Linksabbiegen vor roter Ampel

Hallo zusammen,

dürfte ich bei diesem konkreten Beispiel bei rot links abbiegen?

https://goo.gl/maps/rUE7S27x5DXea1AGA

122 Antworten

Zitat:

@Yaeger schrieb am 1. September 2023 um 16:45:57 Uhr:


Nö - stimme ich nicht zu:

die gegenüberliegende Ampel auf der anderen Fahrbahnseite ist eine Erweiterung der Lichtzeichenanlage - z.B. für den Fall dass ganz rechts ein LKW steht/fährt und Du die rechte Ampel nicht sehen kannst....

liess sich vermutlich baulich nicht anders lösen - soll die Ampel über der Straße ersetzen....

Es geht mir um die Ampel über der Straße. Ampeln über der Straße gelten für die Fahrspur über der sie hängen.
So kann man das nachlesen.

Ganz klar NEIN .
Er darf nicht abbiegen

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 1. September 2023 um 16:37:39 Uhr:


Aber ihr stimmt mir wenigstens zu, das die Ampel über der Straße ohne Sinn und Bedeutung ist ?

Das ist hier in Bielefeld nichts neues, gibt viele ähnliche Fälle! 🙁

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 1. September 2023 um 17:26:02 Uhr:


Es geht mir um die Ampel über der Straße. Ampeln über der Straße gelten für die Fahrspur über der sie hängen.
So kann man das nachlesen.

Nö, so steht das nicht in der StVO.

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Was sagt die STVO denn dazu, das die Ampel über der Straße hängt in die man einbiegt wenn man Rechts abbiegt bzw. dem Straßenverlauf folgt, nun aber für die Linksabbieger gelten soll ?

In meinen Augen ist die ganze Kreuzung Beschilderungstechnisch verkorkst.

Ob ich da wirklich bei Rot abbiegen würde weiß ich nicht wirklich, da ist nicht die Zeit drüber nachzudenken, aber in Ruhe drüber nachgedacht stellen sich mir einige Fragen.

Die Stelle ist in der Tat verkorkst. Sofern nicht gute Gründe dagegen sprechen, könnte man die relevante Haltlinie weiter an die Fußgängerfurt heranrücken, damit ein Linksabbiegen davor noch möglich ist.

Das die LZA auch für die Linksabbieger gilt, ergibt sich allein aus der Haltlinie. Dazu die StVO:

Anlage 2, lfd. Nr. 67
Ge- oder Verbot
Ergänzend zu Halt- oder Wartegeboten, die durch Zeichen 206, durch Polizeibeamte, Lichtzeichen oder Schranken gegeben werden, ordnet sie an:
Wer ein Fahrzeug führt, muss hier anhalten.

Ampelanlagen und Fahrbahnmarkierungen sind grundsätzlich nur Empfehlungen für ängstliche Verkehrsteilnehmer und bedürfen keiner weiteren Beachtung 😎😁

Was ist schon ein Rotlichtverstoss, Gas und los, zur Vorsicht noch Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer mit der einschüchtern. Die anderen können ja aufpassen. 🙄😛😎😁

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 1. September 2023 um 20:21:19 Uhr:


Die Stelle ist in der Tat verkorkst. Sofern nicht gute Gründe dagegen sprechen, könnte man die relevante Haltlinie weiter an die Fußgängerfurt heranrücken, damit ein Linksabbiegen davor noch möglich ist.

Das die LZA auch für die Linksabbieger gilt, ergibt sich allein aus der Haltlinie. Dazu die StVO:

Anlage 2, lfd. Nr. 67
Ge- oder Verbot
Ergänzend zu Halt- oder Wartegeboten, die durch Zeichen 206, durch Polizeibeamte, Lichtzeichen oder Schranken gegeben werden, ordnet sie an:
Wer ein Fahrzeug führt, muss hier anhalten.

Habe ich ja Eingangs geschrieben, Haltelinie und anhalten, dann unter Beachtung andere Vorschriften abbiegen.

Da steht aber "ergänzend". Und im §37 StVO steht dann:

Rot ordnet an: „Halt vor der Kreuzung“.

Die Haltlinie verdeutlicht nur, wo das ist.

Ich weiß gar nicht, wie man darauf kommt, dass man hier bei ROT die Haltelinie überfahren und links abbiegen darf?

Zwei Fahrstreifen, welche auch noch nach der Ampel bestehen, eine durchgezogene Haltelinie für beide Fahrstreifen, eine Ampel am rechten Fahrstreifen für beide Fahrstreifen und gegenüber zwei Ampeln als Erweiterung, da die rechte Ampel durchaus durch ein größeres Fahrzeug verdeckt sein könnte.

Wie kommt man nun bitte schön drauf, dass man bei roter Ampel, deren Haltelinie überfahren darf, um links abzubiegen? Welche Verkehrsregel soll dies bitte zulassen?

Mehr noch, wer hier bei ROT die Haltelinie überfährt, begeht einen Rotlichtverstoß und mit Gefährdung gibt man den Führerschein für einen Monat ab!

Um hier abbiegen zu dürfen bräuchte es einen Grünen Pfeil nach links. Anders kommt man nicht legal über die Haltelinie.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 1. September 2023 um 21:13:57 Uhr:


Habe ich ja Eingangs geschrieben, Haltelinie und anhalten, dann unter Beachtung andere Vorschriften abbiegen.

Genau das ist die Regelung bei einem Grünen Pfeil, der ist hier aber nicht.

Zitat:

@Demogantis schrieb am 2. September 2023 um 02:51:28 Uhr:


Wie kommt man nun bitte schön drauf, dass man bei roter Ampel, deren Haltelinie überfahren darf, um links abzubiegen? Welche Verkehrsregel soll dies bitte zulassen?

Weil man niemanden kreuzt, weder Autofahrer noch Fußgänger, und man daher gefahrlos abbiegen kann. Die Ampel ist nur für Geradeausfahrer relevant. Von daher ist die Rote Ampel für Linksabbieger völlig sinnfrei bzw. unlogisch.

So ist es. Zumal man dort bei entsprechender Verkehrsstärke womöglich eine Weile als Linksabbieger (wohlgemerkt auf dem linken Fahrstreifen stehend) versauert, denn:

- bei Rot darf man nicht abbiegen
- bei Grün fährt auch der Gegenverkehr los

Das hier beschriebene Linksabbiegen während der Rotphase ist dagegen problemlos möglich, denn die relevante Konfliktfläche (Fußgängerfurt) liegt außerhalb des Abbiegeradius.

Solche unvollständig signalisierten Knotenpunkte gibt es öfter, daher mancht man sich eine reine reinige Fußgänger- bzw. Radfahrer-Querungsanlage zu nutze, um bei Rot den Verkehr aus Nebenstraßen abfließen zu lassen.

Genau an solchen Anlagen (an einer normalen Einmündung ohne Kurve) wird oft eine zweite Haltline vor dem Knoten angeordnet, damit der Geradeaus-Verkehr bei Rot die Einmündung nicht zustellt. Oder ein Schild "bei Rot hier halten" Hier stellt sich dann die Frage, ob man bei Rot rechts abbiegen darf (also noch vor der Ampel und vor der eigentlichen Haltlinie an der Ampel). Formell - nach dem Wortlaut der StVO - darf man das nicht. Verkehrspraktisch stellt es aber überhaupt kein Problem dar, denn gäbe es die zweite Haltlinie nicht, würde sich die Frage gar nicht stellen.

Zitat:

@Demogantis schrieb am 2. September 2023 um 02:51:28 Uhr:


Wie kommt man nun bitte schön drauf, dass man bei roter Ampel, deren Haltelinie überfahren darf, um links abzubiegen?

Man kommt auf die Idee, weil hier im Bild nicht eine Ampel mit Sinn angebracht wurde und die Rotlichtregelung hier für Linksabbieger auch ohne Sinn ist.

Deshalb bin ich experimentell mal auf die Idee gekommen.

Zitat:

Experimentell bin ich geneigt zu schreiben:" Ja man darf hier unter Beachtung anderer Regeln links abbiegen.

Ich würde im konkreten Fall übrigens einen Haltlinienverstoß sehen, aber keinen Rotlichtverstoß im eigentlich Sinne.

Hier steht was interessantes dazu:

https://www.bussgeldkatalog.org/.../?...

Da sich eine Haltelinie ja auf die Ampel bezieht könnte das sogar stimmen.

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