Linksabbiegen vor roter Ampel

Hallo zusammen,

dürfte ich bei diesem konkreten Beispiel bei rot links abbiegen?

https://goo.gl/maps/rUE7S27x5DXea1AGA

122 Antworten

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 2. September 2023 um 13:13:23 Uhr:


Ich meine den grünen Pfeil (leuchtend). Das Blechding nennt sich Grünpfeil und ist tatsächlich nur fürs Rechtsabbiegen zulässig.

na ja - offensichtlich hat man sich hier einen grünen Pfeil/Linksabbiegerampel gespart, weil man das Linksabbiegen auch durch entspr. Schaltung der Ampelanlage für die Gegenrichtung ermöglichen kann und es so weniger aufwändig ist.....

ideal ist diese ganze Konfiguration sicherlich nicht, aber m.E. schlüssig

Zitat:

@Yaeger schrieb am 2. September 2023 um 14:17:29 Uhr:


ideal ist diese ganze Konfiguration sicherlich nicht, aber m.E. schlüssig

Darf man nun bei roter Ampel links abbiegen oder nicht? Ich sehe in diesem Thread zu dieser Frage kein übereinstimmendes Meinungsbild.

Gruß

Uwe

Man darf auf Grund der Haltlinie nicht abbiegen, aber es ist dann kein Rotlichtverstoß, sondern nur ein Haltlinienverstoß.

Ich meine, man sollte an dieser Kreuzung das Linksabbiegen ganz untersagen indem man die durchgezogene Linie weiterzieht.

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Zitat:

@U.Korsch schrieb am 2. September 2023 um 14:26:24 Uhr:


Man darf auf Grund der Haltlinie nicht abbiegen, aber es ist dann kein Rotlichtverstoß, sondern nur ein Haltlinienverstoß.

Wie sieht es aber aus, wenn ich erst anhalten, mich vergewissere, ob ich gefahrlos nach links abbiegen kann und, wenn dies der Fall ist, anfahre und abbiege, also äquivalent zu dem Halten an der Haltelinie vor einem Stoppschild?

Gruß

Uwe

Offensichtlich dient die Ampel nur der Sicherung der Radfahrer bzw. Fußgänger. Eventuell betrifft sie Linksabbieger gar nicht.

An der Haltlinie ist zu halten bis wieder Grün ist. Erstanden darf man abbiegen.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 2. September 2023 um 14:31:51 Uhr:


... also äquivalent zu dem Halten an der Haltelinie vor einem Stoppschild?

HIER ist aber KEIN Stoppschild.
Sondern eine rote Ampel. Und da darf man sich eben NICHT vortasten und schauen ob frei ist.
Da muss man auch nicht viel denken. ROT ist ROT. Punkt !

Zitat:

@Dr. Shiwago schrieb am 2. September 2023 um 14:28:24 Uhr:


Ich meine, man sollte an dieser Kreuzung das Linksabbiegen ganz untersagen indem man die durchgezogene Linie weiterzieht.

Das muss die Behörde aber begründen und das kann sie dort ebenso wenig, wie das Rot für Linksabbieger.

Zitat:

@Dofel schrieb am 2. September 2023 um 14:50:29 Uhr:


HIER ist aber KEIN Stoppschild.
Sondern eine rote Ampel. Und da darf man sich eben NICHT vortasten und schauen ob frei ist.
Da muss man auch nicht viel denken. ROT ist ROT. Punkt !

Aber die Ampel gilt nur, wenn ich geradeaus fahre. Es wurde ja jetzt geklärt, dass es kein Rotlichtverstoß ist, wenn ich links abbiege, sondern nur ein Haltelinien-Verstoß. An einer Halteline muss ich aber nur halten, wenn ich verkehrsbedingt nicht weiterfahren kann. Es ist kein Rotlichtverstoß, wenn ich weiterfahre und links abbiege, also darf ich zum links abbiegen weiterfahren. Wo ist da jetzt der Haltelinienverstoß. An einer grünen Ampel überfährt man ja auch die Haltelinie.

Gruß

Uwe

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 2. September 2023 um 14:51:03 Uhr:



Zitat:

@Dr. Shiwago schrieb am 2. September 2023 um 14:28:24 Uhr:


Ich meine, man sollte an dieser Kreuzung das Linksabbiegen ganz untersagen indem man die durchgezogene Linie weiterzieht.
Das muss die Behörde aber begründen und das kann sie dort ebenso wenig, wie das Rot für Linksabbieger.

Begründung wäre, Linksabbiegen über zwei Gegenfahrbahnen ist zu gefährlich. In der Regel ist in solchen Situationen das Linksabbiegen ohne Ampelreglung auch nicht möglich. Deshalb gehört die linke Fahrbahnbegrenzung hinter der Haltelinie weitergezogen. Die Ampel in diesem Fall dient nur zu Sicherung der Radfahrer.

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 2. September 2023 um 14:26:24 Uhr:


Man darf auf Grund der Haltlinie nicht abbiegen, aber es ist dann kein Rotlichtverstoß, sondern nur ein Haltlinienverstoß.

Ist die Ampel rot, musst du an der Haltelinie halten und wenn du während der Rotphase über die Haltelinie fährst und links abbiegst, ist das ein Rotlichtverstoß. Wenn du bei einer roten Ampel nur über die Haltelinie fährst und unmittelbar stoppst, ohne in die Kreuzung einzufahren, dann ist es ein Haltelinenverstoß.

Quelle

Die Quelle gibt auch Auskunft zu dem Thema mit der Ampel, der Haltelinie und dem Schild "Bei Rot hier halten". Nicht beachten und rechts abbiegen ist ein Rotlichtverstoß!

Da die Ampel aber nur für den Radweg da ist, betrifft sie deinen Fahrweg als Linksabbieger gar nicht.

Zitat:

@Dr. Shiwago schrieb am 2. September 2023 um 15:02:06 Uhr:


Begründung wäre, Linksabbiegen über zwei Gegenfahrbahnen ist zu gefährlich.

Wieso ist linksabbiegen zu gefährlich? Wenn man z.B. an der Haltelinie steht, ist die Kurve gut einsehbar, so dass man den Gegenverkehr sieht und auch in die Straße, in die man abbiegen möchte, kann man gut schauen. Man braucht ja nicht einmal den Kopf richtig zur Seite drehen.

Es gibt es auch häufig, dass vor einer Fußgängerampel links abgebogen werden kann.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Dr. Shiwago schrieb am 2. September 2023 um 15:10:47 Uhr:


Da die Ampel aber nur für den Radweg da ist, betrifft sie deinen Fahrweg als Linksabbieger gar nicht.

Haben wir das gleiche Bild betrachtet? Für die beiden Fahrstreifen sehe ich drei rote Ampeln!
😕

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