Linksabbiegen vor roter Ampel
Hallo zusammen,
dürfte ich bei diesem konkreten Beispiel bei rot links abbiegen?
122 Antworten
Dass die Haltelinie bei roter Ampel nicht überfahren werden darf, sollte klar sein und das es sich dann auch um einen Rotlichtverstoß handelt, denn rechts neben der Haltelinie ist eine Ampel!
Zitat:
@Bulwey schrieb am 2. September 2023 um 07:13:18 Uhr:
Die Ampel ist nur für Geradeausfahrer relevant. Von daher ist die Rote Ampel für Linksabbieger völlig sinnfrei bzw. unlogisch.
Wenn ich die Situation betrachte, würde ich annehmen, dass der hauptsächliche Verkehrsfluss dem Straßenverlauf zweispurig folgt und nur wenige Fahrzeuge nach links abbiegen. Daher erscheint eine reine Linksabbiegerspur mit entsprechender Ampel vermutlich wenig effektiv und eher hemmend für den Verkehrsfluss. Dass vielleicht ein Linksabbieger bei Grün jene die Geradeaus wollen aufhält, scheint aber akzeptabler zu sein, als eine Spur im Grundsatz für das Linksabbiegen zu widmen. Einen "Grünpfeil" an Ampeln gibt es nur für Rechts, nicht aber für Links.
So, nun nehmen wir mal den Berufsverkehr an, auf beiden Fahrstreifen nähern sich Fahrzeug der Ampel. Das erste Fahrzeug auf der linken Spur möchte links abbiegen und biegt trotz roter Ampel ab, der zweite möchte geradeaus und muss dann stehen bleiben. Der Dritte möchte wieder nach links, muss aber nun warten. Aber vielleicht möchten die ersten Beiden nach links und biegen bei roter Ampel ab und der dritte muss dann bei noch Rot warten, fährt aber trotzdem weiter, weil er in dem Moment die Ampeln nicht im Blick hat. Vielleicht steht rechts ein LKW, der die Ampel verdeckt.
Nochmal zurück, das erste Fahrzeug möchte links abbiegen und biegt bei roter Ampel ab, der rechts daneben müsste warten, ist am Träumen und lässt sich durch das anfahrende Fahrzeug neben sich auch zum Anfahren animieren! Da kommt aber sofort der Radweg.
Die jetzige Regelung dürfte der Sicherheit geschuldet sein, auch wenn die Linksabbieger erstmal keinen Berührungspunkt mit den querenden Fußgängern haben, hier aber eine Wirkung auf den "Geradeausverkehr" möglich ist.
Was du beschreibst wird durchaus immer mal zutreffen. Das der Linksabbieger hier das Problem ist, nur weil er irgendwelche Deppen mitziehen könnte, (die dann tatsächlich bei Rot fahren) sehe ich aber nicht. Diese Gefahr gibt es an jeder Kreuzung mit getrennt signalisierten Fahrstreifen.
Ich muss zugeben, mir ist erst jetzt aufgefallen, dass beide Spuren geradeaus gehen, ich dachte es wäre eine reine Linksabbiegerspur. Aber auf dem Street-view Bild kann man sich ja vor- und zurückbewegen und es drehen.
Aber auch in dem Fall bleibe ich dabei, kein Abbiegen ohne Grünen Pfeil, der fehlt hier ganz einfach.
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 2. September 2023 um 07:48:01 Uhr:
So ist es. Zumal man dort bei entsprechender Verkehrsstärke womöglich eine Weile als Linksabbieger (wohlgemerkt auf dem linken Fahrstreifen stehend) versauert, denn:- bei Rot darf man nicht abbiegen
- bei Grün fährt auch der Gegenverkehr losDas hier beschriebene Linksabbiegen während der Rotphase ist dagegen problemlos möglich, denn die relevante Konfliktfläche (Fußgängerfurt) liegt außerhalb des Abbiegeradius.
Solche unvollständig signalisierten Knotenpunkte gibt es öfter, daher mancht man sich eine reine reinige Fußgänger- bzw. Radfahrer-Querungsanlage zu nutze, um bei Rot den Verkehr aus Nebenstraßen abfließen zu lassen.
......
Wir wissen aber nicht, wie die Ampelanlage des Gegenververkehrs geschaltet ist....
Das Linksabbiegen kann ja auch durch eine Zeitverzögerung ermöglicht werden, wenn der Gegenverkehr früher rot bekommt und eventuelle Linksabbieger so ein Zeitfenster haben um dann abzubiegen
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Zitat:
@Bulwey schrieb am 2. September 2023 um 09:31:43 Uhr:
Aber auch in dem Fall bleibe ich dabei, kein Abbiegen ohne Grünen Pfeil, der fehlt hier ganz einfach.
Grüner Pfeil geht aber nicht, weil dann müsste man auch die Fußgänger in der Nebenstraße mit signalisieren und damit den ganzen Knotenpunkt.
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 2. September 2023 um 12:51:37 Uhr:
Grüner Pfeil geht aber nicht, weil dann müsste man auch die Fußgänger in der Nebenstraße mit signalisieren und damit den ganzen Knotenpunkt.Zitat:
@Bulwey schrieb am 2. September 2023 um 09:31:43 Uhr:
Aber auch in dem Fall bleibe ich dabei, kein Abbiegen ohne Grünen Pfeil, der fehlt hier ganz einfach.
Ich glaube über den grünen Pfeil besteht in Westdeutschland ein großes Missverständnis. Der bedeutet nicht, dass man wie bei einer grünen Ampel einfach durchrauschen darf, auch wenn das viele so machen. Bei einer roten Ampel und grünem Pfeil muss man auf jeden Fall anhalten, erst wenn man sich vergewissert hat, dass frei ist, darf man abbiegen.
Das Missverständnis besteht darin, dass du den grünen Blechpfeil meinst (habe ich auch so verstanden), während U.Korsch den grünen Leuchtpfeil einer Ampel.
Ich frage mich allerdings, ob der grüne Blechpfeil nur für das Abbiegen nach rechts verwendet werden darf?
Gruß
Uwe
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 2. September 2023 um 13:06:56 Uhr:
Das geht aber nur rechts, nicht links.Dein Vorposter meinte vermutlich eine Ampel mit Pfeil.
Achso, also ich rede im gesamten Thread schon nur von dem Blechschild.
Ich meine den grünen Pfeil (leuchtend). Das Blechding nennt sich Grünpfeil und ist tatsächlich nur fürs Rechtsabbiegen zulässig.