Lichtautomatik und Nebel

Bitte schaltet das Licht händisch ein! Vor allem die Billigmarken (Volkswagen, Ford, PSA) haben Lichtsensoren, die Nebel nicht erkennen. Dann ist selbst mit TFL hinten zappenduster. Sogar Tesla kann zwar angeblich autonom fahren, aber keinen Nebel identifizieren!

Also - Licht an, NSL aber erst ab 50m Sicht.

Beste Antwort im Thema

Ich bin immer noch für die technische Lösung, dass beim Einschalten der NSL die Geschwindigkeit auf max 50 km/h reduziert wird. 🙂

402 weitere Antworten
402 Antworten

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 15. November 2020 um 19:39:00 Uhr:



Zitat:

@sambob schrieb am 15. Nov. 2020 um 19:37:36 Uhr:


Na dann schau dir mal die VW-Lichtschalter an. Da ist das sehr wohl möglich.

So zeig Mal.
Geht seit 1993 schon nicht mehr 😉

Im übrigen ist das eine gesetzliche Vorschrift. Eine schaltvorschrift aus der EG Richtlinie, welche ins nationale umgesetzt wurde.

Beim Seat Ateca meiner Frau aus 2016 geht das. Eben getestet. Extra für dich.
Der hat auch diesen Dreh-Rausziehschalter.
Er mault zwar, man solle nach dem Abstellen die NSL ausmachen, es bleibt aber beim Maulen.
Die Kiste warnt übrigens auch per lästigem Piep, wenn die Geschwindigkeit bei aktiver NSL >50+Toleranz wird.

Drehschalter steht dabei auf Automatik oder an.

Zitat:

@xis schrieb am 15. November 2020 um 14:18:37 Uhr:


Fahrzeuge müssten auf 50 gedrosselt werden (per Gesetz, inkl. HU-Prüfung), wenn die Nebelschlussleuchte eingeschaltet wird. Problem gelöst.

Die Nebelschlussleuchte sollte mit einem Warnhinweis automatisch aus gehen, wenn man schneller als 60KMH fährt. Sollte man sie nach einigen Kilometern wieder benötigen, muss sie per Hand wieder eingeschaltet werden. Einschalten kann man sie nur unterhalb von 60KMH.

Zitat:

@Brot-Herr schrieb am 15. November 2020 um 19:51:54 Uhr:



Zitat:

@diezge schrieb am 15. November 2020 um 19:44:41 Uhr:


Hallo,

Du sollst ja auch nicht mit Standlicht alleine rumfahren und im Nebel dreimal nicht.

Wenn Du die NSW einschalten kannst, kannst Du auch die NSL einschalten. Das wäre mir neu, wenn das nicht gehen sollte.

Grüße,

diezge


Was soll ich vorn sonst einschalten, wenn der nebel zu dicht für Abblendlicht ist? Fernlicht? Das ist noch schlimmer.

Wenn es nachts richtig dicke Suppe ist, kann ich mit Abblendlicht an die Straße nicht mehr sehen. Da habe ich nur Begrenzungsleuchten und Nebelscheinwerfer an. Nebelschlußleuchte geht ja nur, wenn man die nicht wirklich braucht.

Das hast Du oben aber nicht geschrieben. Du schriebst von Standlicht alleine.

Nichtsdestotrotz: Wenn die NSW gehen kann man die NSL einschalten. Ich denke, da ist bei Dir was falsch codiert.

Zitat:

@MvM schrieb am 15. November 2020 um 20:41:27 Uhr:



Zitat:

@xis schrieb am 15. November 2020 um 14:18:37 Uhr:


Fahrzeuge müssten auf 50 gedrosselt werden (per Gesetz, inkl. HU-Prüfung), wenn die Nebelschlussleuchte eingeschaltet wird. Problem gelöst.

Die Nebelschlussleuchte sollte mit einem Warnhinweis automatisch aus gehen, wenn man schneller als 60KMH fährt. Sollte man sie nach einigen Kilometern wieder benötigen, muss sie per Hand wieder eingeschaltet werden. Einschalten kann man sie nur unterhalb von 60KMH.

Wie soll das gehen? Der gezogene Lichtschalter (Stufe 1 NSW, Stufe 2 NSL) drückt sich ja nicht von selbst wieder rein...

Ähnliche Themen

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 15. November 2020 um 19:34:10 Uhr:


Na, das ist nicht möglich. Die NSL muss beim Neustart wieder aus sein, bzw. Wenn der Lichtschalter auf aus geht muss die NSL auch ausgehen, selber einschalten kann sie sich nicht. 🙂

Das ist eine Alternative. Die andere ist, dass ein Warnton ertönt, wenn man die Zündung ausschaltet und die Tür öffnet, so dass man erinnert wird, dass der Schalter der Nebelschlussleuchte nicht ausgeschaltet ist.

Der genaue Text:

Zitat:

Eine (zumindest akustische) Warnvorrichtung, die zusätzlich zur vorgeschriebenen Kontrollleuchte (Absatz 6.11.8) vorhanden ist, muss sich auslösen, wenn die Zündung ausgeschaltet oder der Zündschlüssel abgezogen und die Fahrertür geöffnet wird, während sich der Schalter für die Nebelschlussleuchte(n) in Einschaltstellung befindet, und zwar unabhängig davon, ob die Leuchten nach Absatz 6.11.7.1 ein- oder ausgeschaltet sind.

(Quelle ECE R48, Abschnitt 6.11.7.3.2.)

Gruß

Uwe

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 14. November 2020 um 19:56:24 Uhr:


Auch wenn ich gerne der Meinung wäre, ist das schlicht falsch.

Diese Internetseite ist nicht sehr seriös. Und leider an der StVO vorbei. Es bleibt dabei, die NSL darf ausschließlich bei Nebel < 50m Sichtweite eingeschaltet werden.

Nö, tut sie nicht (ist aber schon blöd geschrieben).

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 14. November 2020 um 19:27:53 Uhr:


Doch wann dürfen Sie die Nebelschlussleuchten eigentlich einschalten?

Die Nebelschlussleuchte dürfen Sie nur dann einschalten, wenn die Sichtweite etwa durch Nebel unter 50 Metern liegt. Grund hierfür ist, dass das abgestrahlte rote Licht wesentlich greller ist als bei den anderen Rückleuchten. Nachfolgende Fahrer könnten durch die Leuchten geblendet und irritiert werden. Die Unfallgefahr steigt.
Doch nicht nur bei Nebel können Sie die Nebelscheinwerfer einschalten. Auch bei anderen Niederschlagsarten wie Regen, Hagel oder Schnee kann die Sichtweite stark eingeschränkt sein. Liegt sie unterhalb von 50 Metern, darf der Fahrer die Nebelschlussleuchte einschalten.

https://www.bussgeldkatalog.net/.../

Zitat:

Die Nebelschlussleuchte dürfen Sie nur dann einschalten, wenn die Sichtweite etwa durch Nebel unter 50 Metern liegt.

Wenn das Wort "etwa" nicht wäre. Es ist und bleibt falsch.

etwa = ungefähr, beispielsweise, Möglichkeit

Was ist denn so schwer daran, den klaren Satz aus der StVO zur Kenntnis zu nehmen und umzusetzen?
"Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt".

Zitat:

@diezge schrieb am 15. November 2020 um 20:51:27 Uhr:



Zitat:

@MvM schrieb am 15. November 2020 um 20:41:27 Uhr:


Die Nebelschlussleuchte sollte mit einem Warnhinweis automatisch aus gehen, wenn man schneller als 60KMH fährt. Sollte man sie nach einigen Kilometern wieder benötigen, muss sie per Hand wieder eingeschaltet werden. Einschalten kann man sie nur unterhalb von 60KMH.

Wie soll das gehen? Der gezogene Lichtschalter (Stufe 1 NSW, Stufe 2 NSL) drückt sich ja nicht von selbst wieder rein...

In dem man keinen Schalter, sondern einen Taster verbaut, der nach Betätigung wieder seine Ursprungsstellung einnimmt. 😉

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 16. November 2020 um 08:36:00 Uhr:



Zitat:

Die Nebelschlussleuchte dürfen Sie nur dann einschalten, wenn die Sichtweite etwa durch Nebel unter 50 Metern liegt.

Wenn das Wort "etwa" nicht wäre. Es ist und bleibt falsch.

etwa = ungefähr, beispielsweise, Möglichkeit

Hier hat der Autor von bussgeldkatalog.net sich falsch ausgedrückt.
Die Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte werden immer wieder gleich beschrieben. Dabei ist der Einsatz ganz unterschiedlich.

Nebelscheinwerfer: Benutzung bei Nebel, Schneefall oder Regen, ohne Angabe einer festgelegten Sichtweite.
Nebelschlussleuchte: Benutzung nur bei Nebel, und nur bei einer Sichtweite unter 50 Metern.

Zitat:

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__17.html

Zitat:

@MvM schrieb am 16. November 2020 um 08:49:57 Uhr:


In dem man keinen Schalter, sondern einen Taster verbaut, der nach Betätigung wieder seine Ursprungsstellung einnimmt. 😉

Sowas hatte zuletzt mein 91er E-Kadett, alle Nachfolger hatten Taster (glaube nach Motorstart waren die auch aus, bin ich mir aber nicht sicher).

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 16. November 2020 um 08:43:43 Uhr:


Was ist denn so schwer daran, den klaren Satz aus der StVO zur Kenntnis zu nehmen und umzusetzen?
"Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt".

Was anderes steht ja auch in dem Text nicht.

Ob ich mich jetzt an dem Wort "etwa" aufhänge? Eher nicht, das überlasse ich anderen. 😉
Etwa 50m würde mir schon reichen, denn 500m sind nicht "etwa" 50m nur weil die Zahlen sich durch lediglich eine 0 unterscheiden. Wenn Sichtweite < "zwei Leitpfosten" (was < 100m wären) eingehalten würde, wäre schon super. 😉

Gruß Metalhead

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 15. November 2020 um 14:29:56 Uhr:



Zitat:

@xis schrieb am 15. November 2020 um 14:18:37 Uhr:


Fahrzeuge müssten auf 50 gedrosselt werden (per Gesetz, inkl. HU-Prüfung), wenn die Nebelschlussleuchte eingeschaltet wird. Problem gelöst.

Fahrer A hat die Nebelschlussleuchte vergessen und fährt innerhalb geschlossener hinter Fahrzeug B hinterher, der nur knapp 40 km/h fährt. Ort ist zu Ende, B pennt und fährt mit 40 weiter und A setzt trotz Gegenverkehr (ist noch soweit weg, dass es passt) zum Überholen an. Genau als er parallel zu A ist, endet die Beschleunigung (50 km/h Limitierung wegen Nebelschlussleuchte).

Ist eine von vielen möglichen Szenarien warum so eine Limitierung gefährlicher Unsinn wäre - danke. Gibt dahingehend mMn auch keinen Handlungsbedarf, durch irgendwelche Automatiken, die NSL zu steuern. Ich fahre viel im Nebel, da hier am Bodensee von Herbst bis ins Frühjahr Nebelsaison ist. Es sind nur sehr wenige, die überhaupt die NSL nutzen - richtigerweise, da so dichter Nebel selbst hier nur selten auftritt.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 16. November 2020 um 09:24:10 Uhr:



Was anderes steht ja auch in dem Text nicht.

Ob ich mich jetzt an dem Wort "etwa" aufhänge? Eher nicht, das überlasse ich anderen. 😉
Etwa 50m würde mir schon reichen, denn 500m sind nicht "etwa" 50m nur weil die Zahlen sich durch lediglich eine 0 unterscheiden. Wenn Sichtweite < "zwei Leitpfosten" (was < 100m wären) eingehalten würde, wäre schon super. 😉

Gruß Metalhead

Ob wir uns hier persönlich an irgendetwas "aufhängen", ist wohl ohne Belang. Wenn ich im Internet eine Informationsplattform betreibe, dann sollte ich dort auch korrekte Informationen liefern und nicht nur "Ungefähres", was in diesem Fall eben auch falsch ist. Die NSL darf nun einmal nicht "etwa", sondern ausschließlich bei Nebel mit Sichtweiten unter 50m betrieben werden. Ohne korrekte Sprache gibt es auch keine korrekte Information. Denn diese soll demjenigen helfen, der die richtige Antwort nicht schon vorher weiß.

In Zeiten, wo selbst Journalisten nicht in der Lage sind, die Wörter "anscheinend" und "scheinbar" richtig zu verwenden, mag zwar alles egal sein, auch "etwa" oder "nur", aber dann muss man sich auch über nichts mehr wundern, was falsch läuft.

Grüße vom Ostelch

Ja und man darf generell bei eingeschalteter Leuchte höchstens 50 fahren,
das ist wichtiger als etwa oder anscheinend?😉.

Nö. Ein Tempolimit bei Nutzung der Nebenschlussleuchte gibt es nicht.

Deine Antwort
Ähnliche Themen