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Rechts-vor-Links an einer T-Kreuzung...

Themenstarteram 25. Juli 2009 um 14:28

Hallo zusammen,

hier in der Siedlung gibts recht oft T-Kreuzungen, und natürlich ist alles Rechts-vor-Links.

Folgende Situation: Ich komme auf der "durchgehenden" Straße, die gleichberechtigte Einmündung ist rechts von mir. Von dort kommt auch ein Fahrzeug und will links abbiegen. Ich muss also warten. Der Linksabbieger kann aber nicht fahren, da er seinerseits mehrere Fahrzeuge von rechts (also meinen Gegenverkehr) fahren lassen muss. Ich würde locker vorbeikommen, da er eh nicht rausfahren kann. Darf ich das auch? Oder muss ich warten, bis der Gegenverkehr vorbei ist und der rechts von mir kommende gefahren ist?

Ich warte in diesen Situationen immer, sicher ist sicher. Allerdings wurde ich von hinten auch schon angehupt, daher frage ich mich, ob man in der beschriebenen Situation nicht doch fahren darf.

Was meint Ihr?

Elderian

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Croudy

Da kann ich ja von Glück sagen, dass mir bei über 300.000 km noch nichts passiert ist...

Kannst du tatsächlich, Dank geht an die anderen Verkehrsteilnehmer, die mit DEINEM Fehler rechnen.

Zitat:

Original geschrieben von MickyX

Da der Deutsche aber alles nach Regeln und Gesetzen macht, kommen wir in der Situation zu einem Problem.

Nein, nicht durch die Regeln und Gesetze kommt es zum Problem.

Es kommt nur dann zu einem Problem wenn niemand auf seine Vorfahrt oder Vorrang verzichten möchte, oder wenn sich falsch verhalten wird.

Und das sich falsch verhalten wird zeigt dieser Thread eindeutig.

Ich habe in solchen Situation überhaupt kein Problem auf meine Vorfahrt oder auf meinen Vorrang zu verzichten und den anderen durchzuwinken, wo soll dort das Problem sein ?

Problem entsteht nur dann, wenn sich zusätzlich ein anderer falsch verhält, wie etwa ich winke den links von mir durch und verzichte auf meine Vorfahrt um den Verkehrsknoten zu lösen, und der Linksabbieger (der rechte von mir gesehen) beachtet dessen Vorrang nicht, DAS IST DANN EIN PROBLEM, und zwar von demjenigen der sich falsch verhält (Linksabbieger).

Erlebe ich oft, und ein Unfall ist dann nur vermeidbar weil der andere für den Linksabbieger mitdenken muss, und dessen Fehler toleriert.

Das lustige daran ist, dass der Linksabbieger dem dann entgegenkommenden auch noch nen Vogel zeigt oder sonstiges, da kann ich nur mit dem Kopf schütteln wenn ich sowas sehe.

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Es heist Rechts vor Links, also musst du warten. Wenn dein Rechter auf seine Vorfahrt verzichtet und dich durchwinkt, dann darfst du fahren. Wenn hinter dir einer Hupt, ignorieren.

Wenn er stehenbleibt kannst du fahren, denn anhalten bedeutet Vorrangverzicht.

Zumindest ist es in Ö so geregelt. (StVO)

LG r.

Zitat:

Original geschrieben von Zoker

Es heist Rechts vor Links, also musst du warten. Wenn dein Rechter auf seine Vorfahrt verzichtet und dich durchwinkt, dann darfst du fahren. Wenn hinter dir einer Hupt, ignorieren.

Genau so sehe ich das auch.

Allerdings sollte die Verständigung von der einmündenden Strasse von rechts dann sozusagen absolut (nach bester Einschätzung) eindeutig und sich als definitiv darstellen, denn im allerkrassenten Fall könnte auch jemand aus böser Absicht (Versicherungsschwindel) selbiges vorhaben.

Zitat:

Original geschrieben von kiaora

Wenn er stehenbleibt kannst du fahren, denn anhalten bedeutet Vorrangverzicht.

Zumindest ist es in Ö so geregelt. (StVO)

 

LG r.

Das ist in Deutschland definitiv anders: Wenn der von rechts Kommende verkehrsbedingt anhalten muss verzichtet er nicht automatisch auf sein Vorfahrtrecht gegenüber dem von links kommenden.

 

Als Geradeausfahrer würde ich nur auf Handzeichen des Vorfahrtberechtigten weiterfahren, ansonsten STOP

Zitat:

Original geschrieben von kiaora

Wenn er stehenbleibt kannst du fahren, denn anhalten bedeutet Vorrangverzicht.

Zumindest ist es in Ö so geregelt. (StVO)

Ist in Deutschland definitiv nicht so.

Wie macht ihr in Österreich dies, wenn derjenige anhält um andere Vorfahrtberechtigte vorbeizulassen, dann hält er ja, und dann anfährt und es zu einen Unfall kommt, wer hat dann Schuld ? Derjenige der die Vorfahrt missachtete weil der rechte angehalten ist, oder der eigentlich Vorfahrt hat durch rechts vor links ?

Komisches Gesetz in Österreich, hast du da nen Auszug aus der StVO ?

Zitat:

Original geschrieben von Elderian

Allerdings wurde ich von hinten auch schon angehupt...

Das Gehupe kannst du mit gutem Gewissen ignorieren.

Zitat:

Original geschrieben von Elderian

Allerdings wurde ich von hinten auch schon angehupt

die bezahlen nicht, wenns kracht, sondern freuen sich übers kostenlose Kino, oder regen sich dann erst richtig auf, weils nicht mehr weitergeht ...

Vor allem beweisen sie mit ihrem Gehupe, daß sie die StVO noch nicht wirklich verstanden und daher noch (Nach-)Schulungsbedarf haben...:D

wenn da noch mehrere autos von vorne kommen und der eh noch länger warten muss, würd ich langsam fahren und blickkontakt halten.

nehmen wir mal an, da kommen noch 10 autos, es wär absolut keinem damit geholfen, die alle abzuwarten.

Zitat:

Original geschrieben von Ducay

wenn da noch mehrere autos von vorne kommen und der eh noch länger warten muss, würd ich langsam fahren und blickkontakt halten.

nehmen wir mal an, da kommen noch 10 autos, es wär absolut keinem damit geholfen, die alle abzuwarten.

Vor allem wo will denn der, der von rechts kommt und links abbiegen will, hin fahren? Sich quer über die Fahrbahn stellen? Ich muss zugeben, solch eine Situation hatte ich noch nicht, ich würde aber auch LANGSAM und VORSICHTIG fahren.

Wenn von vorne mehrere Autos kommen, die allesamt Vorfahrt haben, würde ich keinesfalls in die Kreuzung einfahren. Da muss nur einer links abbiegen und schon hat es einen.

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

........ wer hat dann Schuld ? .........

Der Rechte der angehalten hat, und dann losgefahren ist

Wie ist das in D beim Vorschriftszeichen "Halt" - in dem Augenblick wo der Anzuhaltende vor der Kreuzung stehenbleibt verzichtet er da nicht - gezwungenermaßen - automatisch auf den Vorrang ?

und wenn er dann losfährt und in den fließenden Verkehr kracht -wer ist dann schuld?

Zitat:

Komisches Gesetz in Österreich, .....

.... so komisch ist das gar nicht

Das Zum-Stillstand-Bringen eines Fahrzeuges, ausgenommen eines Schienenfahrzeuges in Haltestellen, aus welchem Grund immer, insbesondere auch in Befolgung eines gesetzlichen Gebotes, gilt als Verzicht auf den Vorrang.

Zitat:

....... hast du da nen Auszug aus der StVO ?

aber natürlich - in §19 StVO ist das geregelt

@kai,

von Dir hätte ich auch gerne einen Auszug aus der StVO damit ich sehen kann wie das in D geregelt ist

Merci

LG robert

Zitat:

Original geschrieben von LSirion

Wenn von vorne mehrere Autos kommen, die allesamt Vorfahrt haben, würde ich keinesfalls in die Kreuzung einfahren. Da muss nur einer links abbiegen und schon hat es einen.

@sirion,

 

:confused: Hat nicht der Linksabbiegende Nachrang gegenüber dem entgegenkommend Geradeausfhrenden ??

Zitat:

Original geschrieben von kiaora

Wie ist das in D beim Vorschriftszeichen "Halt" - in dem Augenblick wo der Anzuhaltende vor der Kreuzung stehenbleibt verzichtet er da nicht - gezwungenermaßen - automatisch auf den Vorrang ?

und wenn er dann losfährt und in den fließenden Verkehr kracht -wer ist dann schuld?

Derjenige der das Zeichen Halt oder Stop hat, muss selbstverständlich warten.

 

Zitat:

Original geschrieben von kiaora

aber natürlich - in §19 StVO ist das geregelt

LG robert

Da steht doch zudem das es eindeutig hervor gehen muss das derjenige auf die Vorfahrt verzichtet, nur weil jemand anhält um anderen Vorfahrtsberechtigten den Vorrang zu gewähren wird dies keine "Verzichtserklärung' der Vorfahrt sein ;)

Bei z.B. einer rechts vor links Kreuzung muss ich den rechten passieren lassen, dazu muss ich anhalten, der linke von mir darf nun in Deutschland nicht fahren, sondern muss mich im Anschluss gewähren lassen, auch wenn ich halte um den rechten von mir vorbeizulassen.

Und dies ist ja hier die Ausgangssituation der Lage.

Wenn ich auf meine Vorfahrt verzichte und dies per Handzeichen etc. ersichtlich mache ist dies eine andere Sache, aber reines anhalten ist nicht ausreichend auf ein Vorfahtsverzicht.

Wie die Schuld in Falle eines Unfalles dann zugewiesen wird kommt auf den Einzelfall drauf an, durchaus kann wenn jemand grundlos längere Zeit steht und unerwartet losfährt eine Teilschuld oder mehr zugesprochen werden.

Zitat:

@kai,

von Dir hätte ich auch gerne einen Auszug aus der StVO damit ich sehen kann wie das in D geregelt ist

Merci

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/index.html

§8

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