2. September 2023 um 16:49:55 Uhr:
Die Konfliktfläche ist die Furt. Wer die nicht befährt, begeht auch keinen Rotlichtverstoss.
Versuchen wir es nochmal? Wenn die Ampel rot ist, darf auf beiden Fahrbahnen der Elsa-Brändström-Straße nicht geradeaus (dem Straßenverlauf folgend) gefahren werden. Hier sind wir uns einig, die Ampel hat Wirkung für beide Fahrstreifen? Wenn nun ein Fahrzeug auf dem linken Fahrstreifen nach links in die Arndtstraße abbiegen möchte, darf er nach deiner Auffassung, die Haltelinie und die rote Ampel überfahren, ohne dass es einer weiteren Beschilderung oder weiterer Lichtzeichen bedarf und dies sei völlig legitim?
Nun die beiden Beispiele (meins und ADAC) sind bis auf die zusätzliche Halbschranke (Ampel war auch vorhanden) absolut identisch, sogar das Schild, an der Halteliniene zu halten. Ich sehe auch den Vergleich zu der Situation dieses Threads eventuell passend.
Allerdings liegt auch der ADAC nicht immer richtig. Daher würde mich das zugehörige Urteil interessieren, dass dies als Rotlichtverstoss sieht.
Vor Start diese Threads wäre ich trotz roter Ampel dort links abgebogen, jetzt? Wenn gewünscht kann ich dies auch gerne begründen dann aber erst heute abend. Mit dem Handy ist mir das zuviel Text.
Gruß Uwe
Zitat:
@Demogantis schrieb am 2. September 2023 um 17:49:47 Uhr:
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 2. September 2023 um 16:33:30 Uhr:
Versuchen wir es nochmal? Wenn die Ampel rot ist, darf auf beiden Fahrbahnen der Elsa-Brändström-Straße nicht geradeaus (dem Straßenverlauf folgend) gefahren werden. Hier sind wir uns einig, die Ampel hat Wirkung für beide Fahrstreifen? Wenn nun ein Fahrzeug auf dem linken Fahrstreifen nach links in die Arndtstraße abbiegen möchte, darf er nach deiner Auffassung, die Haltelinie und die rote Ampel überfahren, ohne dass es einer weiteren Beschilderung oder weiterer Lichtzeichen bedarf und dies sei völlig legitim?Wer nach links in die Arndtstraße abbiegt überfährt die Ampel doch gar nicht. Man biegt quasi vor der Ampel ab.
Was wäre eigentlich, wenn es die Inga-Lindström-Straße wäre? Ich finde, das sollten wir unbedingt noch ausdiskutieren.
Zitat:
@Demogantis schrieb am 2. September 2023 um 17:49:47 Uhr:
Versuchen wir es nochmal?
Sehr gern.
Zitat:
Wenn die Ampel rot ist, darf auf beiden Fahrbahnen der Elsa-Brändström-Straße nicht geradeaus (dem Straßenverlauf folgend) gefahren werden. Hier sind wir uns einig, die Ampel hat Wirkung für beide Fahrstreifen?
Korrekt.
Zitat:
Wenn nun ein Fahrzeug auf dem linken Fahrstreifen nach links in die Arndtstraße abbiegen möchte, darf er nach deiner Auffassung, die Haltelinie und die rote Ampel überfahren, ohne dass es einer weiteren Beschilderung oder weiterer Lichtzeichen bedarf und dies sei völlig legitim?
Nein. Da dort eine Haltlinie vorhanden ist, besagt diese, wo (im Sinne der Ampel) zu halten ist. Aber:
Wer über die Haltlinie geradeaus fährt und noch vor Furt hält, begeht keinen Rotlichtverstoß im eigentlichen Sinne, da er noch vor der geschützten Konfliktfläche hält. In den verlinkten Beispielen ist es immer nur ein Meter oder so - hier passt aber auf Grund der örtlichen Situation ein ganzer PKW zwischen Haltlinie und Furt, weil sie bedingt durch die Kurve sehr weit abgesetzt ist (vermutlich aber nur, damit sie "rechtwinklig" zur Fahrbahnlängsachse verläuft.
Ob nun ein Fahrzeug unmittelbar vor der Fußgängerfurt hält, oder nach links verschwindet, ist egal - es bleibt nach meiner Auffassung ein Haltlinienverstoß. Auch deshalb, weil der signalisierte Querschnitt so weit hinter der Einmündung liegt. Im Regelfall stehen in Deutschland die Fahrbahn-Signalgeber vor der Kreuzung oder Einmündung. Hier passiert man den Signalgeber aber nicht, sondern nur die Haltlinie.
Und wenn die Haltlinie fehlen würde, darf man natürlich bei Rot nach links abbiegen.
Für mich Rotlichtverstoß: § 37 Abs. 2 Nr 1 Satz 7 Rot ordnet an „ Halt vor der Kreuzung“.
Ein Haltelinienverstoß liegt nur vor, wenn ich die Linie überfahre und dann stehen bleibe. Fahre ich in die Kreuzung ein und biege links ab = Rotlichtverstoß.
Radfahrer die von rechts kommend die Furt durchqueren, könnten auf der anderen Seite dem Radweg nach links folgen und daraus könnte es zu Konfliktsituationen mit den linksabbiegenden Pkws kommen.
Gruß Jerry
Vom Verstand her sehe ich das genauso wie du. Das Abbiegen vor der roten Ampel ist die ungefährlichste Variante. Man hält an der Haltelinie und hat genügend Zeit, zu schauen, ob auf der linken Seite Fußgänger oder Radfahrer die linke Straße queren und wenn alles frei und die Ampel immer noch rot, fährt man.
Anders sieht es aus, wenn man erst auf grün warten muss. Dann kommt der Gegenverkehr, denn man erst passieren lassen muss. Der Gegenverkehr behindert aber auch die Sicht auf die linke Seite und eventuell auf querende Fußgänger oder Radfahrer. Wenn dann eine Lücke im Gegenverkehr ist, und man hoffentlich abgesichert hat, dass keine Fußgänger oder Radfahrer vorhanden sind, kann man durchhuschen, dabei muss aber vorher noch gecheckt werden, ob nicht ein lebensmüder Radfahrer überholend sich zwischen einem und dem Gegenverkehr durchquetscht oder bei endendem Gegenverkehr nicht ein lebensmüder Motorradfahrer von hinten zuerst überholt.
Nun wird ein Rotlichtverstoß hart bestraft, insbesondere, wenn sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß handelt. Das hat den Grund, weil ein Rotlichtverstoß eine massive Gefährdung insbesondere anderer Verkehrsteilnehmer mit sich bringt. Wenn man aber in unserem Fall vor der roten Ampel abbiegt, erreicht man doch genau das Gegenteil einer Gefährdung, denn das ist sich sicherste Variante.
Nun, leider wird von manchen Gerichten nicht nach dem Verstand entschieden, sondern unlogisch und formal. In diesem Fall kann ich mir das aber kaum vorstellen und daher meine Frage nach einem Gerichtsurteil, dass die Aussage des ADAC-Artikels bestätigt.
Demogantis, kannst du da weiterhelfen?
Gruß
Uwe
Zitat:
Radfahrer die von rechts kommend die Furt durchqueren, könnten auf der anderen Seite dem Radweg nach links folgen und daraus könnte es zu Konfliktsituationen mit den linksabbiegenden Pkws kommen.
Dazu müsste der Linksabbieger fast auf den Radweg auffahren. Die Radfurt endet etwa 2m rechts neben dem äußeren Abbiegradius des Linksabbiegers.