Lichtautomatik und Nebel
Bitte schaltet das Licht händisch ein! Vor allem die Billigmarken (Volkswagen, Ford, PSA) haben Lichtsensoren, die Nebel nicht erkennen. Dann ist selbst mit TFL hinten zappenduster. Sogar Tesla kann zwar angeblich autonom fahren, aber keinen Nebel identifizieren!
Also - Licht an, NSL aber erst ab 50m Sicht.
Beste Antwort im Thema
Ich bin immer noch für die technische Lösung, dass beim Einschalten der NSL die Geschwindigkeit auf max 50 km/h reduziert wird. 🙂
402 Antworten
Auch wenn ich gerne der Meinung wäre, ist das schlicht falsch.
Diese Internetseite ist nicht sehr seriös. Und leider an der StVO vorbei. Es bleibt dabei, die NSL darf ausschließlich bei Nebel < 50m Sichtweite eingeschaltet werden.
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 14. November 2020 um 19:27:53 Uhr:
Doch wann dürfen Sie die Nebelschlussleuchten eigentlich einschalten?Die Nebelschlussleuchte dürfen Sie nur dann einschalten, wenn die Sichtweite etwa durch Nebel unter 50 Metern liegt. Grund hierfür ist, dass das abgestrahlte rote Licht wesentlich greller ist als bei den anderen Rückleuchten. Nachfolgende Fahrer könnten durch die Leuchten geblendet und irritiert werden. Die Unfallgefahr steigt.
Doch nicht nur bei Nebel können Sie die Nebelscheinwerfer einschalten. Auch bei anderen Niederschlagsarten wie Regen, Hagel oder Schnee kann die Sichtweite stark eingeschränkt sein. Liegt sie unterhalb von 50 Metern, darf der Fahrer die Nebelschlussleuchte einschalten.
Paragraph 17 der StVo ist da eindeutig.
NSL nur bei Nebel mit Sicht unter 50m
Nicht bei Schnee, Regen oder vom Himmel fallenden Engeln....
Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall muß man Licht eingeschaltet haben. Man darf sich dann aussuchen, ob dann das Abblendlicht, das Paar Nebelscheinwerfer oder das alles eingeschaltet ist.
Gibt es eigentlich klare Aussagen, ab wann "erhebliche Sichtbehinderung" gilt? Also ab wan man tagsüber Abblendlicht und/oder Nebelscheinwerfer einschaltet?
Zitat:
@Brot-Herr schrieb am 14. November 2020 um 20:31:45 Uhr:
Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall muß man Licht eingeschaltet haben. Man darf sich dann aussuchen, ob dann das Abblendlicht, das Paar Nebelscheinwerfer oder das alles eingeschaltet ist.
Gibt es eigentlich klare Aussagen, ab wann "erhebliche Sichtbehinderung" gilt? Also ab wan man tagsüber Abblendlicht und/oder Nebelscheinwerfer einschaltet?
Da darf auch der, der die StVO gerne kreativ auslegt, tatsächlich mal erlaubterweise mitdenken. Das ist nicht mit irgendwelchen Grenzwerten geregelt.
Grüße vom Ostelch
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Wenn man schneller als 50 km/h fahren kann, braucht man offensichtlich eh keine Nebelschlussleuchte. Ich habe einmal so starken Nebel erlebt, wo es Sinn gemacht hätte. Die meisten Leute benutzen die Nebelschlussleuchte viel zu früh.
Zitat:
@UnshavedRelease schrieb am 15. November 2020 um 04:37:08 Uhr:
Die meisten Leute benutzen die Nebelschlussleuchte viel zu früh.
Erst mal zu früh, und dann auch noch falsch. Regen, Schnee...
>Die meisten Leute benutzen die Nebelschlussleuchte viel zu früh.
Jeden Tag erlebe ICH, nur eben kurz wenige Beispiele von vielen, das die überwiegende Mehrzahl bei Verkehrsregelungen gleichberechtigte Verkehrswege an Kreuzungen und deren Vorfahrt, überfordert sind, wenn ich so erlebe was die Vorschriften des Blinkens anbelangt, gehe ich davon aus das die Mehrzahl an Fahrzeuglenkern nicht annähernd zu Wissen scheint wie die Abstände der Verkehrsleitpfosten sind und man sich in etwa an diesen Orientieren könnte.
Ich hatte es früh in einem anderem Beitrag ansatzweise erwähnt, man muß sehr früh beim Individuum Mensch ansetzen was er erlebt, erlernt, begreift, Schlußfolgerungen zieht, Begebenheiten abspeichert, gewillt und fähig sein im Leben immer weiter vieles Annehmen und versuchen umzusetzen. Da hapert es gewaltig. Das fängt alles beim Kind an, geht über frühe Jugend bis hin zum Erwachsen sein, was ist bis dahin geschehen.?!
Man könnte annehmen, bezugnehmend zum Autofahren, wenn den meisten nicht gesagt wird was sie machen sollen, hier dann während des Autofahrens, machen sie nichts mehr, die Mehrheit wird von Technik abhängig und verdummt.
So, ich spiele jetzt den Spielverderber.
Man stelle sich einen PKW vor und schalte das Standlicht an. Bei einem Gang um das Auto stellt man an den Kanten auf einer Seite zwei weiße, und auf der anderen Seite zwei rote Leuchten fest. Die Seite mit den weißen Leuchten nennt man vorne. In diese Richtung wird sich das Fzg auf der Strecke bewegen. Hier, und nur auf dieser Seite, können sich Nebelscheinwerfer befinden. Diese leuchten, in weiß, die Strecke nach vorne aus.
Geht man nun auf die gegenüberliegende Seite mit den zwei roten Leuchten steht man am Heck des Fahrzeugs. Hier, und nur auf dieser Seite können ( bei neueren Fahrzeugen müssen) Nebelschlussleuchten montiert sein. Diese wiederum leuchtet( n) in rot nach hinten.
Wie man sieht zwei unterschiedliche Beleuchtungseinrichtungen unabhängig voneinander zu bedienen. Sinn und Unsinn der Leuchten ist ebenfalls unterschiedlich daher gibt es auch unterschiedliche Regularien.
Diese wurden bis zum Erbrechen erläutert, allerdings selten der entsprechenden Beleuchtung zugeordnet.
So, und jetzt einen schönen Sonntag.
Gruß
Zitat:
@flashrigo schrieb am 15. Nov. 2020 um 09:7:41 Uhr:
Man könnte annehmen, bezugnehmend zum Autofahren, wenn den meisten nicht gesagt wird was sie machen sollen, hier dann während des Autofahrens, machen sie nichts mehr, die Mehrheit wird von Technik abhängig und verdummt.
Wer soll es ihnen denn in der jeweiligen Situation sagen, was sie machen sollen? Das Auto selbst, in Form eines Assistenten, soll es ja wohl nicht, damit der Fahrer nicht abhängig wird und verdummt.
Vielleicht muss der Fahrer selbst die Verantwortung übernehmen, mit und ohne Assistenten.
Die Mehrzahl der Autos hat solche Assistenten auch gar nicht an Bord.
Grüße vom Ostelch
Naja, nehmen wir zum Bsp die Diskussionen zu dem Bild was hier eingestellt wurde.
Hier wurde gemeint, bei der Regengischt wäre es angebracht, hier jetzt eine Nebelschlußleuchte anzuschalten.
Hier erkennt man, zumindest ich, das man weniger auf die Idee oder der Schlußfolgerung kommt, die Verkehrssituation macht es ab jetzt unabdingbar langsamer zu fahren. Eben weil man sich auf, meistens vier große Laufflächen die einer Postkarte ähneln, bewegt und nicht zuletzt man sieht immer weniger.
Man zählt quasi nicht mehr eins und eins zusammen und schlußfolgert sondern dividiert sich etwas anderes aus Situationen.
Genauso bei dem nicht Einschätzen können von Abständen. Hier eben ca 50m. Die wenigsten wissen überhaupt noch wie weit Pfosten entfernt stehen. Kann man gut in einer Runde erfragen bei Gelegenheiten was zb eben auch Abstandsgeregelte Baken an Bahnübergängen betrifft.
Natürlich wird in, zumindest jetziger Stand der Technik niemand sagen, Achtung Nebel, Achtung nur noch diese Sichtweite.
Und das meine ich, weil eine immer größer werdende Masse an Fahrern sich auf Systeme verläßt wird immer weniger nachgedacht. Und hier erfordert es ein Nachdenken des einzelnen.
Und Nachdenken erfordert Wissen, Wissensaufnahme und mögliche Verarbeitung und einen richtiger situationsbedingter Wissenabruf und Handeln. Das können, meine Meinung, immer weniger hinterm Steuer.
Fahrzeuge müssten auf 50 gedrosselt werden (per Gesetz, inkl. HU-Prüfung), wenn die Nebelschlussleuchte eingeschaltet wird. Problem gelöst.
Zitat:
@xis schrieb am 15. November 2020 um 14:18:37 Uhr:
Fahrzeuge müssten auf 50 gedrosselt werden (per Gesetz, inkl. HU-Prüfung), wenn die Nebelschlussleuchte eingeschaltet wird. Problem gelöst.
Fahrer A hat die Nebelschlussleuchte vergessen und fährt innerhalb geschlossener hinter Fahrzeug B hinterher, der nur knapp 40 km/h fährt. Ort ist zu Ende, B pennt und fährt mit 40 weiter und A setzt trotz Gegenverkehr (ist noch soweit weg, dass es passt) zum Überholen an. Genau als er parallel zu A ist, endet die Beschleunigung (50 km/h Limitierung wegen Nebelschlussleuchte).
Gruß
Uwe
...und genau in diesem Moment wäre so eine Limitierung sinnvoll. Fahrer A schaltet die Idiotenlampe aus und kann überholen.