Lieferwagen ohne Kennzeichen abgestellt

Hallo,

Im Wohngebiet steht bereits seit mehr als 4 Wochen ein Lieferwagen ohne Kennzeichen. Auf der Windschutzscheibe wurde schon ein großer, runder, orangener, Aufkleber angebracht.
Darauf ist vermerkt, daß das Fahrzeug "unverzüglich" zu entfernen ist.

Da das Fahrzeug nun noch immer dort steht, habe Ich mal aus Neugier beim Ordnungsamt letzte Woche nachgefragt, wie lange das Fahrzeug denn da stehen bleiben darf und was unter "unverzüglich" zu verstehen ist.

Antwort vom Ordnungsamt:
"Unverzüglich" sei an den Eigentümer gerichtet. Und solange vom Fahrzeug keine Gefahr ausgeht läuft die Sache im Hintergrund mit einem verpflichtendem, verwaltungsrechtlichen Verfahren ab.
Bis die Stadt tätig wird und abschleppen lässt können zwischen 2 und 3 Monate vergehen.

Interessant für mich ist jedoch, daß wenn Ich mein Fahrzeug im öffentlichen Parkraum abstelle, verpflichtet bin, regelmäßig danach zu schauen.

Kann hier das Ordnungsamt tatsächlich zwischen 2 und 3 Monate warten, bis was passiert ?

97 Antworten

Nicht erwischen lassen, wie man mit dem Altölkanister oder Nothammer ums Autowrack schleicht ...😁😁

Olivenöl 😉

Gruß
Andre

...aber bitte das beste Bio-Pflanzenöl mit Reinheitsgebot, was der Umwelt keinen Schaden zufügt !

Könnten wir uns jetzt bitte drauf einigen, dass Tips in die Richtung "Öl hinkippen" hier nix mehr zu suchen haben? Egal, welchen Ursprungs das Öl ist 🙄

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Also was bleibt, wenn es stört: Schriftliche Anzeige beim Ordnungsamt machen, wenn möglich mit mehreren Anwohnern. Schriftlich deswegen, damit man nicht b. d. Behörde "überhört" wird.

Wie gesagt ... wenn da bereits ein "Punkt" auf dem Auto klebt, ist es dem Amt bereits bekannt ...

Unterm Strich ist es für das Amt, Stadt, schlussendlich dem Bürger billiger, wenn die Karre die Frist einfach da steht wo sie steht... Behörden haben nicht gerade das Talent den preisgünstigsten Stellplatz und Transporteur zu suchen 😁... So kostet es die Monate im Grunde nichts. Bei der Behörde .. ich weiß nicht ... zusätzlicher Transport, monatelang Stellplatz ... das kostet schnell mal das x-fache was so ein typisches Wrack an Wert hat ...

Wenn so ein Wagen recht unauffällig am Straßenrand verweilt ... ist das schlicht günstiger für alle ... Es darf nur nicht ausarten, das es zu einem inoffiziellen AutoschrottHotspot wird, dann sollten man die Behörden nerven...😉

Solche Überlegungen dürfen ja aber nicht dazu führen, dass letztlich jeder machen kann, was er will - Verwaltungshandeln wäre ja teurer... 🙄

Wenn da ein roter Punkt an dem Auto klebt, steht da m.W. auch ein Datum drauf, bis wann das Auto zu entfernen ist.

Ist diese Frist abgelaufen, gibt es für die Behörde keinen Grund mehr,d as Auto irgendwo zu verwahren.

... wenn es tatsächlich den Anwohnern stören würde, würde man auch mit Mut oder ohne Mut, ohne großes "Geschwafel" bei der Behörde intervenieren.
Aber da es scheinbar kaum stört und lediglich zur allgemeinen Aufregung dienlich erscheint, kann es noch weiterhin da so stehen bleiben. Oder ?

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 10. Oktober 2023 um 14:19:44 Uhr:


Wenn da ein roter Punkt an dem Auto klebt, steht da m.W. auch ein Datum drauf, bis wann das Auto zu entfernen ist.

Ist diese Frist abgelaufen, gibt es für die Behörde keinen Grund mehr,d as Auto irgendwo zu verwahren.

Das ist ja genau das Problem.
Auf diesem orangenen, runden, Aufkleber steht eben kein Datum drauf, sondern nur "unverzüglich".
Das "Unverzüglich" ist, so wie es mir das OA mitgeteilt hat, an den Halter, Besitzer, Eigentümer oder wie auch immer gerichtet. Wenn der nach dem Fahrzeug nicht schaut und sich das OA weiterhin tatenlos nur zurücklehnt, dann steht das bis zum Sankt Nimmerleinstag da.

Das ist falsch ! .... da läuft im Hintergrund eine Wartefrist ab, vergleichbar mit Fundsachen, das muss nicht zwingend auf dem Aufkleber stehen, jedoch sicherlich auf dem Brief den der letzte ermittelbare Halter bekommt, ja sofern der überhaupt noch erreichbar/ermittelbar ist ... daher ja auch die Wartefristen, bis die Behörde dann mal aktiv wird.. ... Ist die Frist abgelaufen, wird der Wagen auf Behörden=Staatskosten entsorgt, oder wenn Wert versteigert ...

Habe das denke gut beschrieben, wie der Ablauf ist...

Man muss da auch mal die Zahlen sehen ... in ländlichen Regionen, wo in so einer Kleinstadt mal 1 Autowrack im Jahr auftaucht, kann die Behörde das auch mal auf einem eigenen Parkplatz einlagern ... In berlin z.B. haben wir es mit 600 - 1000 Autowracks jährlich zu tun ... wer soll so einen riesen Parkplatz vorhalten, um die Autos immer 4-6 Monate einzulagern?😁 Da läst man sie einfach paar Monate auf der Straße stehen...

Mit Ausnahme von z.B. Todesfällen, oder schwerer Krankheit, sind die Asozialen halt die Leute die ihre Autos stehen lassen...

Bedeutet, da von diesem Fahrzeug laut OA so keine Gefahr ausgeht, bleibt das stehen bis diese Wartefrist abgelaufen ist ?!
Kennzeichen sind ja so keine Vorhanden, bedeutet also, daß das Fahrzeug keinem Halter, Besitzer oder Eigentümer zugeordnet werden kann ?!

Es gibt diese Aufkleber auch mit Datum (siehe Google).

Dann soll das OA eine Frist setzen, diese dem Besitzer mitteilen (durch entsprechenden Aufkleber am Fahrzeug) und nach Ablauf der Frist können sie die Mühle verschrotten.

Bei "Unverzüglich" kann das OA die Kiste noch ewig stehenlassen. Aber bei einer Frist kannst du nach Ablauf dem OA auf die Füße treten, dass sie mal einen Abschlepper vorbeischicken sollen.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 12. Oktober 2023 um 09:23:11 Uhr:


Bedeutet, da von diesem Fahrzeug laut OA so keine Gefahr ausgeht, bleibt das stehen bis diese Wartefrist abgelaufen ist ?!
Kennzeichen sind ja so keine Vorhanden, bedeutet also, daß das Fahrzeug keinem Halter, Besitzer oder Eigentümer zugeordnet werden kann ?!

Normalerweise würde man die Aufforderung dem besitzer oder Halter zustellen. Geht aber nicht, da nicht bekannt.

Daher die sog. "öffentliche Zustellung". Das heißt, am Fahrzeug.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 12. Oktober 2023 um 09:25:52 Uhr:


Es gibt diese Aufkleber auch mit Datum (siehe Google).

Dann soll das OA eine Frist setzen, diese dem Besitzer mitteilen (durch entsprechenden Aufkleber am Fahrzeug) und nach Ablauf der Frist können sie die Mühle verschrotten.

Bei "Unverzüglich" kann das OA die Kiste noch ewig stehenlassen. Aber bei einer Frist kannst du nach Ablauf dem OA auf die Füße treten, dass sie mal einen Abschlepper vorbeischicken sollen.

Das OA hat mir ja mitgeteilt, daß es bis zur Entfernung des Fahrzeugs durch die Stadt bis zu zwei bis drei Monaten dauern kann.
Der Aufkleber ist dran, das Verfahren läuft im Hintergrund und die zwei Monate sind eigentlich nun um.
Zeit genug für den Halter usw. ruhig mal nach dem Fahrzeug zu schauen.

Die Nachbarin hat lange ein Fahrzeug ohne Kennzeichen im Hof stehen gehabt... da war das OA sofort da und auch tätig.

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