Lenkung
hi@ all
wir haben folgendes problem festgestell:
unser Caddy "knakt" beim rechtslenken. habe schon für dienstag einen termin vereinbart,aber: was mich ärgert: mein 🙂 hat sich es kurz angehört und sagte: "ja wir müssen eine analyse durchführen,wir brauchen ihr wagen so ca. für einen tag."......
hä...? auf die frage nach einem ersatzwagen, wurde mir ein mietwagen angeboten: "Naja Herr XXX das auto ist doch kein liegenbleiber"
lange rede kurzer sinn termin gemacht und hoffe auf das beste.
2stunden später fiel mir ein: der andere 🙂 ist als nutzfahrzeug-zentrum bekannt..prima!! schnell hin...
reingehen riesenschild: "Express-service"
super dachte ich genau das brauche ich.....
......schnell eine kurze probefahrt.... der wagen hängt schon auf der bühne.. .... kurze schnell sicht von unten... und dann.... "Ja , wir brauchen ihr wagen für ca. 2 tage."
ich glaube in den moment taten dem meister seine wörter leid. in den moment hat er bestimmt gedacht, daß ich (schlappe aber kräftige 1,96 🙂 ) ihn (knappe 1,76 ) sofort (laut meinem gesichts-ausdrück) auf der stelle PULVERSIERE!!!
auf die frage "ersatzwage"-gleiche antwort wie vorhin.
und jetzt die frage: bekommt unser hugo eine neue lenkung? alles andere schätze ich, wäre in ein paar stunden erledigt,oder?
hat schon jemand was ähnliches bei seinem auto gemerkt? es hört sich an wie ein ausgelutschtes gelenk der antriebswelle (ist es aber nicht) begleiten mit typischem "klack" (von einem relais) an der lenkseule
ich schätze es ist einer der stellmotoren ,der sein geist aufgegeben hat
grüss al_ks
54 Antworten
Re: Re: Garantiezeit
Zitat:
Original geschrieben von PoloFunTDI
Sofern innerhalb der 2 Jahre der gesetzlichen Gewährleistung getauscht wurde gibt es selbstverständlich erneut 2 Jahr Gewährleistung auf das Fahrzeug!
Dazu fällt mir nur eins ein: Schwachsinn!
Gruß Hoshi
Re: Re: Garantiezeit
Zitat:
Original geschrieben von PoloFunTDI
Sofern innerhalb der 2 Jahre der gesetzlichen Gewährleistung getauscht wurde gibt es selbstverständlich erneut 2 Jahr Gewährleistung auf das Fahrzeug!
Was die VW-Garantie betrifft ist mir das realtiv egal.
und das glaubst du auch noch
Du bist der Meinung:
2 Jahre Grundgewährleistung
innerhalb der Gewährleistung ensteht ein Schaden der behoben wird ( neues Teil wird auf Gewährleistung eingebaut )
dadurch verlängert sich die Gewährleistung dann um weitere 2 Jahre auf 4 Jahre.
Nach 3,5 Jahren der nächste Schaden und da ja "noch" Gewährleistung besteht wird das Teil auf Gewährleistung ausgetauscht und zur Freude aller weitere 2 JAhre Gewährleistung.
Nach 5,4 Jahren und 125.000 Kilometern sind wir ja noch in der Gewährleistung und der Motor platzt.
Sehr schön ein neuer Motor und 2 Jahre weitere Gewährleistung.
Nach 7,3 Jahren und 160.000 Kilometern kommt dann das Getriebe
Nach 9,2 Jahren bin ich immer noch in der Gewährleistung
und verkaufe nachdem ich noch ein Teil auf Gewährleistung gewechselt wurde verkauft man das Auto mit 2 Jahren Gewährleistung.
Sollte das so funktionieren, was aber jedem einleuchtet das es nicht so geht, würden die Böersen voller Fahrzeuge sein mit Gewährleistung.
Ich habe gerade mal geschaut
. Ich finde keinen Wagen der älter als 3 Jahre ist mit Werksgewährleistung und ich kann mir gar nicht erklären woran das liegt.
Das schöne wäre daran man müßte dem Kunden nie eine Rechnung schreiben und direkt mit dem Hersteller abrechnen.
Vielleicht sollte man noch dabei schreiben ob es bei den Reparaturen dann kostenlose Ersatzfahrzeuge gibt ?
P.S
Keiner spricht hier über Teilegarantien für ausgewechselte Bauteile.
Re: Re: Re: Garantiezeit
Zitat:
Original geschrieben von Hoshi112
Dazu fällt mir nur eins ein: Schwachsinn!
Gruß Hoshi
Oh, schön, dass du dir richtig Mühe gemacht hast! Glückwunsch!
Noch einmal zum mitlesen (auch für geistige Tiefflieger!):
Gem. § 434 BGB in Verbindung mit § 437 BGB gilt beim Verbrauchsgüterkauf die Sachmängelhaftung. Mängelansprüche daraus verjähren gem. § 438 Abs. 1 Nr. 3. nach 2 Jahren. Soweit so gut. Dann gibt es noch den wunderschönen Paragraphen 212 im BGB, der da heißt: Neubeginn der Verjährung. In diesem heißt es in Abs. 1 Nr. 1.: "Die Verjährung beginnt erneut, wenn der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder oder in anderer Weise anerkennt [...]"
Etwa der Austausch eines fehlerhaften Teiles durch die Werkstatt stellt eben so eine Annerkennung des Anspruchs dar und somit ... schwubdiwup ... die Verjährungsfrist von 2 Jahren beginnt von Neuem!
Re: Re: Re: Garantiezeit
Zitat:
Original geschrieben von OPATAKER
dadurch verlängert sich die Gewährleistung dann um weitere 2 Jahre auf 4 Jahre.
Fast. Die gesetzliche Gewährleistung beginnt dann von Neuem, d.h. nach dem Austausch des fehlerhaften Teiles wieder 2 Jahre
Zitat:
Original geschrieben von OPATAKER
[...]Werksgewährleistung und ich kann mir gar nicht erklären woran das liegt.
Das schöne wäre daran man müßte dem Kunden nie eine Rechnung schreiben und direkt mit dem Hersteller abrechnen.
[...]
Deine Werksgewährleistung und was du mit dem Hersteller abrechnest interessiert mich (als Kunden) nicht die Bohne. Einzig und allein der Verkäufer (als Vertreter des Autohauses) ist mein Vertragspartner, auch bei Mängeln. Was ihr Verkäufer mit eurem Hersteller dann "abkasperst" ist mir herzlich egal.
1. Die paragraphen können zwar richtig sein, doch grundsätzlich gelten diese wenn keine vertragliche Vereinbarungen (Sprich: AGB, Angaben Kaufvertrag, usw.) gemacht worden sind. Ob diese vetragliche Bedingungen dann rechtsgültig im Sinne des Gesetzes sind, entscheidet die Rechtsprechung. Teilwsie sind werden diese rechtsurtiele dann in dem Gesetz verarbeitet. (Z.B. generelle Haftungsauschluß in AGB unzulässig).
2. Zweitens ist das Objekt auf das sich die gewährleistung beziht unklar. Dies kann sowohl das komplette Auto, als auch das ersetzte Teil in dem Auto sein. Ich persönlich vermutete dass die Verlängerung der Gewährleistung sich in diesem Fall nur auf die Einbau-Arbeiten für das Teil, sowie das Teil selber mit zwei Jahren verlängert.
Gruß
Mennohm
Zitat:
Original geschrieben von Mennohm
1. Die paragraphen können zwar richtig sein, doch grundsätzlich gelten diese wenn keine vertragliche Vereinbarungen (Sprich: AGB, Angaben Kaufvertrag, usw.) gemacht worden sind. Ob diese vetragliche Bedingungen dann rechtsgültig im Sinne des Gesetzes sind, entscheidet die Rechtsprechung. Teilwsie sind werden diese rechtsurtiele dann in dem Gesetz verarbeitet. (Z.B. generelle Haftungsauschluß in AGB unzulässig).
Können richtig sein? Für die Paragraphen kann ich nun leider nichts, die sind so wie sie sind.
Zu den AGBs: § 309 Nr. 8 b sagt dir schon etwas, oder?
Zitat:
Original geschrieben von Mennohm
2. Zweitens ist das Objekt auf das sich die gewährleistung beziht unklar. Dies kann sowohl das komplette Auto, als auch das ersetzte Teil in dem Auto sein. Ich persönlich vermutete dass die Verlängerung der Gewährleistung sich in diesem Fall nur auf die Einbau-Arbeiten für das Teil, sowie das Teil selber mit zwei Jahren verlängert.
Voraus schlußfolgers du das, davon steht nichts im Gesetz. Etwa weil nicht sein kann, was nicht sein darf?
Re: gewährleistung
Zitat:
Original geschrieben von jens voshage
mal eine ganz andere frage wegen des mietwagens: egal was die garantiebestimmungen von VW sagen: der verkäufer hat die gesetzlichen gewährleistungsbestimmungen einzuhalten. und die sagen unter anderem, dass der verkäufer für allen aufwand aufkommen muss, die ein käufer durch den fehler hat. das bedeutet: er müsste dir nicht nur einen ersatzwagen stellen, sondern auch noch die spritkosten für das zur werkstatt fahren übernehmen.
Noch etwas bzgl. der Spritkosten.
IMHO gilt da zu beachten, dass der Erfüllungsort aus dem Kaufvertrag gleichzeitig auch der für Gewährleistungsansprüche ist. Demnach ist der Erfüllungsort der Ort des Händlers. Insofern gibt es meiner Ansicht nach kein Anspruch auf die Erstattung der Kosten für die Fahrt zum Erfüllungsort. Ganz sicher nin ich mir aber nicht.
Sachmangelhaftunf und Gewährleistung sind 2 verschiedene Dinge
Die Sachmangelftung beträgt 2 jahre kann durch die AGBs auf 1 jahr verkürzt werden.
in den ersten 6 Monaten muss der verkäufer beweisen, daß zum zeitpunkt der Übergabe das fahrzeug den Mangel nicht hatte. nach 6 Monaten muss der Verkäufer beweisen, daß der mangel bei Übergabe vorhanden war.
Sachmangel ist nicht gegeben wenn das Fahrzeug Alter, Bauarbedingt Mängel aufweißt die für das Alter , fahrleistung normal sind.
beispiel.
Ist bei einem 8 Jahre altem fahrzeug 7 Monate nach Auslieferung das getriebe defekt kann das Alters bzw. Fahrleistungsüblich sein.
Dem kunden ist immer bewußt, daß er ein gebrauchtes objekt kauft welches durch verschleiß und gebrauch auch wesentlichgünstiger ist als ein Neufahrzeug.
Zitat:
Original geschrieben von OPATAKER
Sachmangelhaftunf und Gewährleistung sind 2 verschiedene Dinge
Ach ja? Na dann komm', kläre uns mal auf.
Zitat:
Original geschrieben von OPATAKER
in den ersten 6 Monaten muss der verkäufer beweisen, daß zum zeitpunkt der Übergabe das fahrzeug den Mangel nicht hatte. nach 6 Monaten muss der Verkäufer beweisen, daß der mangel bei Übergabe vorhanden war.
Was ist das für wirres Zeug? Der Verkäufer muss nach 6 Monaten beweisen, dass der Mangel bei Übergabe vorhanden war? Na prima, den Verkäufer zeige mir mal der das macht. *lol*
Nach 6 Monaten muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war. Und davor muss der Verkäufer nachweisen, dass dieser es nicht war. In beiden Fällen ist die Beweisführung äußerst schwierig.
Allerdings tut dies zum eigentlichen Theme nichts zu Sache.
Und du bist ernsthaft Automobilverkäufer? Traurig und dass meine ich ganz im Ernst. Leider ist der Durchschnitt eurer Zunft nicht viel informierter, was die rechtlichen Rahmenbedingungen anbelangt; leider.
da isser ja...
hurraaaa - wir haben einen neuen heiko!!! 😁
das gibts doch gar nicht - jetzt wunderts mich auch nicht, das leute bei ebay auf ein wurstbrot bieten!
in diesem sinne,
grüsse, thomas
muß nochmal... da bin ich ja sado!
bitte besorgs uns richtig!!!
so ein quatsch und gepöbel habe ich echt vermisst hier...
grüsse, thomas
@polofuntdi
jetzt hab ich auch fun. :-)
schreib bitte mehr! :-)
Lachnummer
Moin Moin,
@polofuntdi
hast du denn deinen freundlichen schon auf die immerwährende Garantie angesprochen?
mich würde die Antwort interessieren oder vielleicht nickt er nur verständnissvoll und lächelt ein wenig😎
bis denne
ach so ich habe eine Nachricht aus dem Polo Forum erhalten du sollst dich da mal melden😁
Re: Lachnummer
Zitat:
Original geschrieben von lion8896
Moin Moin,
@polofuntdi
hast du denn deinen freundlichen schon auf die immerwährende Garantie angesprochen?
Mööööpp. Gewährleistung, nicht Garantie, aber es hat ja eh kein Sinn.
Cheers!
Re: da isser ja...
Zitat:
Original geschrieben von timeliner
hurraaaa - wir haben einen neuen heiko!!! 😁
das gibts doch gar nicht - jetzt wunderts mich auch nicht, das leute bei ebay auf ein wurstbrot bieten!
Toastbrot ... es war ein Toastbrot!