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Lieferzeit Frontschürze nach Wildunfall

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 2. Juli 2018 um 8:52

Am 25.05.2018 hatte ich mit meinem GTD einen Wildunfall.

Bei 100 km/h ist mit ein Rehbock ins Auto gesprungen. Schadenhöhe bis jetzt ca. 15.000 Euronen.

Seit dem 01.06.2018 steht das Fahrzeug nun in der Werkstatt. Mittlerweile ist der Golf fast fertig.

 

Fast, weil die Frontschürze noch fehlt. VW kann nicht liefern.

Angeblich kommen die Frontschürzen für den GTI/GTD von einem Zulieferer, der im Moment nicht liefern kann.

An anderer Stelle im Netz (FB GTD-Gruppe) schreibt ein Betroffener, dass er seine Frontschürze erst im Oktober bekommt.

Hat hier jemand ähnliche Erfahrungen?

20180525-182546
Beste Antwort im Thema

Schön das es doch noch geklappt hat!

Das VW keine Übersicht über die Lagerlogistik hat wundert mich sehr. Frage doch bitte mal nach warum die Verfügbarkeit von Teilen so schwer zu klären ist.

Das Thema würde mich sehr interessieren ... !

Bezüglich Gutachter und Totalschaden: Sicher kann der Geschädigte einen Gutachter seiner Wahl beauftragen. Der Gutachter wird auch durch die Versicherung bezahlt, soweit seine Honorarforderungen plausibel erscheinen.

In jedem Fall muss ein Gutachter in der Schadensbeurteilung aber weitestgehend neutral bleiben, zumal die Versicherung auch das Recht hat im Zweifelsfall einen eigenen Gutachter zu beauftragen.

Aufgrund der Bilder entsteht der Eindruck das der Rehbock den Zusammenstoß mit dem Leben bezahlt hat, dabei jedoch hauptsächlich Blechteile und die Frontscheibe beschädigt wurden.

Warum sollte der Geschädigte dann den Wunsch verspüren das Auto als Totalschaden deklarieren zu lassen?

Ich empfinde es als sehr lästig mich wieder mit der Konfiguration eines neuen Autos zu beschäftigen. Ich bin froh wenn ein Fahrzeug gut und problemlos fährt, und solange dies der Fall ist wird auch nicht gewechselt.

Das Aufbauschen von Schäden ist für mich kein Kavaliersdelikt, sondern einfach nur Betrug! Die hohen Schadenssummen werden auf alle Versicherungsnehmer umgelegt, so das wir am Ende auch alle dafür zahlen müssen.

Die Selbstbedienungsmentalität der Werkstätten tut ihr übriges um diesen Effekt noch zu verstärken.

 

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Ganz schön scharfe Kanten für einen Wildunfall...Hauptsache der Sachverständige hat die frischen Wildspuren aufnehmen können....

Es gibt für etliche Karosserieteile Lieferprobleme...da es Kasko ist, wirst Du wohl warten müssen oder musst selbst aktiv werden....

Themenstarteram 3. Juli 2018 um 5:42

Ich stelle mal spaßeshalber alle meine Fotos ein.

Das Schiebedach ist ebenfalls erneuert worden.

Der Rehbock lag übrigens noch auf der Straße. Neben den Haaren auf der Frontscheibe also kein Problem der Beweisführung.

Der zuständige Jäger wohnt nur wenige 100 Meter von der Unfallstelle.

Einzig die Tageszeit war ungewöhnlich, 15:20 Uhr, bei bestem Wetter.

20180526-171848
20180526-171857
20180526-171909
+7

Sehr viel Glück gehabt!

Wenn VW keine Neuteile liefern kann, besteht dann nicht die Möglichkeit die Frontschürze von einem Lagerfahrzeug zu nehmen, oder vorübergehend so zu reparieren das du den Wagen wieder nutzen kannst?

am 3. Juli 2018 um 17:43

Also mein Sachverständiger hätte mir dafür nen Totalschaden attestiert, vor allem auf Grund des Wertverlustes..

Themenstarteram 4. Juli 2018 um 5:45

Zitat:

@tamwiri schrieb am 3. Juli 2018 um 19:32:45 Uhr:

Wenn VW keine Neuteile liefern kann, besteht dann nicht die Möglichkeit die Frontschürze von einem Lagerfahrzeug zu nehmen, oder vorübergehend so zu reparieren das du den Wagen wieder nutzen kannst?

Gestern habe ich den GTD zurückbekommen.

Es wurde erstmal die alte Stoßstange montiert.

So denn irgendwann mal die Neue erhältlich ist, wird getauscht.

Themenstarteram 4. Juli 2018 um 5:45

Zitat:

@TommmmeZ schrieb am 3. Juli 2018 um 19:43:58 Uhr:

Also mein Sachverständiger hätte mir dafür nen Totalschaden attestiert, vor allem auf Grund des Wertverlustes..

Kann man bei einem Teilkaskoschaden „seinen“ Gutachter beauftragen?

Zitat:

@TommmmeZ schrieb am 3. Juli 2018 um 19:43:58 Uhr:

Also mein Sachverständiger hätte mir dafür nen Totalschaden attestiert, vor allem auf Grund des Wertverlustes..

Auch wenn es jetzt Prügel gibt:

Das hört sich für mich fast nach Versicherungsbetrug an.

Themenstarteram 5. Juli 2018 um 5:29

Gestern ist nun auch die Schürze eingetroffen.

Eigenartig, dass in der heutigen Zeit bei VW kein Lieferavis möglich ist.

Bei Schiebedach hieß es auch erst 4 Wochen und nach 2 Tagen war das Teil da.

Schön das es doch noch geklappt hat!

Das VW keine Übersicht über die Lagerlogistik hat wundert mich sehr. Frage doch bitte mal nach warum die Verfügbarkeit von Teilen so schwer zu klären ist.

Das Thema würde mich sehr interessieren ... !

Bezüglich Gutachter und Totalschaden: Sicher kann der Geschädigte einen Gutachter seiner Wahl beauftragen. Der Gutachter wird auch durch die Versicherung bezahlt, soweit seine Honorarforderungen plausibel erscheinen.

In jedem Fall muss ein Gutachter in der Schadensbeurteilung aber weitestgehend neutral bleiben, zumal die Versicherung auch das Recht hat im Zweifelsfall einen eigenen Gutachter zu beauftragen.

Aufgrund der Bilder entsteht der Eindruck das der Rehbock den Zusammenstoß mit dem Leben bezahlt hat, dabei jedoch hauptsächlich Blechteile und die Frontscheibe beschädigt wurden.

Warum sollte der Geschädigte dann den Wunsch verspüren das Auto als Totalschaden deklarieren zu lassen?

Ich empfinde es als sehr lästig mich wieder mit der Konfiguration eines neuen Autos zu beschäftigen. Ich bin froh wenn ein Fahrzeug gut und problemlos fährt, und solange dies der Fall ist wird auch nicht gewechselt.

Das Aufbauschen von Schäden ist für mich kein Kavaliersdelikt, sondern einfach nur Betrug! Die hohen Schadenssummen werden auf alle Versicherungsnehmer umgelegt, so das wir am Ende auch alle dafür zahlen müssen.

Die Selbstbedienungsmentalität der Werkstätten tut ihr übriges um diesen Effekt noch zu verstärken.

 

Themenstarteram 5. Juli 2018 um 11:08

Zitat:

@tamwiri schrieb am 5. Juli 2018 um 11:06:47 Uhr:

Schön das es doch noch geklappt hat!

Bezüglich Gutachter und Totalschaden: Sicher kann der Geschädigte einen Gutachter seiner Wahl beauftragen. Der Gutachter wird auch durch die Versicherung bezahlt, soweit seine Honorarforderungen plausibel erscheinen.

In jedem Fall muss ein Gutachter in der Schadensbeurteilung aber weitestgehend neutral bleiben, zumal die Versicherung auch das Recht hat im Zweifelsfall einen eigenen Gutachter zu beauftragen.

Und hier stelle ich dann nochmal die Frage:

Kann man bei einem Teilkaskoschaden „seinen“ Gutachter beauftragen?

https://kfzsachverstand.de/schadensregulierung-kaskoschaden/

Meine Versicherung schickte mir den hauseigenen Gutachter. Richtig schick mit AXA-Weste und AXA-Firmenwagen.

Ärgerlicherweise haben sowohl die Versicherungshotline, als auch der Gutachter, versucht, mich in eine der angeschlossenen Billigwerkstätten zu schleppen. Trotz freier Werkstattwahl.

Das habe ich natürlich dankend abgelehnt.

Zitat aus deinem Link;

Doch während man bei einem fremd verursachten Schaden die freie Wahl hat, welcher Kfz-Gutachter das Fahrzeug und damit die Reparaturkosten bewerten soll, kommt bei einem Kaskoschaden oft ein vom Versicherer beauftragter Kfz-Sachverständiger ins Haus.

- Zitat Ende

@Fimpen

ich kann dir nicht sagen ob dies von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich ist, aber wir sind nach einem ähnlichen Schaden zunächst in die VW Werkstatt gefahren.

Da es sich um einen Neuwagen gehandelt hat, haben wir die Schadensregulierung an den VW Händler abgetreten. D.h. er reguliert den kompletten Schaden mit der Versicherung!

Ein Vorteil der Abgabe an die VW Werkstatt war für mich die lückenlose Dokumentation des Schadens und der Reparatur, aber auch das Zertifikat und die damit verbundene Garantie für die Instandsetzung.

Zur Abtretung und Auftragsvergabe gehört auch das wir sofort einen unabhängigen Gutachter hinzu gezogen haben. Mir war das wichtig, da ich nicht zwischen Versicherung, Gutachter und Werkstatt vermitteln wollte, aber auch nicht auf Kosten sitzen bleiben wollte. (Das Problem kann entstehen wenn der Gutachter bei der Versicherung angestellt ist und allzu sehr die Interessen seines Arbeitgebers im Auge hat. ) So wurde in meinem Beisein der Schaden aufgenommen und die Art der Reparatur besprochen, bzw. erläutert. Wichtig war mir dabei u.a. die Art der Durchführung und die Versiegelung, bzw. der Korrosionsschutz welcher wieder aufgebracht werden sollte.

Entscheidend ist das die Versicherung sofort informiert wird das ein Gutachter beauftragt wurde und das der Schaden abgetreten wurde.

Ich muss hier mal eingreifen.

Man MUSS GRUNDSÄTZLICH zwischen HAFTPFLICHTSCHADEN und KASKO-Schaden unterscheiden.

Haftpflichtschaden= freie Gutachterwahl entsprechend Pflichtversicherungsgesetz

Kaskoschaden= gebunden an Weisungen der Kaskoversicherung (Sachversicherung).

Stimmt diese im Kasko zu, dass ein von dieser Versicherung ANERKANNTER Gutachter das Kasko-GA fertigt, ist ja alles in Ordnung.

In den überwiegenden Fällen schickt sie aber eigene oder von ihr beauftragte Gutachter (meist sind dies die TÜV`s, DEKRA oder SSH (Schadenschnellhilfe). Es gibt auch große Ing-Büros, die mit den Versicherungen Verträge haben, KASKO-Schäden zu bearbeiten. Es gibt dort aber auch KEINE ABTRETUNGSERKLÄRUNG im KASKO-Schadensfall!!!

Es gibt aber sehr wohl bei sehr einige teure Kasko-Versicherungen, die auch im KASKO-Schadensfall dem Geschädigten die Wahl eines Gutachters lassen (meist wird dabei die Anerkennung nach Zertifizierung von BVSK bzw. IFS oder öbuv-SV (öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger) gefordert.

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