Lieferzeiten Polo GTI

VW Polo 6 (AW)

Wie sind denn die Erfahrungen, was die Lieferzeiten beim Polo GTI anbelangt?

Beste Antwort im Thema

Wie sind denn die Erfahrungen, was die Lieferzeiten beim Polo GTI anbelangt?

15107 weitere Antworten
15107 Antworten

Damit kommt mein Polo also sicher nicht in der KW19.
Weiß mittlerweile jemand, ob Corona die Lieferfrist verlängert, sodass dadurch kein Rechtsanspruch gegen VW entsteht?

Spanien hat die Ausgangssperren inkl. Schließung aller nicht systemrelevanten Betriebe bis zum 26. April verlängert. Daher geht es jetzt erst am 27.April wieder los. Danach soll es laut spanischer Regierung aber definitiv Lockerungen geben. Erste sind wohl, dass alle Betriebe wieder arbeiten dürfen. Aus anderen Gründen (Natürlich außer Einkaufen) soll dort danach aber weiterhin nicht das Haus verlassen werden.

Zitat:

@Goify schrieb am 10. April 2020 um 11:43:43 Uhr:


Damit kommt mein Polo also sicher nicht in der KW19.
Weiß mittlerweile jemand, ob Corona die Lieferfrist verlängert, sodass dadurch kein Rechtsanspruch gegen VW entsteht?

Habe auch KW19. Denke eher das es Juni/Juli wird...

Ich warte nur bis die Autostadt wieder aufmacht. Dann gehts los. Liefertermin war ja eigentlich KW 12.
Hoffentlich geht es am 20. wieder los.

Ähnliche Themen

Zitat:

@AK071217 schrieb am 10. April 2020 um 12:40:11 Uhr:



Zitat:

@Goify schrieb am 10. April 2020 um 11:43:43 Uhr:


Damit kommt mein Polo also sicher nicht in der KW19.
Weiß mittlerweile jemand, ob Corona die Lieferfrist verlängert, sodass dadurch kein Rechtsanspruch gegen VW entsteht?

Habe auch KW19. Denke eher das es Juni/Juli wird...

Habe auch KW19. Fabrik war dann 1,5 Monate zu. Zusätzlich wird in der ersten Woche nur weniger gearbeitet. Denke man kann also auf seine KW 2 Monate draufrechnen. Aber sobald er produziert wurde sehen wir es ja im Portal.

Die Frage ist ja, ob man das verspätete Fahrzeug überhaupt abnehmen muss oder ob man dies verweigern kann.

Zitat:

@Goify schrieb am 10. April 2020 um 13:07:27 Uhr:


Die Frage ist ja, ob man das verspätete Fahrzeug überhaupt abnehmen muss oder ob man dies verweigern kann.

Frag doch einfach mal einen Rechtsanwalt. Das wird hier keiner zu 100% sagen können. Wenn du Mitglied beim ADAC bist erhälst du da auch eine kostenlose rechtliche Beratung.

Abnehmen werde ich ihn auf jeden Fall, auch wenn es aus welchen Gründen auch immer noch lange dauert.

Zitat:

@Goify schrieb am 10. April 2020 um 13:07:27 Uhr:


Die Frage ist ja, ob man das verspätete Fahrzeug überhaupt abnehmen muss oder ob man dies verweigern kann.

Hast du denn einen verbindlichen Liefertermin? Das würde mich sehr wundern^^

Ich habe einen unverbindlichen Liefertermin. Das heißt aber nicht, dass das Auto daher irgendwann kommen kann, sondern laut Vertrag kommt VW in Verzug, wenn dieser Termin um 6 Wochen überschritten wird. Das wäre bei mir also exakt die KW19. Jeder Tag darüber ist also ein Lieferverzug.

VW wird sich wegen dem Termin sicher auf höhere Gewalt berufen. Auch wenn es vielleicht keine ist. Die lassen es sicher drauf ankommen. Such dir schon Mal einen guten Anwalt wenn du VW verklagen willst 😉

Ich will die doch nicht verklagen, sondern nur rechtssicher vom Vertrag zurücktreten, wenn das denn geht. Wenn es nicht geht, lasse ich es einfach bleiben. Soo wichtig ist das jetzt auch wieder nicht.

Gibt es eigentlich schon eine Prognose, wann die Autostadt wieder öffnet bzw. Auslieferungen anbietet? Die sollten doch eigentlich von den ersten Lockerungen betroffen sein, gerade so eine Auslieferung kann problemlos kontaktlos erfolgen.
Ich hoffe ja, dass die Autostadt zumindest teilweise am 20 Apil ihre Pforten wieder aufmacht.

Gerade die Autostadt ist da doch eher kritisch zu betrachten.
Eine Mischung aus Restaurant, Museum, Vergnügungspark.
Da sollten Sie dann aber nur die Abholer rein lassen.

Zitat:

@Goify schrieb am 10. April 2020 um 13:56:02 Uhr:


Ich will die doch nicht verklagen, sondern nur rechtssicher vom Vertrag zurücktreten, wenn das denn geht. Wenn es nicht geht, lasse ich es einfach bleiben. Soo wichtig ist das jetzt auch wieder nicht.

Ich glaube nicht, dass es noch jemanden gibt der die derzeitige Situation nicht als - wie es im Vertragsjargon so schön heißt - „Force Majeure“ bezeichnen würde. Somit verlängert sich die Frist auf 4 Monate nach unverbindlichen Liefertermin. Danach kannst Du vom Vertrag zurücktreten - ohne Anspruch auf Entschädigung. Steht übrigens in den AGBs

Ich denke, der Knackpunkt ist die Werksschließung in Pamplona: War diese wie in Wolfsburg aus freien Stücken (um die Mitarbeiter zu schützen), oder haben die Behörden dies veranlasst? Nur zweiteres wäre höhere Gewalt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen