Linksabbiegen vor roter Ampel
Hallo zusammen,
dürfte ich bei diesem konkreten Beispiel bei rot links abbiegen?
122 Antworten
Zitat:
@Yaeger schrieb am 3. September 2023 um 14:46:54 Uhr:
erstens verstehe ich nicht was Du immer mit "Furt" meinst, denn das ist eine Flachstelle (Untiefe) in einem Bach- oder Flusslauf
Fußgängerfurt oder Radfahrerfurt sind verkehrsrechtliche/verkehrstechnische Begriffe. Damit ist der beidseitig gestrichelte Bereich an Lichtzeichenanlagen gemeint, welchen Fußgänger und/oder Radfahrer zum Queren der Fahrbahn nutzen müssen. Diese Begriffe findest du in der Straßenverkehrs-Ordnung. Damit ich nicht immer "Fußgänger- und Radfahrerfurt" schreiben muss, habe ich "Furt" genutzt.
Zitat:
zweitens verstehe ich nicht, warum erst ab der "Furt" der geschützte Bereich beginnen soll (wer legt das fest?!), das wäre schon hinter der Kreuzung
Habe ich weiter oben umfassend beschrieben: Eine signalsierte Querungshilfe für Fußgänger (reine "Fußgängerampel"😉 dient primär nur einem Zweck: Fußgänger gesichert über die Fahrbahn zu bringen. Damit das funktioniert, werden die Fahrzeuge auf der Fahrbahn per Rot angehalten und die Fußgänger queren die Fahrbahn innerhalb der Fußgängerfurt von einer Seite zur anderen. Darauf baut auch die gesamte Berechnung einer solchen Lichtzeichenanlage auf - daher wie viel Zeit z.B. nach Rot für KFZ vergehen muss, damit die Fußgänger Grün bekommen dürfen. Relevant sind daber immer die Konfliktflächen - also in diesem Fall Fahrbahn/Furt.
Zitat:
drittens beginnt der Kreuzungsbereich, in den man bei rot nicht einfahren darf, eben in diesem Fall schon direkt nach der Haltlinie, weil die Arndtstrasse hier bereits von links einmündet; der später auch noch vorhandene Rad- und Fussgängerüberweg (die "Furt"😉 befindet sich dann schon hinter diesem Kreuzungsbereich und es ist damit auch ein Rotlichtverstoß, weil man in den Kreuzungsbereich beim Abbiegen eingefahren ist;
Das ist deine Auffassung, weil du der Meinung bist, das sich Fahrzeuge quer in die Kreuzung quetschen sollen. Ich vertrete die Auffassung, das diese Möglichkeit eher ein Zufallsprodukt ist, weil die Verkehrsführung dort allgemein sehr speziell ist. Der freie Bereich entsteht m.E. nur, weil die rechte Haltlinie den vorgeschriebene 1m-Abstand zur Furt einhält, wodurch die linke Haltlinie auf Grund der Kurve weiter von der Furt abgesetzt ist.
Zitat:
für wen sollten denn sonst auch auf der gegenüberliegenden Strassenecke gleich zwei Ampeln montiert sein, wenn es gar keine Bedeutung hat, weil man diese Ampel als Linksabbieger ja nicht beachten muss, weil ein Rotlichtverstoß als Linksabbieger angeblich gar nicht möglich ist ?!
Weil man dort auf einer vierstreifigen Straße eine Doppelkurve durchfährt, die zu allem Überfluss von zwei Brücken garniert wird, so dass man den Signalgeber über der Fahrbahn ggf. nicht rechtzeitig sieht. Der rechte Signalgeber wird von einem Gebäude verdeckt. Und wenn auf dem rechten Fahrstreifen ein größeres Fahrzeug fährt, sieht man den Signalgeber am rechten Fahrbahnrand ebenfalls nicht - darum steht links auch einer. Und das ist im übrigen auch nicht wirklich ungewöhnlich.
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Zitat:
das ist nicht stimmig - Links abbiegen bei Rot ist in jedem Fall ein Rotlichtverstoss der mit Einfahren in die Kreuzung/Fläche hinter der Haltlinie vollzogen ist;
der später auch noch vorhandene Rad- und Fussgängerüberweg befindet sich schon hinter der Kreuzung und ist nicht der Anfang des geschützten Bereichs....
Ich sehe, du willst es nicht verstehen.
Nein - ich folge nur Deiner Interpretation nicht und habe auch genau erklärt, warum
Ist ja auch nicht schlimm, also ein Bier d'rauf und gut ist es.... 😉
Wenn man Linksabbiegern die rote Ampel hätte ersparen wollen wäre die linke Haltelinie sicher näher an der Ampel und der Bereich davor hätte für Lienksabbieger eine gestrichelte Linie.
Bei dem Strassenverlauf wären Unfälle vorprogrammiert,deshalb ist es wohl auch so wie es ist.
Die Haltelinie und die rote Ampel gilt ganz sicher auch für Linksabbieger,deshalb ist sie vor der Einmündung.