Links blinken auf der BAB

Situation: Man fährt auf der BAB auf der linken Spur mit hohem Tempo. Rechts 500-1000m vor einem ein PKW mit moderatem Tempo , der sich einem LKW nähert oder meinetwegen auch hinter ihm herfährt. Wenn man nicht sicher ist, ob der PKW Fahrer die Geschwindigkeit, die man hat richtig einschätzt und man damit rechnet, dass er vielleicht links rausziehen könnte, ist links blinken dann erlaubt? Ankündigung einer Überholabsicht vielleicht?
Falls es erlaubt ist, ist es ratsam?

Beste Antwort im Thema

Zur zweiten Frage:

Ich finde, wenn man wirklich die Absicht hat, den LKW oder was auch immer zu überholen, und links ist alles voll, dann macht das Bettelblinken schon Sinn. Ist gar nicht so selten, dass man reingelassen wird, insbesondere, wenn die links nicht so viel schneller fahren. Ich bin oft in dieser Lage, da ich konsequent rechts fahre, wo es geht. Blinkt man rechtzeitig, wird oft mal eine Tür aufgemacht.

Wenn ich links bin und rechts verhungert einer hinter dem LKW und er blinkt nicht, hat er bei mir Pech gehabt. Ich kann es nicht riechen, ob er vorbei weil oder nicht. Blinkt er, hat er bei mir bessere Karten.

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Wenn auf dem Grabstein stehen wird, er/sie war(en) zu 1/3 nicht in der Haftung, hilft das irgendwie auch nicht.

Problematisch ist der Wechsel auf die linke Spur, wenn nicht sowas um die 3-5 sec. zuvor der Blinker eingeschaltet war. Dann wird es nämlich etwas hastig, wenn man auf der linken Spur mit hoher Geschwindigkeit fährt und man durch das Überraschungsmanöver in Schwierigkeiten kommt.

Was anderes ist das Blinken zum Anzeigen des Wunsches, der Vordermann (m/w) möge seinen Kadaver aus dem Weg räumen. Das ist bei Einhaltung des Sicherheitsabstandes ganz sicher legal und sinnvoll ist es auch, damit der/die - natürlich häufig 🙄 - in den Rückspiegel schauende und vorschriftsmäßig "langsam" fahrende VT eindeutig erkennen kann, dass man etwas flotter vorankommen möchte und er deshalb bitte bei Gelegenheit zur Seite soll. Dass das mitunter nicht funktioniert und zu "Du-kommst-hier-nicht-vorbei-Aktionen" mit anschließendem "keep-your-lane" im Sinne von rechts vorbei führt ... ist nicht schön, aber ist halt so.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 23. September 2017 um 22:16:31 Uhr:


Wenn auf dem Grabstein stehen wird, er/sie war(en) zu 1/3 nicht in der Haftung, hilft das irgendwie auch nicht.

Problematisch ist der Wechsel auf die linke Spur, wenn nicht sowas um die 3-5 sec. zuvor der Blinker eingeschaltet war. Dann wird es nämlich etwas hastig, wenn man auf der linken Spur mit hoher Geschwindigkeit fährt und man durch das Überraschungsmanöver in Schwierigkeiten kommt.

Was anderes ist das Blinken zum Anzeigen des Wunsches, der Vordermann (m/w) möge seinen Kadaver aus dem Weg räumen. Das ist bei Einhaltung des Sicherheitsabstandes ganz sicher legal und sinnvoll ist es auch, damit der/die - natürlich häufig 🙄 - in den Rückspiegel schauende und vorschriftsmäßig "langsam" fahrende VT eindeutig erkennen kann, dass man etwas flotter vorankommen möchte und er deshalb bitte bei Gelegenheit zur Seite soll. Dass das mitunter nicht funktioniert und zu "Du-kommst-hier-nicht-vorbei-Aktionen" mit anschließendem "keep-your-lane" im Sinne von rechts vorbei führt ... ist nicht schön, aber ist halt so.

Den "Du kommst da nicht vorbei" Fahrern gehört sowieso der Führerschein abgenommen.
Und zwar auf Lebenszeit.
Die giessen nur Öl ins Feuer, das braucht es wahrlich nicht im Strassenverkehr.

Sollen sie Trettroller fahren.

Die 20 sek Regel ist wahrlich grosszügig ausgelegt.

Sollte also auch die grösste Schlafmütze schaffen.

Zitat:

@wpp07 schrieb am 23. September 2017 um 20:05:08 Uhr:


Hallo Dicke 1300.
Du hast die Rechnung ohne die Physik gemacht. Die kinetische Energie des Fahrzeugs ist bei 250 um ein Vielfaches höher als bei 50. Masse will ihre Richtung beibehalten, also schleudert da nichts. Unterhalb 150 kann man dann bequem im Unterfahrschutz des auf die linke Spur gefahrenen Sattelzugs bremsen. Durch die höhere Masse schleudert auch hier nichts.
Siehst du auch ich war in der Baumschule. Welcher Wahn auf Deutschlands Straßen.

Gruß

Zitat:

@wpp07 schrieb am 23. September 2017 um 20:05:08 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 21. September 2017 um 12:09:23 Uhr:



Man darf nur so schnell fahren wie man sein Auto in jeder Situation beherrscht. Habe ich mal gehört, soll auch im Gesetz stehen.
Ha,ha, die meisten sind zu doof ne einfache Vollbremsung aus 50 kmh zu machen, die Meinung man habe bei 250 alles unter Kontrolle ist die pure Selbstüberschätzung.
Von daher.....alles illegal, erst recht wenn andere VT in der Nähe sind.

Dein Post ist richtig, absolut richtig , ich stimme Dir zu !
Nur was ich nicht verstehe....😕....wo ist der Zusammenhang zu meinem Post ?
Bin ich vermutlich zu doof ! 🙂🙂🙂

Hallo Dicke 13.
Dein Vergleich der Geschwindigkeiten von 50km/h zu 250 km/h hat mich dazu inspiriert. Wobei du zugegebenerweise die 250 nicht mit der Vollbremsung in Zusammenhang gebracht hast.

Gruß

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 24. September 2017 um 07:40:55 Uhr:



Zitat:

@wpp07 schrieb am 23. September 2017 um 20:05:08 Uhr:


Hallo Dicke 1300.
Du hast die Rechnung ohne die Physik gemacht. Die kinetische Energie des Fahrzeugs ist bei 250 um ein Vielfaches höher als bei 50. Masse will ihre Richtung beibehalten, also schleudert da nichts. Unterhalb 150 kann man dann bequem im Unterfahrschutz des auf die linke Spur gefahrenen Sattelzugs bremsen. Durch die höhere Masse schleudert auch hier nichts.
Siehst du auch ich war in der Baumschule. Welcher Wahn auf Deutschlands Straßen.

Gruß

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 24. September 2017 um 07:40:55 Uhr:



Zitat:

@wpp07 schrieb am 23. September 2017 um 20:05:08 Uhr:

Dein Post ist richtig, absolut richtig , ich stimme Dir zu !
Nur was ich nicht verstehe....😕....wo ist der Zusammenhang zu meinem Post ?
Bin ich vermutlich zu doof ! 🙂🙂🙂

Ähnliche Themen

Zitat:

@krebsandi schrieb am 23. September 2017 um 22:33:57 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 23. September 2017 um 22:16:31 Uhr:


Wenn auf dem Grabstein stehen wird, er/sie war(en) zu 1/3 nicht in der Haftung, hilft das irgendwie auch nicht.

Problematisch ist der Wechsel auf die linke Spur, wenn nicht sowas um die 3-5 sec. zuvor der Blinker eingeschaltet war. Dann wird es nämlich etwas hastig, wenn man auf der linken Spur mit hoher Geschwindigkeit fährt und man durch das Überraschungsmanöver in Schwierigkeiten kommt.

Was anderes ist das Blinken zum Anzeigen des Wunsches, der Vordermann (m/w) möge seinen Kadaver aus dem Weg räumen. Das ist bei Einhaltung des Sicherheitsabstandes ganz sicher legal und sinnvoll ist es auch, damit der/die - natürlich häufig 🙄 - in den Rückspiegel schauende und vorschriftsmäßig "langsam" fahrende VT eindeutig erkennen kann, dass man etwas flotter vorankommen möchte und er deshalb bitte bei Gelegenheit zur Seite soll. Dass das mitunter nicht funktioniert und zu "Du-kommst-hier-nicht-vorbei-Aktionen" mit anschließendem "keep-your-lane" im Sinne von rechts vorbei führt ... ist nicht schön, aber ist halt so.

Den "Du kommst da nicht vorbei" Fahrern gehört sowieso der Führerschein abgenommen.
Und zwar auf Lebenszeit.
Die giessen nur Öl ins Feuer, das braucht es wahrlich nicht im Strassenverkehr.

Sollen sie Trettroller fahren.

Die 20 sek Regel ist wahrlich grosszügig ausgelegt.

Sollte also auch die grösste Schlafmütze schaffen.

Sicher, dass du nicht was verwechselst? IMHO geht's da in dem Posting um die max. erlaubte Länge eines Überholvorgangs wenn man andere Fahrzeug überholt. Da sollte man mind. 10-20km/h schneller sein. Eine Zeitregel gibt's IIRC nur für Elefantenrennen, das sind aber IIRC 45s.
Mal abgesehen davon, dass die 20s-Regel wenn eine freie Spur der entspr. Fahrtrichtung rechts von demjenigen ist, nur gilt, wenn derjenige auf der linken Spur ist. Für die anderen Spuren gelten explizit deutl. größere Werte, auch wenn die in dem entspr. Urteil wohl nicht konkret genannt wurden.

notting

Zitat:

@notting schrieb am 24. September 2017 um 09:30:54 Uhr:



Zitat:

@krebsandi schrieb am 23. September 2017 um 22:33:57 Uhr:


Den "Du kommst da nicht vorbei" Fahrern gehört sowieso der Führerschein abgenommen.
Und zwar auf Lebenszeit.
Die giessen nur Öl ins Feuer, das braucht es wahrlich nicht im Strassenverkehr.

Sollen sie Trettroller fahren.

Die 20 sek Regel ist wahrlich grosszügig ausgelegt.

Sollte also auch die grösste Schlafmütze schaffen.

Sicher, dass du nicht was verwechselst? IMHO geht's da in dem Posting um die max. erlaubte Länge eines Überholvorgangs wenn man andere Fahrzeug überholt. Da sollte man mind. 10-20km/h schneller sein. Eine Zeitregel gibt's IIRC nur für Elefantenrennen, das sind aber IIRC 45s.
Mal abgesehen davon, dass die 20s-Regel wenn eine freie Spur der entspr. Fahrtrichtung rechts von demjenigen ist, nur gilt, wenn derjenige auf der linken Spur ist. Für die anderen Spuren gelten explizit deutl. größere Werte, auch wenn die in dem entspr. Urteil wohl nicht konkret genannt wurden.

notting

Sind bitte bei sagen wir 130 und rechts davon fährt ein LKW in 300m bis 400m Entfernung keine ausreichend große Lücke???🙄
Von mir aus 500m.
Das sind dann eh schon 36 sek wenn der LKW ordnungsgemässe 80 fährt.

Das sollte aber schon reichen.

Tuts aber nicht.
Sonst würden sich die ganzen 100 bis 110 Fahrer mal nach rechts rüberbequemen.

Dasselbe gilt auch bei den Blockierern.

Fahren 160 und der rechte Vordermann fährt 155.
Mal kurz draufsteigen und überholen ist zuviel verlangt.

Viele fahren einfach ihr Tempo der Rest ist ihnen herzlich egal.

So läuft das aber nicht.

Wenn man rechts aufläuft muss man halt auslaufen lassen und wenn man links ist muss man halt auch mal beschleunigen wenn es nötig ist und nicht blöd gucken wie der Rechte gerade bremsen muss.

Wenn vor dir auf der linken Spur einer langsamer überholt als du musst du halt dahinter auch mal vom Gas gehen.

So wie du argumentierst scheinst du links auch nur dein Tempo fahren zu wollen.

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 24. September 2017 um 11:11:28 Uhr:


Wenn vor dir auf der linken Spur einer langsamer überholt als du musst du halt dahinter auch mal vom Gas gehen.

So wie du argumentierst scheinst du links auch nur dein Tempo fahren zu wollen.
[/quot

Langsam überholen ist aber nur in Ausnahmesituationen erlaubt.

Die wären:

a) zu starke Verkehrsdichte oder Sichtverhältnisse wie Schnnefall, Starkregen, dichter Nebel etc.

b) niedrige Tempolimits

c) Fahrzeuge mit Tempolimit (Fahrzeuge mit Anhänger, Busse oder LKW) überholen und reizen die 45 sek nicht aus.

Nicht dazu gehört.

PKW überholen im Schneckentempo LKW!!! Was soll das???

PKW überholen sich gegenseitig im Schneckentempo und hinten müssen schon wieder andere warten

PKW fahren zu lange in der Mitte oder gar Links sinnlos rum.
(20 sek Regel die man in Ausnahmefällen von mir aus auf 30 sek ausweiten kann das sollte reichen)

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 24. September 2017 um 11:11:28 Uhr:


Wenn vor dir auf der linken Spur einer langsamer überholt als du musst du halt dahinter auch mal vom Gas gehen.

So wie du argumentierst scheinst du links auch nur dein Tempo fahren zu wollen.

Anpassen ja aber selbst schleichen nein.

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 24. September 2017 um 11:11:28 Uhr:


Wenn vor dir auf der linken Spur einer langsamer überholt als du musst du halt dahinter auch mal vom Gas gehen.

Natürlich, denn ihm bleibt nichts anders übrig. Verhält sich der Spurwechsler aber korrekt?

Ich möchte mal an einem Beispiel erläutern, was krebsandi meint.

Auf der linken Spur fahren ca. 10 Fahrzeuge, alle mit akzeptablen Abstand zueinander. Deren Geschwindigkeit beträgt 120 km/h. Auf der rechten Spur ein LKW (90 km/h) auf dem ein gut motorisierter PKW mit 100 km/h aufläuft. Der PKW wechselt auf die linke Spur, ohne seine Geschwindigkeit zu erhöhen. Daher müssen alle 10 Fahrzeuge abbremsen. Ist dieses Verhalten korrekt? Nein, zusätzlich verstößt es auch noch in zweifacher Hinsicht gegen die StVO.

Richtig wäre gewesen, etwas zu beschleunigen, möglichst auf 120 km/h. Gut, der PKW hätte beschleunigen müssen. Da er das nicht gemacht hat, müssen jetzt nur ein sondern 10 PKWs abbremsen und anschließend (nachdem der langsame PKW wieder nach rechts gewechselt hat) wieder beschleunigen.

Der Spurwechsler ist also ein Paradebeispiel für einen Trump-Fahrer. 🙁

Gruß

Uwe

Ist aber Alltag. Wir hier fahren alle nicht so (außer es gibt ein TL von 100 km/h, dann ist zumindest mir recht egal, ob die anderen 120 km/h fahren möchten) und die, die so fahren, lesen hier nicht mit, würden ihr Verhalten ohnehin nicht ändern und werden für ihre behindernde Fahrweise auch niemals zur Rechenschaft gezogen (höchstens noch von der Versicherung belohnt, weil sie sehr gleichmäßig langsam und defensiv fahren).

Es wird sich also nie etwas ändern.

Selbst wenn´s deine eigene Mutter wäre, die so fährt, seit 20 Jahren. Sag ihr, dass sie etwas falsch macht - ändern wird sich nichts.

Also damit leben oder noch 20 Seiten füllen?

Das ist dermaßen vergeudete Zeit... und dabei dachte ich, dass Schnellfahrer wenig Zeit hätten. Ich als Schleicher... ob heute oder morgen... ob ich jetzt hier im Thread hänge oder auf der Straße...

Aber ist euch die Zeit nicht zu schade? Mal ehrlich gefragt...

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 24. Sep. 2017 um 11:50:28 Uhr:


Auf der linken Spur fahren ca. 10 Fahrzeuge, alle mit akzeptablen Abstand zueinander. Deren Geschwindigkeit beträgt 120 km/h. Auf der rechten Spur ein LKW (90 km/h) auf dem ein PKW mit 100 km/h aufläuft. Der PKW wechselt auf die linke Spur, ohne seine Geschwindigkeit zu erhöhen.

Und das aendert sich, wenn wie der Threadttitel fragt prophylaktisch links geblinkt wird? Meine Anrwort: Nein.

Ansonsten geht es hier doch wie immer nur um die beiden Extremsituationen, auf beiden Seiten.

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 24. Sep. 2017 um 11:58:55 Uhr:


außer es gibt ein TL von 100 km/h, dann ist zumindest mir recht egal, ob die anderen 120 km/h fahren möchten

Das mag dir egal sein, du musst sie trotzdem ueberholen lassen. Sonst ist das Selbstjustiz.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 24. September 2017 um 11:59:30 Uhr:


Und das aendert sich, wenn wie der Threadttitel fragt prophylaktisch links geblinkt wird?

Das habe ich doch gar nicht behauptet. Ich habe nur das, was krebsandi zum Ausdruck bringen wollte, an einem Beispiel erläutert, weil einige krebsandi nicht verstanden haben oder nicht verstehen wollten.

Zum Thema auf der linken Spur blinken. Dies ist ein zweischneidiges Schwert.

Einerseits ist es hilfreich, weil es so manchen, der nicht richtig geschaut hat, doch dazu bewegt nochmals zu schauen. Der sieht dann, ups, der könnte sich doch schneller als ich gedacht habe annähern.

Andererseits fühlen sich manche Fahrer persönlich beleidigt und wechseln erst recht die Spur, „soll der blinkende Blödmann doch bremsen“.

Gruß

Uwe

manche fühlen sich durch das permanente Blinken ähnlich bedrängt und genötigt, wie durch Lichthupe oder dichtes Auffahren.
Ich denke auch, dass manche dieses Blinken als "legale Alternative" zur Lichthupe nutzen (evtl. sogar begleitet von Lichthupe und dichtem Auffahren), um zu versuchen sich die linke Spur freizuschaufeln...
Insofern hat dieses Blinken schon zu recht einen negativen Beigeschmack.

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