Linksabbiegen vor roter Ampel

Hallo zusammen,

dürfte ich bei diesem konkreten Beispiel bei rot links abbiegen?

https://goo.gl/maps/rUE7S27x5DXea1AGA

122 Antworten

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 2. September 2023 um 16:05:07 Uhr:


....
Daher Demogantis, deine Argumentation zieht nicht, weil es sich hier um eine ganz andere als Situation handelt. Also kann es somit in der hier im Thread diskutierten Situation kein Rotlichtverstoß sein, wenn links abgebogen wird.

Natürlich ist es ein Rotlichtverstoß !

Und die Haltlinie ist genau aus diesem Grund genau dort:

bei Rot auf der Hauptstrasse können nur so die Linksabbieger, die aus der Arndtstrasse kommen und in die Elsa-Brandström-Straße einfahren an den haltenden Autos vorbeikommen ohne den Fußgängerüberweg zu befahren;
die sogenannte "geschützte Konfliktfläche" beginnt also genau hinter der Haltlinie, weil diese von den aus der Arndtstrasse kommenden Linksabbiegern befahren werden muss....

und damit das auch den Linksabbiegern auf der Elsa-Brandström-Straße unmißverständlich klar ist, hängt diese hohe Ampel auf der gegenüberliegenden Strassenseite (und eben keine grüne Linksabbiegerampel mit Pfeil)

so sehe ich das....

Der Grund der Haltelinie ist, dass die Spur auch bzw. sogar hauptsächlich für den Geradeausverkehr ist, der dann nämlich an der Haltelinie anhalten muss, wenn die Ampel rot ist.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Yaeger schrieb am 2. September 2023 um 21:16:00 Uhr:


bei Rot auf der Hauptstrasse können nur so die Linksabbieger, die aus der Arndtstrasse kommen und in die Elsa-Brandström-Straße einfahren an den haltenden Autos vorbeikommen ohne den Fußgängerüberweg zu befahren;
die sogenannte "geschützte Konfliktfläche" beginnt also genau hinter der Haltlinie, weil diese von den aus der Arndtstrasse kommenden Linksabbiegern befahren werden muss....

Wie viele Fahrzeuge sollen denn deiner Meinung nach dort rein passen?

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 2. September 2023 um 21:09:58 Uhr:


@U.Korsch

Vom Verstand her sehe ich das genauso wie du. Das Abbiegen vor der roten Ampel ist die ungefährlichste Variante. Man hält an der Haltelinie und hat genügend Zeit, zu schauen, ob auf der linken Seite Fußgänger oder Radfahrer die linke Straße queren und wenn alles frei und die Ampel immer noch rot, fährt man.
......

und genau dann kommt der Linksabbieger aus der Arndtstrasse, der sieht dass auf der Hauptstrasse alle Autos rot haben, die Fußgänger grün und fährt Dir frontal 'rein - weil Du einen Rotlichtverstoß begangen hast, mit dem der Linksabbieger aus der Arndtstrasse nicht rechnen konnte oder musste....

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Zitat:

@U.Korsch schrieb am 2. September 2023 um 21:12:48 Uhr:



Zitat:

Radfahrer die von rechts kommend die Furt durchqueren, könnten auf der anderen Seite dem Radweg nach links folgen und daraus könnte es zu Konfliktsituationen mit den linksabbiegenden Pkws kommen.

Dazu müsste der Linksabbieger fast auf den Radweg auffahren. Die Radfurt endet etwa 2m rechts neben dem äußeren Abbiegradius des Linksabbiegers.

Wenn der Radfahrer von rechts die Furt durchquert und dann nach links dem Radweg folgt, kreuzen sich Pkw und Radfahrer.

Gruß Jerry

Wenn eine Regelung für die Linksabbieger aus der Arndtstrasse getroffen werden wollte, so hätte man die gesamte Kreuzung in die Ampelreglung mit einbezogen damit mehrere Fahrzeuge einbiegen können und nicht nur ein Fahrzeug, welches dann auch noch, wenn die Ampel wieder grün wird, dem Gegenverkehr im Wege rumsteht.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Jerry Lundegaard schrieb am 2. September 2023 um 21:24:30 Uhr:


Wenn der Radfahrer von rechts die Furt durchquert und dann nach links dem Radweg folgt, kreuzen sich Pkw und Radfahrer.

Okay, dann fahre ich anders Auto als du.

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 2. September 2023 um 21:19:49 Uhr:



Zitat:

@Yaeger schrieb am 2. September 2023 um 21:16:00 Uhr:


bei Rot auf der Hauptstrasse können nur so die Linksabbieger, die aus der Arndtstrasse kommen und in die Elsa-Brandström-Straße einfahren an den haltenden Autos vorbeikommen ohne den Fußgängerüberweg zu befahren;
die sogenannte "geschützte Konfliktfläche" beginnt also genau hinter der Haltlinie, weil diese von den aus der Arndtstrasse kommenden Linksabbiegern befahren werden muss....
Wie viele Fahrzeuge sollen denn deiner Meinung nach dort rein passen?

ein Fahrzeug kann dort querstehend abwarten, bis die Fussgänger durch sind, bei entsprechender Ampelschaltung kann auch ein zweites Fahrzeug dahinter noch durchkommen wenn der Fußgängerüberweg wieder frei ist, oder wenn der Fußgängerüberweg sowieso frei ist muss man als Linksabbieger aus der Arndtstrasse kommend gar nicht erst halten ....

und wo sollte ein Linksabbieger aus der Arndtstrasse denn bitteschön hin, wenn die Haltlinie ganz vorne am Fußgängerüberweg wäre?! der stünde dann quer auf der Hauptstrasse und wenn es grün wird muss er hoffen, dass er reingelassen wird - Vorfahrt hat er ja nicht und die anfahrenden Autos haben grün...

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 2. September 2023 um 19:49:37 Uhr:


Wer über die Haltlinie geradeaus fährt und noch vor Furt hält, begeht keinen Rotlichtverstoß im eigentlichen Sinne, da er noch vor der geschützten Konfliktfläche hält.

Man fährt auf die rote Ampel zu, hält aber nicht an der Haltelinie, rollt drüber und kommt noch vor der Kreuzung oder dem Gefahrenbereich zum Stehen, dann ist das ein Haltelinienverstoß. Bei dem Beispiel, dass wir hier diskutieren, ist auf der rechten Fahrbahn nicht viel Platz bis zum Gefahrenbereich, bis zum Radweg.

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 2. September 2023 um 19:49:37 Uhr:


Ob nun ein Fahrzeug unmittelbar vor der Fußgängerfurt hält, oder nach links verschwindet, ist egal - es bleibt nach meiner Auffassung ein Haltlinienverstoß.

Und jetzt wird es interessant, du fährst bei Rotlicht über die Haltelinien, biegst links ab, fährst dabei über die zwei Fahrspuren der Gegenfahrbahn, über einen Radweg und durchquerst damit eine Kreuzung und Gefahrenbereich, das soll dann kein Rotlichtverstoß sein?

Die Ampeln zeigen an, ob du fahren darfst oder nicht. Dabei ist unerheblich, ob du geradeaus fährst oder links abbiegst. Wenn ich bei Rot in die Arndtstraße einbiege sind rechts von mir zwei rote Ampel die mir anzeigen, dass ich nicht fahren darf und an denen ich vorbei fahre. Könnte man drüber streiten, aber das Argument, man würde nicht an einer roten Ampel vorbeifahren, könnte nicht zutreffend sein.

Die Aussage auf der ADAC Seite ist auch auf der Seite dieses Rechtsanwalts zu finden.

Zitat:

@Yaeger schrieb am 2. September 2023 um 21:25:50 Uhr:


ein Fahrzeug kann dort querstehend abwarten, bis die Fussgänger durch sind, bei entsprechender Ampelschaltung kann auch ein zweites Fahrzeug dahinter noch durchkommen und wenn der Fußgängerüberweg frei ist muss man gar nicht erst halten....

Ah ja.

Zitat:

@Demogantis schrieb am 2. September 2023 um 21:27:54 Uhr:


Und jetzt wird es interessant, du fährst bei Rotlicht über die Haltelinien

Nur über die linke.

Zitat:

biegst links ab, fährst dabei über die zwei Fahrspuren der Gegenfahrbahn

was mit der Ampel nix zu tun hat.

Zitat:

über einen Radweg

Sagt mal wie biegt ihr den alle ab? Fahrt ihr Gigaliner? Schaut euch doch bitte nochmal den Link im ersten Beitrag an.

Zitat:

und durchquerst damit eine Kreuzung und Gefahrenbereich

Nein, weil die Ampel nicht die Kreuzung, sondern nur die Furt schützt. Würde sie den ganzen Knoten schützen, wäre dort alles zu signalisierren.

Zitat:

das soll dann kein Rotlichtverstoß sein?

Genau.

Zitat:

Die Ampeln zeigen an, ob du fahren darfst oder nicht. Dabei ist unerheblich, ob du geradeaus fährst oder links abbiegst. Wenn ich bei Rot in die Arndtstraße einbiege sind rechts von mir zwei rote Ampel die mir anzeigen, dass ich nicht fahren darf und an denen ich vorbei fahre.

Aha. Du kommst an ein Kreuzung, dahinter steht z.B. eine Baustellenampel. Du willst nicht Geradeaus in die Baustelle, sondern nach links oder rechts abbiegen: Dann wartest du dort tatsächlich, bis die Ampel Grün zeigt?

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 2. September 2023 um 21:28:17 Uhr:



Zitat:

@Yaeger schrieb am 2. September 2023 um 21:25:50 Uhr:


ein Fahrzeug kann dort querstehend abwarten, bis die Fussgänger durch sind, bei entsprechender Ampelschaltung kann auch ein zweites Fahrzeug dahinter noch durchkommen und wenn der Fußgängerüberweg frei ist muss man gar nicht erst halten....
Ah ja.

der Linksabbieger aus der Arndtstrasse hat nur auf diese Art den "Fuss in der Tür" - und deshalb ist diese Fläche m.E. so gestaltet

Zitat:

@Yaeger schrieb am 2. September 2023 um 21:35:05 Uhr:


der Linksabbieger aus der Arndtstrasse hat nur auf diese Art den "Fuss in der Tür" - und deshalb ist diese Fläche m.E. so gestaltet

Und du meinst, wenn die Fußgänger durch sind oder niemand queren will, darf der Linksabbieger aus der Arndtraße bei Rot weiter fahren?

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 2. September 2023 um 21:34:45 Uhr:



Zitat:

Die Ampeln zeigen an, ob du fahren darfst oder nicht. Dabei ist unerheblich, ob du geradeaus fährst oder links abbiegst. Wenn ich bei Rot in die Arndtstraße einbiege sind rechts von mir zwei rote Ampel die mir anzeigen, dass ich nicht fahren darf und an denen ich vorbei fahre.

Aha. Du kommst an ein Kreuzung, dahinter steht z.B. eine Baustellenampel. Du willst nicht Geradeaus in die Baustelle, sondern nach links oder rechts abbiegen: Dann wartest du dort tatsächlich, bis die Ampel Grün zeigt?

es gibt nur eine Haltlinie und an der muss man stehenbleiben - fährt man in die Fläche dahinter ein, ist der Rotlichtverstoß vollzogen; der Kreuzungsbereich beginnt direkt hinter der Haltlinie, nicht am Fußgängerüberweg! Die ganze Kreuzung mit der Arndtstrasse liegt noch vor dem Rad-/Fußgängerüberweg...... siehe Bild unten

Kreuzungsbereich

Und der Linksabbieger aus der Arndstraße darf diese Fläche befahren weil er keine Haltlinie hat?

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