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Licht Codierungen

Skoda Yeti 5L

Hallo Yeti-Fahrer,

Meine Schwieger-Eltern sind mit ihrem Yeti Outdoor Elegance MJ 2015 nun seit einem Jahr unterwegs und sehr zufrieden.

Bei den Lichtern hätten sie aber gerne zwei Anpassungen:

- Beim CH/LH sollte statt den Xenon das TFL oder die NSW angehen, um die Xenon-Brenner zu schonen

- Mit dem TFL sollten die Rückleuchten mit leuchten (Nordländer-Schaltung?)

Weiß jemand gerade die Stg / Adressen für diese Punkte? VCDS ist vorhanden.

Gruß, Thomas

Beste Antwort im Thema
am 27. Dezember 2015 um 11:55

vielleicht könnte man(n) sich entschliessen, die für einige, exotisch wirkenden abkürzungen auszuschreiben.

die deutsche sprache ist so hässlich nicht, um sie in fachchinesisch verstecken zu müssen...

schönen sonntag noch

sonichtso

ps: alles klein zu schreiben, ist pure faulheit :-)

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am 27. Dezember 2015 um 11:55

vielleicht könnte man(n) sich entschliessen, die für einige, exotisch wirkenden abkürzungen auszuschreiben.

die deutsche sprache ist so hässlich nicht, um sie in fachchinesisch verstecken zu müssen...

schönen sonntag noch

sonichtso

ps: alles klein zu schreiben, ist pure faulheit :-)

Faulheit ist eher, sich nicht mit den simpelsten Abkürzungen in diesem Forum zu beschäftigen...

Zurück zum Thema: Ja geht, habe die Codierungen dafür aber nicht im Kopf, da ich sie nicht mitgeloggt hatte.

Auf die NSW hab ich es aus diesem Grund auch umgestellt. Allerdings finde ich das Mitleuchten der Heckleuchten bei TFL recht sinnfrei.

Schönen Sonntag noch!

Streiko12

Habe nochmal recherchiert:

CH/LH auf die NSW:

Stg 09 Zentralelektrik > Funktion 07 Codierung > BCM Steuergerät

> Assistent für lange Codierung > Byte 14 > Bit 7

Sehe ich auch so. Man muss sich schon ein bisschen mit dem Thema beschäftigen,dann klappt das mit den Abkürzungen ganz von alleine. Das meiste ist eigentlich ziemlich selbsterklärend. Was aber meiner Meinung gar nicht geht, ist alles klein zu schreiben. Das ist nicht Faulheit, sondern den Mitlesern gegenüber unhöflich.

Das ist richtig. Aber sonichtso hat sich da auch nicht grad mit Ruhm bekleckert ;-).

Eben, deshalb habe ich es ja nochmal geschrieben.

am 27. Dezember 2015 um 13:57

ich verstehe diesen auruhr nicht,

hier ist ein forum, wo auch die weniger befassten mitbekommen sollten,

von was die rede ist.

abkürzungen ist eher was für heiratsanzeigen, wo man viel sagen aber wenig bezahlen will.

ausserdem, warum überträgt man derartige aufgaben nicht einer servicestelle,

oder anders herum, warum beschäftigt man sich nicht mit der "stvzo" wo eindeutig beschrieben ist

wann und zu welchem umstand beleuchtung wie und wo leuchten muss.

meist wird dieses bei allem verbesseungen und sparzwang vergessen....

Sparzwang ergo Weglassen der Shifttaste :D

Das ist schon ein Forum, bei dem ein wenig Fachwissen vorausgesetzt wird. CH/LH wirst du in keiner StVZO finden, deshalb.

Hallo zusammen,

Erst mal danke für die konstruktiven Antworten.

Zu den Abkürzungen:

MJ = Modelljahr

CH/LH = coming home / leaving home (kenne die korrekte deutsche Bezeichnung bei Skoda leider nicht)

TFL = Tagfahrlicht

NSW = Nebelscheinwerfer

Stg = Steuergerät

VCDS = Volkswagen Car Diagnostic System

Sinn der Rückleuchten beim Tagfahrlicht: Bei beginnender Dämmerung und/oder Nebel lässt der Lichtsensor oftmals das Licht noch aus, da es noch hell genug ist. Das Auto (beziehungsweise alle Fahrzeuge) sind dann aber von hinten nicht so gut zu erkennen. Deshalb gilt zum Beispiel in den skandinavischen Ländern dass auch die Rückleuchten beim Tagfahrlicht mit an sein müssen. Bei uns ist das rechtlich nicht vorgeschrieben, aber auch nicht verboten. Sonst dürfte ja keiner tagsüber mit Abblendlicht fahren.

Wir haben selbstverständlich beim Händler, bei dem das Auto gekauft wurde, nachgefragt. Leider ist der schon mit seinem Diagnosegerät überfordert, meinte aber, dass es kein Problem ist, wenn wir das selber anpassen oder sonstwo machen lassen. Der Skoda-Händler, der dies beim Octavia 3 meines Bruders alles machte ist leider 150km weg von hier und ich kenne die Händler hier in der Umgebung meiner Schwiegereltern nicht.

Gruß, Thomas

Google mal nach VCDS User Map. Da wird einem geholfen.

Zum Rücklicht bei TFL kann geh ich mit Dir konform. Allerdings appelier ich da an den gesunden Menschenverstand des Fahrzeuglenkers. Da fällt mir auch grad ein, dass man die Lichteinschaltschwelle bzw Empfindlichkeit des Lichtsensors in Prozent dahingehend einstellen kann. Natürlich auch per VCDS. Ich habe ihn erst verstellt, nach einiger Zeit aber wieder auf Werkseinstellung zurück gestellt.

am 28. Dezember 2015 um 6:13

also thomas, danke für die erläuterung....

der meinung, dass wenn es vorn leuchtet auch hinten der fall sein sollte stimme ich vollends zu!

wisst ihr, ich bin konsument und fahre 52 jahre mit allen möglichen fahrzeugen und vermeintlich sinnhaften ausstattungen.... ich habe mich schon immer gewundert über sehr simple dinge, die einem die autoindustrie als etwas sensationelles und extras verkauft und vor allem wie viele leute sich damit geld aus der tasche locken lassen. alleine wenn ich die beleuchtung mal beleuchte, ist die verarsche derart gross, dass einem schon ein licht aufgehen sollte.

aber ich will euch nicht den spass verderben mit der einstellerei, hauptsache ihr habt spass und es ist gesünder als rauchen :-))

in diesem sinne ein schönes jahresende mit wenig N dann braucht es weniger NSW (die in gelb wie früher mehr von der strasse zeigen als die heute) und NSL bei deren benutzung auch auf die 50 km/h zu erinnern wäre...

gute fahrt und wenig rutsch

sns

Hallo zusammen,

Zum Thema gesunder Menschenverstand: Klar ist mit dem viel machbar. Früher gab es auch keinen Licht- oder Regensensor und man kam trotzdem gut durch den Verkehr. Leider hat dieser in den letzten Jahr(zehnt)en stark zugenommen und wird vor allem auch für ältere Menschen zu einer immer größeren Herausforderung. Daher bin ich großer Befürworter von kleinen Helferlein, die einem das Leben beziehungsweise Autofahren einfacher machen. Dazu gehört auch, dass ich den Lichtschalter auf Automatik stellen und vergessen kann, was bei aktiven Rückleuchten dann der Fall ist. Gerade im Falle vom Lichtsensor ist dies wirklich kein Problem, da alle dafür notwendigen Funktionen vorhanden sind, nur eben die gesetzlichen Vorschriften meiner Meinung nach nur zur Hälfte gedacht wurden.

Danke für alle eure Antworten. Leider war der Besuch bei den Schwiegereltern wieder einmal zu kurz um die Anpassungen vorzunehmen, aber vielleicht klappt's beim nächsten Mal.

Gruß, Thomas

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