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Lichtautomatik und Nebel

Themenstarteram 1. Januar 2020 um 12:36

Bitte schaltet das Licht händisch ein! Vor allem die Billigmarken (Volkswagen, Ford, PSA) haben Lichtsensoren, die Nebel nicht erkennen. Dann ist selbst mit TFL hinten zappenduster. Sogar Tesla kann zwar angeblich autonom fahren, aber keinen Nebel identifizieren!

 

Also - Licht an, NSL aber erst ab 50m Sicht.

Beste Antwort im Thema

Ich bin immer noch für die technische Lösung, dass beim Einschalten der NSL die Geschwindigkeit auf max 50 km/h reduziert wird. :)

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@Rasanty Ich traue meinen Augen und Ohren nicht!

und noch einmal, es gilt: "Bei Fahren mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte ist maximal eine Geschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde erlaubt"

Zitat:

@manvo schrieb am 17. November 2020 um 15:21:46 Uhr:

Ja und man darf generell bei eingeschalteter Leuchte höchstens 50 fahren,

das ist wichtiger als etwa oder anscheinend?;).

Das hat wohl beides nichts miteinander zu tun.

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Rasanty schrieb am 17. November 2020 um 15:28:39 Uhr:

Nö. Ein Tempolimit bei Nutzung der Nebenschlussleuchte gibt es nicht.

Stimmt. Das Tempolimit des § 3 Abs.1 Satz 3 StVO gilt auch bei ausgeschalteter NSL und nicht nur bei Nebel, sondern auch bei Regen und Schneefall.

 

Grüße vom Ostelch

In § 3 StVO gibt es zusätzlich folgende Bestimmung zur Höchstgeschwindigkeit bei Nebel: Wenn die Sichtweite durch Nebel bedingt weniger als 50 m beträgt (die gleiche Voraussetzung wie für die Benutzung der Nebelschlussleuchte), darf die Geschwindigkeit maximal 50 km/h betragen.

Quelle: Google

@Ostelch das "etwa" usw. ist von mir doch nur scherzhaft angesprochen worden, die Regeln zu beachten, ist für den Ablauf wichtiger, als Spitzfindigkeiten.

"........ darf die Geschwindigkeit maximal 50 km/h betragen." so ist es.

Da nützen auch keine Spitzfindigkeiten oder Wortklauberei.

Kein Wunder, dass einige im Verkehr nicht klar kommen! (Straßenverkehr in diesem Fall);)

Wenn jedoch die Nebenschlussleuchte unrechtmäßig, also bei einer Sichtweite von über 50 Meter benutzt wird gilt deshalb nicht automatisch Tempo 50.

@Rasanty Jetzt ist aber gut. Man oh man!

Sucht da einer mit aller Gewalt die Diskussion?

Zitat:

@Rasanty schrieb am 17. November 2020 um 15:44:16 Uhr:

Wenn jedoch die Nebenschlussleuchte unrechtmäßig, also bei einer Sichtweite von über 50 Meter benutzt wird gilt deshalb nicht automatisch Tempo 50.

Man könnte jetzt noch auf der NebeNschlussleuchte rumreiten.

Zitat:

@Rasanty schrieb am 17. November 2020 um 15:44:16 Uhr:

Wenn jedoch die Nebenschlussleuchte unrechtmäßig, also bei einer Sichtweite von über 50 Meter benutzt wird gilt deshalb nicht automatisch Tempo 50.

Häää?

Entweder Du machst dann das Ding aus oder Du DARFST maximal 50 km/h fahren. Da gibt es eigentlich keinen Raum für Diskussionen.

 

Grüße,

diezge

Hast Du dafür eine Tatbestandsnummer oder einen Paragrafen der StVO, der schnelleres Fahren verbietet wenn die Leuchte leuchtet?

Zitat:

@Rasanty schrieb am 17. November 2020 um 17:03:52 Uhr:

Hast Du dafür eine Tatbestandsnummer oder einen Paragrafen der StVO, der schnelleres Fahren verbietet wenn die Leuchte leuchtet?

Jetzt reicht es. Wen willst du hier eigentlich auf den Arm nehmen? Alle? Dann verhebe dich mal nicht.

 

Grüße vom Ostelch

Aus gegebenem Anlass weise ich dann hier mal auf die Ignore-Funktion hin.

Diese wurde von MT eingerichtet damit ihr sie Benutzen könnt.

Moorteufelchen

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