Lenkradumbau zugelassen?
Ich bin gerade über eine Firma gestolpert, die Lenkräder bezieht und umbaut nach ganz individuellen Wünschen.
Dabei fand ich dieses Lenkrad für den TT und bin fast vom Stuhl gekippt, so geil sieht das aus:
http://lederbezuege.carsdream.com/.../14892a8802f0.jpg
Ist so etwas bei uns in Deutschland zulässig? Der Lenkradinnenteil (inkl. Airbagaufnahmen) wäre unverändert. Lediglich der Kranz wurde bearbeitet.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Koko1989
100%ig...Jetzt nochmal zum TÜV.
Ist das denn dann legal?
Hallo,
nö wieso sollte das legal sein, man ändert ein Teil das eine ABE hat ab, somit erlischt diese.
Ob sich ein TÜV findet der so was einträgt, kann man durch einen Anruf klären.
Gruß
TT-Eifel
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22 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Koko1989
100%ig...Jetzt nochmal zum TÜV.
Ist das denn dann legal?
Hallo,
nö wieso sollte das legal sein, man ändert ein Teil das eine ABE hat ab, somit erlischt diese.
Ob sich ein TÜV findet der so was einträgt, kann man durch einen Anruf klären.
Gruß
TT-Eifel
Ja also wenn das nicht legal ist dann kannste das doch vergessen.
Sieht zwar Bombe aus aber wenn es nicht erlaubt ist, dann hat da keiner was von.
Aber theoretisch müsste das doch per Einzelabnahme gehen, oder?!
Schlägt dann aber auch nochmal preislich zu Buche.
ich bin auf jeden fall dabei!! will eins haben
Also,
325,- Euro bei 5 Lenkrädern
300,- Euro bei 10 Lenkrädern.
(+ jeweils 70,- Euro Kaution im Vorabaustausch)
ich fahre später mal beim TÜV vorbei und höre mir deren Meinung dazu an.
Sollte es (was ich erwarte) nicht zulässig sein, werde ich kein Lenkrad bestellen, sondern meins einfach neu beziehen lassen. 😉
ich würde auch eins nehmen :-)
wer jemals die abe zu nem sportlenkrad oder dergleichen aufmerksam duchgeblättert hat wird sehen, dass zur zulassungsfähigkeit eines lenkrads auch das deformations bzw. splitterverhalten des lenkradkranzes zählt...
leider wissen wir nicht ob sich in dem schicken abgeflachten lenkradkranz ne rostige stange st37 baustahl, bakelit oder was auch immer befindet 😁
Zitat:
Original geschrieben von mr.b4
wer jemals die abe zu nem sportlenkrad oder dergleichen aufmerksam duchgeblättert hat wird sehen, dass zur zulassungsfähigkeit eines lenkrads auch das deformations bzw. splitterverhalten des lenkradkranzes zählt...leider wissen wir nicht ob sich in dem schicken abgeflachten lenkradkranz ne rostige stange st37 baustahl, bakelit oder was auch immer befindet 😁
Und das ist der Punkt. Ich denke wer es 1000% Legal haben will wirds hier schwer haben 😉
Achja, es gibt kein St37 mehr. Dass heißt jetzt S235JR 😁 Nur um heute auch mal was klug geschissen zu haben *gg*
Das meinte übrigens auch der TÜV-Mensch am Freitag:
Grundsätzlich per Einzelabnahme eintragbar, aber er braucht ein Festigkeitsgutachten oder eine plausible Darlegung des Aufbaus des Lenkradkranzes.
Notfalls würde ich auch auf den abgeflachten Teil verzichten und nur das Aufpolstern der Höcker nehmen.
Ich bin mal auf erste Meinungen im ttfaq Forum gespannt. Da haben sich ca. ne Hand voll User das Lenkrad abgeflacht bestellt.